thermische Wärme / Finanzamt

  • Hallo lieber Gast,


    selbst mein BHKW welches das gesamte Wohnheim (1000m², 40 Personen) mit Strom und Wärme versorgt (soweit es geht) hat Zeiten, in denen nicht so viel Strom benötigt wird, wie das BHKW bereitstellt. Ich denke, dass es total Realitätsfremd ist, 100% Strom zu jedem Zeitpunkt in dem das BHKW läuft selbst im EFH oder Kindergarten/Kirche oder was auch immer zu nutzen. @:- Hier bedarf es schon eines größeren Objetes, z. B. ein Gewerbebetrieb, der auch noch 24h produziert an den man dann den Strom verschenkt, und wer verschenkt an jemanden, der damit Geld verdient?


    Ein Sonderfall könnte ich mir Vorstellen, bei dem keine Umsatzsteuer geltend gemacht werden kann: Ein Betreiber eines Wohnheimes wie ich nur etwa doppelt so groß, oder ein riesen Altenheim, eine Klinik etc., deren Leistungen Umsatzsteuerbefreit sind. Die werden sich aber dann nicht nur eine Maschine in den Keller stellen, so dass dann doch wieder nachts Stromüberschuss da ist. Oh noch einer: Inselbetrieb mit großer Pufferbatterie u. Wechselrichter.


    Nun aber genug Anlagen fiktiv schöngerechnet (oder unschön), lasst uns lieber über Sachverhalte sprechen, die uns betreffen.


    Grüße


    Bruno

  • Moin zusammen,


    Bruno, es ist gut zu lesen, dass wir nun zu den Sachverhalten zurückkehren wollen. User Umwelt hatte ja eigentlich eine Frage gestellt, die alle diejenigen betrifft, die einen Dachs gewerblich betreiben müssen (wegen des Stromverkaufes), aber auf der Wärme (zum Eigenverbrauch) sitzen bleiben. Wie wird das einkommensteuerlich behandelt?


    Zunächst sei festgehalten, dass der Dachs in allen seinen Varianten einer Typprüfung bezüglich Brennstoffdurchsatz und Wirkungsgrade unterzogen wurde. Die Bescheinigung dieser Typprüfung durch den TÜV Süddeutschland hat dazu geführt, daß das BAFA und mittlerweise alle Zollämter anerkannt haben, daß der eingebaute Betriebsstundenzähler zur Ermittlung des jährlichen Brennstoffverbrauches zugelassen ist.


    Die Typprüfung hat weiterhin das Verhältnis der KWK-Nettostromerzeugung zur KWK-Nutzwärmeerzeugung in einem bestimmten Zeitraum ergeben = die Stromkennzahl. Das heißt für die Berechnungen, daß mit einem Wirkungsgrad von 88-89% der eingesetzte Brennstoff entsprechend der Stromkennzahl in Wärme und in Strom umgesetzt wird.


    Im gleichen Verhältnis wie die Brennstoffkosten sind auch die weiteren Kosten wie Wartung, Schornsteinfeger, Beleuchtung, usw. und Erträge wie Ökosteuerrückerstattung zu berücksichtigen bei der Berechnung der EK-Steuer.


    Das Thema Umsatzsteuer möchte ich hier nicht mehr erwähnen, dazu sind bereits hinreichend Kommentare zur Handhabung abgegeben worden.


    Zur Frage des Eigenverbrauchs der Wärme sind also je nach Dachstyp unterschiedliche Werte als Eigenbedarf anzusetzen, beim Gas-Dachs (100-44)= 56%, beim Öl-Dachs (100-50)= 50% der im Abrechnungszeitraum aufgelaufenen Kosten- werte. Der Eigenverbrauch des Stromes kann unter Verwendung des Einspeisezählerwertes mit analog 44% und 50% errechnet werden.


    Ich frage allen Ernstes, welches Finanzamt sich den Vorgaben einer Typprüfung bei der Berechnung verschliessen sollte und kann über die (Schätz-)Berechnung von Gast (3.1.-7:18) nur den Kopf schütteln. Vermutlich ist das aus der Feder eines Steuerberaters.


    Gruß Dietrich

  • Ist ja interessant welche unterschiede zutage treten.
    Schreibt Fakten und seid nett zueinander, sonst artet diese eigentlich sehr interessante Tread in ein :-(/ aus.
    @:-


    Soweit ich das jetzt verstanden habe hat jeder "Recht".
    Ich werd mir bzw. meinem Steuerberater mal die Mühe machen und das gegenlesen lassen.
    Ich werd dann seinen Kommentar hier einstellen.


