Anschluss und Zähleranordnung für PV, BHKW und AKKU in Kombination

  • für "smarte Zähler" benötigt man keine Kaskade, da diese Zähler ihre Meßwerte mit Zeitstempel ablegen.

    Auch bei "smarten Zählern" brauchst Du eine Kaskade. Es sei denn, die Zähler speichern eine eichrechtlich einwandfreie RLM. Also Viertelstundenwerte. Dann kosten aber die Zähler ab mindestens 290 Euro pro Stück und Jahr an den Messstellenbetreiber. Und dann braucht man drei Zähler: PV, BHKW und Verbrauch. Also 870 Euro Messkosten - eher so im Bereich um 1.000 Euro. Dann doch lieber die Zählerkaskade mit SLP-Zählern für rund 80-150 Euro pro Jahr (egal ob smarte SLP-Zähler oder nicht).


    :-)_:-)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Etwas günstiger als 290 Euro / Zähler / Jahr geht es schon für den "normalen Hausbedarf".


    (kommen jetzt aber weit OT)


    Es gab mal einen Messtellenbetreiber mit <= 20 Euro/Z/J für BHKW + PV etc.... (Anlagenbetreiber => stellte eigenen geeichten Zähler bei)

    Das erzeugte aber so viel Abwicklungsbürokratie bei der Anmeldung, dass es dieses nicht mehr gibt, das rechnete sich 100 % nicht für diesen Messtellenbetreiber.


    Das Theater mit den Netzbetreibern war wohl teuerer als 20 Jahre Gebührenrechnungen an mich. Ich hab deshalb ein Jahr erst gar keine Rechnung bekommen. Man war wohl am Ende (nach mir) einfach nur noch froh mich überhaupt irgendwie untergebracht / angemeldet bekommen zuhaben bei meinem supertollen Netzbetreiber.


    Aktuell sind es 120 Euro/ Zähler / Jahr (+ 1 x Installierung) bei dem vorgenannten Messstellenbetreiber. (Will keine Werbung machen, aber da wurde sich schon große Mühe und Geduld bei mir damals gezeigt ....)


    PS:

    Hab jetzt gesehen das Mitglieder vom BHKW-Forum sogar noch dabei Rabatt bekommen können.

  • Du verwechselst „smarte“ SLP-Zähler mit echter RLM. Wenn Du eine echte RLM für unter 290 Euro pro Jahr kennst, gerne melden. Mit smarten SLP-Zählern braucht es eine Kaskade für zwei unterschiedliche Erzeugungsanlagen - mit echten RLM braucht es keine Kaskade.


    Smarte SLP gibt es ab 60 Euro Zähler und Jahr von Discovergy und darauf 20 Prozent Rabatt für Vereinsmitglieder. Für unsmarte SLP mit moderner Messeinrichtung gilt die Preisobergrenze des MsbG i.H.v. 20 Euro pro Jahr und Zähler.


    Was die betreibereigene Messung betrifft, die wurde 2016 durch eine Änderung im KWKG sowie der Schaffung des MsbG abgeschafft -> https://www.bhkw-infothek.de/n…r-den-messstellenbetrieb/ Als Übergangslösung gab es das Schutzschirmangebot für Bestandszähler.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Leider nicht. Die von mir mehrfach genannten 290 Euro sind aber auch nicht mehr aktuell: https://my.discovergy.com/order?1 letzter Punkt sagt 238 Euro pro Zähler für RLM pro Jahr.


    Das Problem ist, das der Smarte Teil nur die Internet-Anbindung, also das Gateway, betrifft. Für die Abrechnung nach RLM oder SLP ist aber relevant, was der am Gateway hängende Zähler selbst eichrechtskonform speichert. Ein SLP-Zähler mit Smart-Meter-Gateway hat keinen Speicher für eichrechtlich einwandfreie Viertelstundenwerte.


    Also Discovergy Smart-Meter aktuell 60 Euro mit SLP und 238 Euro mit RLM und beides pro Zähler abzüglich ggf. 20 Prozent Rabatt für Vereinsmitglieder. :hutab:

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Du verwechselst „smarte“ SLP-Zähler mit echter RLM. Wenn Du eine echte RLM für unter 290 Euro pro Jahr kennst, gerne melden. Mit smarten SLP-Zählern braucht es eine Kaskade für zwei unterschiedliche Erzeugungsanlagen - mit echten RLM braucht es keine Kaskade.


    Smarte SLP gibt es ab 60 Euro Zähler und Jahr von Discovergy und darauf 20 Prozent Rabatt für Vereinsmitglieder. Für unsmarte SLP mit moderner Messeinrichtung gilt die Preisobergrenze des MsbG i.H.v. 20 Euro pro Jahr und Zähler.


    Was die betreibereigene Messung betrifft, die wurde 2016 durch eine Änderung im KWKG sowie der Schaffung des MsbG abgeschafft -> https://www.bhkw-infothek.de/n…r-den-messstellenbetrieb/ Als Übergangslösung gab es das Schutzschirmangebot für Bestandszähler.

    D.h. mein eigener Zähler muss durch einen vom Messtellenbetreiber ersetzt werden. Das wird sich wohl auch auf die PV beziehen.

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Jepp - das sollte so sein:schimpf: ......wenn Du noch einen "eigenen Zähler" zur Messung bzw. Meldung an den Netzbetreiber nutzt.


    Wenn Du aber keine Nachfrage vom Netzbetreiber hast...bei mir haben Sie nach langer Zeit überhaupt nicht gemerkt das ich einen Messstellenbetreiberwechsel genau deshalb vorgenommen hatte. Die Zählerstände wurden weiterhin immer nur vom "alten eigenen in der Anlage befindlichen geeichten Zähler" quartalsmäßig angefordert..~:-)


    Gruß

    300P

  • Eigentlich wäre es mir egal. Ich hab einen Hutschienenzähler und nun wollen sie einen anderen Zählerplatz. Wer anschafft zahlt... habe ich gemeint. :/

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Hallo in die Runde,

    da kürzlich die Frage nach BHKW, PV und Speicher aufkam, hätte ich auch ein paar Anmerkungen und Fragen dazu:

    Das Messkonzept, wie von Neundorfer in Beitrag #2 beschrieben, ist wohl allgemein anerkannt und u.a. auch als „MK F4: Kaskadenschaltung“ oder auch als „Abbildung 12 VDE FNN Hinweis“ zu finden.

    Jedoch wurde hier bisher davon ausgegangen, dass vorrangig BHKW-Strom verbraucht und PV-Strom vorrangig eingespeist wird, wenn aus beiden Anlagen gleichzeitig Strom zu Verfügung steht. Der Stromspeicher kann dabei aus beiden Erzeugungsquellen gleichermaßen geladen werden.


    Bis vor einiger Zeit lag bekanntlich die Einspeisevergütung für PV-Strom meist über der Vergütung für KWK-Strom. Das hat sich aber inzwischen geändert, sodass die Erzeugungsanlagen im Messkonzept „getauscht“ werden sollten (wenn beispielsweise ein vorhandenes BHKW durch PV-Anlage und Stromspeicher ergänzt wird). Es sollte vorrangig PV-Strom verbraucht (oder auch gespeichert) werden und BHKW-Strom (bei gleichzeitiger Erzeugung) vorrangig (vor PV-Strom) eingespeist werden (zumindest bei den aktuellen Vergütungssätzen für PV- und KWK-Strom).

    Kann man in dem genannten Messkonzept die beiden Anlagen (PV + BHKW) einfach im Anschluss tauschen ?


    Mein Netzbetreiber hat damit ein „kleines Problem“, weil möglicherweise BHKW-Strom zuerst in den Speicher fließt und später, wenn kein PV-Strom zu Verfügung steht, wieder für den BHKW-Betrieb zurückfließen kann und dabei als PV-Einspeisung gezählt werden würde (über den PV-Einspeisezähler).

    Hat jemand Erfahrung oder einen Rat, wie man hier argumentieren kann ?

    Klar ist, dass das BHKW im Standby-Betrieb Strom verbraucht; auch wenn das ist sicherlich geringfügig ist. Außerdem wird ja zum Start des BHKW’s ebenfalls Strom (ggf. aus dem Speicher) verwendet.


    Ich würde meinen, dass dieser Stromverbrauch des BHKW’s tatsächlich auch so vorhanden ist und auch tatsächlich dann "falsch" als PV-Einspeisung gezählt wird (obwohl es möglicherweise sogar BHKW-Strom ist, der irgendwann gespeichert wurde und nun aus dem Speicher wieder zurück zum BHKW fließt und „selbst“ verbraucht wird).


    Reicht es, in diesem Fall auf „Geringfügigkeit“ zu verweisen (es dürfen natürliche keine anderen Verbraucher im Pfad des BHKW dann angeschlossen sein) ?

    Oder müsste dafür ein ganz anderes Messkonzept zur Anwendung kommen ?


    Viele Grüße

    deuba

  • Kann man in dem genannten Messkonzept die beiden Anlagen (PV + BHKW) einfach im Anschluss tauschen ?

    In Absprache mit dem Netzbetreiber selbstverständlich. Die Zählerstände müssen dann notriert werden und entsprechend die Vergütungen berechnet werden.


    Mein Netzbetreiber hat damit ein „kleines Problem“, weil möglicherweise BHKW-Strom zuerst in den Speicher fließt und später, wenn kein PV-Strom zu Verfügung steht, wieder für den BHKW-Betrieb zurückfließen kann und dabei als PV-Einspeisung gezählt werden würde (über den PV-Einspeisezähler).

    Verstehe ich nicht, ist möglicherweise von deiner Anlage abhängig.

    Bei mir wird nur Strom eingespeichert, egal woher er kommt und zu keinem Zeitpunkt vom Speicher ins Netz eigespeist, sondern ausschließlich wird der Speicherstrom von den Verbrauchern verbraucht.

  • Verstehe ich nicht, ist möglicherweise von deiner Anlage abhängig.

    Bei mir wird nur Strom eingespeichert, egal woher er kommt und zu keinem Zeitpunkt vom Speicher ins Netz eigespeist, sondern ausschließlich wird der Speicherstrom von den Verbrauchern verbraucht.


    Ich hoffe, die nachfolgende Skizze verdeutlicht besser, was ich meine: Wenn kein Strom produziert wird u. alle Verbraucher aus dem Stromspeicher versorgt werden, wird auch der Standby-Betrieb (Elektronik des BHKW) sowie der Startvorgang (elektrischer Anlasser) des BHKW aus dem Speicher versorgt und dabei wird dieser Stromverbrauch durch den PV-Einspeisezähler mitgezählt, obwohl er nicht eingespeist wird (rote Line mit Pfeilen).

  • Ok jetzt habe ich es verstanden.

    Aus meiner Sicht muss der Netzbetreiber dies hinnehmen, so wie die Ungenauigkeiten der Zähler wir alle hinnehmen müssen.

    Wenn der Netzbetreiber nicht einverstanden ist würde ich zur Cleringstelle gehen, kostet glaube ich 50 € das Verfahren dort ( bitte nachlesen ob der Betrag noch stimmt )

  • da reicht es aus in den downloadbereich der Clearingstelle zu schauen Stichworte : Anlagenbezugsstrom geringfügig ( Solaranlagen bis 30 kWp sowie KWK-Anlagen bis 50 kW)

    https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/empfv/1269/20112