Angebot für BlueGen BG-15 Brennstoffzelle

  • Wir haben seit ca. 20 Jahren 12,15 kWp an PV, 20 qm Solarthermie und eine Sole - Wärmepumpe mit 10 kW thermisch bei ca. 2,5 kW elektrischer Leistung, die entweder mit PV Strom oder Dachsstrom läuft, mit Netzstrom nie.

    Vor 20 Jahren gabs doch über 50 Cent Vergütung, da hat man doch nur Volleinspeiser gebaut. Warum läuft dann deine WP mit PV Strom?

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV

    WP Panasonic Aquarea 9KW

    Smart Forfour EQ

  • Vor 20 Jahren gabs doch über 50 Cent Vergütung, da hat man doch nur Volleinspeiser gebaut. Warum läuft dann deine WP mit PV Strom?

    Seit diesem Jahr sind die beiden vor dem Jahr 2000 erstellten PV Anlagenteile von 2 x 4,95 kWp aus der Förderung und in Überschußeinspeisung. Bis zum Jahreswechsel waren sie in Volleinspeisung.


    Derzeit erhalte ich für in öffentliche Stromnetz eingespeisten PV Strom die sog. Auffangförderung in Höhe des noch zu ermittelnden Jahresmarktwert abzüglich 0,4 ct / kWh. ( Ich rechne mit ca. 3 ct /kWh )

  • Guten Abend,


    um diesem Thread ein paar Daten zum Punkt "Angebot BG-15" hinzuzufügen (alle Angaben netto) :


    Installationsbetrieb

    BG-15 - 24.000,00 Euro

    Arbeiten (Anschluss, Anmeldung, INB) - 3.003,00 Euro


    Heizungsbaubetrieb

    vorbereitende Arbeiten (Abgas, Anschlüsse) - 1821,38 Euro


    SOLIDpower

    Wartungsvertrag 10 Jahre - 6.000,00 Euro


    Gesamt - 34.824,38 Euro


    KfW-Programm 433 (Stand 02/2021)

    Zuschuss max. 40 % - 13.929,75 Euro


    Gesamt nach Zuschuss - 20.894,63 Euro


    Laut Heizungsbaubetrieb kostet die BG-15 bei SOLIDpower wohl 20.000 Euro. Kann sich also jeder ausrechnen, wieviel Marge der jeweilige Anbieter aufschlägt.


    Beste Grüße

    Hans

  • Die Förderung 40% wird auf Basis des Bruttopreises inkl. MWST berechnet und liegt bei 15.050 Euro


    Die Wartung wird jährlich fällig und nicht in einer Summe, zählt aber in einer Summe für die Berechnung der Förderung


    Wie viel Marge darf der Heizungsbauer denn Deiner Meinung nach aufschlagen?

  • Hallo in die Runde,

    ist bei einen Einbau eines Blue Gen BG 15 ein zusätzlicher Gaszähler sowie ein Wärmemengenzähler notwendig?

    Gruss


    Eine weitere Frage die ich vergessen habe:

    Ist eine Systemtrennung notwendigt zwischen Blue Gen und Wärmespeicher notwendigt?

    Einmal editiert, zuletzt von didi970 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von didi970 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Einen separaten Gaszähler für die BlueGen braucht man glaube ich schon, um beim HZA die Energiesteuer-Erstattung beantragen zu können. (Stattdessen einfach Betriebsstunden mal Gasverbrauch lt. technischen Daten zu rechnen wird dem HZA nicht ausreichen, weil das Gerät modulieren kann.)


    Einen Wärmezähler halte ich dagegen für überflüssig. Für die Umsatzsteuer (unentgeltliche Wertabgabe) und die Berechnung des Stromanteils für die Einkommensteuer sollte es ausreichen, die Wärmemenge aus dem Gasverbrauch und dem Wirkungsgrad lt. technischen Daten abzuleiten: 88% Hi entspricht 79,3% Hs; elektrischer Wirkungsgrad 55% Hi entspricht 49,6% Hs; damit ist die Wärmeabgabe der Gasverbrauch (Hs) mal 29,7%. Genauer als das sind die üblichen Wärmezähler auch nicht.


