Blindstromberechnung erlaubt?

  • Hallo BHKWler


    ,bei mir wird immer noch Blindstrom berechnet :evil: Ist das bei euch heute auch noch so?
    Damals durfte Blindstrom berechnet werden wenn der Blindstromanteil größer als 50% des Bezugsstromes beträgt :rolleyes:
    Ich glaube die wenigsten bezahlen Blindstrom oder?

  • Hallo filou !


    Zitat

    Damals durfte Blindstrom berechnet werden wenn der Blindstromanteil größer als 50% des Bezugsstromes beträgt


    Sowas steht auch in meinem Einspeisevertrag drin !


    Aber irgentwoher muß das EVU ja auch erst mal wissen, das Du zuviel Blindstrom ziehst, den ein "Normaler" Zähler kann den ja nicht erfassen.


    Gewerbe ???


    Ich bin gerade dabei den Stromversorger zu wechseln, beim "neuen" bin ich Gewerbekunde, bei "alten war ich als Landwirschaft den Haushaltskunden gleichgestellt, na egal, der Neue ist dennoch etwas billiger. @:pille


    Im Standartanschreiben der neuen Stromversorger fand sich folgender Hinweis :
    (nicht Wort für Wort, aber Sinngemäß wiedergegeben)
    Nach einer Entscheidung der Regulierungsbehörde sind Verbraucher unter 100.000Kwh/a nicht nach Leistungsmessung o.ä Abzurechnen, sondern nach Standartverbrauchsprofilen, wenn sie solch einen Sonderzähler haben, muß der VBN diesen gegen Antrag auswechseln.


    Wenn alles nicht hilft, es gibt für 7-800 € einen Kompensationschaltschrank speziel für den Dachs zu kaufen, ist vieleicht auf dauer günstiger!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

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  • Hallo Filou


    Das Thema ist da nicht so einfach. Du hast bestimmt auch einen Vierquartenzähler.


    Wenn dein Stromverbrauch in der von der Höhe liegt wie von dem Dachsgärtner beschrieben zahlt du zurecht Blindstrom.


    Einfach eine Kompensationsanlage kaufen und an die Wand schrauben und anschließen, das ist nicht so einfach.


    Wir hattenn das selbe Problem, die Firma KBR hat uns hervorragend weitergeholfen.Die Anlage die man dazu installiert muß vorher auf die vorhandene Anlage angepaßt werden. Dazu braucht man eine Menge an Meßdaren die man vom Hersteller der Kompensationsanlage am besten erstellen läßt.
    Eine Kompensationsanlage rechnet sich schnell bei der dem endsprechenden Menge an Blindstrom.


    Wenn man einen schlechten Cosphi hat endspricht man nicht den Technischenanschlußbedingungen und das EVU kann auf die Einhaltung der TAB bestehen.


    Kompensationsanlagen sind vom EVU genehmigungsflichtig.


    Das hat einen technischen Sinn und hängt mit der Verdrosselung zusammen.


    Sonst stört man die Rundsteueranlagen die das EVU benutzt.


    Mein Tip einfach mal mit dem zuständigen Netzingeneur Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen.


    Bei mir war das ein großer wirtschaftlicher Erfolg

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo GB 1530 !


    Zitat

    Einfach eine Kompensationsanlage kaufen und an die Wand schrauben und anschließen, das ist nicht so einfach.


    Das wäre ja auch zu schön um Wahr zu sein !
    Ich dachte das mit der Dachs Einzelkompensation nur für den Fall, das der Dachs "Stein des Anstosses" sein sollte !


    Wenn deine Anlage jetzt fertig ist, auf welchen Cos Phi kommst Du damit runter, bzw auf welchen Wert regelt die Anlage ?


    Die Fa. hat ja auch Interesante Regelanlagen für die Spitzenlastbegrenzung, damit kann man doch bestimmt auch ein BHKW steuern, oder ?


    Gruß Dachsgärtner

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  • Hallo Dachsgärtner


    Ich komme mit der Anlage auf eibnen Cosphi von 0,97.


    Mit einen Coshiregler wenn ihn richtig aussucht kann man sich bestimmt eine Spitzenlaststeurung mit dem richtigen SPS Programm zusammen bauen.


