Förderung von Altanlagen?

  • Wann werden Altanlagen wieder besser gefördert?
    Kenne viele die nicht mehr in Betrieb sind weil zwar die Heizenergie gebraucht wurde aber die elektrische Energie zu gering vergütet wird.


    Wann gilt eigentlich meine "Altanlage" als "Neuanlage" um einen besseren KWK-Bonus zu bekommen ? :rolleyes: Etwa dann wenn ich einen neuen Motor einbauen muß oder wenn ich das Gerät verkaufe und mir ein neues anschließen lasse ???

  • Hallo Filou
    Ich suche noch ein Alt BHKW Erdgas betrieben
    mit einer elktrischen Leistung bis 30Kw
    Mir ist die Vergütung egal da ich es als Spitzenlastkraftwerk
    nutzen möchte
    Hast mal per PN eine Adresse oder Link

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo Filou,


    sobald Du ein neues Gerät in Betrieb nimmst, gilt das als neue Anlage gemäß KWK bzw. EEG. Also Austausch geht in jedem Fall. Eine zweite Möglichkeit ist die Sanierung eines Altgerätes. Wenn hier mehr als 50% des Neuwertes aufgewendet werden muss, dann gilt das Gerät auch als Neugerät.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Zitat

    Eine zweite Möglichkeit ist die Sanierung eines Altgerätes. Wenn hier mehr als 50% des Neuwertes aufgewendet werden muss, dann gilt das Gerät auch als Neugerät.


    Hat das schon mal jemand durchgeboxt??? Würde mich mal interessieren, welche Preise da angesetzt werden? - ehemalige Anschaffungskosten des BHKW selbst, oder die Kosten der gesammten Installation?


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo AxelF,


    das sollte kein Problem sein, das Gesetz ist hier eindeutig.


    Den Gesetzestext kannst Du hier lesen.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo zusammen


    mal eine spezielle Frage:
    Was für möglichkeiten hat man bei einer Anlage mit 2 Dachsen baujahr etwa 2000, mit einer momentanen Stromvergütung von 1,6 cent pro kWh, ohne sonstige Zuschläge.
    Eventuell soll demnächst ein dritter Dachs dazugestellt werden.
    Ich hab immer gedacht es gibt keine Möglichkeit die Vergütung erhöht zu bekommen, bzw die 5,11 cent KWK-Zuschlag noch für die Restjahre zu beantragen


    Dachs

    ;) Nur ein Dachs der läuft ist ein guter Dachs ;)

  • Hallo,
    hatte Ähnliches letzte Woche gerade mit dem BAFA ...
    Mein Fall: Anlage aus Österreich, BJ 98, Kondenser und AT-Motor bei mir neu, Einstufung als neue Bestandsanlage, aber nur 1,3 Ct/kWh für 3 Jahre.
    Da die Anmeldung 75,-€ kostet, werde ich darauf verzichten.


    Mein Dachsbauer schlägt eine PÖL-Umrüstung vor, da man da ab Umrüstung 20 Jahre EEG bekommen soll.
    Stimmt das mit den 20 Jahren EEG ab Umrüstung?


    Frägt sich allerdings, welche Optionen da Gas-Dachse haben ...


    Gruß
    Stefan

  • Soweit ich weiß muß bei der Umrüstung auf Rapsöl auch mindestens 50% der Anschaffungskosten aufgewendet werden.

  • Zitat

    Original von Dachser
    Soweit ich weiß muß bei der Umrüstung auf Rapsöl auch mindestens 50% der Anschaffungskosten aufgewendet werden.


    Anscheinend nicht Dachser,
    weil man mit Rapsöl (PÖL) nicht unter KWK sondern unter EEG fällt. Damit wäre das BAFA außen vor, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Also ganz neue Einstufung der Anlage.
    Habe aber leider auch noch nichts konkretes.
    Gruß
    Stefan

  • mhh :evil: , ganz schön verzwickt,


    beim KFZ gibt es doch für Importfahrzeuge (auch Gebrauchte )so eine Art Neuzulassung (Wiederzulassung) wobei das KFZ dann einen neuen Brief und Tüv-Segen bekommt und dann auch den Status der Erstzulassung erhält, z.B. erst nach drei Jahren zur ersten Hauptuntersuchung!


