Angebot für BlueGen BG-15 Brennstoffzelle

  • Zum anderen weiss ich nicht, ob die Anlage nur 10 Jahre hält. Gewiss, nach der Zeit ist der Wartungsvertrag ausgelaufen und man muss z.B. einen notwendigen Stackwechsel selber zahlen.


    Mir ist bisher kein Anhaltspunkt bekannt was z. B. dieser Sackwechsel kosten könnte. Gäbe es hier irgendwelche Hinweise mit denen man kalkulieren könnte wäre ich bereit über 20 Jahre zu rechnen.

    Wie ist das eigentlich bei den bisher verkauften Brennstoffzellen bzgl. der KWKG-Förderung? Wird überwiegend der Einmalzuschlag von 60.000 h x 4ct/kWh = 2400 €/kW nach KWKG §9(1) gewählt oder ist die Einzelabrechnung mit 4ct/kWh Eigenverbrauch und 8 ct/kWh Netzeinspeisung üblicher? Ich könnte mir vorstellen, das manchmal keine harte Nullbezugsregelung gefahren wird, sondern bei Wärmebedarf teilweise auch eine Einspeisung in Kauf genommen wird. (Irgendwie muss man ja die Kohlekraftwerke ärgern dürfen.)

    +

    Da würde ich vermuten, dass der Betreiber das macht, was ihm der Händler vorschlägt. Mir leuchtet ein, was Hans_Dampf da vorrechnet, nämlich dass bei 20% Einspeisung der Mehrertrag der Einzelabrechnung den Aufwand an Zählern und Bürokratie nicht wert ist.

    Naja bei 66 % Eigennutzung käme man auf eine um immerhin 175 € höhere Einspeisevergütung heraus (ohne die Betreibestundenbegrenzung) Zumindest bisher ist die Zählergebühr da deutlich drunter, welchen aufwand hat man denn außer einen Zählerstand mehr an den NB zu melden?

    Ich gehe daher davon aus, dass praktisch jeder, der ein BHKW bis 2 kW einbaut, ab Inkrafttreten des neuen KWKG die Pauschalzahlung wählt.

    Ich dachte die Anlagen unter 2 kW sollen von der Stundenkappung ausgenommen sein. Gilt das nur bei Pauschalzahlung? Oder war das nur ein Entwurf der (noch) nicht umgesetzt wurde?

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Naja bei 66 % Eigennutzung käme man auf eine um immerhin 175 € höhere Einspeisevergütung heraus

    Das schon, aber bei geringerem EV wird halt die Rechnung mit der Amortisation haarig. Verglichen mit dem zusätzlichen KWK-Zuschlag würde ja immer ca. das 5-fache an EV-Einsparung fehlen. Auch bei einer Rechnung mit KWK-Zuschlag ist der reine Betrieb für die Einspeisung defizitär, selbst ohne Abschreibung. (mho)

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Selbst bei 10% Einspeisung wären es noch 52€ unterschied, abzgl. Zähler ca. 15€ also immerhin noch 37€ da ist dann aber wirklich die Frage ob man sich die Mühe noch machen mag für ca. 37€ im Jahr... Interessanter ist da das Pokerspiel wann denn die Smartmeter nachgerüstet werden, dann ändert sich ja die Zählergebühr in nicht genau bekannter aber gravierender Höhe. Da können aus +37€ schnell -100€ werden. Wobei ich mir nicht sicher bin ob der Erzeugungszähler denn auch Smart sein muss?

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    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

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  • Wobei ich mir nicht sicher bin ob der Erzeugungszähler denn auch Smart sein muss?

    Genau um solche Sachen geht es. Auch wenn das jetzt wohl noch nicht so ist: Kein Mensch kann absehen, welche Schikanen gegen die kleine KWK sich der Gesetzgeber in den nächsten Jahren noch ausdenkt. Wenn man bis zum Break Even vier Jahre durchhalten muss, kann man dieses Risiko eher in Kauf nehmen als wenn es zehn Jahre dauert bis man (im besten Fall, nämlich wenn in dieser Zeit überhaupt keine Zusatzkosten – für smarte Erzeugungszähler oder zusätzliche Gebühren oder Strafzahlungen für unerfüllbare Meldepflichten oder was weiß ich – hochkommen) sein Geld wieder hat. Der Spatz in der Hand ist da jedenfalls besser als die Taube auf dem Dach.

