Ab 1. Januar 2020 neues KWK-Gesetz mit neuen Regelungen

  • Wenn wir nicht aufpassen, wird die BHKW-Branche Windkraft 2.0


    Jeder Politiker will sie, jeder meint, es müsste mehr gebaut werden und es werden Rahmenbedingungen gemacht, die sie killen

  • E-Mails landen ungelesen im Papierkorb ("alles Bots") und Petitionen haben noch nie einen Politiker interessiert.

    1. Ich bekomme in der Regel zum mindesten eine Antwort.

    2. Natürlich muss man da am Ball bleiben und nachhaken.

    3. Es hat auch auf Bürgersprechstunden eine ganz andere Wirkung, wenn ich sagen kann, ". . wie ich das in meinen Schreiben vom . . und vom . . .erläutert habe, oder haben Sie das gar nicht gelesen". Dann kann er/sie sich nicht so einfach auf "da bin ich nicht vorbereitet" berufen.


    Und ja, man muss es den Jungs und Mädels MbB da möglichst unbequem machen. Nur steter Tropfen höhlt den Stein. Genau auf diesem Weg erreichen die Lobbyisten ihre Ziele, die von den kleinen BHKW wegführen.


    Auch Petitionen gehen nicht immer ins Leere, aber wenn man es nicht versucht . . .

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Stimmt.

    Hab jetzt gerade über ne 500 W kleinanlage gelesen, sowas würd ich glatt auf mein Haus bauen.

    Ernst? Ironie? Berichte doch mal was du gelesen hast.

    Auch Petitionen gehen nicht immer ins Leere, aber wenn man es nicht versucht . . .

    Wie gesagt ich bin gewillt mir mit anzuhängen, nur nicht der richtige um es zu starten. Bin mir sicher wenn du eine Petition verfasst, oder anfängst eine Mustermail und eine Mailadressenliste zu erstellen kommt da Schwung rein. Es muss nur einer den Anfang machen, wie wär es mit dir, da du das ganze ja versuchst zum laufen zu bringen wäre das der nächste Schritt.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Anbei der Referentenentwurf zum KWKG 2020. Er wurde gestern gegen 20 Uhr veröffentlicht. Die Stellungnahmefrist für die Öffentlichkeit wurde vom Bundeswirtschaftsministerium auf heute 18 Uhr gesetzt. Also solide 22 Stunden für eine gründliche Einarbeitung in den 195 Seiten fetten Gesetzentwurf und die Formulierung von Verbesserungsvorschlägen. Gibt es noch Fragen zum Zustand unserer Demokratur?

  • Was soll man dazu noch sagen: Stellungnahmefrist auf 20 Stunden zu setzen klingt ja fast schon nach einem Eingeständnis der Bestechung einer Lobby.

    Solch ein Verhalten der Öffentlichkeit gegenüber empfinde ich als befremdlich und fördert eher dazu seine Wählerstimme doch besser zu überdenken bei der Wahl.

    Warum wird von der Bundesregierung nicht akzeptiert das es ein Mix geben muss um den komplexen schwankenden Strombedarf in Deutschland abzudecken, es gibt viele Wege mit auch guten Lösungen.


    Das kann ja spannend werden was da in Berlin noch gefrickelt wird zur Energiewende :rolleyes:


    Munter bleiben.....

  • Was für die Mini-KWK besonders wichtig ist:


    1. Dem Entwurf zu Folge soll auch uns mit stromerzeugenden Heizungen bzw. BHKW in der Objektversorgung eine Begrenzung des KWK-Zuschlags auf maximal 3.500 Vollbenutzungsstunden treffen. Eine Ausnahme besteht nur für die pauschalierte Auszahlung des KWK-Zuschlags für Anlagen bis 2 kW elektrischer Leistung, da hier keine Jahresabrechnungen des Zuschlags erfolgen. Zumindest kleine Brennstoffzellen wären damit nicht betroffen. Insbesondere im Mikro-KWK-Segment ist die Eigenstromnutzung jedoch ein wichtiger Faktor. Wie hier Anlagen wirtschaftlich sein sollen, die nur 3.500 Stunden pro Jahr laufen, ist höchst fraglich. Mit dieser geplanten Begrenzung auf 3.500 Vollbenutzungsstunden auch für kleine Mini- und Mikro-BHKW, die ohnehin eigenstromoptimiert betrieben werden, würden die Rahmenbedingungen für BHKW als stromerzeugende Heizungen wieder einmal deutlich verschlechtert.


