Hallo Steffen,
ich bin am gleichen Punkt wie du. Oktober 2019 wurde die Brennstoffzelle installiert (Viessmann Vitovalor PT2). Im Marktstammdatenregister ist sie zwar registriert, aber ich habe aktuell keine Möglichkeit sie bei der BAFA anzumelden bzw. die Einmalzahlung zu erhalten.
Die BAFA wartet auf Rückmeldung von der KfW. Das war die Rückmeldung, die ich bekommen habe.
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Uns ist das Problem bekannt und wir setzen bereits alles daran, mit dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) schnellstmöglich eine Lösung zu finden. Derzeit läuft dort die Klärung der beihilferechtlichen Fragen, die für die Bearbeitung der KWKG-Anträge beim BAFA zu beantworten sind. Wir gehen davon aus, dass das BAFA alle offenen Anträge sofort bearbeitet, sobald das Thema geklärt ist.
Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen im Moment leider noch nicht helfen können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Sie erreichen uns montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer (069) 257371 5700 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an 433@kfw.de.
Freundliche Grüße
Abteilungsdirektor Prokurist
KfW
Neugeschäft Kreditservice
Wohnungsbaufinanzierung Zuschuss I
mailto: 433@kfw.de
KoSv
Ihre Nachricht: Guten Tag, ich habe mir im November 2019 eine Brennstoffzellenheizung (Viessmann Vitovalor PT2) einbauen lassen. Der Heizungsbauer hat auch vorher die Förderung bei der KfW beantragt (433 Zuschuss Brennstoffzelle).
Nun wollte ich die Anlage bei der BAFA zulassen. Dies ist aber im Moment nicht möglich bzw. wird abgelehnt weil laut BAFA die Rückmeldung bezüglich der Überförderung von der KfW fehlt.
Der genaue Wortlaut:
ZitatEine Kumulierung des KWK-Zuschlags mit Investitionszuschüssen ist für KWK-Anlagen ab 20 kW elektrischer Leistung nicht mehr zulässig. Für KWK-Anlagen bis 20 kW ist eine Kumulierung nur dann möglich, wenn der Fördergeber des Investitionszuschussprogramms den Nachweis erbringt, dass auch bei der kumulierten Förderung eine Überförderung ausgeschlossen ist.
Können Sie mir bitte dazu eine Auskunft geben?
Mit freundlichen Grüßen
Ich denke es bleibt uns nichts anderes übrig als zu warten.
Schönen Gruß
Marco