Hallo,
bei meinem Vitotwin-300W läuft Ende des Jahres die Eichgültigkeit des in dem Vitotwin eingebauten Erzeugerzählers ab.
Dieser wurde deshalb nun durch einen baugleichen Zähler mit dem Eichjahr 2019 ausgetauscht und ist, wie der ausgetauschte Zähler, mein Eigentum, da Bestandteil des BHKWs.
Mein Stromnetzbetreiber behauptet nun, es wäre nicht mehr zulässig diese Messstelle selber zu betreiben.
Wie ist denn da die aktuelle Rechtslage?
Es geht nicht um den Zweirichtungszähler, mit dem der ins öffentliche Netz eingespeiste Strom abgerechnet wird!