    2. Es gibt jedoch auch einen positiven Aspekt: Für Anlagen unter 50 kW entfällt dem Entwurf zu Folge zukünftig der Entfall des KWK-Zuschlags zu Zeiten negativer Börsenpreise bzw. die alternativ greifenden fünfprozentige pauschale Pönale auf den KWK-Zuschlag für jeden Tag mit negativen Börsenstrompreisen, sofern Betreiber keine genauen Zeiten
    mitteilen.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Ich empfinde das alles ja auch als Frechheit, aber was mich mal interessiern würde, wäre auf welche Laufzeit ihr denn pro Jahr kommt? Meine Anlagen laufen ja monovalent und mit ST unterstützung, da komme ich nicht über 3500 Std. Zumal der RS nach EEG Vergütet wird und der HR lange aus der Förderung raus ist...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

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    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Ich empfinde das alles ja auch als Frechheit, aber was mich mal interessiern würde, wäre auf welche Laufzeit ihr denn pro Jahr kommt? Meine Anlagen laufen ja monovalent und mit ST unterstützung, da komme ich nicht über 3500 Std. Zumal der RS nach EEG Vergütet wird und der HR lange aus der Förderung raus ist...

    Naja, dein Dachs läuft ja auch nur im Winter wenn du die Wärme nutzen kannst, da wird es schwierig über 3000Bstd zu kommen.

    BSZ laufen aber meist 24/7 das ganze Jahr.

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV

    WP Panasonic Aquarea 9KW

    Smart Forfour EQ

  • Nicht jede BSZ läuft durch, das macht vor allem / nur die Bluegen. Außerdem sind die ja unter 2 kW, also ausgenommen! Mich würden die Laufzeiten von denen interessieren die ein BHKW "normal" also mit Spitzenlastkessel und ohne Solarthermie betreiben. Sinn der Sache BHKW ist es ja nicht hohe Laufzeiten zu haben und dann die Wärme nicht zu nutzen. Wo wäre da der Vorteil (Wirkungsgrad) gegenüber dem Großkraftwerk?

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

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  • 2019 hat mein BHKW 2366 BStd gelaufen. Reiner Eigenverbrauch von Strom und Wärme.


    Gruß

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

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  • Zum Thema Laufzeiten: Ich hatte bis Ende November einen Ecopower 1.0, der in 6 Jahren 34150 Bh, also im Mittel 5700 BH/p.a., gelaufen ist. Wenn im letzten Jahr nicht so viele Stillstandszeiten durch technische Mängel aufgetreten wären, hätte ich bestimmt im Mittel die 6000 Bh gerissen. Dabei gibt es noch eine ST mit 4 Feldern.

    Zum Thema Referentenentwurf: Auch ich habe den Eindruck, dass den privaten Betreibern von BHKW, PV und anderen stromerzeugenden Anlagen, von der Politik immer mehr Steine in den Weg gelegt und Hindernisse aufgebaut werden. Angefangen bei den geforderten Stellungnahmen zum Referentenentwurf zum neuen KWK-Gesetz 2020, über Uneinigkeit bei der Förderung zwischen BAFA und KFW bis hin zu zusätzlichen Aufwendungen bei der Elektroinstallation, wenn heute ein neues BHKW installiert werden soll (Thema VDE-AR-N 4100:2019-04 in Verbindung mit derVDE-AR-N 4105:2018-11). Ich habe heute meinen Produktionszähler für das ehem. BHKW durch den NB ausbauen lassen. Da sagt der mir so nebenbei, dass der Zählerschrank (Baujahr 1985) so nicht mehr zulässig ist, wenn ein neues BHKW vorgesehen ist. Dieser Umbau würde mich locker 5000.-€ kosten. Hatte mit einer BSZ Bluegen geliebäugelt. Aber unter diesen Voraussetzungen kann ich mir das wohl abschminken und das Thema BHKW ist erledigt. Politik, ihr habt bei mir euer Ziel erreicht. Unter diesen Voraussetzungen wird das nichts mit der Energiewende.


    Gruß

  • Ich habe an das BMWI heute um 17:59 Uhr, also fristgerecht, folgende Stellungnahme geschickt:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wieder einmal wird ein Referentenentwurf eines Gesetzes zugänglich gemacht und die Möglichkeit für eine Stellungnahme zu diesem 195 seitigen Werk auf einen Zeitraum von nicht einmal 24 h begrenzt. Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man über diesen vermeintlichen Scherz eigentlich lauthals lachen.


    Da ich als auf Mandanten mit BHKW spezialisierter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater einen Fulltime-Job habe und keine 24 h durchgehend Gesetzestexte lesen kann, möchte ich einen für meine Mandanten und mich wichtigen Punkt herausnehmen:


    Die Beschränkung der Zahlung des KWK-Zuschlags auf maximal 3.500 Vollbenutzungsstunden (VBh) pro Kalenderjahr gem. § 8 Abs. 4 KWKG-E wird das Ende der BHKW im Wohnungsbau bedeuten, die in der Regel auf eine Leistung von max. 50 kWel ausgelegt sind. Diese Anlagen, die überwiegend als Mieterstromkonzepte geplant sind, brauchen eine höhere Betriebsstundenzahl pro Jahr, um eine entsprechende Eigenstromabdeckung gewährleisten zu können, da es keine Sinn macht, bei solchen Konzepten sehr große BHKW einzusetzen, die dann zwar insgesamt übers Jahr gesehen mehr Strom produzieren können, aufgrund der geringeren Gleichzeitigkeit zwischen Stromverbrauch und Stromerzeugung aber zu einer deutlich höheren Menge Zusatzstromeinkauf führen würden, der das ganze Konzept unwirtschaftlich macht. Unter 5.000 VBh ist ein Mieterstromkonzept daher eher unwirtschaftlich.


    Für ein BHKW mit Volleinspeisung hingegen ist die Größe des BHKW egal, da es ja nicht auf einen Gleichzeitigkeitsfaktor mit dem Stromverbrauch im Gebäude ankommt. Für die Wirtschaftlichkeit der Volleinspeisungsanlagen ist aber der KWK-Zuschlag von 8 ct/kWh zu gering. Dies gilt jedenfalls für die Anlagen bis 50 kWel.


    Hinzu kommt, dass die Förderdauer sich dann wohl entsprechend verlängern müsste. Die Frage stellt sich aber, wenn ein BHKW, das mit 5.000 VBH pro Jahr für 12 Jahre (= 60.000 VBh) gefördert wurde, nun plötzlich 17 Jahre (= 60.000 / 3.500) entsprechend 85.000 VBh halten muss, um die volle Förderung zu erhalten. Das Gerät müssen Sie mir zeigen! Auch ist die Berechnung der verlängerten Förderdauer wieder ein zusätzlicher administrativer Aufwand.


    Für § 8 Abs. 4 KWKG-E sollte in einem Satz 2 daher die Formulierung des neuen § 7 Abs. 6 Satz 2 KWKG-E übernommen werden: „Satz 1 ist nicht anzuwenden auf KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis zu 50 Kilowatt.“


    Dieser Satz in § 7 Abs. 6 und § 15 Abs. 4 KWKG ist übrigens höchst wichtig. Die Berechnung der erzeugten Strommengen in Zeiten mit negativen Strompreisen (oder null) ist bei den Kleinanlagen eine Zumutung und deren administrativer Aufwand steht in keinem Verhältnis zu der errechneten Summe nicht ausbezahlten KWK-Zuschlags.


    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Hans Joachim Gerlach

    Wirtschaftsprüfer

    Steuerberater

    Lenbachstr. 43

    70192 Stuttgart

    Hans Joachim Gerlach, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
    Lenbachstr. 43, 70192 Stuttgart, Telefon: 0711 / 85 51 86

  • stromsparer99:

    Du bist ja mindestens ein genauso großer "Sonderling" wie ich, mit deiner WP Kombination werden die "normalen" Zahlen ja auch verfälscht. Das es in unseren Fällen nicht schwer ist geringe Laufzeiten zu haben ist klar, aber mir geht es um die Masse. Wie viele von denen haben tatsächlich ein Problem mit den 3500 Stunden? Ein Fitnessstudio mit hohem Duschwasserbedarf ganzjährig wird da sicher betroffen sein, wobei die ggf. auch sehr hohen EV haben? Wer sonst noch?


    Da sagt der mir so nebenbei, dass der Zählerschrank (Baujahr 1985) so nicht mehr zulässig ist, wenn ein neues BHKW vorgesehen ist.

    Wow trotz ST so viele Betriebsstunden? Ist das noch ein Privathaushalt?

    Bzgl. des Zählerschranks würde ich mal einen kompetenten Elektriker fragen, bei uns werden die Zähler nur von Subunternehmern ein und ausgebaut, und manche von denen sind... hm in Bayern sagt man "Schmarrbeutel" ah ja jetzt Dummschwätzer. Bei mir musste z. B. vor einem halben Jahr wegen PV nichts geändert oder hinzugefügt werden.

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