SmartMeter naht

  • Hallo,


    mein Netzbetreiber hat mir mitgeteilt, dass mein Stromzähler durch einen "zentralen Baustein der Digitalisierung " ersetzt wird. Das müsste der Stromzähler vom Dachs 2 sein. Anscheinend verliert der Zähler seine Eichgültigkeit ( Anlage und Zähler aus 2012). Kann die Aussage sein?

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Danke für den Link. Ich werde am Montag mal telefonieren und mich schlau machen.

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Warum ist es von Bedeutung, ob da ein Smartmeter drin ist oder nicht?

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Ist eine Kostenfrage. Wenn man nur 2000 kWh einspeist kann ein Preis von bis zu 120 € nur für den Smart-Meter ärgerlich sein. Aber ich denke, Sie werden nur einen Zählerwechsel vornehmen.

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Hab nun heute telefoniert. Es soll nur ein neuer Zähler gesetzt werden. Nach 8 Jahren muss ein neuer geeichter Zähler gesetzt werden. Eigentlich ist es mein Zähler. Ich darf aber keinen eigenen Zähler mehr verbauen. Laut Aussage das Netzbetreiber wäre das nicht zulässig und es gäbe keinen Bestandschutz.

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Wenn Du die "olle Kamelle" vom Netzbetreiber nicht möchtest, sondern einen Onlinezähler - >> Discovergy nutzen.

    Dauert zwar etwas ehe die Installierung dann mal erfolgt, aber "funzt" prima.:)


    Nach Einbau kann man rund um die Uhr jederzeit Online z.B. (akt.) Verbrauch / Zählerstand inl. Historie / alle Phasen etc. per Webbrowser (von jeden Ort der Welt aus) eingesehen werden.

    (mit allen Vor- und Nachteilen - Datenschutz:huh:)


    Gruß

    300P

  • Der muss nicht Online sein. Der Zähler zählt nur den Strom der das BHKW erzeugt. Da sich im Haus 2 Dachse befinden muss für jeden ein extra Zähler installiert sein. Der alte Dachs ist inzwischen 16 Jahre alt und bekommt keine Förderung mehr. Zur Überwachung ist ein Smartfox verbaut. Wenn es in 4 Jahren keinen Kwk-Förderung mehr gibt, kann ich auf beide Zähler verzichten.

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Eine Frage: trifft diese Regelung auch PV Anlagen und deren Stromzähler, müssen die auch nach 8 Jahren "zwangsweise" erneuert werden ??

  • Elektronische Zähler haben grundsätzlich eine Eichgültigkeitsdauer von 8 Jahren und müssen dann nachgeeicht oder ersetzt werden. Alternativ ist eine stichprobenweise Überprüfung möglich - das lohnt sich aber nur ab hunderten Zählern, von denen dann ein gewisser Prozentsatz stichprobenweise geprüft wird. So machen es die großen Netzbetreiber, weshalb ein abgelaufenes Eichsiegel am Zähler nicht unbedingt bedeuten muss, dass ein Zähler nicht mehr geeicht ist.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Ich habe ja seit Oktober 2019 neue Zähler von Bayernwerk bekommen, grund eine neue PV. Nun ist es so das zu diesem Zeitpunkt zwar die Smartmeter verfügbar waren, das Modul zu Datenübertragung jedoch nicht, und bisher wurde auch keines nachgeliefert. Ich zahle für 2 neue "Moderne Messeinrichtungen" eine Gebühr für den Messstellenbetrieb in höhe von 4,65 € Oktober bis Dezember 2019 falls das so bleibt bin ich in diesem Punkt mit Bayernwerk sehr zufrieden :thumbup:

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Ja aber das sollte doch auch schon im Oktober so gewesen sein, oder bin ich falsch informiert?

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Hier wird doch alles erklärt: Rollout moderner Messeinrichtungen, fehlende Smart-Meter-Gateways und Messfehler elektronischer Stromzähler


    Aktuelle Elektronische Zähler ohne Smart-Meter-Gateway sind „Moderne Messeinrichtungen“. Erst das Gateway macht die smart und zu einem „Intelligenten Messsystem“. Die Preisobergrenze für Moderne Messeinrichtungen beträgt 20 Euro pro Jahr.


    Der Rollout von Smart Metern bzw. Intelligenten Messsystemen hat noch nicht begonnen. Zwar wurden drei Gateways zertifiziert, aber die Markterklärung des BSI fehlt noch. Und auch dann kommen die nicht von heute auf morgen, sondern über Jahre hinweg werden die regional unterschiedlich von den Netzbetreibern eingeführt. Kann also gut sein, dass man auch in fünf Jahren noch einen „modernen“ 20-Euro-pro-Anno offline Zähler für ein neues BHKW bekommt, wenn der örtliche Netzbetreiber keine Lust auf „smart“ hat.


    Nachtrag: Die BSI-Markterklärung ist gerade jetzt erfolgt. Also kann es theoretisch mit den Smart-Metern losgehen...

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: