Heizungs Modernisierung (Bestand Öl)

  • Hallo zusammen,


    wir besitzen ein altes Bauernhaus, näheres weiter unten, welches wir sanieren. Im zuge des Klimapakets der Bundesregierung wollen wir unsere Ölheizung austauschen.

    Ich habe bereits ein Angebot für eine PT2 und eine WP vorliegen und würde mich freuen eine Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit von euch zubekommen.

    Als E-Ingenieur habe ich natürlich auch schon selbst gerechnet und mir die Kosten über einen 10 jahres Verlauf berechnet. Da es aber nicht mein Kerngebiet ist benötige ich Unterstützung.


    Verbrauchsdaten

    Jährlicher Stromverbrauch: 4000kWh (die letzten 5 Jahre nur <5% Abweichung jedes Jahr)

    Jährlicher Brennstoffverbrauch: 3000l Heizöl (die letzten 2 Jahre)


    Derzeitige Heizung

    Energieträger der Heizung: Öl

    Alter und Typ der der Heiztechnik: BJ1997 - Heizwertbrenner (Schäfer)

    Ist bereits eine Solarthermie vorhanden: nein

    Vorhandener Heizungspufferspeicher und Größe: keiner

    Art der Warmwasserbereitung und Vorratsvolumen: Über Heizkessel, 250l Vorrat

    Gibt es ein besonderes Strom-/Wärmeverbrauchsverhalten: viel Homeoffice, daher über Tag keine langen Abwesenheitszeiten und gleichmäßiger Verbrauch (Strom)

    Hydraulischer Abgleich durchgeführt: nein

    Temperaturen der Heizkreise: max. 40°C - ich gehe davon aus dass hier noch Luft nach unten ist da die Heizung nicht vernünftig eingestellt ist.

    Art der Heizkörper: Fußboden in allen Räumen


    Immobilie und Rahmendaten

    Beheizte Fläche, Anzahl Bewohner: 250m², 2Erwachsene, 1Kleinkind, Zukunft 2.Kind

    Art und Baujahr der Immobilie: vor 1900

    Erfolgte Modernisierungen: Kernsaniert, neue Fenster, neues Dach mit Isolierung

    Weitere geplante Modernisierungen: Heizung

    Zweiter Abgasstrang für BHKW frei: 1 Zügig, muss für Brennwert saniert werden

    Erdgasanschluss vorhanden oder möglich: Nicht vorhanden, mit geringem Aufwand möglich (Gas liegt 5m vom Heizraum entfernt unter der Straße)

    Zusammenschluss von Nachbarhäusern möglich: nein


    Mir liegt bereits ein Angebot für eine PT2 vor. Dieses wurde nach einem Ortstermin erstellt. Der Mittarbeiter macht einen sehr Kompetenten Eindruck. Der Betrieb hat schon mehrere PT2 verbaut.


    Die Endsumme: 32.000€ (inkl. MwSt.)

    Darin enthalten:

    Betriebsfertige Anlage (Material+Lohn)

    Basis Service Paket (10Jahre)

    Sanierung der Abgasanlage

    hydraulischer Abgleich


    Ein zusätzliche Frage. Mit welchen Förderungen, bzw Rückzahlungen u.Ä. kann ich rechnen?

    Der Basisförderung: 9300€

    Rückerstattung Einspeisezuschlag: 1800€

    MwSt Erstattung? Das habe ich noch nicht ganz verstanden.

    Absetzen der Montagekosten? Ich habe gelesen dass das Absetzen nicht in Kombination mit einer Förderung möglich ist.


    Ich danke im Voraus für eure Mühe und Grüße herzlich vom Niederrhein

  • Verstehe ich es so richtig, dass Brennstoffzelle ODER Wärmepumpe? Oder geht es um eine Kombination von beidem? Wenn es eine Kombination werden soll, könnte ggf. auch unser BLUEGEN ganz interessant sein. Oder ist ein steigender Stromverbrauch absehbar? (zB durch Anschaffung eines eMobils) Auch dann solltest du dir unser System zumindest mal anschauen...

  • Hallo,

    ja es geht um Brennstoffzelle oder Waärmepumpe, nicht um eine Kombination.

    Ich überlege noch hin und her welches System für uns passt. Eine Kombination mehrer Systeme ist zur Zeit nicht geplant.

    Die Kombinationen welche wir angefragt haben sind:

    1. Brennstoffzelle

    2. Wärmepumpe

    3. Wärmepumpe + Solarthermie

    4. Gas Brennwert + Wärmepumpe

    5. Gas Brennwert + Solarthermie


    Einen nennenswerten Anstieg des Stromverbrauchs erwarte ich nicht.

  • Moin JF,


    Ich stelle hier mal eine mit Deinen Daten ergänzte Tabelle mit einer Wirtschaftlichkeitsabschätzung für eine PT2 ein. Danach könnte sich die Netto-Investition zu konstanten Preisen binnen weniger als 15 Jahren amortisieren, wobei der Heizölpreis (meine Annahme: 60 ct/l) der größte Hebel ist. Du kannst ja mal die Daten in den gelben Feldern aus deiner Sicht korrigieren und sehen was rauskommt. Aber ich glaube, dass sich eine PT2 bei Dir lohnen könnte – zumal bei einem eher gleichmäßigen Stromverbrauchsprofil womöglich eine etwas höhere Eigenverbrauchsquote herauskommt. Das ist bei der Wirtschaftlichkeits-Abschätzung ein "Upside Potential".


    Das Angebot kommt mir OK vor, insbesondere wenn da auch der elektrische Anschluss mit drin ist.


    Eine Wärmepumpe würde ich ggf. nur empfehlen, wenn sich ein BHKW nicht rechnet: Insbesondere weil bei Bestandsgebäuden meistens nur eine Luft-Wärmepumpe technisch möglich ist. Immerhin hast Du mit einer Heizkreistemperatur von 40°C für eine WP gute Voraussetzungen. Sofern Dein alter Ölkessel noch gut in Schuss ist (auch bezüglich gesetzlicher Vorschriften) oder sehr günstig ersetzt werden kann, könntest Du überlegen, die WP kleiner auszulegen (z.B. auf die Hälfte der Heizlast) und sie bivalent-parallel zu betreiben. Der Ölkessel würde in dem Fall an kalten Tagen die Spitzenlast übernehmen, müsste aber womöglich nur 15% der jährlichen Gesamtwärmeerzeugung abdecken. Der schlechte Wirkungsgrad eines alten Kessels spielt unter diesen Umständen keine bedeutende Rolle mehr, und auch der Jahreswirkungsgrad der WP würde auf diese Weise besser. Ob so etwas allerdings mit den Förderbedingungen kompatibel wäre, habe ich keine Ahnung


    Bei einer WP könntest Du jedenfalls erwägen, zusätzlich eine PV-Anlage und/oder eine Solarthermie-Anlage aufs Dach zu legen. Mit einer PT2 ist eine ST-Anlage dagegen nicht kompatibel. Eine PV-Anlage in Kombination mit einer Brennstoffzelle verliert etwas an Wirtschaftlichkeit, mit einer WP dagegen gewinnt sie (jeweils wegen des geringeren bzw. höheren Eigenverbrauchs-Anteils).

    MwSt Erstattung? Das habe ich noch nicht ganz verstanden.

    Das läuft genau so wie bei PV-Anlagen. Du musst sowieso die Aufnahme Deines "Gewerbes" mit einigen Details auf einem Fragebogen beim Finanzamt anmelden. Hier kreuzt Du unter anderem an "ich verzichte auf die Kleinunternehmer-Regelung". Das hat folgende Auswirkungen:

    • Alle Umsätze Deines Betriebes werden umsatzsteuerpflichtig, d.h. Du musst auf diese Umsätze USt erheben. Beim Strom ist das einfach: Hier erhältst Du auf den gesamten von Deinem Gerät produzierten Strom (=fiktive Volleinspeisung, betrifft auch den "physisch" im Haus verbrauchten Strom) vom Netzbetreiber 19% Umsatzsteuer zusätzlich zur Einspeisevergütung (sowie meines Wissens auch einmalig auf die Pauschale von EUR 1.800) ausbezahlt. Weiterhin musst Du selbst auf den (Netto-)Wert der im Haus verbrauchten Wärme 19% USt rechnen ("unentgeltliche Wertabgabe").
    • Im Gegenzug kannst Du die Umsatzsteuer aus allen Rechnungen anderer Unternehmer (d.h. bei der Installation im Wesentlichen Heizungsbauer und Elektriker einschl. der Zahlung für den Vollwartungsvertrag, während des Betriebes i.W. aus den Gasrechnungen sowie zusätzlich zum VoWa anfallende Wartungs- und Reparaturkosten z.B. für die eingebaute Gastherme) als Vorsteuer geltend machen. Die Differenz bekommst Du erstattet (v.a. im Inbetriebnahmejahr) bzw. musst Du an das Finanzamt abführen (in den Folgejahren).
    • Hierfür musst Du im Inbetriebnahmejahr und im darauffolgenden Kalenderjahr monatliche USt-Voranmeldungen abgeben und ggf. entsprechende Zahlungen an das FA leisten. Das ist eine lästige Pflicht, aber gerade zu Anfang gar nicht schlecht, weil dadurch die Erstattung der Vorsteuer (genauer: der Differenz zwischen eingenommener und gezahlter USt im Monat der Zahlung) sehr zügig vonstatten geht. Ansonsten wird hier vor allem die Umsatzsteuer auf Abschlagszahlungen (Netzbetreiber: Betriebseinnahmen; Gasanbieter: Betriebsausgaben) monatlich abgerechnet.
    • Zusätzlich musst Du für jedes Kalenderjahr (beginnend mit dem Inbetriebnahmejahr) eine USt-Erklärung beim FA einreichen. Hier werden alle Umsätze, Betriebsausgaben und USt-Zahlungen eines KJ nochmals zusammengezählt und der Saldo ausgeglichen. Saldi aus kalenderjährlichen Abrechnungen von Netzbetreiber (Einnahmen) und Gasanbieter (Ausgaben) gehören dabei i.d.R. zum Folgejahr (Istversteuerung).
    • Wenn Du möchtest, kannst Du ab dem sechsten vollen Kalenderjahr nach der Inbetriebnahme zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren. D.h. ab dann fällt auf Deine Umsätze einschl. Wärme keine USt mehr an, aber umgekehrt kannst Du auch keine Vorsteuer z.B. aus Gas- oder Handwerkerrechnungen mehr geltend machen. Jährliche USt-Erklärungen musst Du auch dann weiter erstellen, nur werden die dann sehr kurz.

    Absetzen der Montagekosten? Ich habe gelesen dass das Absetzen nicht in Kombination mit einer Förderung möglich ist.

    So kenne ich das auch. Allerdings gilt (seit 2015) die Regel, dass bei BHKW's steuerlich nur der auf die Stromerzeugung entfallende Anteil auf das "Gewerbe" verrechnet wird (Näheres siehe Unterforum "Finanzamt"). Die Wärmeabgabe ist dagegen bei der Einkommensteuer reine Privatsache: Der darauf anteilig entfallende Aufwand (sowohl bei der Investition als auch bei den laufenden Ausgaben) ist einkommensteuerrechtlich irrelevant. Im Gegenzug gibt es aus der Wärmeabgabe keine steuerlichen Einkünfte. Bei der PT2 betrifft das den Löwenanteil der Ausgaben und Einnahmen, weil auch die Wärmeerzeugung aus der Zusatztherme anzusetzen ist. In Deinem Fall würde daher der Stromanteil an der gesamten Energie-Abgabe des Gerätes – legt man die Schätzwerte der Tabelle zugrunde – bei 15,5% liegen.


    Die Pauschalzahlung von 1.800 EUR (netto) gehört hierbei ohne jeden Zweifel vollständig zu den Einnahmen aus der Stromerzeugung. Was ich hingegen nicht weiß ist, ob die KfW-Förderung (EUR 9.300) vollständig der Stromerzeugung zugerechnet wird, oder ob sie nach Strom- und Wärmeanteil aufzuteilen ist.


    Im erstgenannten Fall könnten nach meiner Schätzung im Inbetriebnahmejahr – trotz der Sofortabschreibung des anteiligen Investitionsaufwandes – zu versteuernde Einkünfte aus dem "Gewerbebetrieb Stromerzeugung" von ca. EUR 7.000 anfallen, d.h. (bei einem hohen Einkommen) bis zu ca. 3.070 EUR Steuern. Im Gegenzug könntest Du m.E. auf 84,5% der Netto-Investition den Steuerabzug nach § 35c EStG geltend machen, da auf diesen Anteil ja keine Förderung entfällt. Das wäre dann eine Steuerersparnis von ca. (32.000/1,19*0,845*0,2=) 4.544 EUR. Unterm Strich blieben Dir somit ca. EUR 1.500 Steuerersparnis.


