Altbau (66) geerbt. Sanierung steht an. Lohnt BSZ?

  • Man kann nur hoffen dass das mit den 3500 Betriebsstunden wieder rückgängig gemacht wird, falls es schon fakt ist.


    Herstellungskosten pro kW sind ja etwa bei 19 bis 20 ct. bzw. 14 bis 15 ct. bei voller Wärmenutzung. Also sagen wir mal je nach Einzelfall im mittel wohl ca bei 16 ct. pro kWh


    Speicherkosten sind jetzt schwer zu erfassen da keiner in die Zukunft lesen kann wie lange die Batterie hält. Aber selbst schön rechnende Hersteller wie Pylontech geben hier 14 ct. an. Da sind aber auch noch keine Installationskosten und Wechselrichter dabei... Aber selbst dann kommst du mit gespeichertem Eigenstrom auf 30ct. Nun reichen schon Lade und Entladeverluste und der Strom ist teurer als aus dem Netz. Nicht falsch verstehen, der Speicher kann auch länger halten als der Hersteller das kalkuliert und schon macht es wieder Sinn, aber auf 10 Jahre will man das bei Batterieen nicht als risikofrei bezeichnen...


    Deshalb sind Speicher in meinen Augen nur was für KwK Anlagen die An und Aus schaltbar sind, aus der Förderung raus und mit PV ergänzt. Also klassisches beispiel ein damals schlecht geplanter Dachs :S


    Ganz stark vereinfacht ist die Bluegen ab einer Grundlast von 800 bis 900 Watt uneingeschränkt zu empfehlen. Da ist dank Vollwartung der Gewinn sicher und das Risiko 0. Bei 600 bis 700 Watt kann das ganze auch noch gut Sinn machen wenn z. B. größere Verbraucher immer schön nacheinander betrieben werden.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Man kann nur hoffen dass das mit den 3500 Betriebsstunden wieder rückgängig gemacht wird, falls es schon fakt ist.

    So wie ich den Referentenentwurf vom Dezember verstehe, ist die pauschale Auszahlung über 60.000 Stunden für Anlagen bis 2 kW nicht betroffen. Aber was kommt, ist da noch völlig offen...

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • So wie ich den Referentenentwurf vom Dezember verstehe, ist die pauschale Auszahlung über 60.000 Stunden für Anlagen bis 2 kW nicht betroffen. Aber was kommt, ist da noch völlig offen...

    Eben. Wie so vieles andere auch noch...


    Um mal Marius Müller-Westernhagen zu zitieren:

    Keine Ahnung keine Meinung kein Konzept....

    (es geht mir gut)


    In meiner Jugend habe ich mich immer übe den Dicken aufgeregt, weil der alles ausgesessen hat.... Aber in dem Punkt schlägt Merkel Kohl um Längen...

  • So, um mal wieder zum Topic zu kommen,

    der Energie-Heini (nur grobe Besichtigung) hält

    auch viel von der BSZ. WP lehnt er dagegen ab, da

    man im Grunde mit Strom heizt.


    Meine Sorge sind momentan lediglich die hohen Verbäuche

    an Gas. Das Problem ist ja auch, dass ich keine Vergleichswerte

    habe. Bis dato wohnten dort auf einer Etage 2 Personen, die es

    mit Öl im EG muckelig warm hatten. Zukünftig sieht die Nutzung

    ja anders aus und das auch unter anderen Voraussetzungen (saniert

    nach KfW xy Standard). Im Grunde kann ich erst eine grobe Wirtschaft-

    lichkeitsrechnung anstellen, wenn die Ergebnisse der Energieberechnung/

    Heizlast vom Gutachter erstellt sind - mit denen dann auch die KfW Förderung

    angestossen wird.

    Bauch sagt: ja. Kopf sagt: gemeine Gastherme + PV

  • Guten Abend,


    ...bei der Förderung muss man extrem Aufpassen. Wird zum Beispiel der Antrag nach Beginn der Arbeiten gestellt kriegt man keine.


    "Dachte, der Heizungsbauer übernimmt den admin. Aufwand bzgl. Förder-

    mittel, etc..."


    Ja, wenn dein Heizungsbauer soviel im Kopf hat... In der Regel haben die das nicht. Energieberater bieten solch einen Service an gegen Honorar. Einfach mal Anfangen und machen lassen resultiert darin keine Förderungen mehr zu bekommen. (War mal anders vor dem 1.1.2018)


    Momentan entwirft die Regierung ja auch gerade wieder etwas, wodurch sich vermutlich im Bereich BafA-Förderung für Gebäudesanierung dann auch etwas ändern wird. Das Problem ist aber der Antrag und die Energieberatung muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein. Also wieder Planungsunsicherheit für "Sanierer"... Warten oder nach jetzigen Stand anfangen und hoffen, dass man am Ende die BafA-Förderung bekommt, aber mit der BafA rechnen kann man momentan nicht.


    Wegen der Frage mit der Förderung wegen des Kesselalters: Wenn der Kessel älter als 30 Jahre ist, heißt "Austauschpflicht" und damit etfällt zum Beispiel BafA für neuen Heizkessel oder Kombinationsbonus für Pufferspeicher und Heizkessel... Es kommt also schon mal im Vorfeld darauf an wofür man sich entscheidet und welche Bafa-Förderung man dann beantragen kann. Deshalb auch die Pflicht sich vorher von einem Energieberater beraten zu lassen, weil der dann "Unterstützung" gegen Honorar anbieten können sollte 🤔8o... es soll so etwas wie Win-win für den Sanierer, Staat und Energieberater sein, weil es die "Heizungsbauer" welche vorher die Chance hatten vergeigt haben:*

    (Ja manchmal macht der Staat auch etwas was prinzipiell richtig ist...) Und wenn es jetzt noch genügend Heizugsbauer gäbe wäre das der beste Grund seinen Preis zu reduzieren, weil man ja jetzt der Energieberater seinen Job macht. Es soll ja auch "Heizungsbauer" geben die gleichzeitig auch Energieberater sind... also so sind wie die Politik eigentlich dachte. Die Punkten halt, weil sie alles aus einer Hand machen können. Zur Absicherung könnte man dann ja in dem Vertrag das BafA-Risiko auf den Berater übertragen:/:S


    KfW ist eine komplett andere Sache!!!


    Also deine Fragen und Berechnungen würde ja der Energieberater gegen Honorar machen. So hat es die Politik vorgesehen. Machts du das selber mußt du dir leider auch noch die Förderrichtlinien rein ziehen und zwar vorher... Daumenregel: Honorar Enerergieberater = BafA-Förderung.


    ...bei dir geht es eigentlich ersteinmal grundsätzlich nur um die Klährung Gas-Brennwerttherme oder Gas-BHKW als Grundlage. KWK hat halt immer den Vorteil man hat schon den Smarten Zwei-wege Stromzähler installiert und kann dann einfach noch... Bei einer Gasheizung... man kann dann eben nicht einfach noch!!!


    Grüße

  • Moin,


    dass Beauftragung erst nach Fördergenehmigung erfolgt, ist ja klar.

    Ich habe ja einen Bausachverständigen nun an der Hand, der mich das

    Jahr über begleitet und die ganze Fördergeschichte mit der Hausbank

    (KfW-Berater vor Ort) koordiniert.

    Eben gab es auch die Rückinfo, dass der Bafa Zuschuss (Abwrackprämie)

    NICHTs mit dem Alter zu tun hat. Hier geht es nur um den generellen

    Austausch und kollidiert nicht mit der EnEv Verordnung (30 Jahre).

    D.h. reine Heizungsanlage bezuschusst durch Bafa in Kombination mit

    KfW167 (vergünstigter Kredit).

    Rest der Sanierungsmasnahmen gehen dann über KfW151 sowie 270 (PV).

    Der KfW431 bezuschusst dann den Gutachter mit max. 4.000.-. Was auch

    immer der kosten wird (sicherlich 5-stellig). Aber für den Papierkrieg soll

    er das bekommen...ist ja sowieso Voraussetzung.


    Ach so, die Konditionen, welche ab den 24.01. gelten, sind bereits bei der KfW einsehbar.

  • Die Punkten halt, weil sie alles aus einer Hand machen können.

    Und den Nachteil das sie einem leicht was aufschwatzen können. Wenn Planung und Ausführung getrennt sind bekommt man mit höherer Warscheinlichkeit das passende Produkt und nicht das einigermaßen passende an dem der HB am besten verdient.

    KWK hat halt immer den Vorteil man hat schon den Smarten Zwei-wege Stromzähler installiert und kann dann einfach noch... Bei einer Gasheizung... man kann dann eben nicht einfach noch!!!

    Eine Frage hier zu: Hääää?


    Nebenbei, kommt es hier auch auf den NB an, ich z. B. habe bereits Smarte Zähler, nur können die nix, weil das Komunikationsmodul nicht verbaut ist...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Zitat

    Und den Nachteil das sie einem leicht was aufschwatzen können. Wenn Planung und Ausführung getrennt sind bekommt man mit höherer Warscheinlichkeit das passende Produkt und nicht das einigermaßen passende an dem der HB am besten verdient.

    ...kann passieren, würde ich aber als eher unwahrscheinlich einschätzen. Ein HB der solch eine Zusatzausbildung als anerkannter Energieberater von KfW und BafA gemacht hat ist sowieso ein absoluter "Exot".

    Zitat

    Eine Frage hier zu: Hääää?

    ...soll heißen, wenn man schon ins Netz einspeist dann ist es leicht(er) noch mehr ins Netz einzuspeisen, als wenn man von Null anfängt.

    Das mit den Stromzählern...

    https://www.bundesnetzagentur.…Zweirichtungszaehler.html


    https://www.bundesregierung.de…ungen-januar-2020-1707712


    https://www.bundesregierung.de…tromzaehler-flyer-1681732


    Hoffe unsere Regierung hat nur "hehre Ziele" mit Smart kann man ja auch ganz andere Sachen machen...


    Schönen Abend:thumbup:

  • ...soll heißen, wenn man schon ins Netz einspeist dann ist es leicht(er) noch mehr ins Netz einzuspeisen, als wenn man von Null anfängt.

    Versteh ich immer noch nicht, jede Anlage muss seperat Angemeldet werden, und bekommt i.d.R. auch einen eigenen Zähler. Also wo liegt der Vorteil?

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

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  • Wir betreiben 2 PV Anlagen und ein BHKW, die Kontodaten sowie ALLE sonstigen Unterlagen musste ich jedes mal einreichen, auch hat jede Anlage einen eigenen Zähler. Ob dem NB in der Theorie einer genügen würde ist ja völlig egal, da in der Praxis in 95% der Fälle je Anlage ein Zähler gefordert wird.


    Klar hast du 2 BHKWs die aus der Förderung sind, genügt ein Zähler, aber das ist eher selten, und wenn wurden die höchst warschenlich zur gleichen Zeit eingebaut und zählen eh als eine Anlage.

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    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

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    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

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