Einspeisevergütung OK ?

  • ach so reinhard, du warst bei der vermiedenen Netznutzung! :rolleyes:


    Ich hab mal mit meinem RWE- Berechnungsnachweis für die Einspeisung gerechnet:
    also der durchschnittliche Exx-Preis in 2006 war 5,462 ct/Kwh ohne 16% MwSt, die vermiedene Netznutzung 0,25 ct/Kwh


    Die 5,462 ct/Kwh müssten ja bei Filou auch berechnet worden sein oder?


    @ filou:
    Deine Angaben waren ohne MwSt - oder?


    Wie kommst du mit der Energiesteuer- (vorher Mineralölsteuer-) rückerstattung vom Zoll klar?


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


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    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo Axelf
    Deine frage läßt den Schluß zu das du Probleme mit der Mineralölsteuerrückerstatung hast. Meinen Sachbearbeiter beim Zoll habe ich das bei einer amtlichen koreckten Tasse Kaffee erklärt(3 Stunden) wie das zusammen hängt, ohne das er da durch eine Vorteilsannahme hatte (Korupption) erklährt, nach dem Gespräch hat er mich gegebeten in gleicher Masen es seinem Vorgesetzten zu erklären.Davon bin ich bis jetzt verschont geblieben, und meine quatalweise angeforderte Mineralölsteuerrückerstattung wird innerhalb von einer Woche bearbeitet.Soll ich mal mit deinem Zöllner sprechen und ihn da mutivieren? Ich mach das, nenn mir das zuständige Hauptzollamt und den Sachbearbeiter und los gehts.Der fragt nie wieder. )))) )))) ))))

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • ne ne , Probleme mit der Rückerstattung hab ich keine, ich frag nur schon mal bei altgedienten Betreibern, ob die auch die Energiesteuer, sprich 6,14 ct/Liter Heizöl beantragen, nachdem ich von einem Fall hörte, der seit Jahren keine Rückerstattung anfordert!


    Aber mir fehlt noch der Erlaubnisschein für den stromsteuerfreien Rückkauf meines eingespeisten Stromes, wenn du da mal beim Zollamt vorsprechen willst :D :D :tongue:
    AxelF

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  • Zitat

    .. ob die auch die Energiesteuer, sprich 6,14 ct/Liter Heizöl beantragen, nachdem ich von einem Fall hörte, der seit Jahren keine Rückerstattung anfordert!


    Das höre ich fast täglich :rolleyes: ;(


    Da ist noch sehr viel Unwissenheit bei den Betreibern, viele sind absolut sauer weil sie von ihrem Händler im Stich gelassen worden sind.


    Heizungsbauer verkauft KWK Alage, hat aber absolut keine Ahnung davon, Anlage läuft aber Betreiber hat keinerlei Info und beantragt weder BAFA noch Hauptzollamt.


    Hab ich fast ständig ! ;(


  • Die Preise waren Netto ohne MWST gemeint.
    Mit der "Mineralölsteuerrückerstattung"gibt es keine Probleme mehr ,nach dem der Dachs beim Hauptzollamt wohl besser bekannt geworden ist.Habe alle technischen Datenblätter liefern müssen (bes.1,79l/h) und brauche die Zählerstände nicht mehr monatlich zu notieren.

  • Hallo Dachsfan
    Da stimme ich dir voll und ganz zu, das Tal der ahnungslosen past bald nicht mehr auf diese Welt, dafür gibt es dieses Forum um sich schlau zu fragen.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
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  • ...was lange währt...


    Ich hatte schon gar nicht mehr damit gerechnet, Antwort auf mein Mitte Juli an das für Regulierungsfragen zuständige Landesministerium versandte Schreiben zu erhalten. Doch – oh Wunder – heute klingelte der Postbote (s. Anlage).


    Ein paar Auszüge: „...vNNe sind in Bezug auf die vorgelagerte NETZ- und UMSPANNUNGS-Ebene zu bestimmen...", "...der Anspruch auf Vergütung vermiedener Netznutzungsentgelte ist grundsätzlich zivilrechtlich durchzusetzen...", "...bei Verstoß des Netzbetreibers gegen §18 Stromnetzgeltverordnung kann auch ein sogenanntes „Besonderes Missbrauchsverfahren“ beantragt werden...“


    Bei Addition der Arbeitspreise für Mittelspannungsnetz (20 kV) und Umspannung (20 kV / 0,4 kV) meines Netzbetreibers komme ich immerhin auf 1,13 ct/kWh. Auf zur nächsten Runde - ich werde berichten.


    Gruss


    maxnicks

  • Was der liebe Onkel im Hess. Ministerium schreibt ist die bloße Sülze.


    Der entscheidende Punkt geht diesem Wichtel doch garnicht auf:
    aufgrund der Struktur der Netze (an der Umspannung hängt nur das jeweilige Niederspannungsnetz ) entsteht eine Preisstruktur, die für uns völlig indiskutabel ist. 98v.H. der Netzkosten sind dann im Leistungspreis und nur 2v.H. im Arbeitspreis enthalten. (Ausnahme scheint es nur in den Großstädten ibzw. Großnetzen zu geben, siehe Hanse-Hamburg)


    § 1(3)StromNEV sagt: die Aufteilung der ersparten Kosten auf die Einspeiser hat "sachgerecht" zu erfolgen. Die Netzbetreiber weisen die Gesamt-Einspeisungen und damit Gesamt-Ersparnisse ja nicht aus.
    Es werden die Daten nicht offengelegt. Die sind ja angeblich unbedingt geheim zu halten. Ursache ist der tolle Gesetz- bzw. Verordnungsgeber!!!!!


    P.S. beim "Ablesen" der Vergütung kann man nur die Werte für Umspannung
    (MS/NS) heranziehen - nicht addieren mit MS- denn der Wert für MS ist schon enthalten.