Modulation Bluegen BG-15?

  • Wenn 50% Teillast erreicht sind, ist der elektrische Wirkungsgrad mit ca. 54% kaum schlechter als bei Volllast mit 57%

    Mir ist nicht ganz klar, wo Du diese Daten rausliest.

    Ich lese aus der Tabelle raus , dass der Wirkungsgrad mit dem Abregeln kontinuierlich abfällt, bis er


    in der 4. Zeile 17.06.2021 03:00

    in Spalte Wirkungsgrad ein Minimum von 39,4291 erreicht. Oder verstehe ich da was nicht? *lesen*

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Wenn Du auf Gasverbrauch und Stromerzeugung schaust, wird bei beiden das Minimum (0,75 kW Stromerzeugung bzw. 1,38 kW Erdgaseinsatz) gegen 00:00h erreicht. Bis dahin fällt der Wirkungsgrad nur moderat von 57% auf 54%. Aber kurz nach 00:00h steigt der Gasverbrauch bereits wieder an, während die Stromerzeugung bei 0,75 kW bleibt. Ich nehme an, dass das zusätzliche Gas zum Aufheizen der Zelle für den Volllastbetrieb ab 05:00h verwendet wird. Weil aber (egal warum) die Zelle in dieser Zeit weiter lediglich 0,75 kW produziert, fällt der Wirkungsgrad dementsprechend ab.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Die Zelle verhält sich völlig regelmäßig und reproduzierbar.


    Die einzige verbleibende Frage ist: Wie würden sich die Werte verhalten, wenn die Zelle länger (z.B. einen Tag lang) heruntergeregelt wird? Meine These ist, sie bliebe dann ab der 2. bis 3. Stunde bei konstant 750 W(el), einem konstanten Gasverbrauch von 1,39 kW und einem konstanten Wirkungsgrad von 54%. Der Gasverbrauch würde (erst) ca. 4-5 Stunden vor dem Beginn des Volllastbetriebs wieder ansteigen und in dieser Phase bis etwa eine Stunde nach Erreichen der Volllast zu niedrigeren Wirkungsgraden führen.

    Bilder

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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  • Uiii herzlich Dank für die Werte … ich lasse mich gerne überzeugen / beraten … also mir gefällt die BG 15 immer besser.


    Wie hatten heute einen Verkäufer im Haus. Ich schwanke noch zwischen der Brennstoffzelle von Viessmann und SolidPower. Der Verkäufer meint, dass wir lieber die BG15 holen sollen. Ich halte mit dem noch nicht genügenden Eigenverbrauch dagegen. Er meint wir aus 0,04€/ KWh Erdgas -> 0,06€/KWh Strom produzieren. Ist das realistisch? Sry für solche dummen Fragen 😕

  • In meinen Augen liegt der grosse Vorteil beim BG-15 darin, dass er eben 24/7/365 Strom erzeugt und die geringe Wärme immer, also auch im Sommer, einen Abnehmer (Warmwasserspeicher) findet.


    Ich weiss zwar nicht viel über die Viessmann BZ, aber bei Dieser ist wohl der Wärmeanteil um einiges höher und das wäre, in meiner Konstellation, problematisch weil ich keinen Abnehmer, wie z.B. einen Pool, dafür habe. Bei mir ist die Vitavalor aber auch, aufgrund der baulichen Situation, schon wegen Ihrer Baugrösse ausgeschieden.


    Hier mal noch die Strombilanz einer durchschnittlichen Woche:

  • Moin Tilo,

    Sry für solche dummen Fragen 😕

    ein Vorgesetzter von mir sagte mal "die einzigen dummen Fragen sind die, die man nicht gestellt hat". :)

    Der Verkäufer meint, dass wir lieber die BG15 holen sollen. Ich halte mit dem noch nicht genügenden Eigenverbrauch dagegen.

    Ich glaube mich dunkel zu erinnern, dass Euer Stromverbrauch in der Größenordnung von 7.000 kWh liegt, richtig? In dem Fall kommt eine BG-15 bei Dir m.E. jedenfalls in Frage. Du müsstest halt dann eine zusätzliche Gastherme anschaffen. Ob sich das insgesamt besser rechnet als eine Vitovalor (die ich bei 7.000 kWh schon fast als zu klein ansehen würde) muss man mit spitzem Bleistift ausrechnen.

    Er meint wir aus 0,04€/ KWh Erdgas -> 0,06€/KWh Strom produzieren. Ist das realistisch?

    Hmpf, bei solchen Vertreter-Aussagen werde ich immer nachdenklich. Also lass uns rechnen.


    Die BG-15 verbraucht laut Datenblatt pro Betriebsstunde ca. 2,7 kWh (Hi) Erdgas, also ca. 3 kWh (Hs). und erzeugt damit 1,5 kWh Strom. Die Einspeisevergütung beträgt aktuell ca. 5 ct/kWh, so dass die 1,5 kWh bei Volleinspeisung ca. 7,5 Cent wert sind.


    Aktuell bekommt man Erdgas bei einem günstigen Anbieter zum Arbeitspreis von 5 ct/kWh brutto, also 4,2 ct/kWh netto. Rechnet man jetzt noch die Erstattung der Energiesteuer ab (0,55 ct/kWh), dann ergeben sich ca. 3,65 ct/kWh netto Einsatzkosten für Erdgas. Die BG-15 verbraucht somit pro Betriebsstunde Erdgas im Wert von aktuell 3*3,65= 10,95 Cent. Übrigens würde ich bei einer Wirtschaftlichkeitsrechnung für das Erdgas jedenfalls noch mal weitere 0,65 ct/kWh für die bereits jetzt bis 2024 gesetzlich beschlossenen CO2-Aufschläge ansetzen. Damit käme man pro Betriebsstunde auf Einsatzkosten von ca. 3*4,3= 12,9 Cent. Also damit stimmt die Rechnung des Vertreters jedenfalls schon mal nicht.


    Allerdings werden pro Betriebsstunde auch 0,85 kWh Wärme erzeugt, und die hat auch einen Wert. Rechnet man hierfür eine Gutschrift in Höhe des Netto-Gaspreises, dann kommt man aktuell auf 0,85*4,2= 3,57 ct Wärmegutschrift pro Betriebsstunde. Zukünftig sind es 0,85*4,85= 4,12 ct/Bh. Bei vollständiger Wärmenutzung liegen die Grenzkosten pro Bh somit aktuell bei (10,95-3,57=) 7,4 ct/Bh, zukünftig kann man mit (12,9-4,12=) 8,7 ct/Bh rechnen.


    Fazit: Du solltest die Rechnung noch mal mit dem Dir bekannten Erdgaspreis anpassen. Auch ist es möglich, dass die Einspeisevergütung zukünftig (wegen der höheren CO2-Preise) etwas steigt. Aber unterm Strich wird immer rauskommen, dass die Stromeinspeisung bei der BG-15 im Vergleich zu den anteiligen Erdgaskosten – alles in allem – ein Nullsummenspiel ist: Und zwar nur, wenn es möglich ist, die Wärme vollständig zu nutzen. Ansonsten zahlt man in jedem Fall drauf.


    Ich will damit nicht behaupten, dass sich eine BG-15 bei Dir nicht rechnet. Aber wenn sie sich rechnet, kommt das ausschließlich aus dem eingesparten Bezugsstrom und nicht aus der Stromeinspeisung.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

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  • Wow, danke für die Erklärung auch mit der zukünftigen CO2 Steuer. Man hat darüber schon was gehört, aber noch nicht so richtig verstanden, wo es einen persönlichen berühren könnte.


    Leider bin ich in solchen Momenten, wenn ein im Verkauf geschulter Verkäufer vor einem sitzt, nicht so schlagfertig.


    Unser Verbrauch war bis her bei ca 7000 kWh. Jedoch haben wir letzten Monat eine Klimaanlage mit zwei Innengeräten dazukommen und zukünftig soll ein E-Auto für die Stadt dazukommen. Weiter wird im nächsten Monat eine vollautomatische Bewässerungsanlage für den Garten im Garten versenkt und der Mähroboter wird nach den Arbeiten im Garten auch wieder mit Stromfressen loslegen. ☺️


    Wie man sehen kann, werden wir nicht die Energiewende durch Sparsamkeit schaffen, da bleibt wirklich nur Plan B den Strom beim Nachbarn klauen oder Plan C selbst was herstellen. 😇


    Im Anhang mal noch ein kleines Bildchen unseres neu am 31.05.21 angeschafften Smartmeters, um unseren Stromverbrauch zu untermalen.


