Ab 1. Januar 2020 neues KWK-Gesetz mit neuen Regelungen

  • Bei den 60.000 Stunden ist es einfach: Der Kunde hat ein 20-kW-BHKW und kriegt für 1,2 Mio kWh Strom den KWK-Zuschlag, entweder 4 oder 8 Cent. Der Versorger kann ja sehen, ob der Kunde bereits 800.000 oder wie viele kWh auch immer vergütet bekommen hat.


    Wie dies (die 60.000 gelten ja eh noch) mit 3.500 Maximalstunden zu regeln sein soll, kann ich nicht sagen. Es ist auch so, dass ja die Mutter aller Schlachten die Wärmeabnahme ist. Auch dies muss man berücksichtigen, wenn die Kiste dann ja, dann nein laufen soll.


    Der Klopper für mich ist die Tatsache, dass es keine Übergangsfrist gibt. Zig Kunden haben eine Auslegung für BHKW x oder y. Die kann man sich nun in die Haare schmieren.

  • Irgendwie passt das was nicht zusammen. Wenn ich 3500h eingespeist habe, und dann nur noch Eigenverbrauch fahre, wer will dann die Einspeisung auf welche Stunden zuordnen?

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Ich bin selbst gerade richtig schockiert über die ganze Art und Weise der Regierung.

    Ich habe gerade jemanden der eine 20 /25 kw/el Modell haben möchte und es locker 5500 Vbh laufen kann, da wird ja jegliche BWA zum heulen wenn man das nicht mehr ans Netz bekommt dieses Jahr.

  • Die entscheidende Frage ist ja wohl, was unter Vollbenutzungsstunden zu verstehen ist.

    Da passt (denke ich) der Ansatz von sailor773 mit dem Betriebsstundenzähler nicht. Wie ich das aktuell sehe, hat das nichts mit Betriebszeit zu tun, sondern das ist eine reine Strommenge, also eine Angabe in kWh.

    Wenn ich da richtig liege, dann bedeutet das bei einem Eigenverbrauch von 50% eine Jahreslaufzeit von 7000h.

    Oder seht Ihr das grundsätzlich anders?

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  • Da passt (denke ich) der Ansatz von sailor773 mit dem Betriebsstundenzähler nicht. Wie ich das aktuell sehe, hat das nichts mit Betriebszeit zu tun, sondern das ist eine reine Strommenge, also eine Angabe in kWh.

    Da habe ich mich in der Tat etwas verkorkst ausgedrückt, sorry. Im Gesetzentwurf steht "Vollbetriebsstunden", aber gehen tut es dabei - wie Du richtig sagst - um eine Strommenge in kWh. Genauer: Gefördert wird pro Kalenderjahr maximal die Strommenge, die das Gerät bei Nennleistung (lt. technischen Daten bzw. Unterlagen beim Netzbetreiber) in 3.500 Betriebsstunden erzeugt. Diese Strommenge kann man am geeichten Erzeugungszähler ablesen. Wenn das Gerät moduliert (oder die tatsächliche Leistung nachlässt), dauert es physisch etwas länger als 3500 Stunden bis die Grenze erreicht ist.

    Wenn ich da richtig liege, dann bedeutet das bei einem Eigenverbrauch von 50% eine Jahreslaufzeit von 7000h.

    Mit dem Eigenverbrauch hat die Regelung - so wie ich das verstanden habe - nichts zu tun. Der KWK-Zuschlag beträgt unverändert 4 ct/kWh für selbst verbrauchten Strom und 8 ct/kWh für eingespeisten Strom. Angenommen ein BHKW hat 1 kW Nennleistung und der geeichte Erzeugungszähler steht zum Jahresbeginn auf 10.000 kWh, dann endet die Förderung für dieses Kalenderjahr in dem Moment, wo der Erzeugungszähler den Stand 13.500 kWh erreicht. Wurden im Extremfall bis zu diesem Zeitpunkt 100% des Stroms selbst verbraucht, so erhält der Betreiber für dieses Kalenderjahr (3.500*0,04=) 140 EUR KWK-Zulage. Bei 60% Eigenverbrauch bis zu diesem Zeitpunkt würde er stattdessen (3.500*0,6*0,04 + 3.500*0,4*0,08=) 196 EUR KWK-Zulage erhalten.


    Damit der NB das ausrechnen kann, muss ihm zum fraglichen Zeitpunkt neben dem Stand des Erzeugungszählers (in dem Beispiel definitionsgemäß 13.500) auch der Stand des Einspeisezählers gemeldet werden. Da aber die Zählerstände sowieso jedes Quartal übermittelt werden müssen, werden die NB stattdessen vielleicht einfach für das Quartal, in dem die "3500-Grenze" überschritten wird, den Zählerstand des Einspeisezählers maschinell interpolieren.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • (Offtopic: Ein Bekannter denkt gerade über eine BSZ nach. Man kann ihm ja fast von den "Umständen her" nur noch davon abraten...) :/

    RMB Neotower 2.0 an 340-M (950l)

    10 kWh (48V) BYD an SMA SI 3.0

    Ersatzstromsystem (Enwitec-Box)