    Ich dachte die Anlagen unter 2 kW sollen von der Stundenkappung ausgenommen sein. Gilt das nur bei Pauschalzahlung?

    Nach den mir vorliegenden Texten gibt es bei der 3500 VBh-Begrenzung keinerlei Ausnahmen, das gilt für alle Neuanlagen. Lediglich die Pauschalzahlung (die es nur für Anlagen bis 2 kW(el) gibt) bleibt unberührt.


    Die Ausnahme, die Du wahrscheinlich im Kopf hast, betrifft eine andere Baustelle, nämlich den Entfall der Zulage für die Stunden mit negativen Strompreisen. Für Anlagen unter 50 kW(el) entfällt zukünftig die Meldepflicht der betreffenden Stunden und dementsprechend der Abzug (egal ob 1:1 oder der pauschale Strafabzug): Eine der wenigen vernünftigen Neuregelungen im KWK 2020.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Genau um solche Sachen geht es. Auch wenn das jetzt wohl noch nicht so ist: Kein Mensch kann absehen, welche Schikanen gegen die kleine KWK sich der Gesetzgeber in den nächsten Jahren noch ausdenkt.

    Hier vertraue ich auf den Bestandsschutz, bzgl Smartmeter gibt es ja die Ausnahme das die schon vorgeschrieben sind aber noch nicht verfügbar. Deshalb ist es an dem Punkt schwierig.

    Nach den mir vorliegenden Texten gibt es bei der 3500 VBh-Begrenzung keinerlei Ausnahmen, das gilt für alle Neuanlagen. Lediglich die Pauschalzahlung (die es nur für Anlagen bis 2 kW(el) gibt) bleibt unberührt.

    Dann habe ich da was Falsches hineininterpretiert, bzw. nicht sorgsam genug gelesen. Demnach ist die Sofortauszahlung immer sinnvoll, außer man betreibt eine <2kW Anlage ohne Gewinnerzielungsabsicht, also bei geringen Betriebsstunden oder sehr geringem EV. Da es in den Fällen ja nicht ums Geld geht ist es also blanglos.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

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  • Hier vertraue ich auf den Bestandsschutz,

    Bestandsschutz gibt es vielleicht für zugesagte Förderungen. Aber nimm z.B. das Messstellenbetriebsgesetz: Unter Berufung darauf erkennen offensichtlich jetzt schon einige Netzbetreiber (nicht unserer, das wurde im Forum berichtet) auch bei Bestandsanlagen (!) die eingebauten Zähler nicht mehr an und verlangen stattdessen die Installation eines separaten Zählers. Das kostet zunächst mal zusätzlich Gebühren, mit denen zum Zeitpunkt der Anlageninstallation keiner gerechnet hat, und wenn man Pech hat auch noch ein paar hundert EUR extra für die Installation eines neuen Zählerplatzes. Den "Bestandsschutz" können sich die betroffenen Betreiber in die Haare schmieren. Und ich wette, dass nach dem Roll-Out der Smart Meter weitere solche Sachen auf uns zukommen, die ausschließlich unser Geld kosten und ausschließlich Anderen Nutzen bringen. Wie immer natürlich unter irgendeinem hehren, gemeinnützigen Vorwand wie "Digitalisierung der Energiewende". Da werden die Lobbyisten, Bürokraten und Neidhammel im BMWi schon dafür sorgen.:uebel:

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  • Betrifft das nicht nur den Erzeugungszähler, und auch nur wenn beim Eingebauten die Eichfrist abgelaufen ist?

    Gibt es da vielleicht die Möglichkeit wegen Unwirtschaftlichkeit auf die EV Vergütung zu verzichten? Meine Anlagen bekommen keine EV Vergütung, deshalb kann ich da nur begrenzt mitreden...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

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  • Gibt es da vielleicht die Möglichkeit wegen Unwirtschaftlichkeit auf die EV Vergütung zu verzichten?