    Leider habe ich diesen Stromzähler erst seit 26 Tagen, aber wenn ich nur mal mit den Werten rechne habe ich einen zu erwartenden Verbrauch von jetzt schon ca. 7800kWh

  • Ins Auge fällt hier vor allem die konstante Grundlast von gut 500 Watt. Wenn das tatsächlich so bleibt, könntest Du bei einer BG-15 allein schon aus dieser Ecke mit 4.400 kWh sicherem Eigenverbrauch rechnen. Das E-Auto fällt da weniger ins Gewicht, weil selbst die minimale Ladeleistung weit über der Leistung einer BG-15 (abzüglich Grundlast) liegt. Aber unabhängig davon scheint mir, dass eine BG-15 in Eurem Fall sehr gut geeignet sein könnte.


    Kleine Off-Topic-Anmerkung:

    der Mähroboter wird nach den Arbeiten im Garten auch wieder mit Stromfressen loslegen. ☺️

    Ich halte Mähroboter für nicht gerade ökologisch vorteilhaft. Aber wenn schon Mähroboter, dann sollte der mit Solarzellen laufen und vor allem abends und nachts stehen. Sonst wird er – zusätzlich zu seinen sonstigen ökologischen Nachteilen – auch noch zum Igel-Killer.

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  • Auch ist es möglich, dass die Einspeisevergütung zukünftig (wegen der höheren CO2-Preise) etwas steigt.

    Es gibt aber auch politische Tendenzen wonach die Einspeisevergütung komplett wegfallen soll!


    Wie du es ja schon gesagt hast, der Fokus sollte grundsätzlich auf der Vermeidung von Netzbezug liegen.

    Ich habe mir z.B. schon überlegt mir einen Batteriespeicher für die Lastspitzen zuzulegen. Dieser kann mir aber allerdings leider bei den hohen Spitzen der DLF auch nicht wirklich helfen und auch die Umschaltzeiten Laden/Entladen werden immer zu Netzbezug führen.

    Leider ist meine Dachsituation, um es gelinde auszudrücken, auch nicht gerade ideal. Aber mit der kommenden Steuerregelung für PV-Anlagen werde ich eventuell doch versuchen mir ein paar Module aufs Dach zu legen um zumindest die Bezüge fürs Kochen etc. zu eliminieren.

  • Es gibt aber auch politische Tendenzen wonach die Einspeisevergütung komplett wegfallen soll!

    Hab' ich noch nie gehört, und kann ich mir auch nicht vorstellen. Kam das irgendwo im Wahlkampf hoch, oder woher stammt diese Information?

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  • Es gibt aber auch politische Tendenzen wonach die Einspeisevergütung komplett wegfallen soll!

    Hab' ich noch nie gehört, und kann ich mir auch nicht vorstellen. Kam das irgendwo im Wahlkampf hoch, oder woher stammt diese Information?

    Die Vorstellungen, Abschaffung der EEG-Umlage, unseres Ex-Umwelt- und jetzigen Wirtschaftsministers Peter Altmeier, hätte, erst einmal, auch den Wegfall der darin geregelten und festgeschriebenen Einspeisvergütung zur Folge. Eine, darauf folgende neue Lösung, welche für den kleinen Mann positiv wäre, kann ich mir, bei diesem, Lobbyisten freundlichen Minister, nicht vorstellen. Zumal die Umsetzung vermutlich, wegen der dadurch stark fallenden Strompreise, eine breite Unterstützung in der Bevölkerung hätte.

  • Unser beider Einschätzungen zu Peter Altmaier und dessen Beweggründen gehen wohl nicht weit auseinander, aber trotzdem muss ich Dir hier aus zwei Gründen widersprechen.