    Im zweiten Fall hättest Du im Inbetriebnahmejahr einen Verlust von ca. EUR -860, was ca. 380 EUR Steuern spart. Wegen der (anteiligen) Förderung auch auf den Wärme-Anteil wäre dann aber ein Abzug nach § 35c EStG nicht möglich.


    Ich würde Dir jedenfalls dringend empfehlen, das mit einem fachkundigen Steuerberater zu besprechen - auch weil ich nicht weiß wie bei § 35c EStG für Nicht-Kleinunternehmer die Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist. Bei meiner Tabelle habe ich Effekte bei der Einkommensteuer deshalb nicht eingerechnet.


    Gruß, Sailor

    Dateien

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Naja, da wäre ich kritisch. Ein E-Auto und Brennstoffzelle passt nicht so gut zusammen, da die Ladeleistung des Autos höher ist als die Leistung der BSZ.

    Wenn man ein E-Auto plant, dürfte man mit einem motorischen Klein BHKW besser bedient sein.

    Für ein Haus allein ist ne BSZ OK - und man hat den Vorteil einer vernünftigen WW-temperatur (gegenüber WP).

  • Naja, da wäre ich kritisch. Ein E-Auto und Brennstoffzelle passt nicht so gut zusammen, da die Ladeleistung des Autos höher ist als die Leistung der BSZ.

    Wenn man ein E-Auto plant, dürfte man mit einem motorischen Klein BHKW besser bedient sein.

    Für ein Haus allein ist ne BSZ OK - und man hat den Vorteil einer vernünftigen WW-temperatur (gegenüber WP).

    Absolut richtig, was man jedoch anmerken kann: Der Otto-Normalfahrer mit seinen 39km pro Tag kann natürlich auch mit einer geringeren Ladeleistung gut auskommen - ebenso der Plugin-Hybridfahrer. Von daher lassen sich durchaus gute Synergien herstellen.


    Es gilt, wie immer: Was ist der Bedarf des Kunden und was ist ihm wichtig? So lassen sich die Systeme nach Bedarf durchaus ergänzen...

  • Wenn deine Heizkreise kleiner 40 Grad laufen, würde ich ganz klar eine WP nehmen.

    Zusätzlich würde ich das Dach mit PV voll machen.

    Die aller wenigsten BSZ laufen ohne Probleme.


    Abgesehen davon, ist PV deulich wirtschftlicher.

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV

    WP Panasonic Aquarea 9KW

    Smart Forfour EQ

  • Guten Abend,


    erst einmal Danke ich allen für Ihre Antworten. Das hilf mir weiter.


    sailor773 : Danke für den Großen Aufwand den du bei deinen Antworten treibst. Ich werde deine Tabelle am Sonntag in ruhe füttern, habe aber auch selbst schon eine Vergleichstabelle erstellt (siehe Anhang). Evtl. kannst du kurz schauen ob meine Annahmen Sinnvoll sind.

    Mir schien das Angebot auch seriös. Vor allem weil der Heizungsbauer sich offensichtlich mit der Anlage auskennt. Das ist selten.

    In der Tabelle ist auch das Angebot für eine 2 unterschiedliche Wärmepumpen und eine Gas/WP-Hybridlösung eingefügt. Die Ölheizung ist Bestand und dient nur dem Vergleich.


    Wir liegen im Trinkwasserschutzgebiet und dürfen nur eine Luft-WP verbauen. Ich habe bei der Stadt nachgefragt. Nach meiner Rechnung (Tabelle Anhang) laufen mir die Kosten für eine WP im 10Jahres (+X) vergleich weg. Wegen der zwar sanierten, aber prinzipiell alten und großen Bausubstanz. Eine Solarthermie, oder Photovoltaiklösung als Zusatz würde das Invest sehr stark anheben und ich befürchte die Einsparung nicht reinholen zu können. Hinzu kommt dass die Einbringmaße für einen Speicher auf 70cm begrenzt sind und daher kein großer Speicher möglich ist. Die Aufstellung in einem anderen Raum ist zwar möglich (dort hätte auch ein deutlich größerer Speicher platz) aber ich möchte die Infrastruktur ungerne im Haus verteilen. Außerdem müssten wir 25m Költeleitung für ein Splitgerät legen, oder eine Monoblockanlage verwenden.


    Den Ölkessel (Bestand) mit einer neuen WP zu kombinieren ist nicht möglich da diese Lösung nicht gefördert wird, und der Öltank erneuert werden müsste. Ein Eingeschweißter Tank im Gewölbekeller. Die Lösung hatte ich auch schon angedacht, aber ohne Förderung macht es keinen Spaß.