    Sonst kommt es nacher auf den Treffen noch zu hauen und Stechen 8-|


    Bis denn
    bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo,


    sollte sich jemand von meinen Aussagen auf den Schlips getreten fühlen, so entschuldige ich mich dafür, das war in keiner Weise meine Absicht. Ich wollte nur Fakten klarstellen.


    Grüße


    Bruno

  • Lieber Bruno, lieber Dachsausbeuter, liebe Leser,


    keinesfalls fühle ich mich auf den Schlips getreten, oder so.
    Ich bin auch kein Steuerberater sondern Elektroinstallateurmeister und Industriemeister der FR Elektrotechnik und betreibe z.B. das http://www.KWK-Infozentrum.Info


    Ich denke das es sich lediglich um Verständnis Probleme handelt, der Bruno hat doch grundsätzlich richtig erklärt. Andererseits kann ich nicht verstehn, warum einige meine Erklärungen nicht verstehen können.


    Privatleute können keine Vorsteuern abziehen.
    Wenn der Dachs in 20 Jahren nicht den 1 € verdient, die AfA läuft wie gesagt über 10 Jahre ( siehe AfA Tabelle ). Da muss ich schon eine Menge Strom verkaufen, bei derzeit 12 ct / kWh Einspeisevergütung jedes Jahr steigend, sollte das aber kein Problem sein.


    Aber ein "Selbstverbraucher" der sehr viel Strom verbraucht und die Wärme auch verbraucht, wird nicht auf den 1 € kommen.


    Wenn er nicht auf den 1 € kommt, kann er keine Vorsteuern abziehen. Dann wird der Dachs als Privat angesehen.


    Das heißt liebe Leute, er wird betrachtet, wie eine ganz normale Heizung. Wo bitte ist das Problem, wo sind noch Fragen?


    Ich werde mal eine pdf Datei über mehrere Seite nSchreiben und versuchen das dazustellen. Gern biete ich Euch dies an ins Netz zu stellen, vieleicht sollte man das wirklich mal besprechen.


    Was das mit den technischen Spezifikationen zu tun haben soll, weiß ich nun wirklich nicht. Beim Finanzamt geht ums Geld, d.h. AfA Liste, Stromwert, Wärmewert, Brennstoffkosten.


    Die stehen nicht im TÜV Gutachten, oder Ihr habt ein anderes TÜV Gutachten als ich. Bitte sendet mir das unter :
    [email='info@KWK-Infozentrum.Info'][/email]
    mal zu.


    Danke im voraus.


    Gruß an alle - in Freundschaft und ohne jeden Groll - wie da einige Behaupten


    Ulrich Süfke

  • Moin zusammen,


    das Thema Dachs und Finanzamt ist nun einmal etwas schwierig, weil auch für die Finanzämter das Thema Privat-BHKW neu ist. Ich möchte zunächst User Ulrich Süfke zitieren. Er schreibt im Beitrag vorher:
    "Was das mit technischen Spezifikationen zu tun haben soll, weiß ich nun wirklich nicht. Beim Finanzamt geht ums Geld; d.h. AfA Liste, Stromwert, Wärmewert, Brennstoffkosten."
    Antwort:
    Genau diese Punkte habe ich beschrieben und darauf die Kostenermittlung abgeleitet. Dies habe ich getan, weil mit den "Nehmen wir mal an"-Angaben vom 03.01.06-7:18 Uhr kein Finanzamt zufrieden sein wird.


    Und dieser Ansatz ist notwendig, weil die Finanzämter die Einstufung eines Dachs sehr unterschiedlich sehen. Das fängt schon bei der Abschreibung an, wenn das Finanzamt den wärmeerzeugenden Anteil des Dachs (geldlich gesehen) als Privatinvestition betrachtet.


    Diese ja oder nein - Annahme zu gewerblicher Einstufung bei Gewinn von € 1,0 in zwanzig Jahren nutzt mir nicht, wenn
    ich heute meine Abschreibung beantrage und nachweisen soll, dass ich ein Gewerbe betreiben möchte.


    Soweit erst einmal zu dem Ansatz der Kostenaufteilung zwischen Strom und Wärme.


    Später gibt es dann von mir noch die Frage, warum ich nicht in die Gewinnzone kommen soll (in zwanzig Jahren), wenn die erzeugte Wärme als Privatentnahme steuerlich bewertet werden kann.