    5 kWp auf Satteldach
    1,8 kWp auf Flachdach

    2,5 kWp (halbtransparent) Carport

    Citroen C-Zero ("i-MiEV)"

    Ariston Nuos Primo 100 (TW-WP)

  • Nachtrag zur ASUE Stellungnahme KWK-Gesetz 2020 im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes


    -> https://asue.de/aktuelles_pres…gnahme_kwkg_2020_nachtrag


    Zitat

    Unter anderem wird durch den neuen § 8 Abs 4 beabsichtigt, den gesetzlichen KWK-Zuschlag auf 3.500 Betriebsstunden pro Jahr zu beschränken. Dieses wirkt sich äußerst nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit kleiner KWK-Anlagen (elektrische Leistung bis zu 50 kWel) aus, die bisher unabhängig von ihrer jährlichen Laufzeit gefördert wurden. Als Konsequenz verteuert sich die Stromerzeugung um etwa 2 – 3 ct/kWh.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Gute Stellungsnahme. Wäre gut, wenn bis 50 kW ausgenommen würde. Besser wäre, wenn das wie auch immer, egal ob positiv oder negativ, kurzfristig entschieden würde, denn es ist genug Unsicherheit im Markt

  • Und da fragt man sich allen ernstes ob diese Bundesregierung sich wirklich für Klimaziele einsetzen möchte, wenn man dwer Meinung ist das viele kleine Anlagen eher schädlich statt nützlich sein sollen.


    Nach dem Motto : Eine Kuh macht Muh und viele Kühe machen Mühe ........

    Die derzeitige Menge an installierten KWK Anlagen im Bereich bis 50 kw/el entlasten schon jetzt viele EVU und tragen dazu bei das Energie viel effizienter eingesetzt wird wo man Sie auch gleich braucht.


    Der Kuchen der Energie / Versorgungstechnik ist sooooooo GROß, da braucht die Lobby der Riesenenergieversorger doch nicht wahrlich gleich kalte Füße bekommen wenn ein wenig davon verteilt wird.

  • Ja wir brauchen mehr dezentral, entlastet die Netze vermeidet Transportverluste, und wenn man das noch Ferngesteuert anfordern kann macht es das Netz auch noch stabiler. Abregeln braucht man dagegen nicht, dafür muss P2G gebaut werden!

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Die Regierung hat einfach keinen Plan und hört vor allem die großen EVU stöhnen.

    KWK wird seit Jahren sehr stiefmütterlich behandelt. Und die ganzen Anträge , Meldungen usw, die man bearbeiten müsste, die kann sich nur ein Bürokrat ausdenken.

  • Die Regierung hat einfach keinen Plan und hört vor allem die großen EVU stöhnen.

    KWK wird seit Jahren sehr stiefmütterlich behandelt. Und die ganzen Anträge , Meldungen usw, die man bearbeiten müsste, die kann sich nur ein Bürokrat ausdenken.

    Ja, genau da liegt der Hund begraben! Man kann da nur die Bibel zitieren:

    "Herr vergieb ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun".


    Ich denke schon, dass die wollen, sie können es nur nicht verstehen. Sie bekommen jeden Tag von den Große was erzählt und die Kleinen verhalten sich wie Schafe. Deshalb hatte ich hier schon mehrfach angeregt, eine "Konzertierte Aktion" hier im Forum anzustoßen. Da helfen einzelne Schreiben des Vereins nur wenig. Nur Penetranz mit einer gewissen Breite und d i r e k t bei den A b g e o r d n e t e n hat Aussicht auf Gehör. Aber da gab's hier nie Resonanz.


    Mein Vorschlag wäre z. B.:

    - Wir sammeln eine Liste von Mailadressen von MdB und dann bekommt jeder von denen von jedem eine Email.

    - Oder wir organisieren eine Petition mit Unterschriften.


    Alleine hab ich's schon öfter versucht, aber das ist wie ein Tropfen Wasser im Fluß.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Mein Vorschlag wäre z. B.:

    - Wir sammeln eine Liste von Mailadressen von MdB und dann bekommt jeder von denen von jedem eine Email.

    - Oder wir organisieren eine Petition mit Unterschriften.


    Alleine hab ich's schon öfter versucht, aber das ist wie ein Tropfen Wasser im Fluß.

    E-Mails landen ungelesen im Papierkorb ("alles Bots") und Petitionen haben noch nie einen Politiker interessiert. Die Mitzeichnenden haben bei sowas nur das "Gefühl" etwas getan zu haben, bewirken tut es tatsächlich jedoch garnichts. Mein Tipp: Zur Bürgesprechstunde der lokalen MdB gehen und so lange den Sachverhalt erklären, bis er angekommen ist. Das wirkt... Zumindest bis der Fraktionszwang im Bundestag das Stimmvieh der kleinen MdB wider besseren Wissens die Hand gemäß der Parteilinie lobbygeldgesteuert falsch heben lässt... @:pille

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Ich finde versuchen sollte man es Trotzdem, eine Onlinepetition hat vielleicht auch genug Reichweite, ich würde auf jeden fall dafür werben und meine Stimme habt ihr auch, nur trau ich mir das nicht zu da ich Juristisch nicht fit genug dafür bin.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW