Altbau (66) geerbt. Sanierung steht an. Lohnt BSZ?

  • Warte mal die Energieberatung ab, und deine Entscheidung bzgl. Fassadendämmung. Das wäre ja nach aktuellem Stand ein riesiger Aufwand (die Verklinkerung müsste weg, und am besten wieder hin, denn nur so brauchst du keine Angst vom Specht zu haben...). Aufgrund der dannach geschätzten Verbräuche kannst dann entscheiden ob eine kleine BSZ auch mit den bisher üblichen Förderungen wirtschaftlich wäre. Bis dahin ist dann hoffentlich auch mit dem BAFA Thema klarheit...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • . . . . Die 40% gibt es halt nicht, wenn Anlage

    30 Jahre alt, da sie dann ja eh raus muss . . .

    Kennt sich da jemand aus, wie das genau ist?

    Die 30 Jahre beziehen sich ja nicht auf Öl, sondern auch auf alte Gasheizungen, oder etwa nicht?

    Und ich dachte da muss doch eigentlich nur der Kessel raus?

    Und man kann ja trotzdem wieder einen Ölkessel einbauen ?

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Das Programm nennt sich auch „Austauschprämie für alte

    Ölheizungen“. Voraussetzung dafür:


    - alte Ölheizung raus

    - Neues System rein mit Basis komplett erneuerbarer Energien: 45% Zuschuss

    oder:

    - Neues System rein mit min. 25% Anteil erneuerbarer Energie (Gas-Hybrid): 40% Zuschuss

    - Kann auch mit KfW 167 kombiniert werden


    Soweit ich weiss, bezieht sich die Austauschpflicht auf alle mind. 30 Jahre alten

    Kessel, die mit Flüssig- oder Gasbrennstoffen beschickt werden und keine

    Brennwerttechnik nutzen.

    Hat somit erst einmal nix mit der o.g. Förderung zu tun.


    Und jetzt, wo ich das sage, hat die Förderung doch eigentlich gar keinen Einfluss

    auf das eigentliche Alter...ob 30 oder 37 Jahre alt.


    Es gibt aber auch Zuschüsse für andere Heizarten, die sich ab den 01.01. erhöht haben,

    bzw. neu hinzugekommen sind.

    Zitat:


    Auch für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse: 35 % für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 % für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % und 20 % für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind

  • Mir geht es ja um die 40% Zuschuss...

    Vielleicht ist das ja eine dumme Frage, aber – angenommen der alte Heizkessel wäre z.B. erst 20 Jahre alt – wo bzw. aus welchem Fördertopf würde es dann 40% Zuschuss für eine Heizungsmodernisierung "mit Anteil Erneuerbaren" geben? Der neue § 35c EStG kann es nicht sein, da geht es nur um 20% über drei Jahre verteilt.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Dieser Thread hier beschreibt sehr schön das Chaos, was derzeit im Markt in puncto Förderung etc. herrscht.


    Was hebt sich auf, was ist ausgeschlossen, was kriege ich, wenn ich das oder das mache? KEINER kann hier genaue Aussagen machen und ich habe es so verstanden, dass wenn jemand z. B. die KfW433 BSZ macht, die Nummer mit der Steuer 20% auf 3 Jahre gestorben ist.


    Selbiges gilt auch für Förderung von Solarthermie, Wärmepumpen etc., wenn der Kunde noch BAFA-Förderung oder sonstwas aus öffentlicher Hand gekriegt hat. Steht ja so im Gesetz, aber hier irre ich mich sehr sehr gerne...

  • ich habe es so verstanden, dass wenn jemand z. B. die KfW433 BSZ macht, die Nummer mit der Steuer 20% auf 3 Jahre gestorben ist.

    Der neue § 35c Abs. 3 sagt dazu folgendes:

    Zitat

    (3) 1Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind. 2Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist ebenfalls nicht zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen eine Steuerbegünstigung nach § 10f oder eine Steuerermäßigung nach § 35a in Anspruch genommen wird oder es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

    Bei Brennstoffzellen und BHKW's ist der Stromanteil stets gewerblich, d.h. eine Steuerermäßigung nach §35 Abs.1 EStG ist insoweit schon nach Abs. 3 Satz 1 ausgeschlossen. Anders ist es beim Wärmeanteil, der ist bei Privathaushalten steuerlich unerheblich. Ein Zuschuss nach KfW433 BSZ (oder der entsprechende BAfA-Zuschuss für BHKW's) ist m.E. kein steuerfreier Zuschuss im Sinne von Abs. 3 Satz 2, sondern eine steuerpflichtige Betriebseinnahme (Investitionszuschuss), die ausschließlich dem Strombereich zuzuordnen ist.


    Ich würde daher jedenfalls für den Wärmeanteil (bei einer BlueGen ca. 36% der Gesamtkosten, bei einem NeoTower 2.0 ca. 73%, bei einer Vitovalor mindestens 60%) die Steuerermäßigung nach § 35c Abs. 1 EStG geltend machen.


    Bei den rein nichtgewerblichen Investitionen wie Wärmepumpen, Solarthermie etc. sehe ich das wie Du. Entweder man nimmt den Zuschuss oder die Förderung nach § 35c EStG, beides zusammen geht nicht.

