Zum anderen weiss ich nicht, ob die Anlage nur 10 Jahre hält. Gewiss, nach der Zeit ist der Wartungsvertrag ausgelaufen und man muss z.B. einen notwendigen Stackwechsel selber zahlen.
Mir ist bisher kein Anhaltspunkt bekannt was z. B. dieser Sackwechsel kosten könnte. Gäbe es hier irgendwelche Hinweise mit denen man kalkulieren könnte wäre ich bereit über 20 Jahre zu rechnen.
Wie ist das eigentlich bei den bisher verkauften Brennstoffzellen bzgl. der KWKG-Förderung? Wird überwiegend der Einmalzuschlag von 60.000 h x 4ct/kWh = 2400 €/kW nach KWKG §9(1) gewählt oder ist die Einzelabrechnung mit 4ct/kWh Eigenverbrauch und 8 ct/kWh Netzeinspeisung üblicher? Ich könnte mir vorstellen, das manchmal keine harte Nullbezugsregelung gefahren wird, sondern bei Wärmebedarf teilweise auch eine Einspeisung in Kauf genommen wird. (Irgendwie muss man ja die Kohlekraftwerke ärgern dürfen.)
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Da würde ich vermuten, dass der Betreiber das macht, was ihm der Händler vorschlägt. Mir leuchtet ein, was Hans_Dampf da vorrechnet, nämlich dass bei 20% Einspeisung der Mehrertrag der Einzelabrechnung den Aufwand an Zählern und Bürokratie nicht wert ist.
Naja bei 66 % Eigennutzung käme man auf eine um immerhin 175 € höhere Einspeisevergütung heraus (ohne die Betreibestundenbegrenzung) Zumindest bisher ist die Zählergebühr da deutlich drunter, welchen aufwand hat man denn außer einen Zählerstand mehr an den NB zu melden?
Ich gehe daher davon aus, dass praktisch jeder, der ein BHKW bis 2 kW einbaut, ab Inkrafttreten des neuen KWKG die Pauschalzahlung wählt.
Ich dachte die Anlagen unter 2 kW sollen von der Stundenkappung ausgenommen sein. Gilt das nur bei Pauschalzahlung? Oder war das nur ein Entwurf der (noch) nicht umgesetzt wurde?