Vitovalor oder Vitocal 250-S Hybrid

  • Hier die Lösung eines für mich manchmal "problemfindenden" Netzbetreibers bei einer meiner installierten Anlagen.


    https://iam.westnetz.de/-/medi…messkonzepte.pdf?la=de-DE


    Lösungskönigsweg = MK6 :saint:



    Z1

    Vom Netzbetreiber ->>geht auch mit anderen Meßstellenbetreiber

    - Messung des Bezug vom EVU

    - Messung der Gesamteinspeisung aller Erzeugeranlagen


    Z2

    Vom Netzbetreiber ->>geht auch mit anderen Meßstellenbetreiber

    - Messung "nur" Einspeisung der 1. Erzeugeranlage (BHKW - Vitovalor)


    Z4

    Vom Netzbetreiber ->>geht auch mit anderen Meßstellenbetreiber

    - Messung Bruttoproduktion (BHKW - Vitovalor)


    :!::!:KEIN Z3 eingebaut :!::!::!:

    (für die PV)

    Berechnung der PV Einspeisemenge über :

    Differenz der Menge Z1 - Menge Z2 = Menge der Einspeisung allein von der PV


    :!:Die Brutto-Messung mit dem eingebauten Zähler im Vitovalor wird nicht (mehr) anerkannt.:!:


    Eine zusätzliche Messung mittels des beim Vitovalor "gelieferten" M-Bus-Zähler ist so oder so egal. Der Vitovalor sollte in dieser Konstellation so oder so "ohne Energiemanager" eingestellt sein / werden.:)

    Wenn der M-Bus-Zähler trotzdem installiert werden soll/ist, dann muss er direkt vor / hinter Z2 eingebaut werden. Nur so bzw. nur dann wird die Messung (für die richtige Messwerterfassung als richtiger Wert für die Berechnungen des Energiemanager im Vitovalor) korrekt ausgeführt.


    Beachte zusätzlich:

    Die Phase zur Einspeisung des BHWK ist auf eine andere Phase wie die der PV-Einspeisung zu legen.

    Das SMA EM20 oder der Homemanager kann dann einfach auf die Phase der PV "sensibilisiert" werden. Dadurch ist die Regelung 70 % sichergestellt.


    Gruß

    300P

    Einmal editiert, zuletzt von 300P () aus folgendem Grund: Schreibfehler / SMAEM ergänzt

  • A) Geht die Pauschale Auszahlung derzeit nicht

    Kann mir mal einer sagen, was die Quelle für dieses Gerücht ist? Das ist jetzt schon das dritte Mal dass davon die Rede ist, aber ich konnte jedenfalls im Internet (außerhalb dieses Forums) keinen Hinweis darauf finden, dass – geschweige denn warum, bzw. auf welcher Rechtsgrundlage – es die pauschale Auszahlung der KWK-Zulage derzeit nicht geben soll.


    Was ich allerdings schon gefunden habe, und zwar hier, sind auch nicht gerade Good News. Laut dem auf der Website des BMWi veröffentlichten Entwurf für das KWKG 2020 soll es die KWK-Zulage künftig (siehe §8) nur noch für 45.000 VBh geben. Dementsprechend wäre auch die Pauschalzahlung (§ 9) beispielsweise für die Vitovalor zukünftig nur noch (45.000*0,75*0,04=) 1.350 anstatt wie bisher € 1.800.


    Was ich nicht weiß ist, ob a) das Gesetz inzwischen verabschiedet wurde, b) wenn ja, ab wann es in Kraft tritt (rückwirkend geht ja wohl nicht) und c) ob der Entwurf bezüglich der 45.000 VBh auch so beschlossen wurde. Aber natürlich wird kein Hersteller oder Anbieter vor diesem Hintergrund sich trauen, einem Kunden Auskunft über die zukünftige Höhe der Pauschalzahlung zu geben. Vielleicht ist das der Hintergrund für das Gerücht.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Also mir wurde es direkt von meinem Heizungsbauer gesagt und der Viessmann Förderprofi hat es von sich aus auch direkt erwähnt.


    Aussage war, dass es derzeit etwas mit Bafa zu klären gibt. Kann aber sein, dass es demnächst eine Nachzahlung gibt.

  • ........


    Was ich nicht weiß ist, ob a) das Gesetz inzwischen verabschiedet wurde, ..............


    b) wenn ja, ab wann es in Kraft tritt (rückwirkend geht ja wohl nicht) und c) ob der Entwurf bezüglich der 45.000 VBh auch so beschlossen wurde. Aber natürlich wird kein Hersteller oder Anbieter vor diesem Hintergrund sich trauen, einem Kunden Auskunft über die zukünftige Höhe der Pauschalzahlung zu geben. Vielleicht ist das der Hintergrund für das Gerücht.


    schau mal hier.... da ging es im März "etwas" weiter.....;)


    https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1


    Gruß

    300P


  • Guten Morgen,


    die BAFA hat 2019 die elektronische Anzeigemöglichkeit abgeschaltet bzw. auch keine Anträge mehr bearbeitet oder auch abgelehnt. Grund war, das die KfW nachweisen musste, das eine Überförderung ausgeschlossen ist. Dazu gibt es eine sogenannte Positivliste zur Kumulierung der BAFA.

    Mein Heizungsbauer hat sich ca. April 2019 selbst eine Vitovalor 300P eingebaut. Der Antrag wurde bis vor kurzem nicht bearbeitet.


    Seit März 2020 ist das Programm 433 der KfW in der Positivliste aufgenommen und die elektronische Anzeigemöglichkeit ist wieder online. Ich habe darauf hin meine Anlage angemeldet und auch die pauschale Auszahlung bekommen.


    Gruß

    Marco

  • Moin,

    Seit März 2020 ist das Programm 433 der KfW in der Positivliste aufgenommen und die elektronische Anzeigemöglichkeit ist wieder online. Ich habe darauf hin meine Anlage angemeldet und auch die pauschale Auszahlung bekommen.

    genau so lauten auch die Infos auf der Bafa Seite

    alikante mein Netzbetreiber ist die AVU Netz GmbH.

    Na dann, die AVU nennt die übliche Kaskadenmessung "Messkonzept 5" .

    Alle Netzbetreiber haben Ihre eignen Vorgaben aus den technischen Richtlinien des VDE entnommen und manchmal mit eigenem Beiwerk aufgehübscht.

    Die AVU hat nun etwas weggelassen, nämlich den Satz "Abhängig von der Anlagenleistung und dem Vergütungskonzept kann ggf. auf die Zähler Z2 und/oder Z3 verzichtet werden." So steht das nämlich beim zugrundeliegenden Messkonzept MK B4 in den Veröffentlichungen des VBEW/BDEW und dem Anhang4 der VDE ARN 4105 Messkonzept 7.

    Also bei der Anmeldung/Netzverträglichkeitsprüfung das originale Messkonzept beilegen und auf die Pauschalzahlung verweisen.


    mfg

  • schau mal hier.... da ging es im März "etwas" weiter..... ;)

    Danke für den Hinweis. Die Interpretation des BR-Beschlusses ist nicht ganz einfach, wenn man das zugrunde liegende Dokument nicht vorliegen hat. Aber ich lese da folgendes heraus:

    • Die Begrenzung der Zuschläge auf 3.500 VBh/Jahr soll jetzt stufenweise eingeführt werden, beginnend mit 5000 VBh/Jahr.
    • Die erhebliche Kürzung bei der Förderungsdauer (45.000 Bh statt bisher 60.000 Bh) wird nicht erwähnt, bleibt also wohl im Gesetz unverändert drin.
    • Wenn ich das richtig begriffen habe, gilt der Vertrauensschutz nur für Anlagen, die bis 29.01.20 verbindlich bestellt wurden. Will heißen: Alle geplanten Anlagen, über die wir hier im Forum diskutieren, werden nach der neuen Gesetzesfassung gefördert.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • sailor773 Das die Pauschale Auszahlung wieder geht scheint nicht überall angekommen zu sein. Bei mir bearbeitet Viessmann die Förderung und hier wurde mir auch nochmal bestätigt, dass die Auszahlung seit Januar wieder getätigt wird.


    alikante Ich skizziere gerade das Messkonzept bei pauschaler Auszahlung und hoffe dann mit nur einem zusätzlichen Zähler auszukommen. Alternativ die EEG Schlichtungsstelle miteinbeziehen? Leider sind die Informationen des VDEs für micht nicht frei zugänglich :(



    Ansonsten läuft das Projekt langsam voran. Die Stadtwerke waren hier und erstellen mir ein Angebot für den Gasanschluss. Parallel suche ich mir alle Unterlagen raus und schaue wo ich die neuen Kabel etc. langlegen kann. Termine für den ersten Tankausbau ist auch schon gemacht und wenn alles klappt ist der zweite Tank dann auch fast leer sobald die Vitovalor kommt.


    Zwischenzeitlich habe ich noch etwas Zeit und überlege im Nachbarhaus ein oder zwei Rippenheizkörper (Alle muss ich wirklich nicht) auszutauschen. Überlege aber ehrlich gesagt noch einen Winter damit zu warten und zu schauen wo ich mit den Vor-, bzw. Rücklauftemperaturen liegen. Bei uns wurden damals auch keine (Okay, eine!) markanten Mauernischen für die Heizkörper gebaut (keine Ahnung warum nicht) und sehr große Heizkörper verbaut (Mehrere >2m).

  • Bitte daran denken, dass die fehlenden Zähler je nach steuerlicher Veranlagung wichtig sein könnten. Es müssen dann ja keine großen Zähler sein, aber geeichte Hutschienenzähler würde ich dennoch setzen. Kosten so 60 Euro das Stück und man ist auf der sicheren Seite, sollte man die Daten doch brauchen später.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: