Ab 1. Januar 2020 neues KWK-Gesetz mit neuen Regelungen

  • Wow trotz ST so viele Betriebsstunden? Ist das noch ein Privathaushalt?

    Zur Erläuterung der Betriebsstunden: EFH mit 210m2 beheizte Fläche, Bj.85, Privathaushalt mit 3 Personen, 1200 Liter Speichervolumen, 41 MWh Gas, davon 21,6 MWh fürs BHKW = 3,8 kWh/Bh. Einspeisung 3700 kWh/p.a., Stromverbrauch gesamt 3900 kWh, Strombezug 1900 kWh.

    Die ST ist nach SSW ausgerichtet, liefert also im Sommer erst ab 12.00 Uhr mittags bis ca. 19.00 Uhr Wärme. Dies reicht zumindest aus um entweder einen 500 Liter-Pufferspeicher auf ca. 80°C im Sommer und 45°C im Winter aufzuheizen oder den 200 Liter WW-Schichtspeicher auf 50°C. Wenn die ST keine Wärme liefert, heizt das BHKW über 23 Stunden/Tag den WW-Speicher auf 50°C danach den 500 Liter P-Speicher auf 60°C und einen 2.P-Speicher auf 60°C. Aus diesen Speichern wird dann die Heizung unterstützt. Dieser Zustand, dass alle Speicher voll sind, stellt sich aber nur im Hochsommer ein (Sommer 2019). Ohne ST-Unterstützung hat das BHKW es geschafft, den WW-Speicher auf 50°C zu halten und Überschusswärme an den 500Ltr-P-Speicher für 50°C abzugeben. Aus diesem Speicher wird dann die Heizung versorgt (bei -1°C AT VL 52°C; VL/RL 55/35; Niedertemperaturheizkörper und FB-Heizung.).

    Ich war insofern ganz zufrieden nur leider ist das BHKW nach 6 Jahren im Dez 19 verreckt.

    Gruß

  • KEINE EINZIGE unserer Anlagen läuft weniger als 5.500 Stunden im Jahr und genau so habe ich sie ja auch immer ausgelegt. Es mag ja Anlagen geben, die warum auch immer weniger laufen, aber bei der alten 8/4er Regelung war es am sinnvollsten, die Kisten laufen zu lassen. Man musste halt nur drauf achten, dass sie nicht nachts für die Hühner laufen, der Puffer morgens voll ist und die Anlage ausgeht und der Kunde dann Strom kaufen muss.


    Die absolut meisten Kunden sind aber Gewerbe, Industrie, Hotel u.s.w., die haben auch nachts eine Grundlast Strombedarf, ist ja kein EFH...


    Ich muss mir noch einen Kopf über die Sache machen, aber ich denke, dass


    a) die Maschinen größer ausgelegt werden müssen und sich an den 3.500 Stunden orientieren müssen

    b) Anlagen <11 kW unwirtschaftlich sind und der Markt hierfür einbrechen wird, was sich auf alle Marktteilnehmer auswirkt

    c) Anlagen sich noch mehr am Verbrauch orientieren müssen und eben dann laufen müssen, wenn der Kunde Strom braucht.


    Der finanzielle Unterschied vorher/nachher ist schwer nachzuvollziehen.


    Wenn die Anlage am 01. Januar in Betrieb geht und dann 3.500 Stunden Vergütung bekommt, macht es auch keinen Sinn, sie nur mit Schwerpunkt Einspeisung laufen zu lassen. Wenn Sie dann nicht auf Eigenverbrauch läuft, ist die Blödsinn, denn dann kauft der Kunde ja den Strom...


    Ohne es nachgerechnet zu haben, denke ich, dass

    a)Anlage ab 11 kW sich bei hohem Eigenbedarf noch immer rechnen

    b)>11 bis 20 sich generell noch immer rechnen

    c) 20-50 kW noch immer Raketen sind


    Gemeint ist aber, dass die Anlagen in Objekten installiert werden müssen, die so viel Wärme haben, dass 3.500 Stunden rauskommen können.


    Es wird wohl eine Delle geben wie damals bei der PV.... mal sehen, wer da überlebt

  • Wow trotz ST so viele Betriebsstunden? Ist das noch ein Privathaushalt?

    Unser Vitotwin hat 6 kW(th), also mehr als das Doppelte eines Ecopower 1.0. Der Gesamtwärmebedarf unseres ZFH (einschl. Beitrag der ST) liegt seit 2014 stabil bei 32,5-33,5 MWh/Jahr. Die ST bringt davon 4,5-5 MWh/a. Mit den verbleibenden ca. 28 MWh/a ist unser Vitotwin jedes Jahr (außer 2018, wo es wegen eines Defektes im Januar 14 Tage stand) zwischen 4.000 und 4.500 Stunden gelaufen. Ohne ST würde ich 5.000 h/a für erreichbar halten. (Unser BHKW läuft in den drei Sommermonaten fast nie, in dieser Zeit übernimmt die PV zwischen 50% und 60% der Stromversorgung.)


    Solche BHKW-Laufzeiten sind für Privathaushalte m.E. völlig normal, weil sonst die Eigenverbrauchs-Abdeckung zu niedrig wäre.


    Sinn der neuen Regelung (sofern sich überhaupt jemand was dabei gedacht hat) ist wahrscheinlich, dass BHKW's ihre 3.500 VBh/a vorzugsweise in Stunden hohen Stromverbrauchs absolvieren und z.B. nachts zwischen 22:00h und 06:00h eher stehen sollen. Nur ist das halt für kleine wärmegeführte BHKW's schon technisch nur begrenzt möglich und bei einigermaßen hoher Grundlast (unsere ist z.B. 250 W) auch wirtschaftlich nicht sinnvoll.


    Ich würde allerdings den Effekt der neuen Regelung auch nicht überbewerten. Angenommen ein wärmegeführtes BHKW wie das NeoTower 2.0 läuft 5.000 VBh im Jahr (= 10.000 kWh Stromerzeugung) und hat 60% Eigenverbrauch (= 6.000 kWh/a). Dann würde der Betreiber nach altem Recht (6.000*0,04 + 4.000*0,08=) 560 EUR KWK-Zulage erhalten. Nach neuem Recht erhält er bei unveränderter Betriebsweise (4.200*0,04 + 2.800*0,08=) 392 EUR. Ihm entgehen also 168 EUR/Jahr bzw. in den ersten zwölf Betriebsjahren insgesamt (12*168=) 2.016 EUR, die er über die darauffolgenden fünf Jahre wieder zurück bekommt. Gleichzeitig spart er aber (bei 30 ct/kWh) weiterhin 6.000*0,3= 1.800 EUR Bezugsstrom im Jahr. Der Verlust durch die neue Regelung liegt in den ersten 12 Jahren bei etwa 7% der Einnahmen und wird bis zum 17. Jahr wieder ausgeglichen. Das Geld ist also nicht weg, sondern bedeutet lediglich einen (wenn auch langjährigen) Liquiditätsverlust.


    Gekniffen sind natürlich alle, deren BHKW vor dem 18. Betriebsjahr die Grätsche macht. Und der Liquiditätsverlust trifft insbesondere lang laufende Geräte wie die BlueGen. Aber gerade wenn es um Mieterstrom geht, wäre die Abschaffung der vollen EEG-Umlage auf den in Beitrag #55 hervorgehobenen Mieterstrom (an Stelle des unsinnigen Mieterstrom-Gesetzes) für die Verbreitung von KWK wichtiger als eine Abschaffung der 3.500 VBh-Regel.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

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  • jzwayer: Ist ersatz geplant? Für dich wäre doch eine BSZ ganz gut geeignet... damit bleibst du ebenfalls unter den 2 kW und die Welt wäre in Ordnung.


    hansdampf: In dem Bereich Industrie und Hotel sollte es doch auch keine Probleme geben, da sind ja EVs nähe 100 % drin.


    sailor773 : Was sie sich dabei gedacht haben kann tatsächlich nicht viel gewesen sein. Ich denke aber eher das sie in der Übergangszeit weniger Laufzeit wollen, denn nachts Strom zu produzieren ist immer gut, da scheint ja keine Sonne. Wieso rechnest du in dem Beispiel mit 12 bzw. 17 Jahren? Hier kann ich dir nicht folgen. Bzgl. EEG Umlage hast du vollkommen recht! Wenn ich so darüber nachdenke könnte sich jemand gedacht haben, die Begrenzung reizt zu etwas größerer KWK an, und dadurch hat man die kürzeren Laufzeiten vor allem dann wenn genug PV Strom im Netz ist. Im Winter wo der Bedarf größer ist aber wenig von PV kommt hat man dann mehr KWK Strom im Netz...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

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  • Man kann ja auch mit einem Speicher nachhelfen um den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen. Gerade beim Eigenverbrauch liegt doch der Gewinn.

    Mit 5KW kommen doch die meisten EFH über die Nacht aus.

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV

    WP Panasonic Aquarea 9KW

    Smart Forfour EQ

  • Wieso rechnest du in dem Beispiel mit 12 bzw. 17 Jahren? Hier kann ich dir nicht folgen.

    Die KWK-Zulage wird für 60.000 VBh ausgezahlt. Bei 5.000 VBh/a ergibt das zwölf Jahre Förderungsdauer. Wenn nur 3.500 VBh/a vergütet werden, so verlängert sich die Förderungsdauer auf (60.000/3.500=) 17,14 Jahre - natürlich nur, wenn das BHKW auch 17,14 Betriebsjahre – bzw. in dem Beispiel 85.700 Vollbetriebsstunden – durchhält.

    nachts Strom zu produzieren ist immer gut, da scheint ja keine Sonne.

    Aber nachts wird auch weniger Strom verbraucht. Die meisten Stunden mit negativen Strompreisen treten zwischen 23:00h und 05:00h auf, wenn (egal zu welcher Jahreszeit) nachts viel Windstrom erzeugt wird.


    Vielleicht wurde die Regelung ja im Hinblick darauf verfasst, dass unsere Regierung auch weiterhin einen starken Ausbau der Windkraft beabsichtigt...


    ...ähm...^|__|^


    ... oder vielleicht doch im Hinblick darauf, dass BHKW's, die in lastschwachen Zeiten laufen, vor allem Strom aus Kohlekraftwerken verdrängen (Gaskraftwerke laufen zu solchen Zeiten nicht)?


    Da fragen wir uns doch, wer vielleicht das BMWi – um es mal so zu sagen – bei der Ausarbeitung dieser Regelung unterstützt hat._()_

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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  • Ok das hab ich verstanden, ich steh aber schon wieder auf dem Schlauch, woher kommt der unterschied zwischen den 60.000 und 85.700 Betriebsstunden?

    nachts viel Windstrom erzeugt wird.

    Aber der wird doch auch Tagsüber erzeugt, mit viel Weitbilck ging da bestimmt jemand davon aus das der Strombedarf vor allem Nachts steigt weil da die vielen WPs einen geringeren Wirkungsgrad haben und alle ihre E-Autos über Nacht laden?:/:-)_:-)

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

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  • Man kann es ganz einfach berechnen:

    Wenn einer ein 5-kW-BHKW kriegt und das läuft 6000h, kriegt er


    für die 3.501-6.000h mindestens 12.500 kWh*4 Cent=500 Euro, wenn er alles einspeist 1.000 Euro.


    Irgendwas zwischen 500 und 1000 Euro sind also zum Teufel PRO JAHR! Und zwischen 5.000 und 10.000 Euro in 10 Jahren


    Juckt bei ner 20er Maschine nicht wirklich für die Gesamtrentabilität... Aber bei nem 5er braucht man jeden Cent...