    Da ich dafür noch nicht genug Wissen habe um das umzusetzen,habe ich mich noch nicht daran getraut.
    Ich kann mir vorstellen das Tom diesen Lösungsansatz perfektionieren kann.


    Bei mir ist ganze sehr komplex, weil die Blindlast mit dem Rest der Einstallation einen riesen Schwingkreis aufgabaut hat.Das bedeutet wenn ich meine Spitzenlastverbraucher einschalte (Ohmische Verbraucher Chosphi 1,0) hat sich der Anteil an Blindstrom noch deutlich erhöht.
    Man muß sehr gut in Der Materie drinnstecken um dort kompetent eingreifen zukönnen.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
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    Einmal editiert, zuletzt von GB1530 ()

  • Zitat


    Das wäre ja auch zu schön um Wahr zu sein !
    Ich dachte das mit der Dachs Einzelkompensation nur für den Fall, das der Dachs "Stein des Anstosses" sein sollte !


    Klar ist der Dachs Stein des Anstosses, da eine Eigenerzeugungsanlage des Wirkleistungsanteil verringert und der Blindleistungsanteil dadurch steigt.


    Wenn ich eine Anhängerladung mit 50 % Apfel und 50 % Birnen habe und ich nehme 500 Birnen weg, dann steigt doch der Apfelanteil.... :rolleyes:


    So ist das mit der Blindleistung auch.


    Damit ist die ganze Anlage nicht mehr nach TAB - also nicht mehr ok. Deshalb muss die Blindleistung kompensiert werden, nicht die Blindleistung des Dachses die ist uniterressant sondern die der Elektroanlage !!


    Ich habe es versucht hier zu erklären :


    http://kwk-infozentrum.info/wi…x.php?title=Blindleistung


    Habe ich es schlecht erklärt oder keienr die Lesebrille auf ????? ?(

  • Hallo GB1530 !


    Zitat

    Ich komme mit der Anlage auf eibnen Cosphi von 0,97.


    Ist ja ein Traumwert !
    Müste deinem EVU doch eigentlich eine Strompreissenkung wert sein !
    ))))
    Also wenn ich das mit dem Schwingkreis so aus Dedektorempfängerbastlerzeiten (lang, lang ist´s her) noch so richtig im Kopf habe, bilden eine Spule, und ein Kondensator bei der Richtigen Resonanzfrequenz einen Schwingkreis.
    Auf unser Stromnetz übertragen würde ich annehmen, das sich Induktive Last, und nicht Kapazitive Last nicht mehr wie sonst eigentlich aufheben, sondern schön hochschaukeln ?(


    Also im Klartext, einfach so eine ungeregelte Komp.-anlage dranhängen könnte ein Schuß nach hinten sein ;(


    War das bei Dir ein trauriger Einzelfall, oder gibt es sowas häufiger?


    Ich frage nur aus purer Neugierde, den ich habe bis jetzt Gott sei dank nur nen einfachen Zähler, aber man weiß ja nie was noch so kommt!


    Gruß Dachsgärtner


    @Dachsfan warst schneller, und hast es auch nicht schlecht erklärt, ist aber für nicht Elektrtechniker ne konplexe Sache, das mußt Du doch zugeben, oder ?
    Was ich nicht so richtig verstehe ist, warum das BHKW nur Wirkleistung erzeugt, und der Blindleistungsanteil weiter aus dem Netz kommt.
    Wenn mein Notstrommi läuft, dan macht der doch auch alles...

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  • Zitat

    Also im Klartext, einfach so eine ungeregelte Komp.-anlage dranhängen könnte ein Schuß nach hinten sein ;(


    Eine ungeregelte Kompensationsanlage ist nur für Sonderzwecke erlaubt. Beispiel: Es ist gewährleistet das die Maschiene XY läuft, nur dann ist die Anlage aktiv und die Blindleistung ist trotz Kompensationsanlage höher.


    Nie darf die induktive und kapazite Blindleistung gleich gross sein. ( Kompensation auf 1)


    PS. Wir haben zwei Beiträge gleichzeit erstellt.

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Hallo Dachsfan !


