Kein KWK-Zuschlag des BAFA wegen KfW 433, was nun?

  • Wenn ich das mit unseren Daten für Dezember vergleiche, würde es grob geschätzt zu einem Wärmebedarf von 40 MWh/Jahr passen. Bei 240 m2 wären das ca. 170 kWh/m2. Nicht gerade toll, aber für ein Haus aus den 60ern, bei dem außer Fenstern und Dachboden-Dämmung nichts gemacht wurde, völlig normal.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Wir haben vorher ungefähr 4000l Heizöl/pa verbraucht. Ich hoffe natürlich durch die neue Heizung weniger Gas zu verbrauchen. :)

    Die Heizung läuft erst seit 2 1/2 Monaten und wir probieren einfach in Richtung Niveau und Steigung der Heizkurve aus. Im Dezember hatten wir das Niveau angehoben. Wahrscheinlich zu hoch. :)


    Man muss auch dazu sagen, das meine Eltern in Rente sind und das EG (2,70m Raumhöhe) den ganzen Tag geheizt wird. Und das auch sehr warm. ;)

  • Hallo Neuendorfer,


    und danke für die Info. Wenigstens kommt jetzt mal Bewegung in die Sache. Da bin ich mal gespannt wie mit meiner Anlage (Inbetriebnahme 2019) verfahren wird. Ich habe bewusst noch keinen Antrag gestellt, da mir die BAFA davon abgeraten hat.

  • Hallo Neuendorfer,


    und danke für die Info. Wenigstens kommt jetzt mal Bewegung in die Sache. Da bin ich mal gespannt wie mit meiner Anlage (Inbetriebnahme 2019) verfahren wird. Ich habe bewusst noch keinen Antrag gestellt, da mir die BAFA davon abgeraten hat.

    So hat es auch der Viessmann Förderprofi gehandhabt, als die ersten Anträge von der BaFa 2019 abgelehnt wurden, hat Viessmann keine weiteren Anträge eingereicht d.h. ich habe auch noch keinen Antrag gestellt bzw. stellen lassen.

    Wenn jetzt die abgelehnten Anträge doch positiv bescheinigt werden, war das Ganze vielleicht nicht clever, da laut Viessmann Stand heute es immer noch keine Einigung gibt. Bleibt also weiter spannend, habe ja theoretisch noch bis Okt. 2020 Zeit.


    Aufgrund des fehlenden BaFa Bescheid, egal ob positiv oder negativ, will/kann mir mein Netzbetreiber keinen Versorgungsvertrag/Einspeisevertrag (oder wie auch immer dieser dann heißt) erstellen, d.h. momentan habe ich nichts in den Händen.


    Meine Vitovalor wurde im Oktober 2019 in Betrieb genommen, seit Dezember 2020 produziert diese Strom, kann mir jemand sagen ob ich nun in der Einkommensteuererklärung für 2019 etwas angeben muss, sprich den eingespeistem Strom im Dez. 2019? Wie gesagt ich habe noch keinen Vertrag vom Netzbetreiber und auch noch keinen Cent für den eingespeisten Strom erhalten. (Habe bisher meine Einkommensteuererklärung immer selber gemacht, Beratungstermin beim Steuerberater ist erst in 2 Monaten).


    Danke

  • Meine Vitovalor wurde im Oktober 2019 in Betrieb genommen, seit Dezember 2020 produziert diese Strom, kann mir jemand sagen ob ich nun in der Einkommensteuererklärung für 2019 etwas angeben muss, sprich den eingespeistem Strom im Dez. 2019? Wie gesagt ich habe noch keinen Vertrag vom Netzbetreiber und auch noch keinen Cent für den eingespeisten Strom erhalten.

    Wenn Dein BHKW nicht in einem buchführungspflichtigen Gewerbebetrieb steht sondern in einem Privathaushalt, musst Du Einnahmen (und Ausgaben) erst dann verbuchen, wenn diese auch eingegangen sind. Das heißt: In der Steuererklärung für 2019 musst Du jedenfalls keine Einnahmen aus Stromverkauf angeben.


    Alle steuerlichen Einnahmen und Ausgaben, die für das BHKW im Jahr 2019 tatsächlich angefallen sind, müssen aber schon angegeben werden. Bei den Einnahmen ist das insbesondere der Teilwert des eigenverbrauchten Stroms, der mit den Herstellkosten (oder dem niedrigeren Marktwert) zu bewerten ist, aber ggf. auch erstattete Umsatzsteuer (außer bei KUR). Bei den Ausgaben wäre das jedenfalls die AfA ab Oktober und die Abschlagszahlungen auf Erdgas ab Inbetriebnahme, sowie (außer bei KUR) alle im Zusammenhang mit dem BHKW gezahlten Vorsteuern. Alle Einnahmen und Ausgaben sind nur insofern steuerrelevant, als sie mit der Stromerzeugung zusammenhängen, und müssen ggf. nach erzeugten kWh (Strom und Wärme) aufgeteilt werden (insbesondere AfA, Gasverbrauch und Vollwartungsvertrag). Näheres findest Du in den angehängten Verfügungen.