    Halte ich für möglich. Soweit ich weiß hat das bisher noch keiner probiert. Hängt wahrscheinlich auch hier wieder von der Kooperationsbereitschaft des NB ab.


    Aber selbst dann kann es sein, dass zumindest bei manchen NB der nächste Erbsenzähler daherkommt und behauptet, dass ein geeichter Erzeugungszähler auch nach Ende der Förderung nach irgendeiner Vorschrift weiter betrieben werden muss - und sei es nur für die Statistik oder eines Tages zur Berechnung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch. (Das würde dann allerdings auch diejenigen treffen, die seinerzeit die Pauschalzahlung genommen haben...)


    Nach den seit 2014 gemachten Erfahrungen traue ich bei diesen Dingen dem Gesetzgeber nur so weit wie ich ihn werfen kann. Müsste ich heutzutage ein BHKW bis 2 kW neu installieren, würde ich jedenfalls keinen Einspeisezähler installieren und für die KWK-Zulage die Pauschale wählen, auch wenn ich weiß, dass ich dadurch vielleicht ab dem 11. Betriebsjahr auf ein paar Euro zusätzliche Einnahmen verzichte.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Mir wurde gesagt, der Zähler muss weiter betrieben werden, da die Stromproduktion gemeldet werden muss. Auch nach den 10 Jahren.

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • oder eines Tages zur Berechnung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch.

    An die habe ich auch gedacht, muss glaube ich ab 1kW erfasst werden oder?

    Müsste ich heutzutage ein BHKW bis 2 kW neu installieren, würde ich jedenfalls keinen Einspeisezähler installieren und für die KWK-Zulage die Pauschale wählen, auch wenn ich weiß, dass ich dadurch vielleicht ab dem 11. Betriebsjahr auf ein paar Euro zusätzliche Einnahmen verzichte.

    Einspeisezähler? du meinst EV Zähler, oder? Einspeisung bekommt man doch noch den Börsenpreis, und die sind mit dem Bezugszähler doch eh als 2Richtungszähler verbaut.

    Mir wurde gesagt, der Zähler muss weiter betrieben werden, da die Stromproduktion gemeldet werden muss. Auch nach den 10 Jahren.

    Echt, du bist doch bei Bayernwerk oder? Redest du von Produktions oder Einspeisezähler?


    Grundsätzlich wär mal ne Liste interessant welcher NB was, wie handhabt. Vielleicht kann man dann den ein oder anderen NB besser davon überzeugen das die Mehrheit es anderst handhabt.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Produktionszähler. NB sind die Technischen Werke Schussental.

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Kenn ich nicht hört sich aber klein an, die kann man vielleicht eines besseren belehren. Wann ging deine Anlage in Betrieb und in welcher Leistungsklasse?

    Ich hatte nie einen Produktionszähler...

    Bei Bayernwerk ist der nur erforderlich wenn die Anlage nach 2014 in Betrieb ging und nicht anderweitig nachgewiesen werden kann das man (deutlich) unter den 10 MW EV bleibt. Je nach Bearbeiter reicht die Vorlage der Verbrauchsabrechnungen der Vorjahre aber nicht aus.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Ja, die sind klein. Das Gespräch war sehr gereizt und das nicht von meiner Seite. *g* Das Thema war ihm nicht neu.
    Die Anlage ist aus 2012 und ein zweiter Dachs aus 2002. Mich würde es in dem Fall mit zwei Zähler treffen. Wobei die Anlage aus 2002 eigentlich abgeschaltet werden kann.
    Bayernwerk ist nicht viel besser. Mein Elektriker hat mit Vilshofen 10 Stunden telefoniert um ein BHKW und zwei PVs zu einer Anlage zusammenzufassen. Eigentlich nichts besonderes würde man meinen. Alleine bei dem Wort Bayernwerk bekomme ich einen dicken Hals. 18 Jahre lang nur Ärger.

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Einspeisezähler? du meinst EV Zähler, oder?

    Oops, natürlich meinte ich den Erzeugungszähler:S (man sollte halt vor dem Schreiben das Hirn einschalten...).

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)