    Beim 20er sind es übrigens zwischen 2.000 und 4.000 Euro im Jahr....


    Klar, ist auf Volllast berechnet... aber stimmt in etwa....

  • Ok das hab ich verstanden, ich steh aber schon wieder auf dem Schlauch, woher kommt der unterschied zwischen den 60.000 und 85.700 Betriebsstunden?

    60.000 VBh werden gefördert. Aber wenn pro Jahr nur 3.500 VBh förderfähig sind, braucht es (60.000/3.500=) 17,14 Jahre bis die förderfähigen VBh erreicht sind. Weil das BHKW in dem Beispiel aber weiter 5000 VBh pro Jahr läuft (von denen halt nur 3.500 VBh gefördert werden), hat es rechnerisch 17,14 *5000 = 85.700 VBh auf der Uhr, wenn die Förderung ausläuft.

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  • Danke

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  • Zitat von Der Dachs läuft ;)

    Ist ersatz geplant? Für dich wäre doch eine BSZ ganz gut geeignet... damit bleibst du ebenfalls unter den 2 kW und die Welt wäre in Ordnung.

    Ich hatte mit einem BlueGen BG15 geliebäugelt. Hab ein Angebot für 26.050.-€ nur Lieferung. Hydraulische Anbindung, Gaszähler, Abgaseinrichtung und Elt-Anschluß ist ja alles noch vorhanden vom vorherigen Ecopower. Anschlüsse mach ich dann selbst. Inbetriebnahme dann von SOLIDPOWER. Habe nur leichte Bedenken wegen der geringen thermischen Leistung von 800 Watt. Mit dem Ecopower hab ich mit 2,5 kW thermisch Warmwasser und Heizungsunterstützung ausreichend realisieren können. Aber wie wird das mit 800 W? Dann muß der Spitzenlastkessel wohl häufiger eingreifen und das treibt dann den Gasverbrauch. Wenn ich dann auch noch berücksichtigen muß, dass evtl. der Zählerschrank umgebaut werden muß, wenn sich der NB auf die Hinterbeine stellt, dann rechnet sich das Ganze nicht mehr. Ich hatte bisher gedacht, dass es sowas wie Bestandsschutz gibt!? Muß wohl nochmal mit meinem Elektrofachmann reden.

    Gruß

  • Naja der Bestandsschutz endet da wo du was ändern willst. Im Einzelfall kommt das aber immer drauf an!

    Wie war noch gleich dein Eigenverbrauch? Wenn du mindestens 7000 kWh selbst verbrauchen kannst mit dem Bluegen 1,5 kW macht das Sinn, ansonsten wohl eher die 0,7 - 0,8 kW Klasse BSZ, da ist dann auch das Verhältniss Wärme Strom umgekehrt wie beim Bluegen.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

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    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Ich hatte bisher gedacht, dass es sowas wie Bestandsschutz gibt!? Muß wohl nochmal mit meinem Elektrofachmann reden.

    Moin,


    wenn ich es richtig gelesen habe ist Dein Eco noch vor Ablauf der 10Jährigen KWKG-Vergütung verstorben ? Dann sollte es die Möglichkeit geben die BSZ als Ersatz zu installieren und die restlichen 2Jahre KWKG-Vergütung damit abzufeiern. Die Sache mit dem Erzeugerzähler könnte sich dadurch entspannen muß es aber nicht. Frag mal beim Netzbetreiber wie er das sieht.


    mfg

  • Mein Vorschlag wäre z. B.:

    - Wir sammeln eine Liste von Mailadressen von MdB und dann bekommt jeder von denen von jedem eine Email.

    - Oder wir organisieren eine Petition mit Unterschriften.

    Bundestagesabgeordnete sind per <vorname.nachname@bundestag.de> zu erreichen. Allerdings empfehle ich, lieber 80 ct für einen regulären Brief zu investieren. Das wird eher wahrgenommen als eine Email, die nicht von einer Whitelist aufgewertet wird.


    Gruß, Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)