Netzdienlicher BHKW-Betrieb: Selbstregelung vs. Fernsteuerung

  • Moin,


    "negative" Leistung kann besser durch Verbraucher wie Heizstab oder WP bereitgestellt werden, insofern sollte der Regelbereich des BHKW Generators nicht gleichseitig um NULL ( also 50Hz ) verteilt liegen. Auch macht es keinen Sinn kleine BHKW regeln zu lassen. Bei 1-2KW reicht hartes Ein/Aus da die Wirkung aufs Netz nicht Messbar sind, je größer die BHKW Leistung desto größer darf der Regelbereich sein.


    mfg


    PS nur mal als Idee : BHKW verfügen über VL/RL und eine auf Nennleistung ausgelegte elt.Zuleitung , es wäre also technisch wenig Aufwändig einen Heizstab gleichgroß der elt. Nennleistung im BHKW-Gehäuse zu integrieren.

    Damit könnte ganz einfach ein Standard für netzdienliche BHKW im Regelbereich -100 bis +100% elt.Nennleistung aus dem Ärmel geschüttelt werden und Bauseits/Kundenseitig wären keinerlei Mehraufwände nötig.

  • es wäre also technisch wenig Aufwändig einen Heizstab gleichgroß der elt. Nennleistung im BHKW-Gehäuse zu integrieren.

    ...

    Bauseits/Kundenseitig wären keinerlei Mehraufwände nötig.

    Na ja, wenn man keinen Heizstab hat, muss man ihn für ca. 100-300 EUR (je nach Leistung und Qualität) anschaffen, und der Einbau erfordert bestimmt auch noch mal 1-2 Heizungsbauer-Stunden. Wenn man das flächendeckend einführen wollte (und nur dann hat es einen Zweck), bräuchte es daher eine Förderung: Zumal es für den Betreiber nicht gerade prickelnd ist, wenn ihm der NB sein BHKW runterregelt oder abstellt, und er dann zur "Belohnung" auch noch – statt zur Wärmeversorgung Erdgas für 5 ct/kWh einzusetzen – Strom für 25-30 ct/kWh (einschließlich aller Steuern, Umlagen und Abgaben) zwangsweise zukaufen und in seinem Heizstab verbrennen soll.


    Ich würde deshalb Deine Idee gerne weiter führen. Wenn es darum geht, billige und kurzfristig verfügbare negative Leistungsreserven zu schaffen, sollte man nicht kleckern sondern klotzen und in jeden Wärmespeicher ab (sagen wir) 300 Litern einen ansteuerbaren Heizstab mit maximal sechs kW Leistung (entspricht bei 380V Drehstrom ca. 16 A, was jede Haushalts-Anlage schafft) einbauen. Nimmt man nur die 2,3 Millionen Solarthermie-Anlagen in Deutschland, kämen auf diese Weise fast 14 GW negative Leistungsreserve zustande, die (außer im Hochsommer, wo die ST-Speicher meist voll sind) binnen Sekunden in beliebigen Stufen abrufbar und in jedem Verteilnetz breit gestreut verfügbar wäre: Allerdings mehr in Süd- als in Norddeutschland. Da es hauptsächlich um Windstrom geht, wäre deshalb in der Praxis vielleicht nur die Hälfte davon nutzbar, aber das ist ja auch schon was.


    Das ganze funktioniert natürlich nur, wenn alle diese Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sind. Und jetzt komme ich zur Förderung: Die Heizstäbe müsste jeder Betreiber selbst bezahlen (viele haben ja eh schon einen installiert, für Spitzenbedarf und Notfälle). Aber ab dem Moment, wo (und so lange wie) der Heizstab vom NB abgerufen wird, müsste der Smart Meter die Verbrauchszählung vollständig stoppen, d.h. in dieser Zeit bekäme der Kunde seinen gesamten Strom (nicht nur den im Heizstab) kostenlos und frei von allen Steuern, Umlagen und Abgaben. Das wäre nicht nur fair, sondern m.E. auch ein ausreichendes Incentive, um sich an dem System zu beteiligen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo Sailor,


    ohne Frage könnte man das machen, aber das wäre eine zentral Ferngesteuerte Variante mit bauseitigem Aufwand und daher genau das Gegenteil von selbst Regelnd ohne bauseitige Eingriffe. Es führen eben viele Wege nach Rom.

  • Bei 1-2KW reicht hartes Ein/Aus da die Wirkung aufs Netz nicht Messbar sind, je größer die BHKW Leistung desto größer darf der Regelbereich sein.

    Wenn aber viele BHKWs gleichzeitig der selben Logik folgen kommt (vielleicht auch erst in einigen Jahren) dennoch einiges zusammen. 50.000 Einfamilienhäuser kämen dann auch schon auf 100 MW.

    Damit könnte ganz einfach ein Standard für netzdienliche BHKW im Regelbereich -100 bis +100% elt.Nennleistung aus dem Ärmel geschüttelt werden und Bauseits/Kundenseitig wären keinerlei Mehraufwände nötig.

    Da sollte man dann aber auch aufpassen, nicht das bei allein Heizstäben die ja in Summe wieder einiges an Leistung haben können gleichzeitig ein STB auslöst, vor allem wenn es um PV Strom geht kann das mangels Zeitgleichheit mit der Heizperiode schnell mal passieren.

    Strom für 25-30 ct/kWh (einschließlich aller Steuern, Umlagen und Abgaben) zwangsweise zukaufen und in seinem Heizstab verbrennen soll.

    Das ist klar, solche Regelungen sollen ja nur greifen wenn der Strompreis 0 oder Negativ ist, da liegt ja der Vorteil der Smartmeter, z. B. Frequenzabhängige Tarife...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Wenn aber viele BHKWs gleichzeitig der selben . . .

