Kein KWK-Zuschlag des BAFA wegen KfW 433, was nun?

  • Habe gestern folgende Mail von Viessmann Förderprofi erhalten;


    es ist bereits eine Weile her, dass Sie uns mit der Beantragung der BAFA-Zulassungsbescheinigung sowie der Auszahlung des KWK-Zuschlags beauftragt haben. Aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen diversen Behörden, konnte dieser Antrag bisher nicht eingereicht werden. Seit Ende letzter Woche herrscht nun endlich Klarheit zwischen den Institutionen. Wir haben die Bearbeitung Ihres Auftrages daher nun wieder aufgenommen.

    In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte: Falls Sie in der Vergangenheit einen Ablehnungsbescheid vom BAFA in dieser Sache erhalten haben, werden Sie in den nächsten Tagen ein weiteres, ausführliches Schreiben vom BAFA erhalten. Hierin wird Ihnen die Wiederaufnahme des Antragsverfahrens mitgeteilt. Zudem werden Sie darin aufgefordert mitzuteilen, wie mit Ihrem bisherigen Antrag umzugehen ist. Wir empfehlen Ihnen auf dem Antwortbogen anzukreuzen: "[…] dass ich die KWK-Anlage im Rahmen der Allgemeinverfügung über das gebührenfreie elektronische Anzeigeverfahren anmelde [...] ein ggf. eingelegter Widerspruch soll nicht weiterverfolgt werden."

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Abarbeitung aller offenen Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sollten Sie bis 15.4.2020 nichts wieder von uns gehört haben, wären wir für kurze Rückmeldung Ihrerseits dankbar. Bis dahin bitten wir weiterhin um Ihre Geduld.

    Freundliche Grüße

    Ihr FörderProfi-Team

  • So, die 1800€ vom Netzbetreiber habe ich inzwischen erhalten, obwohl ich noch keine Rückmeldung von der BAFA habe. Der Netzbetreiber hat sich mit dem Antrag bei der BAFA zufrieden gegeben.


    Die KfW-Förderung ist noch offen. Inbetriebnahme war wie gesagt Anfang Oktober 2019. Hat das bei euch auch so lange gedauert?


    Gruß

    Marco

  • Moin,


    ich hab nun das elektronische Anmeldeverfahren durch, sofort danach eine Mail von der BAFA bekommen mit dem Text


    Bitte legen Sie die beigefügte Bescheinigung zusammen mit dem Inbetriebnahmeprotokoll der KWK-Anlage sowie ggf. dem Förderbescheid zum erhaltenen Investitionszuschuss Ihrem Stromnetzbetreiber vor. Dieser ist für die Auszahlung der Stromvergütung zuständig. Die Bescheinigung dient als Nachweis über die erfolgreiche Übermittlung der elektronischen Anzeige Ihrer KWK-Anlage an das BAFA. Das Verfahren beim BAFA ist hiermit abgeschlossen. Sie erhalten kein gesondertes Schreiben und müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.


    Bescheinigung gleich zum Netzbetreiber geschickt. Denke müsste nun seinen Gang gehen. Zumindest hab ich auf meinem Kundenkonto ein Guthaben von 1800 €.


    Meines Erachtens wird quasi gleich bei der Anmeldung geprüft und genehmigt, oder?

  • Schlaue Bearbeiter in der Bafa!

    Mein Antrag vom 26.09.2019 wurde durch die Bafa noch nicht bearbeitet. Dort liegt er in Papierform vor, wie 2019 durch die Bafa festgelegt. Stattdessen erhielt ich mit Schreiben vom 05.03.2020 ein Formular, das ich hier hochgeladen habe. Ich hatte ja im Dezember 2019, nach Ablehnung meines Antrages einen Widerspruch geschrieben. In diesem Schreiben wurde gefragt, wie mit meinem Widerspruch zu verfahren ist. Dazu sollte ich dieses Formular ausfüllen und zur Bafa zurückschicken. Den letzten Punkt hatte ich angekreuzt, denn dort steht: ..."bzw. ein ggf. eingelegter Widerspruch zurückgenommen wird."

    In meiner Mail an die Bafa schrieb ich zudem, das ich von meinem Widerspruch zurücktrete.

    Heute nun das Antwortschreiben auf meine Mail, wann denn endlich mein Antrag bearbeitet wird:

    "Mit der Rücksendung des Antwortbogens haben Sie erklärt, dass das Antragsverfahren nicht wiederaufgenommen werden soll und zeitgleich haben Sie Ihren Widerspruch zurückgenommen.

    Sie können jedoch das elektronische Anzeigeverfahren nutzen.
    Dieses ist für Sie kostenfrei und bedarf keiner Bearbeitungs- bzw. Wartezeit von mehreren Monaten".

    NEIN nicht "UND" sondern "BZW:" - ein kleiner aber riesiger Unterschied!

    Protestschreiben ist schon unterwegs!

    Bilder

    Eigenverbrauch mittels Vitovalor PT2 (seit 10/2019) und 12,54 kWp PV-Anlage mit SMA Tripower 12000 (seit 03/ 2013)
    aktuell für 2018 79% Eigenstromversorgung durch BHKW und PV :thumbup:


    seit 01/2002 Volleinspeisung mit PV-Anlage 5,06 kWp :thumbup:

  • Hier mal eine aktuelle Antwort der Bafa zu meinem Problem. Also dann werde ich wohl doch die elektronische Variante bevorzugen. Ist bloß immer abstoßend, wenn man alles doppelt und dreifach machen muß!

    "...

    derzeit werden Anträge bearbeitet, die Ende April 2019 im BAFA eingegangen sind.

    Demnach beträgt die jetzige Bearbeitungszeit 13 Monate.

    Die Bearbeitung erfolgt nach der Reihenfolge des Antragseingangsdatums.

    Ihr Antrag ist am 26.09.2019 im BAFA eingegangen."

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