    Thema Steuern und deren Erstattung. Wow. Das nenne ich mal eine verständliche Übersicht. Sollte ich mich für die Brennstoffzelle entscheiden werde ich mit einem Steuerberater sprechen. In der Hoffnung einen zu finden der sich mit dem Thema auskennt.


    GM1967 : Ein E-Auto ist in den kommenden 4-5Jahren nicht geplant. Der Fuhrpark ist gerade erneuert. Es könnte höchstens ein Firmenfahrzeug als E-Auto dazu kommen. in diesem Fall zahl die Firma mir eine Pauschale für die kwh und wenn dann nachts das E-Auto die Brennstoffzelle voll auslastet und ich das pauschal erstattet bekomme um so besser.


    stromsparer99 : Sollten wir uns gegen die Brennstoffzelle entscheiden wird es vrsl. eine Kombination mit Solarthermie oder/und Photovoltaik werden. Sollte die Wahl auf die BsZ fallen werde ich zwei, drei Jahre unser Lastverhalten und die BsZ beobachten und dann nachrechnen ob eine Erweiterung Sinnvoll ist. Mir scheint aber eher eine Erweiterung mit einem Batteriespreicher lukrativ, soferndie Preise noch etwas fallen.


    Übrigens bin ich bereit auch in eine Umweltschonende Technik zu investieren. Die Wirtschaftlichkeit sollte nicht auf Abwege gelangen ist aber nur ein Aspekt von mehreren.


    Viele Grüße vom Niederrhein

  • Lass die Solarthermie weg, und mach das Dach mit PV voll.

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV

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  • Lass die Solarthermie weg, und mach das Dach mit PV voll.

    Das sehe ich auch so. Bei heutigen PV-Preisen kann ich die Solarthermie in aller Regel nicht positiv rechnen, weil man halt im Juli die viele Wärme nur in Ausnahmekonstellationen brauchen kann.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Sollte die Wahl auf die BsZ fallen werde ich zwei, drei Jahre unser Lastverhalten und die BsZ beobachten und dann nachrechnen ob eine Erweiterung Sinnvoll ist. Mir scheint aber eher eine Erweiterung mit einem Batteriespreicher lukrativ, soferndie Preise noch etwas fallen.

    Diese Art der Herangehensweise (erst messen, dann entscheiden) ist die richtige. Aber eines kann ich Dir jetzt schon versichern: Angenommen Du hättest eine PT2, dann rechnet sich eine zusätzliche PV-Anlage vielleicht, aber ein Stromspeicher mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Jedenfalls so lange nicht, bis sich entweder die Bezugsstrom-Preise im Vergleich zu heute verdoppeln (sehe ich nicht, schon allein aus sozialen Gründen) oder die Speicherpreise mindestens auf die Hälfte fallen (halte ich für möglich, aber noch nicht in den nächsten zwei bis drei Jahren).


    Die Rechnung ist ganz einfach: Angenommen die Werte in der Tabelle stimmen, so geht es um die Speicherung von maximal ca. 1.100 kWh im Jahr, das wäre der gesamte Bezugsstrom. Einsparen kannst Du den Bezugspreis (angenommen 30 ct/kWh) minus die entgangenen Einspeise-Erlöse (angenommen 5 ct/kWh). Ohne Berücksichtigung von Speicherverlusten (die sind auch ca. 10-20%) würde das Einsparpotential bei ca. 275 EUR/Jahr liegen. Ein Speicher dürfte also maximal 5.500 EUR brutto kosten, damit Du Dein Geld in 20 Jahren wieder hereinholen kannst.


    Wenn Du diese 5.500 EUR stattdessen netto für eine PV-Anlage ausgibst, kriegst Du dafür heutzutage eine Anlage mit 4,5 kW(p). Die würde in NRW auf einem halbwegs geeigneten Dach 4000 kWh im Jahr produzieren. Davon kannst Du allein in den vier Sommermonaten (wo auch eine PT2 nur ein paar Stunden am Tag läuft, und das dann am besten abends) wahrscheinlich 600 kWh in den Eigenverbrauch stecken (spart 180 EUR) und den Rest für knapp 10 ct/kWh einspeisen (bringt weitere 340 EUR).


    Also lass' den Stromspeicher weg und schaff' Dir für das so gesparte Geld eine PV-Anlage an - wenn Du ein geeignetes Dach hast. Wenn nicht, lass' ihn auch weg und fahr' dafür mit Deiner Familie in Urlaub, da hast Du mehr davon.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Typo

  • Ich kann Dir hier nicht eine Wissenschaftliche Abhandlung bieten, aber ich kann Dir aus meiner 3 Jährigen Erfahrung berichten.

    Ich wohne in Meck-Pomm , in einem 120 m/2 großem EFH , 2 Ferienwohnungen angegliedert. Ich verbrauche 5 bis 6000 KWh.

    Deine 4000 KWh sind wahrscheinlich geradeso an der Grenze.

    Die 10000 Euro Fördermittel stimmt. Es variiert etwas von Land zu Land. Die gibt es aber nicht auf einmal. Es wird die Mehrwertsteuer vom Kaufpreis erstattet, hat mein Steuerberater bearbeitet, der will auch bezahlt werden. Die Rückzahlung ging aber schnell, 2 Wochen. Dann zahlt der Staat Fördergelder, wird vom Fachbetrieb beantragt. Dies dauerte länger, ca. 6 Monate. Fachbetrieb, in meinem Fall EnergyWorld, braucht für jede Aktion ca. 2 Monate. 2000 Euro gab es dann vom örtlichen Stromversorger , ca. 1 Jahr später. Zusammen dann ungefähr 10000 Euro.

    Du musst dann auch Unternehmer werden, mit viel „ Anträge ausfüllen „ Das erste Jahr muss monatlich eine Steuererklärung abgeben werden. Meine jährlichen Unkosten stehen fest : Steuerberater = 280 Euro , Wartungsvertrag = 330 Euro.

    Meine 3 Jahre setzen sich zusammen aus , 2 X Vitovalor 300 und seit 1 1/2 Jahren PT2.

    Sollte Deine Fachfirma EnergyWorld heißen, hätte ich gerne gewusst, ob 50 % Anzahlung immer noch üblich sind. Ich würde es nicht noch einmal tun. Und was ich im „ Kleingedrucktem „ überlesen habe : nach der Anzahlung ist auch die Restzahlung zu tätigen, vorher gibt es keinen Montagetermin. Geht die Firma in Insolvenz, ist das Geld weg.

    Du solltest es dir gut überlegen, Du bist auf „ Gedeih und Verderb „ der Firma Viessmann ausgeliefert.

    Im Jahr 17 hat Viessmann 2 bis 3 Monate für eine Reparatur gebraucht. Aktuell sind es 14 Tage. Im ersten Jahr lief die Anlage nur einen Monat, eine Entschädigung gab es nicht. Ab dem 2. Jahr gab es dann 5 Euro pro Tag. Das Thema Entschädigung wird gerade im Forum diskutiert. Meine PT2 ist 1 1/2 Jahre alt , ich habe von der Firma Viessmann gestern folgende , schriftliche, Aussage erhalten, ich zitiere : ..... es handelt sich im übrigen um eine Kulanzleistung , auf die keinerlei Rechtsanspruch besteht.

    Zur Leistung kann ich Dir sagen, es werden ca. 300 bis 400 KWh produziert und für den eingespeisten Strom gibt es ca. 5 Euro pro Monat.

    Es wurde mir versprochen, eine Fachfirma aus meiner Gegend würde sich dann mal um meine Anlage kümmern. Dies ist noch nicht passiert, wird es wohl auch nicht. Nur die Firma Viessmann kann Reparaturen durchführen.

    Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen, ich würde es nicht nochmal machen, Gastherme rein und fertig.

    Poggy64

  • Du musst dann auch Unternehmer werden, mit viel „ Anträge ausfüllen . .

    Da gehört aber der Vollständigkeit halber dazu, dass man das praktisch immer wird, wenn man energetisch IRGENDWAS macht. (Hirnlose deutsche Bürokratie)


    Das erste Jahr muss monatlich eine Steuererklärung abgeben werden.

    Das halte ich für ein Gerücht. Selbst wenn das zunächst angefordert würde (was nicht sein sollte), dann kann man das mit einem einfachen Schreiben in Ordnung bringen.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Moin,


    da geht es um die Umsatzsteuer-Voranmeldung die regelmäßig im ersten Jahr der nachhaltigen Tätigkeit jeden Monat abgegeben werden muß. Im Zweiten dann Vierteljährlich und ab dem Dritten nur noch einmal pro Kalenderjahr.


    mfg