Man kann eine PV auch schlechtrechnen wenn man unbedingt für BSZ ist.
Ich bin weder für noch gegen Brennstoffzellen oder PV-Anlagen. Das Ziel meines Beitrages war und ist darauf aufmerksam zu machen, dass eine PV-Anlage in Kombination mit einer auch im Sommer durchlaufenden Brennstoffzelle wie der BG-15 üblicherweise einen erheblich niedrigeren Eigenverbrauchsanteil haben wird als in allen vergleichbaren Fällen. Natürlich kann das in Einzelfällen auch anders sein, aber generell dürfte es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in vielen Fällen sinnvoll sein, auf eine der beiden Anlagen zu verzichten. Wenn die PV schon da ist, wird man also in der Regel später keine BG einbauen und umgekehrt. Wer noch keine dieser beiden Anlagen hat, sollte sich überlegen, ob dieser häufig gegebene Sachverhalt auch auf seinen individuellen Fall zutrifft, und seine Entscheidung dann treffen. Von uns hier ist niemand in der Lage dazu einen Rat zu geben, weil es keine Daten gibt.
Eine PV läuft auch als reine Einspeiseanlage problemlos in die Gewinnzone, dann halt nicht nach 10 Jahren sondern erst nach 12-13 Jahren.
Zu den Wiedergewinnungszeiten nur mal eine Vergleichsrechnung: Setzt man Kosten von 1.200 €/kWp, 1.000 kWh Jahresertrag und einen Bezugsstrompreis von 30 ct/kWh an, so ergeben sich unter Außerachtlassung der von mir genannten Nebenkosten (wenn Du die schon nicht glaubst) folgende rechnerische Wiedergewinnungszeiten:
- Bei (ohne Speicher üblichen) 30% Eigenverbrauchsanteil: Jahresertrag 300*0,3 + 700*0,08 = 146 €/kWp, WGZ = 8,2 Jahre
- Bei 10% Eigenverbrauchsanteil: Jahresertrag 100*0,3 + 900*0,08 = 102 €/kWp, WGZ = 11,8 Jahre
- Bei 0% Eigenverbrauchsanteil: Jahresertrag 1000*0,08 = 80 €/kWp, WGZ = 15 Jahre
Diese Zahlen sind optimistisch, weil sie keinerlei Zusatzkosten enthalten, insbesondere auch nicht die Kosten für das Auswechseln des Wechselrichters, die üblicherweise einmal während der 20jährigen Förderungsdauer in Höhe von ca. 200 EUR/kWp anfallen. Aber auch so schon sieht man, dass sich die WGZ zwischen den normalerweise üblichen 30% EV und Volleinspeisung annähernd verdoppelt. Wenn eine Anlage mit 30% EV von vornherein schon 10 Jahre WGZ hat, so wird sie als Volleinspeiser ihre Kosten über die Förderungsdauer voraussichtlich nicht hereinholen.
Wie gesagt, jeder kann in Kenntnis dieser Tatsache und unter Berücksichtigung der für ihn geltenden Umstände frei entscheiden ob sich das für ihn immer noch rechnet oder nicht.