Hallo zusammen,
habe diese Frage auch schon im Forum von Viessmann gestellt, allerdings denke ich, dass diese Frage(n) hier wahrscheinlich besser aufgehoben sind und sich die Erfahrungen hier besser konzentrieren.
Ich habe bei meiner Brennstoffzelle bzw. meinem Netzbetreiber eine pauschale Auszahlung des KWKG Zuschusses gewählt, d.h. ja, dass ich für 60.000h eine pauschale Vergütung von 0,04 €/kWh erhalte. Hierfür habe ich den Viessmann Förderprofi am 11.10.2019 beauftragt.
Da mein Netzbetreiber nun schon mehrmals nach der BaFa Bescheinigung gefragt hat und der Viessmann Förderprofi nicht auf meine Emails geantwortet hat, habe ich heute angerufen und bin glücklicherweise auch durchgekommen.
Laut Viessmann Förderprofi gibt es wohl ein paar gesetzliche Probleme (zwischen Bund und EU), daher kann aktuell kein Bescheid seitens BaFa ausgestellt werden d.h. somit gibt es auch keinen pauschalen Zuschuss / Vergütung.
Wann und ob ein Bescheid kommt bzw. überhaupt noch kommt konnte mir nicht gesagt werden.
un stellt sich mir die Frage, was machen, wenn die gesetzlichen Richtlinien / Bedingungen abgeändert werden und es keinen pauschalen Zuschuss / Vergütung mehr gibt (also für die 60.000 Betriebsstunden á 4 Cent/kWh)?
--> Dies würde ja bedeuten, dass der überschüssige Strom, welcher die Brennstoffzelle erzeugt komplett „Gratis“ ins Netz eingespeist wird.
Gibt es hier dann ggf. die Möglichkeit eine andere Variante im Nachhinein auszuwählen, d.h. eine Variante, bei der der Strom verkauft wird?
Bzw. inwiefern macht es Sinn nachträglich einen Speicher „Vitocharge“ (Batterie) einzubauen, um den überschüssigen Strom zu speichern. Wäre die überhaupt wirtschaftlich (Lebensdauer der Batterie usw.) und könnte eine Batterie überhaupt nachträglich installiert werden (auch aus Netzebetreiber Sicht)? Gibt es hier für eine Batterie ggf. auch Fördermittel?
Danke & Gruß
Steffen