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    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • OK. Fragen:

    a) Macht das Sinn

    b) Ist das zielführend für den Klimaschutz

    c) Ist das eher unbürokratisch unkompliziert oder kompliziert und abschreckend

  • Antworten aus meiner Sicht:


    a) Macht zum Teil schon Sinn, nämlich Satz 1. Der Sinn des neuen Paragraphen ist die gezielte steuerliche Förderung ausschließlich solcher klimaschützender Investitionen, die bislang als Privatsache steuerlich unerheblich waren. Deshalb ist der Ausschluss von Betriebsausgaben etc. m.E. schon gerechtfertigt. Auch die erste Hälfte von Satz 2 macht Sinn, weil es sich hier ansonsten um steuerliche Doppelförderung handeln würde. Der Ausschluss für öffentlich geförderte Maßnahmen in Satz 2 zweiter Halbsatz bedeutet dagegen, dass jeder nun umständlich rechnen muss, was für ihn besser ist, und dass unterm Strich wahrscheinlich für die meisten Projekte eine kaum bessere Förderung rauskommt als zuvor. Insoweit ist das also (wie viele andere Teile des Klimapakets auch) eine ziemliche Luftnummer.


    b) siehe Antworten zu a) und c)


    c) Die Frage stellen heißt die Antwort geben. Natürlich ist dieser ganze Dschungel von sich gegenseitig widersprechenden oder ausschließenden steuerlichen und sonstigen Fördervorschriften vollkommen aberwitzig und von niemandem mehr zu durchschauen. Es wird hier halt seit Jahren immer nur ein Patch auf den anderen geklebt, anstatt mal grundsätzlich aufzuräumen und mit einem klaren und einheitlichen Konzept rüberzukommen. Aber das ist halt Deutschland.


    Ergänzung:

    Das Programm nennt sich auch „Austauschprämie für alte

    Ölheizungen“.

    Danke, das kannte ich noch nicht (offenbar neue BAfA-Förderung seit 1.1.2020).

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    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Ok, habe ich das richtig verstanden: das oben sind die Betriebskosten.


    Dann musst du aber noch die Anschaffung und Installation auf die Laufzeit umlegen und eben mit der Verbrauch <ber dee Grundlast elektrisch und den 600 Watt Heizleistung ins Verhältnis setzen.


    Mit vorhandener PV mit Akku wird es in dem Fördermitteldschungel und dem Spaß den man dann mit dem Finanzamt erwarten kann echt a weng komplex.


    Hilfe!


    :/

  • . . . aber es wird hier einfach nicht akzeptiert, dass selbst bei Volleinspeisung noch ein Plus rauskommt.. . .

    Das soll jetzt nichts schlechtreden, aber offen gesagt, kann ich die Rechnung bisher auch nicht nachvollziehen, vermutlich weil hier manchmal mit unterschiedlichen Einheiten gerechnet wird. Wo liegt gegebenenfalls mein Rechenfehler?


    Meine Rechenparameter:
    8760 Std / Jahr
    Gasverbrauch laut Angabe 2,5 kW (hier hat das „h“ nix verloren, es sei denn kWh/h)
    Gaspreis 0,06€/kWh
    Leistung el. 1,5 kW (hier hat das „h“ nix verloren, es sei denn kWh/h)
    Wartungsvertrag 600€ / Jahr
    Börsenindex 0,04€/kWh
    KWK-aufschlag 0,08€/kWh
    Energiesteuererstattung 0,014€/kWh

     

    Da stehen nach meiner Rechnung auf der Kostenseite
    8760 * 2,5 = 21.900 kWh / Jahr * 0,06€/kWh = 1314 €/Jahr
    Plus 600€ Wartung = 1.914 €/Jahr
    (Reine Betriebskosten, ohne irgendwelche sonstige Kosten)

                                                              

    Auf der Einnahmenseite habe ich
    8760 Std * 0,134€/kWh * 1,5kWh = 1.760,-
    Saldo 1.760 - 1. 914 = -154 €

    Der neue BlueGen gibt 2,7kW Gas an, da wäre der
    Saldo dann 1.760 - 2.019 = - 258€

    Wie gesagt, ich will weder den Eigenverbrauch noch die Wärmenutzung unterschlagen, es geht hier nur um die Rechnung zur Volleinspeisung ohne Wärmenutzung.



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  • Hatten wir irgendwo vor längerer Zeit schon, und wenn du die AfA dazunimmst musst du irgendwo zwischen 60 und 70 % EV kommen bei voller Wärmenutzung um bei 0 rauszukommen.

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  • Beim Lesen bin ich wieder auf die Begrenzung auf 3500 Stunden gestoßen. Das schlägt bei der BlueGen natürlich voll rein.

    Auf der Einnahmenseite habe ich jetzt

    3500 Std. * 0,134€/kWh * 1,5kWh = 703,50

    5260 Std * 0,054€/kWh * 1,5kWh = 426,06

    D.h. da fehlen nochmal 630,44 also beim aktuellen €784,- und beim neuen €888,-

    Ich komme zunehmend zu der Erkenntnis, dass das in den allermeisten Fällen nur noch in Kombination mit einem Speicher Sinn macht.


    Oder liege ich irgendwo falsch?

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  • Jetzt habe ich den Thread auch gefunden, ich hatte ihn eben gesucht.


    Also:

    Der Fall, dass man keine Wärme und keinen Strom nutzt, tritt nie auf, aber den Fall hatte ich ja angesetzt. Also war meine diesbezügliche Aussage falsch.


    So ab 60% Eigenverbrauch macht der BlueGEN richtig Spaß, der Rest (Steuerliche Abschreibung, Minderung der Steuerlast, 3.500 Stunden) ist im Trüben fischen, denn Klarheit herrscht hier keine...