Deshalb mein Vorschlöag weiter oben, synchronisiert die MdB mit EINHEITLICHEN Forderungen zu beackern. Wenn jeder was anderes will, kommt nix raus.
Also, mal so im Sinne der Entbürokratisierung dahingedacht, was nötig wäre:
1. Die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch, Mieterstrom und Contractingstrom macht Mikro-KWK-Projekte in diesen Bereich unwirtschaftlich, zumal die technisch mögliche Abgrenzung von Eigenstrom und Mieterstrom so aufwendig und teuer ist, dass diese in der Praxis nicht umsetzbar ist. Im Hinblick auf die EE-Richtlinie der EU und im Sinne der Energiewende sollten Eigen-, Mieter- und Contractingstromprojekte von Kleinstanlagen bis 30 kW (Bagatellgrenze der EE-Richtline) von der EEG-Umlage ausgenommen werden.
2. Im Gegenzug sollte im Sinne des Bürokratieabbaus auf die Energiesteuerentlastung sowie die Zahlung vermiedener Netzentgelte verzichtet werden.
3. Weiteren Bürokratieabbau durch die Befreiung der Betreiber von KWK-Anlagen bis 30 kW (Bagatellgrenze) und deren Energiedienstleistern (Contractoren) von den unverhältnismäßig engen Nachweispflichten nach dem Energiewirtschaftsgesetz für Stromversorger bei Stromlieferungen an Dritte innerhalb derselben Kundenanlage.
4. Gleichstellung des KWK-Zuschlags für KWK-Strom aus Anlagen bis 30 kW, der an Letztverbraucher in einer Kundenanlage geliefert wird, mit dem Satz für Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung (8 ct/kWh).
5. Befreiung der Stromlieferung an Mieter aus KWK-Anlagen in der Wohnungswirtschaft von der Einstufung als gewerbliche Tätigkeit sowie Befreiung von der steuerlichen Unternehmereigenschaft analog zur Heizwärmeversorgung.