    Gruß Dietrich

  • Hallo,


    es ist schon erstaunlich mit welchem Elan um die Vorsteuer diskutiert wird. Fragen Sie doch einfach mal einen steuerlich gutinformierten niedergelassenen Arzt ob er lieber umsatzsteuerpflichtig arbeiten möchte. Wenn die ganze Geschichte mit abziehbarer Vorsteuer und abzuführender Umsatzsteuer für die Firmen besser wäre, müsste sie der Gesetzgeber wohl nicht per Gesetz vorschreiben.


    Die abzeihbare Vorsteuer ist doch nur eine Art Steuerstundung. Unternehmen welche auf Dauer in Deutschland aktiv sein wollen werden immer mehr Steuern abführen als sie abziehen können.
    Wer auf längere Zeit monatliche Erstattungen erhält, will damit entweder untertauchen oder den Insolvenzverwalter herbeilocken.


    Die Wirtschaftlichkeit eines BHKW kann die Umsatzsteuerveranlagung aus meiner Sicht nicht verbessern.


    Macht euch lieber Gedanken wie man den Strom zu sagen wir mal endabnehmerähnlichen Preisen verkaufen kann.
    So lange das für Heizöl- oder Erdgas-BHKW nicht möglich ist, bleibt es bei privater Nutzung oft bei einem Zuschussgeschäft.


    Viele Grüße

  • Hallo Steuerdepp,


    die Umsatzsteuer macht als unternehmer immer dann Sinn, wenn die Kunden auch unternehmer sind. Für einen Unternehmer ist die USt ein durchlaufender Posten. Beim Kauf ist also der Dachs billiger als bei einem Nichtunternehmer. Er rentiert sich also früher. Nur wenn man nur Endkunden hat, denen egal ist ob sie für die Kwh 16ct mit oder ohne Ust zahlen macht es sinn nicht zur USt zu optieren als Kleinunternehmer. Da man dann eben netto mehr verlangen kann.


    Der Gesetzgeber reitet auf der USt deshalb so rum, weil sie am privaten Endkunden hängen bleibt und er sie dadurch kassiert.


    Grüße


    Bruno

  • Moin Bruno,


    so kannst Du das aber nicht nachhaltig argumentieren. Für Unternehmer A ist es völlig egal, ob der Abnehmer ein Unternehmer B ist oder ein Privatkunde. Beide erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (ab einer bestimmten Netto- Betragshöhe). Für Unternehmer B ist es dann ein durchlafender Betrag, der Privatkunde zahlt (an die Steuerkasse).


    Hier geht es doch darum, dass der Unternehmer A einen Dachs betreibt, dessen Energieumwandlung er zum Teil verkauft (vorzugsweise Strom) und zum Teil als Privatentnahme (vorzugsweise Wärme) nutzt. Für den letzteren Teil ist er Privatkunde (Eigenentnahme) und zahlt auch die Mehrwertsteuer.


    Gruß Dietrich

  • Hallo,


    auch wenn letztlich der Endverbraucher die Umsatzsteuer zahlen muss, bringt sie einem zur Unternehmer auf Dauer keine Vorteile. Beispiel:


    Je ein umsatzsteuerpflichtiger und ein umsatzsteuerbefreiter Unternehmer kaufen Ware im Wert von 1.160,- € inclusive Umsatzsteuer. Beide verkaufen diese für 2.320,- € ebenfalls inclusive Umsatzsteuer weiter.
    Für den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer ergeben sich folgende Zahlungen.
    1. er zahlt beim Kauf 1.160,- € und erhält davon vom Finanzamt 160,- € zurück. Der Wareneinkauf hat ihn also netto 1.000,- € gekostet.
    2. beim Verkauf bekommt der Unternehmer 2.320,- €, davon muss er 320,- € an das Finanzamt abführen, ihm verbleiben also netto 2.000,- €. Sein Gewinn aus dem Handel ist die Differenz aus 1.000,- € und 2.000,- €, also 1.000,- €.


    Für den umsatzsteuerfreien Unternehmer oder auch Privatperson sieht die Rechnung einfacher aus.
    Dieser kauft für 1.160,- € und verkauf für 2.320,- €. der Gewinn ist ebenfalls die Differenz, aber nunmehr 1.160,- €.