    Nehmen wir mal einen Extremfall, BHKW läuft, Zähler steht weil BHKW leistung gleich Last, trotzdem werden die Sicherungen und Leitungen hinter dem Zähler heiß, weil soviel Blindleistung hin und hersaust...


    Aber wie wäre das den mit einem Synchrongenerator, ich habe bei Wikipedia gelesen, das die sogar Blindstrom abgeben, und deshalb auch zur Kompensatiion genutz werden können ?
    Aber dann wäre da das problem der viel schwierigeren Synchronisation...


    Ich glaub ich bleibe besser bei meinen Blumen, und löse Stromprobleme dann wenn sie sich stellen..


    Gruß Dachsgärtner

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  • Zitat

    Nehmen wir mal einen Extremfall, BHKW läuft, Zähler steht weil BHKW leistung gleich Last, trotzdem werden die Sicherungen und Leitungen hinter dem Zähler heiß, weil soviel Blindleistung hin und hersaust...


    Dann würden die Leitungen wenn die KWK Anlage abschaltet ja durchbrennen, da dann ja noch die Wirkleistung dazukommt, die von der laufenden KWK Anlage geliefert wird.



    Nochmal: Der Bezugsstrom ist bei abgeschalteter KWK Anlage am grössten.


    Induktive Verbraucher verusachen eine Phasenverschiebung zwischen Spannung und Strom.
    Es wird Blindleistung und Wirkleistung aus dem Netz bezogen.
    Die TAB erlaubt nur ein bestimmten Anteil von Blindleistung zur Wirkleistung.


    Wenn ich nun den Wirkleistungsanteil z.B. halbiere und der Blindleistunganteil bleibt voll erhalten, dann wird das Verhälnis des aus dem Netz bezogenen Stromes ( Blind-und Wirkleistungsrest) so ungünstig, das die Vorschrift verletzt wird.

  • Hallo miteinander


    Viele KleinBhkw sind mit einen Ashynchrongenerator ausgerüstet damit man nicht so kompliezirt synchroniesieren muß.
    Der Nachteil bei einen Asynchrongenerator ist das ein keine Blindleistung erzeugt.


    Daher wird ein dreiphasiger Kondensator verbaut der dann einen festen Blindstromanteil liefert.Das passt zwar nicht zu jeder E.installation,und ist ein feste Blindstromkompensation,wie vom Dachsfan beschrieben, die feste Kompensation ist besser als keine Kompensation.

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  • Also Leute es ist ja schön das Ihr alle so Fachsimpelt, es hat ja auch jeder in gewisser Weise Recht.


    ABER als gelernter Drei-Phasen-Kasper :D stellt sich mir erstmal die Frage woher bei Filou - er hat doch den Tread gestartet oder - diese Phasenverschiebung kömmt??
    Erst wenn sicher ist das keine Störung den schlechten cos.Phi auslöst sollte über eine Kompensationsanlage nachgedacht werden!!


    MfG

  • Bei mir wurde damals ein "feiner" Vierquantenzähler eingebaut der also auch Blindstrom mißt. :evil:.Für den eingespeisten Strom hatten wir längere Zeit einen zweiten normalen Zähler paralel angeschlossen.(wird jetzt für die PV-Anlage benötigt) Der Vierquantenzähler müsste also auch den eingespeisten Strom richtig messen....
    Habe die Blindstromkosten dann mit einem ungeregelten Kondensator um ca.35% mindern können...
    Das Problem haben noch min.5 weitere Kollegen hier im Ort...
    Wir brauchen aber keine 100 000 kw/h pro Jahr....Ich gehe mal davon aus das die meisten Dachsbetreiberauch ein ungünstiges"Leistungsverhältnis"haben nur eben nicht so einen "Hightechzähler" :-(/ :D


    alikante
    wir betreiben relativ viele Leuchtstoffröhren und Elektromotoren...
    Was kann es sonst noch für Störungen im Netz geben??
    Wie wirkt sich eine PV-Anlage auf den Blindstrom aus??
    Pv-Anlagenbetreiber brauchen sich doch auch nicht um den Blindstrom zukümmern ?(

    Gruß filou

    Einmal editiert, zuletzt von filou ()