Kein KWK-Zuschlag des BAFA wegen KfW 433, was nun?

  • Hallo zusammen,


    habe diese Frage auch schon im Forum von Viessmann gestellt, allerdings denke ich, dass diese Frage(n) hier wahrscheinlich besser aufgehoben sind und sich die Erfahrungen hier besser konzentrieren.


    Ich habe bei meiner Brennstoffzelle bzw. meinem Netzbetreiber eine pauschale Auszahlung des KWKG Zuschusses gewählt, d.h. ja, dass ich für 60.000h eine pauschale Vergütung von 0,04 €/kWh erhalte. Hierfür habe ich den Viessmann Förderprofi am 11.10.2019 beauftragt.

    Da mein Netzbetreiber nun schon mehrmals nach der BaFa Bescheinigung gefragt hat und der Viessmann Förderprofi nicht auf meine Emails geantwortet hat, habe ich heute angerufen und bin glücklicherweise auch durchgekommen.

    Laut Viessmann Förderprofi gibt es wohl ein paar gesetzliche Probleme (zwischen Bund und EU), daher kann aktuell kein Bescheid seitens BaFa ausgestellt werden d.h. somit gibt es auch keinen pauschalen Zuschuss / Vergütung.

    Wann und ob ein Bescheid kommt bzw. überhaupt noch kommt konnte mir nicht gesagt werden.


    un stellt sich mir die Frage, was machen, wenn die gesetzlichen Richtlinien / Bedingungen abgeändert werden und es keinen pauschalen Zuschuss / Vergütung mehr gibt (also für die 60.000 Betriebsstunden á 4 Cent/kWh)?

    --> Dies würde ja bedeuten, dass der überschüssige Strom, welcher die Brennstoffzelle erzeugt komplett „Gratis“ ins Netz eingespeist wird.

    Gibt es hier dann ggf. die Möglichkeit eine andere Variante im Nachhinein auszuwählen, d.h. eine Variante, bei der der Strom verkauft wird?

    Bzw. inwiefern macht es Sinn nachträglich einen Speicher „Vitocharge“ (Batterie) einzubauen, um den überschüssigen Strom zu speichern. Wäre die überhaupt wirtschaftlich (Lebensdauer der Batterie usw.) und könnte eine Batterie überhaupt nachträglich installiert werden (auch aus Netzebetreiber Sicht)? Gibt es hier für eine Batterie ggf. auch Fördermittel?


    Danke & Gruß

    Steffen

  • Dies würde ja bedeuten, dass der überschüssige Strom, welcher die Brennstoffzelle erzeugt komplett „Gratis“ ins Netz eingespeist wird.

    Wie im anderen Beitrag erwähnt stimmt das nicht du bekommst immerhin den Börsenpreis ca. 4 ct. aktuell.

    Ob ein Batteriespeicher Sinn macht kommt auf genaue Zahlen an. Nehme ich als Anhaltspunkt die Zahlen aus dem anderen Thema könntest du aus der Batterie pro Tag nur 1 - 3 kWh aus der Batterie verbrauchen. Soweit mir bekannt ist das kleinste Batteriesystem bei 2,5kWh. Allerdings sind im Verhältniss die Kosten für Installation und Wechselrichter natürlich erheblich teurer als bei größeren Anlagen. Schon allein aus diesem Grund macht es überhaupt keinen Sinn hier weitere Berechnungen anzustellen.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Ich glaube so langsam kommt hier etwas bzw. ich durcheinander. Joule hat mir das mit den 60.000h á 4Cent im Viessmann Forum geschrieben, ggf. habe ich es auch einfach falsch verstanden.


    Sorry, aber jetzt muss ich nochmal blöd fragen, die Förderung besteht doch auch 2 Teilen (KfW und von der BaFa), siehe auch Text von der Viessmann Homepage.

    Den ersten Teil KfW bekomme ich anscheinend am 31.01. ausbezahlt, der zweite Teil von der BaFa ist ausstehend, wie oben geschrieben kann mir Viessmann nicht sagen ob und wann dies kommt, aufgrund der gesetzlichen Änderungen etc.

    Unabhängig davon ist es bei mir so, dass ich zusätzlich zur KfW Förderung die pauschale Auszahlung in Höhe von 1.800 Euro gewählt habe. Alles andere ist doch Alternativ, oder etwa nicht?

    Und wenn jetzt die 1.800 Euro nicht ausbezahlt werden, wie kann ich dann am besten Vorgehen, kann ich dann eine von den Alternativen nehmen?


    "Das sogenannte Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) ist ein Instrument zur Förderung der Heizungsmodernisierung bei Nutzung erneuerbarer Energien. Ein Teil dieses Programms wird unter der Bezeichnung „Energieeffizienz Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ mit der Nummer 433 bei der KfW-Bank geführt. Bis zu 40 Prozent der Investitionskosten für innovative Brennstoffzellensysteme werden im Rahmen dieses Programms bezuschusst. Die Förderhöhe hängt von der elektrischen Leistung des jeweiligen Systems ab. Bei der Vitovalor beträgt sie bis zu 9.300 Euro.

    Ergänzend dazu lässt sich die Fördersumme auch mit der Stromförderung aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz kombinieren. Für den selbst produzierten Strom können Anlagenbetreiber eine pauschalisierte Auszahlung in Höhe von 1.800 Euro beantragen. Alternativ können sie sich auch für einen Zuschuss für den in das öffentliche Netz eingespeisten oder selbst verbrauchten Strom entscheiden. Für jede in das öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde erhalten Anlagenbesitzer 8 Cent. Für den selbst verbrauchten Strom gibt es einen Zuschuss in Höhe von 4 Cent pro Kilowattstunde. Die Zuschläge werden für 60.000 Betriebsstunden gezahlt."


    Danke und Gruß

  • Was du tun kannst wenn die Einmalzahlung abgelehnt wird wird dir vielleicht ein Jurist beantworten können, ich vermute mal nichts oder nicht viel.


    Die Einzige Wahlmöglichkeit (Alternative) ist die Einmalzahlung, die du bereits gewählt hast. D. H. du bekommst (wenn über den Antrag dann endlich Klarheit herrscht) 4ct x kW x 60.000h also 1800€ anstatt für den Eigenverbrauch 4 ct und für die Einspeisung 8 ct. Du sprichst die ganze Zeit von Förderung(en) das ist soweit auch alles korrekt. Die Förderung endet dann nach 60.000 Betriebsstunden. Unabhängig davon erhälst du von Anfang an und das auch zeitlich unbegrenzt den Börsenpreis für den Eingespeisten Strom. Das ist der Preis zu dem dir der Netzbetreiber den Strom abkauft und hat mit der Förderung die du aus dem Umlagentopf KWK bekommst nichts zu tun! Börsenpreis bekommt man immer, das gilt z. B. auch für PV Anlagen die aus der Förderung fallen, nur das die eine flexible Zulage aus dem EEG Topf bekommen. Beispiel EEG Topf Betreiber bekommt 11 ct pro kW, davon 3-4 vielleicht auch mal 5 ct Börsenpreis und der Rest auf die 11 ct wird aus dem EEG Topf aufgestockt. Beim KWK Topf ist es aber so das du Börsenpreis + Förderung bekommst, die aktuell 8 ct. beträgt. Ich vermute das dir nicht klar war das EEG und KWK hier anderst rechnen. Hoffe du hast jetzt mehr Klarheit.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Moin,


    er wird wohl KFW , Bafa mini KWK und KWK Zulage als 3 Förderungen meinen.


    Solange die Bafa sich mit der KFW nicht einig wird gibts keine Bafa Nummer, ohne Bafa Nummer kein Eintrag ins Marktstammdatenregister, ohne diesen Eintrag weder KWK Vergütung noch EEX noch Börsenpreis weil keine Vertragsgrundlage besteht.


    mfg

  • Danke "Der Dachs läuft ;)" und "alikante"


    alikante die Anmeldebescheinigung Marktstammdatenregister habe ich vom Viessmann Förderprofi bereits erhalten, wie gesagt es fehlt nur noch die Bescheinigung der BaFa. Laut (in meinem Fall) Netze BW, können die 1.800 Euro erst ausbezahlt werden wenn die Bescheinigung vorliegt, was soweit ja auch nachvollziehbar ist.


    Unabhängig davon erhälst du von Anfang an und das auch zeitlich unbegrenzt den Börsenpreis für den Eingespeisten Strom. Das ist der Preis zu dem dir der Netzbetreiber den Strom abkauft und hat mit der Förderung die du aus dem Umlagentopf KWK bekommst nichts zu tun! Börsenpreis bekommt man immer, das gilt z. B. auch für PV Anlagen die aus der Förderung fallen, nur das die eine flexible Zulage aus dem EEG Topf bekommen.


    Ok, habe ich soweit verstanden und wusste ich nicht, danke für die Aufklärung. Erfolgt die Abrechnung (eingespeister Strom x Börsenpreis) dann am Ende des Jahres mit dem Netzbetreiber, oder wie läuft das genau ab?

  • Das kann ich dir nicht pauschal sagen, es sollte monatliche Abschlagszahlungen geben und eine Jahresabrechnung, für die müsstest du normalerweise zu jedem Quartalwechsel Zählerstände übermitteln. Aber wenn die Strommengen klein sind kann es auch nur einmal zum Jahreswechsel eine Ablesung geben und entprechend im Folgejahr die Zahlung. Meine letzte Abrechnung war über 1,28€ da haben die Quartalswerte nicht interessiert...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Hallo Dachs,


    Da bin ich ehrlich gesagt auch noch nicht ganz durchgestiegen.