    Mit diesen Zahlen müsste auch dem letzten klar werden, warum der Staat nur ausgesuchte Branchen und Kleinunternehmen von der Umsatzsteuer freistellt.
    Ob es sich also lohnt, für den anfänglichen Vorteil des Vorsteuerabzugs bei Erwerb des Dachses, sich die regelmäßigen Umsatzsteuererklärungen aufzuladen, muss jeder selbst entscheiden.


    Falls nun das Argument auftaucht, wenn man auf Dauer Verluste macht sieht die Rechnung anders aus, ist das zwar richtig, aber wer tätigt schon vorsätzlich eine Investition um auf Dauer Geld zu verlieren.


    Viele Grüße

  • Moin Steuerdepp,


    es ist ja völlig richtig, dass die Option zur Umsatzsteuer bei dem Betrieb eines Dachses nur eine Steuerstundung bedeutet. Und trotzdem kann auf Grund der hohen Investitionskosten der Vorsteuerabzug eine bedeutende Rolle bei der Entscheidung des BHKW-Einsatzes sein. Da ist sicherlich der Mehraufwand zur Erstellung der Umsatzsteuererklärung, da ist aber auch die Vergütung der Mineralölsteuer auf den gesamten Brennstoff, wenn ich z.B. einen Dachs einsetze.


    Gruß Dietrich

  • ..nun,ich habe die Ausführungen mit Interesse gelesen - es stellt sich mir jedoch noch eine Frage. Die erzeugte Wärme wird in einen Pufferspeicher geleitet und nach Bedarf abgefordert. Der Pufferspeicher ist erforderlich, um in einen Einfamilienhaus auch mehrere Jahre etwas vom Dachs zu haben. So wird insbesondere in den Sommermonaten nur wenig Wärme gefordert. Erwärmt werden aber 800 Ltr. Die meiste Wärme "verpufft" sozusagen im Pufferspeicher. Hier erfolgt also zur herkömmlichen Heizung ein weitaus höherer Energieeinsatz um Wärme zu erzeugen, die nicht benötigt wird. Das Finanzamt berechnet aber nach Datenblatt - d. h. auch die Wärme, die nicht benötigt wird - da abgeführt in Pufferspeicher um die Laufzeiten zu erhöhen - wird vom FA als Eigenentnahme berechnet. Und dieses stört mich s e h r! Es stößt bei mir auf Unverständnis, wenn auf der einen Seite die Anschaffung gefördert wird, auf der anderen Seite die Förderung durch übliches Beamtendenken ( was erzeugt-Wärme- wird, muß ja wohl auch genutzt werden...)wieder aus der Tasche gezogen wird. Dieses kommt dann ja auf Laufzeiten/Nutzung des BHKW an, ob ein Gewerbe weiter bestehen kann. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung des Verkäufers war Bestandteil des Kaufvertrages. Hier wurde vom Hersteller angepriesen, das auch im EFH steuerliche Vorteile bei der Nutzung als Gewerbe entstehen. Wenn aber evtl. eine gewerbliche Nutzung im EFH nicht mehr möglich ist, da der prozentuale Anteil der gewerblichen Nutzung (Stromverkauf) zu gering ist, wie ist dann der Kaufvertrag zu sehen? Sollte nicht der Hersteller ein ureigenes Interesse haben, eine Klärung, evtl.auch höchst richterlich, bezüglich der erzeugten thermischen Wärme und dem Finanzamt zu erzielen?

  • Hallo Umwelt,
    also es ist schon abenteuerlich was Du schreibst. Ein Pufferspeicher ist nicht dazu da, dass Wärme verpufft. Hier wird Wärme zwischengelagert, damit diese zu der Zeit hergegestellt werden kann, wenn am meisten Strom benötigt wird, weil dessen zwischenspeicherung ungleich teuerer wäre. Ausserdem hilft es dem BHKW nicht ständig ein und auszuschalten (takten) was wiederum Verbrauchs- und Lebenszeitschonend ist. In Zeiten, in denen dann die Wärme benötigt wird, z. B. durch Warmes Wasser, wird diese aus dem Pufferspeicher entnommen. Die Verluste, die ein Pufferspeicher hat, da es keine 100prozentige Isolation gibt, kann vernachlässigt werden.


    Grüße


    Bruno

  • ...lächel, der Sinn des Pufferspeichers ist mir wohl bewusst. Aufgrund der Laufzeiten in der warmen Jahreszeit, keine Heizung, keine Brauchwasserentnahme) gehe ich jedoch davon aus, dass die Wärme, die verloren geht sehrwohl berücksichtigt werden sollte.
    Gruß
    Ulli