Ab 1. Januar 2020 neues KWK-Gesetz mit neuen Regelungen

  • Neuendorfer


    Alles richtig, aber wie hoch ist die Chance, dass Deine Forderungen umgesetzt werden?


    Die PV wurde an den Rande des Abgrundes geführt und hat sich nur sehr mühsam wieder erholt, die Windkraft ist platt, Enercon wirft 3000 Leute raus. Und nun sind wir dran...


    Ich kann mich nur noch totlachen, wenn ich die Sonntagsreden der Politiker höre, die Reise geht eindeutig Richtung Atomkraft in Ermangelung von Alternativen, die man vorher platt gemacht hat.

  • Alles richtig, aber wie hoch ist die Chance, dass Deine Forderungen umgesetzt werden?

    Die Chance eines Einzelnen ist minimal. Nur eine breite Aktivität mit Wiederholung der Forderung an vielen Stellen hat eine Chance. (Steter Tropfen höhlt den Kopf)

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Ich brauch mal ein bisschen Nachhilfe: Unter welchen Bedingungen muss ein BHKW als Gewerbe angemeldet werden und wann nicht? Auch im Kontext mit einer PV-Anlage?

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Ob es als Gewerbe "angemeldet" werden muss hängt von den Vorschriften der jeweiligen Länder und Kommunen ab. Für die üblichen Haushalts-Anlagen ist eine solche Anmeldung (bei der Stadt bzw. Gemeinde) in aller Regel nicht erforderlich.


    Aber mit dem Steuerrecht hat das nichts zu tun. Erzeugung und Verkauf von Strom - egal ob aus PV oder BHKW - ist steuerrechtlich immer eine gewerbliche Tätigkeit und in der ESt-Erklärung über die Anlagen "G" und "EÜR" abzuarbeiten. Daher liegt auch grundsätzlich immer Gewerbesteuerpflicht vor. Dass bei Haushalts-Anlagen wegen des Freibetrags tatsächlich keine GewSt anfällt ist egal, aber das Finanzamt fordert trotzdem jedes Jahr eine GewSt-Erklärung (das wäre übrigens auch eine Stelle wo sinnlose Bürokratie abgebaut werden könnte).

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Wenn die Politik das so will, gibts nur eine Lösung. Getrennt vom Netz mit Speicher. Dann gibts auch keine Bürokratie mehr.

    Jeder versorgt sich selbst.

    Ich gehe mal davon aus, dass in naher Zukunft jeder sein eigenes kleines Kraftwerk zuhause stehen hat.

    Netz ist dann nur noch Backup.

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV

    WP Panasonic Aquarea 9KW

    Smart Forfour EQ

  • Getrennt vom Netz mit Speicher.

    ...

    Netz ist dann nur noch Backup.

    Mal unabhängig davon ob sich das rechnet oder ob es volkswirtschaftlich oder auch nur für die Umwelt sinnvoll wäre, wenn jeder sein eigenes Kraftwerk mit Speicher hätte:


    Wenn Du das Netz als Backup nutzen möchtest, ist die Anlage nicht getrennt vom Netz. Auch nicht, wenn Du einen Schalter hast, der die Anlage vom Netz trennen kann. "Bürokratiefrei" sind nur echte Insel-Anlagen, die keinerlei Verbindung zum Netz haben.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Klar geht das. Am BHKW ein DC Generator dran der direkt auf die Batterie geht. Bzw wenn die BSZ nur Gleichstrom erzeugt und direkt auf die Batterie geht.

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

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  • Ich glaube Du missverstehst mich. Natürlich geht das technisch, und wenn Du keine Verbindung zum Netz hast, musst Du Dich auch nicht mit Finanzämtern und Netzbetreibern auseinander setzen. Aber dann kannst Du eben nicht das Netz als Backup benutzen, weil Du keine Verbindung zum Netz hast.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Du verstehst nicht. PV und Speicher ist und bleibt Netzparallel, das BHKW nicht, das lädt mit einem DC Generator die Batterie.

    Habe ich genau so in Betrieb.

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV

    WP Panasonic Aquarea 9KW

    Smart Forfour EQ

  • So langsam konkretisieren sich die Probleme:


    Wir haben ein Angebot für einen sehr großen Neubau (Umbau bestehendes Haus mit neuem Anbau) erstellt, war im März 2019...


    Das Bauamt ist bis Ende Oktober nicht aus dem Quark gekommen mit der Baugenehmigung, obwohl der ganze Bau von einem Vollprofi-Architekten begleitet wird, der alle Unterlagen im November 2018 eingereicht hat. Begründung: Wir haben halt keine Leute hier im Amt (NRW-Krankheit??)


