Nettostromzähler für BHKW Anlagen

  • Wenn beim BHKW die Eichungszeit des eigenen Zähler abgelaufen ist , besteht die Vorschrift einen Fernauslesezähler einzubauen.

    Jetzt verlangt und beansprucht der Netzbetreiber Westnetz den nur noch selber zu stellen.

    Der Zweirichtungszähler steht auch seit 3 Jahren im Eigentum.

    Westnetz beansprucht, wenn der neue BHKW Fernauslesezähler von Westnetz eingebaut wird, muss aus Abrechnungstechnischen Gründen der Zweirichtungszähler ausgebaut werden und durch einen von Westnetz ersetzt werden.


    Wer Weiß ob Westnetz das beanspruchen kann ?

    Westnetz rückt den I-Antrag für den Einbau des eigenen Fernauslesezähler nicht heraus.^^

  • Moin Hans,


    mit dem Inkrafttreten des MsbG "Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen" am 2.9.2016 wurde die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers geschaffen und diese automatisch dem zuständigen Netzbetreiber zugesprochen. Damit wurden die Sonderregelungen aus dem KWKG bezüglich betreibereigenen Erzeuger- und Abgrenzungszähler ausser Kraft gesetzt.

    Der gMSB darf seit dem seine eigenen Zähler einbauen, was er bei Dir nach Ablauf der Eichfrist nun eben tun will.

    Dir bleibt lediglich die Möglichkeit einen Vertrag mit einem anderen gMSB abzuschließen, ob das finanziell Sinnvoll ist mußt Du selbst prüfen.


    mfg

  • Hallo Hans


    Alikante hat es ja schon gesagt, daher hier nur nochmal mit anderen Worten bestätigt: Seit dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Jahr 2016 dürfen Stromzähler zu Abrechnungszwecken nur noch von "Messstellenbetreibern" betrieben werden. Als Anlagenbetreiber kann man zwar theoretisch selbst Messstellenbetreiber werden, muss dann aber die Daten elektronisch liefern. Das ist möglich aber der Aufwand ist sehr hoch.


    Was Du jetzt mit "fernauslesbaren" Zählern hast, ist mir nicht klar. Die normalen "modernen Messeinrichtungen" sind elektronische Zähler ohne Fernauslesung und haben eine Preisobergrenze von 20 Euro pro Zähler und Jahr. Nur wenn Westnetz ein "intelligentes Messsystem" einbaut, wird es teuer. Aber dafür gibt es Vorgaben, ab wann das muss... Hier zum Einlesen:


    - Rollout moderner Messeinrichtungen, fehlende Smart-Meter-Gateways und Messfehler elektronischer Stromzähler

    - https://www.bhkw-infothek.de/n…eugungs-und-erntezaehler/

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: