Mini-KWK-Impulsprogramm wird eingestellt

  • Seit April 2012 wurden Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW unter bestimmten Voraussetzungen durch das sogenannte Mini-KWK-Impulsprogramm gefördert. Neue Mini-KWK-Anlagen erhalten einen einmaligen Investitionszuschuss, der nach der elektrischen Leistung der Anlage gestaffelt ist.


    Das BHKW-Infozentrum informiert in einem ausführlichen Bericht über die Beendigung des Mini-KWK-Impulsprogramms.

    Ende November wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 26.11.2019 B2) eine Änderung der Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel (Mini-KWK-Richtlinie) veröffentlicht. Die Änderung begrenzt die Gültigkeit der Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2020.