Hallo,
Änderung im Gesetz (April 2019)
Welche Änderung meinst du da, bei mir ist das ganze ja noch davor in Betrieb gegangen.
=>Die Änderung der VDE-AR-4105 zum November 2018, das alle Anlagen, welche ans Netz angeschlossen werden, nicht nur eine Netztrennvorrichtung (bisherige 4105) haben müssen, sonder auch ein sogenanntes Einheitenzertifikat.
Und das hat nur der Dachs ab MSR3, und Sennertec hat kein Interesse das für den alten Dachs umzusetzen!😔
Also lehnt der Netzbetreiber den Neuanschluss jedes Dachses vor MSR3 ab!
Hier noch ein kurzer Auszug aus einer Meldung von SMA, hier wird zwar von Wechselrichter gesprochen, gilt aber auch für Bhkw‘s:
Zertifizierung – was müssen Installateure beachten?
Mit den neuen Anwendungsregeln ändern sich auch die Anforderungen an Zertifizierung.
Anlagen am Niederspannungsnetz
Mit der VDE-AR-N 4105:2018-11 ist jetzt auch für die Erzeugungseinheit (hier der Wechselrichter) am Niederspannungsnetz ein Zertifikat Pflicht. Da die Prüfnorm hier aber noch nicht verabschiedet ist, gibt es eine Übergangsfreist bis zu 1.4.2020. Bis dahin reichen die Herstellererklärungen aus. In der Niederspannung müssen die Zertifikate nicht nachgereicht werden.
Übergangsregelung in Deutschland
Für Deutschland ist mit dem Energiesammelgesetz vom Dezember 2018 gesetzlich festgelegt, dass die Baugenehmigung vor dem 27.4.2019 erteilt worden sein muss. Sollte keine Baugenehmigung notwendig sein, muss der Antrag auf den Anschluss einer Erzeugungsanlage oder eines Speichers beim zuständigen Verteilnetzbetreiber vor dem 27.4.2019 gestellt sein (Netzanschlussbegehren). Die Inbetriebnahme hat bis zum 30.6.2020 zu erfolgen.
-Inselfähigkeit 3 phasig ist ein muss, um den Dachs auf das Inselnetz zu schalten (Asynchron Generator Dachs), da der Dachs, soweit ich weiß ja auch absolut keine Verbindung zum Stromnetz des Netzbetreibers mehr haben darf
Nach meinem Kenntnissstand kannst du den Dachs schon Netzparalell laufen lassen, es muss nur eine aktuell gültige Netztrennvorrichtung vorhanden sein, also genau das was du oben als Zitat eingefügt hast.
=> Nein, eben leider nicht mehr, siehe obige Änderung AR-4105
Wäre dem nicht so würde ich das ganze Projekt nicht umsetzen, es ist ja durchaus denkbar das der Dachs mal eine Störung hat die du nicht innerhalb von 2 Stunden beseitigen kannst (und sei es nur weil du an Feiertagen nicht an Ersatzteile kommst). In dem Fall wäre 1. Das Haus bis auf den Raum mit dem Kamin kalt, und 2. nach wenigen Stunden auch Dunkel, da die Batterie leer ist und kein Strom nachkommt. Gleiches kann dir im Sommer passieren wenn die ST den Wärmespeicher gefüllt hat, und dannach (je nach Anlagengröße nicht genug PV Strom kommt) Dachs kann wegen zu warmem Pufferspeicher nicht starten, aber die Batterie geht leer.
Mir wäre das einfach zu viel Technik, an der nur eine Kleinigkeit kaputt gehen muss, Zentrales Glied wäre z. B. einer der Multiplus und alles steht. Wenn du nicht alles Redundant auslegen willst würde ich auf das Netz als Backup auf keinen Fall verzichten. Und bei der PV macht das auch finanziell keinen Sinn.
=>Genau das wäre der Plan:
-Inselnetz mit Netzbackup und Dachs am Inselnetz
-Verbindung zum öffentlichen Netz aber nur wenn:
1. Der Dachs nicht läuft
2. Wie oben von Dir erwähnt, Batterie leer ist, und Photovoltaik und Dachs aus irgendwelchen Gründen (z.B. Warmwasserspeicher voll, defekt Dachs), keinen Strom liefern können
Ab wann bist du denn in Schweinfurt?
=>Bin gerade in Schweinfurt, und noch Voraussicht bis 14.01.2020
Vielen Dank und viele Grüße
Thomas