    Beratungstermin beim Steuerberater ist erst in 2 Monaten

    Dann brennt ja nichts an. Abgabetermin für die ESt-Erklärung ist 31.07., mit Steuerberater glaube ich sogar erst 30.09. Du hast also alle Zeit der Welt, diese Themen vorher mit dem Steuerberater zu klären.

  • Hallo,

    ich habe auch eine Viessmann Vitovalor.

    Seit May 2019 läuft er.

    Schreibe täglich auf wieviel Gas er verbraucht, wieviel Strom eingespeist wird und wieviel Strom ich kaufe .

    Habe nicht den Eindruck dass die Anlage wirtschaftlicher ist als meine vorherige Viessmann Anlage.

    EW hat mich versprochen - in ihrer Broschüre - dass ich die Mehrwertsteurer zurück bekäme, KFW Förderung und Bafa Zuschuss bekommen würde.

    Die Bafa hat meine Anschluss abgelehnt - ich bekomme keinen Zuschuss - bekomme keinen Einspeisung Vertrag des Netzbetreibers - mein Steuerberater kann deshalb mein Steuer nicht fertig machen.

    Es ist richtig...Sch******

    Also kauf kein Brennstoffzelle Anlage….vorerst.

  • Die Bafa hat meine Anschluss abgelehnt - ich bekomme keinen Zuschuss - bekomme keinen Einspeisung Vertrag des Netzbetreibers -

    Wenn die BaFa deinen Zuschuss abgelehnt hat, dann hast du normalerweise von der BaFa einen Ablehnungsbescheid bekommen, dieses kann du an deinen Netzbetreiber schicken dann solltest du auch einen Vertrag bekommen! Du bekommst dann zwar nicht mehr die 1800€ pauschale Förderung (60.000 Betriebsstunden x 0,04€) aber die Vergütung der eingespeisten kWh nach KWK-Index (aktuell 3,66€/kWh).


    Gruß

  • Hmmm,


    naja. KfW Förderung war problemlos, MwSt. wurde auch vom FA zurück gezahlt.


    Das mit der Bafa wird sich hoffentlich noch klären... Im Moment bin ich in ähnlicher Situation wie SteffRoe.

    Hab den Antrag halt auch noch nicht bei der Bafa gestellt, da ich ja eig. immer noch die Hoffnung hege das es sich klärt und dann ggf. auch die elektronische Meldung möglich wird (ansonsten werde ich mich halt ärgern das ich da gezockt habe und den Antrag nicht schon letztes Jahr schriftlich gemacht habe).

    Netzbetreiber würde am liebsten mit Bescheid der Bafa abrechnen. Zur Not würde wohl auch ohne gehen.


    Halt weiter warten. Geht ja dadurch zunächst nichts verloren...

  • Heute Schreiben der Bafa angekommen. Darin die Bestätigung, das die Anträge für 2019 wohl wieder abgearbeitet werden. (siehe Anhang). Damit habe ich jetzt meinen Widerspruch wieder zurückgenommen. Allerdings ist das schon ein kurioses Verfahren. Das Problem ist geklärt. Damit ist auch der Widerspruch abgearbeitet. Es ist das erste Mal, das ich einen Widerspruch, weil sich das Problem geklärt hat, selber wieder zurücknehmen sollte. Egal wie, wich hoffe, das der Antrag nun schnellstmöglichst bearbeitet wird!

    Dateien

    Eigenverbrauch mittels Vitovalor PT2 (seit 10/2019) und 12,54 kWp PV-Anlage mit SMA Tripower 12000 (seit 03/ 2013)
    aktuell für 2018 79% Eigenstromversorgung durch BHKW und PV :thumbup:


    seit 01/2002 Volleinspeisung mit PV-Anlage 5,06 kWp :thumbup:

  • So steht es ja drin. Es kann genutzt werden.

    Eigenverbrauch mittels Vitovalor PT2 (seit 10/2019) und 12,54 kWp PV-Anlage mit SMA Tripower 12000 (seit 03/ 2013)
    aktuell für 2018 79% Eigenstromversorgung durch BHKW und PV :thumbup:


    seit 01/2002 Volleinspeisung mit PV-Anlage 5,06 kWp :thumbup: