BHKW und zwei PVs zu einer Anlage zusammenzufassen
Das sollte nur bei den beiden PV gehen, mit KWK und PV nicht, schon allein weil die Vegütung aus unterscheidlichen Töpfen kommt.
Die Anlage ist aus 2012 und ein zweiter Dachs aus 2002
Bei Eigenverbrauch ohne Dritte sollte das doch vor 2014 nicht nötig sein den EV zu erfassen, zumindest aus EEG Sicht.