Ab 1. Januar 2020 neues KWK-Gesetz mit neuen Regelungen

  • Ne Petition hat den Vorteil, sie macht dem Empfänger jede Menge Arbeit. Mein Vorgesetzter muss Petitionen bearbeiten. :zitat:

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Eine Petition an den Deutschen Bundestag macht den Organisatoren noch viel mehr Arbeit. Um wirklich wirksam zu sein, muss man vor Start einer Petition schon 50.000 Unterstützer beisammen haben. Alles was nicht dieses Quorum erreicht, versandet im Parlamentsbetrieb. Daher halte ich es für sinnvoller, keine offizielle Petition zu starten, sondern ein koordiniertes Bürgerbegehren. Das hat damals bei der Einführung der technisch notwendigen 50,2-Hz Nachrüstung geklappt, weil auch zur Debatte stand, dass das die Anlagenbetreiber dies zahlen sollten, am Ende wurden die Kosten hälftig auf Netzentgelte und EEG-Umlage verteilt.


    Damals haben vor allem die Aktiven aus dem PV-Bereich sich gemeldet, aber auch hier im BHKW-Forum war man vom 50,2 Hz Problem ebenfalls betroffen und hat mitgezeichnet. Wenn ich mich recht erinnere hat das zuständige Referat im BMWi ordnerweise Briefe gesammelt und sich dann für die Variante der Refinanzierung entschieden, bei dem die Kosten auf alle umgelegt wurden. Es hat schon gereicht, über 300.000 > 10 kW Anlagen anfassen zu müssen, da wollte man die potentiellen Wutbürger nicht noch auch zusätzlich mit einer Rechnung entzürnen.


    Gruß,

    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)