Bei den 60.000 Stunden ist es einfach: Der Kunde hat ein 20-kW-BHKW und kriegt für 1,2 Mio kWh Strom den KWK-Zuschlag, entweder 4 oder 8 Cent. Der Versorger kann ja sehen, ob der Kunde bereits 800.000 oder wie viele kWh auch immer vergütet bekommen hat.
Wie dies (die 60.000 gelten ja eh noch) mit 3.500 Maximalstunden zu regeln sein soll, kann ich nicht sagen. Es ist auch so, dass ja die Mutter aller Schlachten die Wärmeabnahme ist. Auch dies muss man berücksichtigen, wenn die Kiste dann ja, dann nein laufen soll.
Der Klopper für mich ist die Tatsache, dass es keine Übergangsfrist gibt. Zig Kunden haben eine Auslegung für BHKW x oder y. Die kann man sich nun in die Haare schmieren.