    Mein Hausanschluss wurde von der Netze BW gelegt, die Daten der Vitovalor, welche zur Netzeberechnung etc. notwendig waren hat ebenfalls die Netze BW bekommen und auch die Berechnung durchgeführt. Auch wurde der Zweiwegezähler von der Netze BW eingebaut. Laut Netze BW bekomme ich auch die 1.800 EUR Förderung von denen (und die holen es dann wahrscheinlich wieder von der BaFa oder KfW, keine Ahnung).


    Einen monatlichen Abschlag bezahle ich in Höhe von 85 EUR, aber an die EnBW. Von der EnBW habe ich einen Betrag zugeschickt bekommen (EnBW Komfort) hier steht nichts drin bzgl. einer Vergütung nach Börsenpreis für den eingespeisten Strom. Auch kann ich im Onlineportal der EnBW meinen Zählerstand jederzeit online eingeben, aber nur der Wert für den Netzbezug.


    Ich gehe jetzt davon aus, dass die NetzeBW der Netzbetreiber ist und somit auch für Vergütung des eingespeisten Stromes zuständig ist und die EnBW der Stromanbieter, welcher den Strom nur verkauft. Oder liege ich komplett falsch!?


    PS: ein Vertrag der NetzeBW liegt mir nicht vor, habe noch keinen erhalten. (Könnte sein, dass dieser ggf. kommt wenn die BaFa Geschichte durch ist, so wie es alikante geschrieben hat).


    Danke!

  • EnBW ist dann dein Energieversorger, bei denen bezahlst du deinen Strombezug. Netze BW ist dein Netzbetreiber der muss dir deinen produzierten Strom abnehmen und vergüten. Den EEX Baseload bekommst du, insofern deine Anlage beim Marktstammdatenregister mit BAFA Nummer registriert ist, von denen auf jeden Fall. Ob du die Förderung von 1800 € bekommst, wenn ja dann auch von denen, hängt jetzt davon ab ob und wann sich KfW und BAFA einigen.


    Hast du eine Einspeisezusage von Netze BW? Falls ja darfst du einspeisen und zumindest EEX Baseload ist dir sicher. (Korrekte MaStR Anmeldung vorausgesetzt)

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Hallo Dachs,


    eine Einspeisezusage direkt würde ich jetzt nicht unbedingt dazu sagen, habe von der Netze BW einen Bescheid bekommen, dass der Netzverknüpfungspunkt fest steht. Weiter steht im Schreiben "Das Ergebnis: Die Einspeisung kann über Ihren Netzanschluss erfolgen".


    Ebenfalls auf Seite steht, "Aufgrund der immer weiter steigenden Zubaus an erneuerbaren Energien können wir Ihnen de Netzverknüpfungspunkt nur bis spätestens 23.04.2020 reservieren"


    Bzgl. Vergütungsanspruch steht auf Seite 2 " Bei der Ermittlung des Netzverknüpfungpunktes wurde ausschließlich die technische Anschlussmöglichkeit Ihrer geplanten Erzeigungsanlage ermittelt. Eine Überprüfung der Einhaltung der Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt einer Förderung nach dem KWKG ist damit nicht verbunden"


    D.H. es hängt jetzt alles davon ab ob sich BaFa und KfW einigen und ab ich somit dann einen Bescheid der BaFa bekomme, welchen ich dann an die NetzeBW weitergeben kann und das alles vor dem 23.04.2020!?


    Gruß

  • Das Papier welches Du bekommen hast ist lediglich das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung, soll heißen der NB hat nichts dagegen das ein Gerät mit den beantragten Eigenschaften an Deinen Netzverknüpfungspunkt einspeisen darf.

  • Hallo Alikante,


    ja, das habe ich soweit schon verstanden, deshalb habe ich ja geschrieben, dass ich eine Einspeisezusage nicht direkt bekommen habe.

    Diese werde ich ja wahrscheinlich erst bekommen wenn Klarheit mit der BaFa herrscht!?

  • Ich kann die ganze Aufregung und den Ärger der Betreiber gut verstehen, aber es ist nur ein zeitliches Problem, sicher auch eine absolute Frechheit, dass die Behörden ihre Scharmützel auf dem Rücken der Betreiber austragen.


    Aber immer mal dran denken, wo denn steht, dass man 4 bzw. 8 Cent je kWh Strom bekommt.... Steht im KWKG.... und das "G" steht für Gesetz und dass eine Behörde dies einfach so außer Kraft setzen kann, ist nicht möglich.

  • Die Frist kannst du in der Regel verlängern, ruf dort mal an und erklär denen warum dann machen die das sicher.


    Klar kann er auf die 4 ct beharren, kann aber sein das er dann wegen doppelförderung die KfW Zulage zurückzahlen muss. Selbstverständlich ist das alles denkbar unwarscheinlich.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW