§ 35c ESTG: Steuerliche Förderung im Rahmen des Klimaschutzpaketes

  • Liebe Freunde und Mitstreiter,


    mit schwirrendem Köpfchen schreibe ich ein paar Zeilen zur Verordnung Mindestanforderungen für den Erhalt der steuerliche Vergünstigungen nach § 35c ESTG, das Schreiben habe ich in der Anlage beigefügt, ein Kunde (!!) hat es mir heute morgen zugemailt... Ich habe es bislang nur überflogen, aber die Kernbereiche kann ich ja mal nennen:


    Generell muss es sich um selbst bewohntes Wohneigentum handeln, gemeint sind hier primär EFH.... (Sinn???)


    Gefördert werden neben anderen, für uns irrelevanten Dingen eben auch neue Heizungen, BHKW und BSZ.


    Bei den Heizungen gibt es die Besonderheit, dass diese direkt oder innerhalb von zwei Jahren mit einer regenerativen Heizungsart aufgerüstet werden müssen, dies ist primär Solarthermie oder weiß der Kuckuck was....


    Generell ist der hydr. Abgleich vorgeschrieben. Der wird auch steuerlich gefördert.


    Knete für eine nackte Gas-Brennwerttherme gibt es keine.


    BHKW und BSZ werden ebenfalls steuerlich gefördert. Als Beispiel, wie dies funktioniert, mal dieses:


    Ein Kunde kauft in 2020 eine BSZ BlueGEN. Die kostet 30.000 Euro mit Mwst, der Abgleich kostet 3.000 Euro mit Mwst, also in Summe 33.000 Euro.


    Er kriegt 12.450 Euro KfW 433 und 30% Förderung Heizungsoptimierung Abgleich, nach Förderung bleiben also 17.550 plus 2.100, also 19.650 Euro


    Er muss dann für 2020 und 2021 jeweils 7% von 19.650 Euro, also 1.375 Euro pro Jahr, also 2.750 Euro für beide Jahre, weniger an Steuern zahlen. (Investitionsjahr und Folgejahr jeweils 7% der Investition)

    In 2022 muss er 6% der Investitionssumme, also 1.180 Euro, weniger an Steuern zahlen.


    Der zusätzliche Anreiz bei einer BSZ liegt also bei knapp 4.000 Euro.


    Spannend, da unbeantwortet, bleibt die Frage, wie denn der etwaige Zuschuss Sofortauszahlung BSZ behandelt wird.


    Dies als erste Info, wie gesagt: Nur überflogen, wenn Ihr Fehler findet, bitte nen Hinweis!

  • >> Er muss dann für 2020 und 2021 jeweils 7% von 19.650 Euro, also 1.375 Euro pro Jahr, also 2.750 Euro für beide Jahre, weniger an Steuern zahlen.


    Bekommt er diese Summe erlassen oder kann er diesen Betrag vor Steuer vom Einkommen abziehen

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Vermutlich (hoffentlich) weniger Steuern zahlen, ansonsten wären am ende ja nur 20 - 50% der genannten Summen mehr im Geldbeutel...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • weniger an Steuern zahlen.

    Weniger an Steuern zahlen.... Nicht absetzen!


    Schönheitsfehler: Ist nicht durch den Bundesrat gegangen am letzten Freitag....

  • weniger an Steuern zahlen.

    Weniger an Steuern zahlen.... Nicht absetzen!


    Schönheitsfehler: Ist nicht durch den Bundesrat gegangen am letzten Freitag....

    Weniger an Steuern zahlen würde bedeuten, dass jemand der keine Steuern zahlt leer ausgeht. Das gäbe umgehend eine Verfassungsklage.

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  • Wer keine Steuern zahlt, (also weniger als etwa 8000 € pro Jahr zur verfügung hat) wird sich warscheinlich auch keine KWK leisten können, und vermutlich auch keinen Kredit dafür bekommen. Ich finde den Einwand also durchaus berechtigt, jedoch auch recht realitätsfremd...

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  • Also zunächst ist es sachlich so, wie ich es geschrieben habe eigentlich Unsinn, weil ja in beiden Fällen nix rauskommt. Was ich sagen will ist, dass es formal ein Unterschied macht, worauf sich der Betrag bezieht. Ich bin zwar kein Steuerexperte, aber soweit ich deren Denke kenne ist eEin fixer Pauschalbetrag als Steurnachlass einfach eine pauschale Subvention, die kann nicht daran gebunden werden, ob man Steuern zahlt.


    Nebenbei bedeutet die Tatsache, dass man keine Steuern zahlt ja noch nicht einmal, dass man kein Geld verdient, geschweige denn, dass man keines hat. Dazu muss man auch nicht unbedingt mogeln, wenn man z. B. in Deutschland nur einen Zweitwohnsitz hat.