    Erstens hat die Einspeisevergütung für Brennstoffzellenstrom nichts mit dem EEG oder der EEG-Umlage zu tun. Diese Vergütung ist im KWKG niedergelegt und entspricht dem jeweiligen Durchschnitt der Börsenstrompreise aus dem Vorquartal. Du kriegst also – grob vereinfacht und zeitlich versetzt – für den Strom aus Deiner BG15 pro kWh dieselbe Vergütung, die RWE, EnBW oder Vattenfall auch kriegen. Eine staatliche Förderung ist da (anders als bei einer Vergütung nach EEG) gar nicht dabei: Der KWK-Bonus ist seit 2021 für BZ-Betreiber, welche die KfW-Förderung in Anspruch nehmen, abgeschafft. Natürlich könnte der Staat theoretisch diese im KWKG niedergelegte Vergütungsmethode ändern, dann müsste jeder BHKW- oder BZ-Betreiber selber zusehen wie er seinen Strom verkaufen kann. Aber von so etwas ist in der politischen Diskussion bislang nicht die Rede.


    Zweitens ist zwar die Abschaffung der EEG-Umlage tatsächlich im Gespräch, aber das betrifft nicht die Vergütungen nach EEG sondern nur deren Finanzierung. Die bislang zugesagten EEG-Vergütungen für alle bestehenden Anlagen sind davon jedenfalls nicht betroffen. Es gibt – auch in der EU – räuberischer veranlagte Staaten – Spanien seit 2013 und neuerdings auch Frankreich –, die tatsächlich fest zugesagte EEG-ähnliche Vergütungen auch für bestehende Anlagen einfach so gestrichen haben. Ich glaube, dass bei sowas in Deutschland das BVerfG den Daumen dazwischen halten würde, aber das ist hier nicht der Punkt. Die aktuell z.B. in den Unionsparteien diskutierte Idee ist lediglich, die EEG-Umlage stufenweise abzuschaffen und die – unverändert fortbestehenden – Vergütungen für EEG-Anlagen (genauer: Die Differenz zwischen den Vergütungen nach EEG und den erzielbaren Marktpreisen) stattdessen aus den steigenden Einnahmen der nationalen CO2-Bepreisung zu finanzieren.


    Je nach der zukünftigen Koalition halte ich es auch für möglich, dass für Neuanlagen irgendwann die EEG-Vergütungen überhaupt abgeschafft werden, wobei das in absehbarer Zukunft PV-Anlagen (wo sich der fallende EEG-Satz rapide dem eher steigenden Marktpreis nähert) sowieso kaum noch betreffen wird. Aber eine Abschaffung der Einspeisevergütung nach Marktpreis (was die Betreiber dezentraler Stromerzeugungsanlagen de facto zwingen würde, ihren überschüssigen Strom zu verschenken) findet meines Wissens in der aktuellen Diskussion nicht statt und wäre (von der Ungerechtigkeit einer solchen Regelung abgesehen) m.E. auch politisch schwer durchsetzbar.


    Was ich dagegen schon für möglich halte (weil das mit zunehmender Digitalisierung zählertechnisch hinterlegt werden kann) ist zukünftig eine stärkere Annäherung der Vergütung an den Marktpreis, im Extremfall in Echtzeit. Wer dann eine KWK-Anlage betreibt und seinen Strom nicht nachts (oder im Sommer zur Mittagszeit) weitgehend verschenken möchte, muss sie dann in solchen Zeiten auf den Eigenbedarf drosseln oder sich einen Stromspeicher zulegen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Ich halte Mähroboter für nicht gerade ökologisch vorteilhaft…. Nachteilen – auch noch zum Igel-Killer.

    Keine Sorge der Roboter fährt nur am Tag und wird keine Igel töten. Da werden mehr auf der Straße getötet, also schafft die Autos ab. 🤪 Weiter würde ich mich streiten was ökologischer ist ein Benzinrasenmäher oder das Akku Ding. Auch muss ich den Rasenschnitt nicht entsorgen, was die Bilanz aufhübscht. Ökonomische gesehen spart er mir dazu noch Zeit…auf das Ding lass ich nichts kommen. 😁