    Geplant war eine Gas-BW-Therme und 2 BlueGEN, das Haus wird sehr luxuriös.... Ein BHKW wäre nicht geeignet, denn der Altbau wird gedämmt und wir wären hier auf 16 kW Heizlast gekommen. Die Anlage sollte etwa im Juli oder August eingebaut werden.


    Bei einem BlueGEN wäre die Nummer ja mit Sofortauszahlung unproblematisch, aber in der Kaskade 2 BlueGEN wird die Nummer spaßig.

    Dumm, dass das Haus eine Hausnummer hat, deshalb gilt die Anlage als eine Anlage. Und somit gibbet halt 2x 3.500h irgendwas....


    Statt eben 2x 8.760 Stunden 4 oder 8 Cent...

    Sehr sehr unschön...


    Bei einem anderen Objekt in Köln war ich geradezu visionär unterwegs. Hier geht es ebenfalls um eine Sanierung Wohnhaus und einer angrenzenden Kneipe zu einem dann in Summe 11-FH. Der Kunde will wenigstens 2 Ladestationen vor dem Haus bauen, deshalb sind wir hier auf ein 16-kW-BHKW gegangen und haben in Kauf genommen, dass dies dann nur etwa 3.800h laufen wird. Dem muss ich nu nicht erklären, dass mein Geschwätz von gestern Unsinn war.


    Auch hier wartet der Kunde seit Monaten auf seine Baugenehmigung Umwidmung Kneipe in Wohnungen.


    Sind nur zwei Beispiele....



  • Noch eine Frage:

    Ist der Abrechnungszeitraum fix von 01.01. - 31.12 oder kann man den verschieben?


    Bei fixem Zeitraum würden die 3500h ja bedeuten, dass man irgendwann im Nov / Dez sagen muss, ich muss das Ding abregeln, weil ich für 3-4 ct keinen Strom einspeisen kann, da kostet schon das zusätzliche Gas dafür mehr.

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  • Unklar ist mir, wie das denn berechnet wird.


    Ein Kunde hat ein 20-kW-BHKW und bekommt dann ja für 70.000 kWh KWK-Zuschlag. Nur welchen?

    Also nicht dass ich diese Schnapsidee von einer Regelung irgendwie verteidigen will, aber das mit der Abrechnung ist schon hinzukriegen.


    Wenn man am 31.12. um Mitternacht die Zähler abliest (was ja jetzt auch schon geschieht), schreibt man zusätzlich den Stand des Betriebsstundenzählers auf. Und wenn dann irgendwann im Spätherbst (sagen wir am 17.11.) 3.500 Betriebsstunden mehr auf der Uhr sind, oder – noch besser – wenn der Erzeugungszähler in Deinem Beispiel 70.000 kWh mehr anzeigt als am Jahresanfang – macht man eine Zwischenablesung aller Zähler und teilt die Ergebnisse dem Netzbetreiber mit. Die Jahresabrechnung ist dann in dem Beispiel für 1.1. bis 17.11. mit Zuschlag und für 18.11. bis 31.12. ohne Zuschlag. Ich nehme an, dass man das jetzt schon genau so in dem Jahr machen muss, wo die 60.000 VBh-Grenze für die Förderung endet.

    Ist der Abrechnungszeitraum fix von 01.01. - 31.12 oder kann man den verschieben?

    Kann man nicht. Der neue § 8 Abs. 4 KWKG sagt ausdrücklich "Kalenderjahr".

    Bei fixem Zeitraum würden die 3500h ja bedeuten, dass man irgendwann im Nov / Dez sagen muss, ich muss das Ding abregeln, weil ich für 3-4 ct keinen Strom einspeisen kann, da kostet schon das zusätzliche Gas dafür mehr.

    Gescheiter wäre es, das Gerät schon von vornherein, d.h. ab Januar in den Stunden (wahrscheinlich v.a. nachts) nicht laufen zu lassen, wo der Eigenverbrauch besonders niedrig ist. Oder sich eine PV-Anlage anzuschaffen und das Gerät tagsüber so lange abzuregeln wie die PV-Anlage den Eigenbedarf decken kann.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Präzisierung

  • Gescheiter wäre es, das Gerät schon von vornherein, d.h. ab Januar in den Stunden (wahrscheinlich v.a. nachts) nicht laufen zu lassen,

    Naja, ob das für den Betreiber besser ist, sei mal dahingestellt, da spart er dann evtl. im Frühjahr mehr ein, als er im Herbst brauchen würde.

    Aber in jedem Fall wird das dann eine vorwiegend stromgeführte Angelegenheit und damit auf noch weniger Objekte wirtschaftlich anwendbar als bisher.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Aber in jedem Fall wird das dann eine vorwiegend stromgeführte Angelegenheit und damit auf noch weniger Objekte wirtschaftlich anwendbar als bisher.

    Ich nehme an, genau das ist die Absicht bei dieser Regelung.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)