Wenn beim BHKW die Eichungszeit des eigenen Zähler abgelaufen ist , besteht die Vorschrift einen Fernauslesezähler einzubauen.
Jetzt verlangt und beansprucht der Netzbetreiber Westnetz den nur noch selber zu stellen.
Der Zweirichtungszähler steht auch seit 3 Jahren im Eigentum.
Westnetz beansprucht, wenn der neue BHKW Fernauslesezähler von Westnetz eingebaut wird, muss aus Abrechnungstechnischen Gründen der Zweirichtungszähler ausgebaut werden und durch einen von Westnetz ersetzt werden.
Wer Weiß ob Westnetz das beanspruchen kann ?
Westnetz rückt den I-Antrag für den Einbau des eigenen Fernauslesezähler nicht heraus.