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  • Wenn man in D keine Steuern zahlt hat man finde ich auch kein Anrecht auf deutsche Subvenitionen.

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  • Wenn man in D keine Steuern zahlt hat man finde ich auch kein Anrecht auf deutsche Subvenitionen.

    Da will ich nicht widersprechen, so wie es Vieles andere gibt, was ich falsch finde. Aber Recht hat, was sich allzuoft zeigt, nun mal nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Und mit sinnvoll schon gleich garnicht.

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  • Leute, die Kinder haben, kriegen Kindergeld. Leute, die keine haben, kriegen kein Kindergeld.

    VERFASSUNGSKLAGE


    Leute, die einen Hund haben, zahlen Hundesteuer. Leute, die keinen haben, zahlen keine.

    VERFASSUNGSKLAGE


    Meint Ihr das wirklich ernst, dass derjenige, der keine Steuern zahlt, nix von seiner Steuer abziehen kann, wenn er sein Haus saniert und deshalb im Nachteil ist?

    VERFASSUNGSKLAGE


    Falls ja: Die Bevölkerung und die Politiker liefern sich einen Wettbewerb, wer denn irrer ist, die Führung in diesem Rennen wechselt ständig. Die latente Benachteiligung von Gruppe x gegenüber Gruppe y ist flächendeckend spürbar und deren ständige Bejammerung geht mir gewaltig auf den Sack. Sie tritt selbst dann auf, wenn die Leute selber gar nicht betroffen sind.


    Mittlerweile wird dies selbst im Wetterbericht beklagt: Im Osten regnet es, im Westen nicht. Beim Wetter gibt es eine Benachteiligung.

    VERFASSUNGSKLAGE


    Besser wäre eine VERFASSUNGSKLAGE, bei der jemand dagegen klagt, in welcher Verfassung sich sein Gehirn und unser Land befinden. Dies ist in der Tat zu beklagen

  • Meint Ihr das wirklich ernst, dass derjenige, der keine Steuern zahlt, nix von seiner Steuer abziehen kann, wenn er sein Haus saniert und deshalb im Nachteil ist?

    Ja, aber wie geschrieben kann ich mir nicht vorstellen das jemand unter dem Eingangssteuersatz 1. überhaupt einen Kredit für irgendwas bekommt, und 2. selbst genug Geld hat um in KWK zu investieren.

    Sie tritt selbst dann auf, wenn die Leute selber gar nicht betroffen sind.

    Das nennt sich Mitgefühl, man kann z. B. Flüchtlinge aufnehmen ohne selbst einer zu sein. Wie soll das sonst funktionieren?! Man kann sich auch Sorgen um die Rente machen selbst wenn man noch weit vom Rentenalter entfernt ist, wieso nicht. Ach ja und wir deutschen können uns sehr wohl auch über zu geringe Maßnahmen im Klimaschutzpacket aufregen obwohl wir (ggf. von einigen Nord und Ostseebewohnern abgesehen) auch nicht die ersten sind die die Folgen zu spüren bekommen...

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  • Das hat doch nichts damit zu tun. Mitgefühl ist doch was anderes als die wahnhafte Vorstellung, dass derjenige, der keine Steuern bezahlt, sein Haus renoviert und dann seine Steuerlast nicht mindern kann, weil er eben keine Steuern bezahlt.


    Ich würde mal lieber fragen, wieso der denn keine Steuern bezahlt, wovon er lebt und woher denn die Knete stammt für die Renovierung des Hauses.... und ob es diesen Fall denn überhaupt gibt.


    Aber wir diskutieren wieder Einzelschicksale, deren Existenz ich anzweifele. Die Anmerkung mit der Verfassungsklage ist lächerlich und infantil bescheuert

  • Ich würde mal lieber fragen, wieso der denn keine Steuern bezahlt, wovon er lebt und woher denn die Knete stammt für die Renovierung des Hauses.... und ob es diesen Fall denn überhaupt gibt.


    Aber wir diskutieren wieder Einzelschicksale, deren Existenz ich anzweifele. Die Anmerkung mit der Verfassungsklage ist lächerlich und infantil bescheuert

    Das sehe ich genauso, hab ich ja auch geschreiben.

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  • Die Anmerkung mit der Verfassungsklage ist lächerlich und infantil bescheuert

    Das geht jetzt aber über tolerierbares Gepolter deutlich hinaus, das ist einfach eine unanständige und vor allem völlig grundlose Beleidigung!! Wenn Du noch etwas Anstand zeigen willst, dann ist da eine Entschuldigung fällig.

    Ganz nebenbei drückt meine Anmerkung ja nicht meine Vorstellung aus, was gemacht werden sollte, sondern ist lediglich eine Einschätzung der Sachlage, weil, wie Du ja ausführlich auflistest, allerhand Unsinn zu Verfassungsklagen führt. Da kann ich nix für, das ist das, was bei uns Rechtsstaat heißt.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
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