    Jetzt ist die Frage, ob ein re-importierter Dachs aus Österreich, vielleicht mit Hilfe von Senertec direkt, nicht auch einen solchen Status erlangen könnte? Vielleicht noch mit dem Hinweis, daß das Gerät ja bis dato keinerlei Förderung aus deutschen Mitteln erhalten hat!


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Zitat

    Original von AxelF
    Jetzt ist die Frage, ob ein re-importierter Dachs aus Österreich, vielleicht mit Hilfe von Senertec direkt, nicht auch einen solchen Status erlangen könnte? Vielleicht noch mit dem Hinweis, daß das Gerät ja bis dato keinerlei Förderung aus deutschen Mitteln erhalten hat!


    AxelF


    Hallo AxelF,
    die Aussagen des BAFA-Mitarbeiters waren hier leider ziemlich eindeutig (trotz meiner Hinweise), weswegen ich hier keine Änderung erwarte ;(.


    Wonach filou gefragt hat, war die Verbesserung der Förderung von Altanlagen (wenn ich richtig gelesen habe, ist sein Dachs jetzt auch fast 10 Jahre alt).
    Falls die Umrüstung von Heizöl auf PÖL 20 Jahre EEG garantiert, wäre das zumindest für die Betreiber von alten HR-Dachsen eine Option, besonders dann, wenn man das für kleines Geld erreichen könnte (ich habe eine Hausnummer von 500€ für eine nicht-originale Umrüstung gehört).


    Gruß
    Stefan

  • Zitat

    Wenn hier mehr als 50% des Neuwertes aufgewendet werden muss, dann gilt das Gerät auch als Neugerät.


    Ich weiß zwar nicht ob ich es richtig verstehe, ich verfplge die Beiträge zwar, aber zum Teil ist mir die Frage unverständlich ???


    Also wenn eine zuschlagsberechtige KWK Anlage verkauft wird , läuft die KWK Anlagenförderung quasie weiter. Wurde z.B. eine Anlage 2003 in Betrieb genommen, läuft die Förderung bis 2013 egal ob die Anlage verkauft wird oder nicht, oder drei mal verkauft wird und den Standort wechselt.


    Ich kann auch 99 % der Anlage modernisieren und mir eine rosa Scheife drumwickeln, gefördert wird diese Anlage nach dem KWK Gesetz nie wieder. Eine bestehende Förderung siehe oben, läuft weiter und nach 10 Jahren aus.


    BASTA :rolleyes:


    Wenn ich 0 EURO reinstecke und die Anlage nach dem EEG Gesetz anmelde, entscheidet der Netzbetreiber ob es sich hier um eine Anlage nach dem EEG handelt oder nicht.


    Mir ist bisher kein einziger Fall bekannt geworden, wo der Betrieb aus Anlagen spezifischen Gründen abgelehnt wurde. Sollte jemand einen Fall kennen, bitte mitteilen, da hänge ich mich doch gern rein. :D

  • Zitat

    Original von Dachsfan
    Wenn ich 0 EURO reinstecke und die Anlage nach dem EEG Gesetz anmelde, entscheidet der Netzbetreiber ob es sich hier um eine Anlage nach dem EEG handelt oder nicht.


    Das würde also heißen, wenn ich eine KWK-geförderte Anlage auf PÖL umrüste, entschiedet der Netzbetreiber, ob ich 20 Jahre EEG-gefördert werde?

  • Zitat

    Original von BB-Dachs


    Das würde also heißen, wenn ich eine KWK-geförderte Anlage auf PÖL umrüste, entschiedet der Netzbetreiber, ob ich 20 Jahre EEG-gefördert werde?


    Ich weiß zwar nicht, worauf die hinaus willst, aber ich sage mal ja.