    Zur Frage der Systemtrennung sag' ich als Nichtfachmann lieber nichts, aber der für die BlueGen zertifizierte Heizungsbauer müsste das doch eigentlich wissen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Ja klar, das Ding kostet 20.000,- und der Rest ist Marge der Heizungsbauers.

    So einfach ist das nun nicht,

    Neben dem eigentlichen Gerät wird weiteres Material gebraucht, zB für Gas-, Abgas- und Heizungsanschluß. Befüllung und Sicherheitseinrichtung ist meist auch erforderlich. Nicht zu vergessen, das kostenpflichtige Antragsverfahren.

    Nicht zuletzt gehen da auch, bis das Gerät läuft, einige Stunden ins Land - die auch bezahlt werden wollen. Ja, auch die wo die Anleitung gelesen wurde.

  • Guten Abend!

    Die Förderung 40% wird auf Basis des Bruttopreises inkl. MWST berechnet und liegt bei 15.050 Euro

    Ich möchte an dieser Stelle aus dem Merkblatt zum KfW-Programm 433, Punkt "Förderfähige Kosten" zitieren:

    Zitat

    Hinweis: Sofern der Zuschussempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind die förderfähigen Nettokosten (ohne Mehrwertsteuer) anzugeben.

    Sofern man später also bei der (zwangsläufigen) unternehmerischen Tätigkeit durch die Einspeisung des Stroms zur Regelbesteuerung optiert (um sich z.B. die MwSt. zurückzuholen), darf beim Zuschuss entsprechend auch nur das Gesamtnetto angegeben werden. Daher der Hinweis "alle Angaben netto" in meinem Beitrag.


    Das könnte an dieser Stelle vielleicht sogar ein Fallstrick sein: Privatperson A lässt sich eine Brennstoffzelle installieren, kassiert den vollen Bruttozuschuss von der KfW und 14 Tage später stellt A fest, Regelbesteuerung ist ja etwas Feines beim Stromeinspeisen. Im besten Fall muss dann ggf. nur der zu viel gezahlte Zuschuss zurückgezahlt werden, im schlechtesten Fall ist vielleicht sogar der gesamte Zuschuss futsch!?

    Wie viel Marge darf der Heizungsbauer denn Deiner Meinung nach aufschlagen?

    Aufschlagen "darf" jeder Betrieb wohl, so viel er möchte - wenn man bedenkt, dass bei Gütern i.A. bis zu 40 % Marge "üblich" sind. Natürlich kann man hinterfragen, ob Händler, Betriebe, etc. bei der Lieferung von so hochpreisigen Gütern an "private" Endkunden nicht auch mit einer prozentual etwas geringeren Marge auskämen, aber dafür kann man ja immer noch Anbieter vergleichen (am besten natürlich, man kennt vorab den Nettopreis direkt vom Hersteller). Und sicherlich geht ein Teil der Marge auch für Schulungen, o.ä. drauf, deren Kosten vielleicht nicht durch andere Posten gedeckt wären. Von daher beschwere ich mich über die 20 % in unserem Angebot auch nicht weiter, zumal das ein kleiner Betrieb aus direktester Nähe ist.

    Ja klar, das Ding kostet 20.000,- und der Rest ist Marge der Heizungsbauers.

    Das habe ich so nicht geschrieben. Aus dem von mir dargestellten Angebot geht eindeutig hervor, dass Arbeiten i.H.v. 3.003,00 Euro veranschlagt worden sind, die gerade die von dir aufgezählten Posten (Anschlüsse, Anträge, etc.) beinhalten. Allein 1.200 Euro davon gehen für "Monteursstunden" drauf. Der Verkaufspreis von 24.000,00 Euro netto für die BG-15 durch den Installationsbetrieb umfasst wirklich nur das reine Gerät, so dass bei einem Einkaufspreis von angenommenen 20.000,00 Euro netto eben 4.000,00 Euro oder 20 % Marge übrig bleiben - ja. Wie gesagt, Schulungen, etc. mögen damit auch abgedeckt werden.


    Beste Grüße

    Hans

  • Ich kenne ja Deinen Heizungsbauer nicht, aber evtl. hat der ja auch ein Auto, mit dem er bzw. seine Monteure zu Deiner Baustelle fahren. Und eventuell hat er Werkzeuge, um die Arbeiten zu erledigen.


    Die hat er entweder geklaut oder aber durch die Marge bezahlt, genau wie eben das Auto, dessen Versicherung u.s.w..

    Und der EK, den Du ja kennst, weil Du schlauer bist als andere, stimmt auch nicht....


    Die Differenzierung mit/ohne Mwst bezieht sich auf den Zeitpunkt des Anlagenkaufs. Sprich Herr Müller kriegt 40% Förderung auf brutto, Firma Müller 40% auf netto.


    Dies wird vorher, wenn der Energieberater den Förderantrag stellt, definiert.

    Den Energieberater und dessen Kosten finde ich nirgendwo.... Wo ist der hin, oder machst Du das selber?


    Ich hätte Dir niemals ne Anlage verkauft.

  • Guten Morgen!


    Ich habe nicht so ganz verstanden, wann und wo ich Anlass für ausufernde Polemik und einen angreifenden Ton gegeben habe, würde mich aber freuen, wenn wir zu einem sachlicheren Umgang zurückfinden. Ich schreibe nur "nach bestem Wissen" und lasse mich stets gerne eines Besseren belehren.

    Ich kenne ja Deinen Heizungsbauer nicht, aber evtl. hat der ja auch ein Auto, mit dem er bzw. seine Monteure zu Deiner Baustelle fahren. Und eventuell hat er Werkzeuge, um die Arbeiten zu erledigen.


    Die hat er entweder geklaut oder aber durch die Marge bezahlt, genau wie eben das Auto, dessen Versicherung u.s.w..

    Ich denke, die laufenden Kosten eines Betriebs (Autos, Versicherungen, etc.) werden auch aus den "Margen" der übrigen Posten finanziert. Die "5,00 m Isolierung der Rohrleitungen mit einem gschlossenen Dämmschlauch", die ich laut Angebot in Rechnung gestellt bekomme, kosten den Betrieb im Einkauf wohl auch nicht das, was ich am Ende dafür bezahle. Und, wie gesagt, der Arbeitslohn ist separat ausgewiesen.


    Mir ist schon bewusst, dass sich der Inhaber des Installationsbetrieb die 4.000,00 Euro "Marge" für die BG-15 nicht in toto in die eigene Tasche steckt, um seinen zweiten Ferrari davon zu bezahlen, sondern dass ein wohl nicht unerheblicher Teil in den Betrieb zurückfließt.

    Und der EK, den Du ja kennst, weil Du schlauer bist als andere, stimmt auch nicht....

    An dieser Stelle glaube ich halt das, was mir der Heizungsbauer - das ist nicht der Installationsbetrieb für die BG-15! - sagt. Er hat bei SOLIDpower die Abgasführung eingekauft, weil sie dort für ihn am günstigsten zu erwerben war. Er hat von SOLIDpower eine Netto-Einkaufspreis-Liste bekommen und dort stand die BG-15 wohl mit 20.000 Euro drauf. Wenn du aus welchen Gründen auch immer andere Informationen hast ("weil du schlauer bist als andere"), dann kannst du sie ja gerne teilen - oder eben auch nicht. Vielleicht kriegen zertifizierte Betriebe von SOLIDpower ja bessere Konditionen!?

    Die Differenzierung mit/ohne Mwst bezieht sich auf den Zeitpunkt des Anlagenkaufs. Sprich Herr Müller kriegt 40% Förderung auf brutto, Firma Müller 40% auf netto.


    Dies wird vorher, wenn der Energieberater den Förderantrag stellt, definiert.

    Wenn das so ist, freue ich mich natürlich noch einmal mehr. Leider finde ich zu dieser Behauptung aber erst einmal keine Belege in den mir zugänglichen Unterlagen und freue mich natürlich, wenn du diese bereitstellen könntest.


    Schaue ich in die "Bestätigung zum Antrag" von der Energieeffizienz-Expertin, finde ich weder eine (richtige) Unterscheidung in Privatperson oder Firma noch ob nach Netto- oder Bruttokosten unterschieden werden soll. Es wird die "Summe der voraussichtlichen förderfähigen Kosten gemäß Produktmerkblatt" eingetragen. Im Hinweistext danach steht dann, dass nach Abschluss der Arbeiten die tatsächlichen, förderfähigen Kosten nachgewiesen werden müssen. Meinem Verständnis nach können bei Antragsstellung also die Bruttokosten eingetragen gewesen sein, am Ende aber auch nur die Nettokosten abgerechnet werden, weil sich z.B. zwischenzeitlich die Regelbesteuerung ergeben hat. Ich für meinen Teil werde es auf jeden Fall so handhaben.

    Den Energieberater und dessen Kosten finde ich nirgendwo.... Wo ist der hin, oder machst Du das selber?

    Es handelt sich um ein Neubauprojekt und die Kosten für die Energieeffizienz-Expertin werden erst einmal über den Bauträger verauslagt. Nach Abschluss bekommen wir eine separate Rechnung der Dame, um z.B. auch den Zuschuss nach KfW-Programm 431 (teilweise) in Anspruch nehmen zu können. Die Details hierzu müssen wir noch klären, da dieses nicht (mehr) mit den KfW-Programm 433 kombiniert werden darf. Die Leistungen der Dame beziehen sich aber auf mehr als nur die Brennstoffzelle (u.a. Berechnungen zur Einstufung als Energieeffizienz-Haus 55). Aber, ja, diese Kosten gehören in meine ursprüngliche Aufstellung mit rein. Ich editiere den Beitrag gerne, sobald uns die genauen Werte vorliegen.


    Beste Grüße

    Hans

  • wenn man bedenkt, dass bei Gütern i.A. bis zu 40 % Marge "üblich" sind.

    Naja, es kann auch wesentlich mehr sein. Aber auch weniger.

    Kein Fachbetrieb wird dir zB ne Dichtung , die 10ct kostet, für 14 verkaufen. Die kostet eher 1-2 €, denn die Dinger gehen gerne verloren oder gehen beim Einbau auch kaputt.

    Für Rohrformstücke sind 40% Aufschlag durchaus gerechtfertigt, die müssen auch gedichtet werden.

    Aber bei so Artikeln wie Kessel, WäPu, BSZ.... ist meist ca 20% Aufschlag drin.

    Im Heizungsbau wurden immer die Preise kalkuliert, mit den Listenpreisen kann da niemand arbeiten.

  • Es ist zumindest kosteneffizient, wie Du vorgehst.


    Der Typ baut die Anlage ein und ich beantworte die Fragen... dies natürlich kostenlos.


    Und die Zertifizierung durch Solidpower wird eh überbewertet, das Ding kann jeder einbauen. Dass man den Stack nicht kippen darf und und und wissen auch diejenigen, die noch nie eine BSZ eingebaut haben...


    Bitte denk dann aber, wenn die Nummer in die Hose gegangen ist, daran, das Produkt hier schlecht zu machen...


    Der Arbeitslohn von etwa 1200 Euro sind immerhin 20 Mannstunden.... oder 10, wenn die zu zweit sind, wozu ich rate.... ist das realistisch?