    Da sollte man dann aber auch aufpassen, nicht das bei allein Heizstäben . . .

    Was auch immer ausgelöst wird, darf nicht an einer harten Grenze passiren. Deshalb muss diese Grenze von einem mehr oder weniger zufälligen Wert beim Einzelnen abhängig sein (z.B. Füllgrad des Wärmepuffers) . Man kann die Frequenz ja auf Promille genau messen und ein Heizstab muss auch nicht hart geschaltet werden, der kann mit einem elektronik-Relais auf Halbwellenbasis beliebig fein geregelt weredn.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Das ist klar, solche Regelungen sollen ja nur greifen wenn der Strompreis 0 oder Negativ ist

    Nehmen wir an, der Strompreis (Strombörse) ist Null, und die Netzbetreiber würden zugunsten des Netz-stabilisierenden Heizstabes – bzw. dessen Betreiber – fairerweise auch auf Netzentgelte verzichten.


    Dann zahlt der Heizstab-Betreiber auf seinen "kostenlosen" Strom immer noch:

    • EEG-Umlage 6,76 ct/kWh
    • Stromsteuer 2,05 ct/kWh
    • Konzessionsabgabe 1,69 ct/kWh
    • Offshore-Netzumlage 0,42 ct/kWh
    • §19-NEV-Umlage (was immer das ist) 0,36 ct/kWh
    • KWKG-Umlage 0,21 ct/kWh

    ... macht zusammen 11,49 ct/kWh. Und weil es der Logik unseres Systems innewohnt, Steuern und Abgaben zu besteuern, kommen weitere 2,18 ct/kWh Umsatzsteuer hinzu, so dass der Verbraucher für seinen "kostenlosen" Heizstab-Strom unterm Strich 13,67 ct/kWh zahlen müsste. Das ist etwas mehr als das Dreifache von dem, was ich derzeit – einschließlich aller Steuern und Abgaben – für Erdgas zahle.


    Wollte man also ein solches System einführen, so müssten entweder für die Dauer der Heizstab-Aktivierung alle Steuern und Abgaben entfallen (d.h. mühselig herausgerechnet werden), oder – wahrscheinlich einfacher – der Stromverbrauch in dieser Zeit wird einfach nicht gezählt.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • . . . . der Stromverbrauch in dieser Zeit wird einfach nicht gezählt.

    Wenn wir die Logik weiterspinnen und das nur an der NF festmachen wollen, dann bräuchte man also ein Smartmeter, das den Zählvorgang abschaltet, oder auf ein weiteres Konto bucht.


    Vielleicht kann Gunnar ja mal wieder was dazu sagen, ob die NF als alleinige Informationsquelle für Steuerungszwecke taugen würde?

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    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Ja alle Umlagen und Steuern müssten auch entfallen. Ob ein nicht Zählen, oder nicht berechnen einfacher ist weiß ich nicht, im grunde genügt es ja die kWh die mit positivem Strompreis vom NB in Rechnung gestellt werden zu besteuern, also diese Zahl zu übernehmen...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Könnte das mit der Steuerung durch die Frequenz nicht zu regionalen Problemen führen?


    Wenn das Stromangebot nicht netzweit, sonder regional unterschiedlich ist, können aber trotzdem nur alle BHWKs auf die eine Frequenz "hören".

    Es gibt ja nur eine europäische Frequenz, wenn nun aber an einem sehr windigen Winterabend die Frequenz aufgrund der Produktion an der Nordsee steigt ist es zwar sinnvoll dass die BHKWs in Hamburg last abwerfen. Aber vielleicht nicht in Bayern, wo es gerade mehr Strom benötigt werden würde. Das Modell würde doch einen vollständigen und idealen Netzausbau voraussetzen?


    Grundsätzlich finde ich eine Netzstabilisierung durch BHKWs würde viel zu Versorgungssicherheit beitragen können.

    Sollte man das nicht eher durch variable Stromtarife in den Regelzonen umsetzen?

    Das ein Energieversorger den Preis zeitlich hoch oder runter setzt und so die Last in seinem Netzabschnitt steuert?

  • Moin,


    ich bin kein Freund von finanziellen Anreizen, schon gar nicht bei solch wichtigen Grundbedürfnissen wie der Versorgungssicherheit mit Strom.

    Alle "fast Blackout" Vorfälle der letzten Jahre sind doch durch rein wirtschaftlich motivierte Fehlentscheidungen hervorgerufen worden. An dieser Stelle muß ganz einfach der Techniker das sagen haben und alles nötige tun damit die Lichter nicht ausgehen.


    mfg

  • > An dieser Stelle muß ganz einfach der Techniker das sagen haben und alles nötige tun damit die Lichter nicht ausgehen.


    Das mit dem variablen Preis ist nur eine Möglichkeit. Man kann den netzdienlichen Betrieb auch anordnen und dann BHKWs an oder ausschalten.

    Wenn das ein kommunales Stadtwerk macht, wird das auch funktionieren.


    Meine Frage geht dahin ob eine Selbstregelung über die Frequenz in großen weiten Netzen mit regional unterschiedlichen Strom Angebotslagen funktionieren kann.

  • Nein,


    wie schon im Ersten Beitrag von Gunnar geschrieben geht das nur mit Spannung + Frequenz.


    Die Frequenz zeigt den Zustand innerhalb der Übertragungsnetze an, wohingegen die Spannung den lokalen/regionalen Zustand spiegelt.

  • > wohingegen die Spannung den lokalen/regionalen Zustand spiegelt.


    Danke. Ich wusst nicht dass die Spannung regional ist. Damit hat sich mein Frage beantwortet;)