Einspeisevergütung OK ?

  • Hallo an alle BHKWler:-)
    (Bin neu hier)


    Ich betreibe unser Dachs BHKW seit Dez.1997.und benötige min.80% vom erzeugten Strom und 100% der Wärme selber.Leider bekomme ich auch nicht die höchste Einspeisevergütung da unser BHKW schon vor 2002 (?) am Netz war.
    Meine Fragen:
    Für das Jahr 2006 wurden mir 6,16 ct + 1,23ct (KWKG Aufschlag)=7,39 ct/kwh vergütet...Ist dieser Preis OK ???


    Ich lese hier immer von Stromsteuerbefreiungen...Kann ich mir die Stromsteuer die ich auf meinen zusätzlichen Bezugsstrom bezahle(für 2006 waren es 2,05 ct/kwh)wieder zurückerstatten lassen?


    Vielen Dank im Vorraus
    filou

  • Hallo filou,
    herzlich willkommen hier im Forum.
    Ich habe 2006 10,73 ct incl. 5,11 ct KWK-Zuschlag ohne MwSt. erhalten.
    Zieht man die 5,11 ct, die du ja nicht bekommst, ab und rechnet dafür mit deinem KWKG-Aufschlag von 1,23 ct käme ich auf 6,85 ct netto,
    also dürfte deine Vergütung normal sein.


    Mit der Stromsteuer ist das so eine Sache ;(
    Also, für den selbstproduzierten Strom, den du selbst verbrauchst, zahlst du keine Stromsteuer.
    Für den darüber hinaus bezogenen Strom vom Versorger mußt du 2,05 ct für die Kwh zahlen.
    Strittig ist die Menge Strom, die du einspeist und später wieder vom Versorger zurück kaufst und darauf dann Stromsteuer zahlen must.
    In der Sache schieben sich HZA und Stromversorger den schwarzen Peter gegenseitig zu,- Versorger sagt, er braucht einen Erlaubnisschein vom Zollamt, Zollamt sagt, für diesen Fall gibts keinen Erlaubnisschein. (siehe auch anderer Thread hier im Forum)


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Die Vergütung muss doch von dem Netzbetreiber aufgeschlüsselt werden:
    a. Grundvergütung auf der Grundlage der Werte EEX
    (im Jahr 2006) ca. 5,o ct/kwh- dieses jahr stark fallend!!!!
    b.vermiedene Netznutzungsgebühr;


    wenn das in diesem Fall 6,16-5,o= 1,16 ct/kwh waren, war das ja ganz
    ordentlich.


    Bitte den Netzbetreiber -Namen hier nennen.
    Dann kann man im Internet auf dessen Preisblatt schauen und feststellen,
    ob es korrekt oder großzügig war.(Kosten der Netznutzung der Umspannung über 2.500 Bh)

  • Zitat

    wenn das in diesem Fall 6,16-5,o= 1,16 ct/kwh waren, war das ja ganz ordentlich


    hallo reinhard,
    ich nix kapieren ?( bitte erklär mal :rolleyes:


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo Reinhard,


    die Vergütung wurde nicht weiter aufgeschlüsselt und stammt von den Stadtwerken Dülmen.
    Der Preis an der Strombörse fällt dieses Jahr ?(

  • Hallo filou,


    er ist zumindest in letzter Zeit gefallen. Deshalb mussten ja auch die Energieversorger die Preise erhöhen @:pille


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo Axelf


    Die Preise finde zum :-((((,
    Aber die großen Vier wissen schon wie man Geld verdient, Börsenpreis runter Strompreis rauf und schon klingelt die Kasse.Wie wird Windkraft eigentlich im punkto Strompreis bezahlt?

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Zitat

    Original von AxelF


    hallo reinhard,
    ich nix kapieren ?( bitte erklär mal :rolleyes:


    AxelF


    Antwort:
    Das wir BHKW-Leute ein Entgelt für vermiedene Netzgebühren erhalten steht in § 4(3) KWKG . Dort wird zur Ermittlung auf die "allgemeinen Regeln der Technik"verwiesen. Inzwischen ist "Sprachgebrauch" , dass
    diese dem § 18 StromNEV entsprechen. Dieser §§ wird nun von den
    Strom-Fritzen so (m.e. falsch) interpretiert, dass herangezogen werden die Preise, die (in dem Preisblatt des Netzbetreibers zu veröffentlichen)
    dem Arbeitspreis der Umspannung (über 2.500 Benutzungsstunden)
    entsprechen. Das ist bei großen Netzen ca. 2,o ct/kwh in "Kleinstädten"
    0,03 ct/kwh(dann nämlich, wenn an den Trafo`s (Umspannung) praktisch nur wieder das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers hängt und keine weiteren Entnahmen stattfinden.


    P.S. Deswegen ja mein Vorschlag: die jeweiligen Netzbetreiber veröffentlichen auch(!), was die sie selbst die Verlustenergie kostet
    (bsp.in Erlangen 5,3 ct/kwh). Wenn man davon den eex-Wert abzieht
    (also den Grundpreis), dann ergäbe sich m.E. logisch ein angemessener
    Preis für die " VNNE ". Dieser Preis wäre dann nicht abhängig von der
    Größe des Netzes.

  • Hallo Bruno
    Das sieht doch garnicht so schlecht aus, wenn man bedenkt das die keine Brennszoffe brauchen.Danke Bruno

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Zitat

    Original von filou
    Hallo Reinhard,


    die Vergütung wurde nicht weiter aufgeschlüsselt und stammt von den Stadtwerken Dülmen.
    Der Preis an der Strombörse fällt dieses Jahr ?(


    Die homepage Deiner Stadtwerke Dülmen ist ja die reinste show!
    Schön ist der Satz: "Die Stadtwerke d. übernehmen keine Garantie, dass die Informationen auf dieser Seite vollständig, richtig und aktuell sind". Das dreht einem den Magen um. EnWG und die StromNEV
    (quasi-Gesetz) bestimmen die Veröffentlichungspflichten und die
    diese Stadtwerke tun so, als ob das nur so ein joke ist. Wahnsinn.


    Toll - aber auch sehr gut für Dich ist die Preisstruktur: das vorgelagerte
    Netz (Umspannung gibt danach garnicht sondern Mittelspannung) wird nur nach Arbeitspreis berechnet.(Das ist super für Euch)


    Nach deren Logik müssten die wohl 1,45 ct/kwh abzüglich
    0,3 ct/kwh Risikoabschlag für Standardprofile zahlen.
    Kein schlechter Wert- nur die Hälfte von Hamburg und Dortmund aber das Dreifache von Erlangen.