Neuanschluss von altem Dachs mit MRS2 kein Netz Zertifikat?!

  • Hallo,

    Änderung im Gesetz (April 2019)

    Welche Änderung meinst du da, bei mir ist das ganze ja noch davor in Betrieb gegangen.

    =>Die Änderung der VDE-AR-4105 zum November 2018, das alle Anlagen, welche ans Netz angeschlossen werden, nicht nur eine Netztrennvorrichtung (bisherige 4105) haben müssen, sonder auch ein sogenanntes Einheitenzertifikat.

    Und das hat nur der Dachs ab MSR3, und Sennertec hat kein Interesse das für den alten Dachs umzusetzen!😔

    Also lehnt der Netzbetreiber den Neuanschluss jedes Dachses vor MSR3 ab!


    Hier noch ein kurzer Auszug aus einer Meldung von SMA, hier wird zwar von Wechselrichter gesprochen, gilt aber auch für Bhkw‘s:


    Zertifizierung – was müssen Installateure beachten?

    Mit den neuen Anwendungsregeln ändern sich auch die Anforderungen an Zertifizierung.


    Anlagen am Niederspannungsnetz

    Mit der VDE-AR-N 4105:2018-11 ist jetzt auch für die Erzeugungseinheit (hier der Wechselrichter) am Niederspannungsnetz ein Zertifikat Pflicht. Da die Prüfnorm hier aber noch nicht verabschiedet ist, gibt es eine Übergangsfreist bis zu 1.4.2020. Bis dahin reichen die Herstellererklärungen aus. In der Niederspannung müssen die Zertifikate nicht nachgereicht werden.

    Übergangsregelung in Deutschland

    Für Deutschland ist mit dem Energiesammelgesetz vom Dezember 2018 gesetzlich festgelegt, dass die Baugenehmigung vor dem 27.4.2019 erteilt worden sein muss. Sollte keine Baugenehmigung notwendig sein, muss der Antrag auf den Anschluss einer Erzeugungsanlage oder eines Speichers beim zuständigen Verteilnetzbetreiber vor dem 27.4.2019 gestellt sein (Netzanschlussbegehren). Die Inbetriebnahme hat bis zum 30.6.2020 zu erfolgen.

    -Inselfähigkeit 3 phasig ist ein muss, um den Dachs auf das Inselnetz zu schalten (Asynchron Generator Dachs), da der Dachs, soweit ich weiß ja auch absolut keine Verbindung zum Stromnetz des Netzbetreibers mehr haben darf

    Nach meinem Kenntnissstand kannst du den Dachs schon Netzparalell laufen lassen, es muss nur eine aktuell gültige Netztrennvorrichtung vorhanden sein, also genau das was du oben als Zitat eingefügt hast.

    => Nein, eben leider nicht mehr, siehe obige Änderung AR-4105

    Wäre dem nicht so würde ich das ganze Projekt nicht umsetzen, es ist ja durchaus denkbar das der Dachs mal eine Störung hat die du nicht innerhalb von 2 Stunden beseitigen kannst (und sei es nur weil du an Feiertagen nicht an Ersatzteile kommst). In dem Fall wäre 1. Das Haus bis auf den Raum mit dem Kamin kalt, und 2. nach wenigen Stunden auch Dunkel, da die Batterie leer ist und kein Strom nachkommt. Gleiches kann dir im Sommer passieren wenn die ST den Wärmespeicher gefüllt hat, und dannach (je nach Anlagengröße nicht genug PV Strom kommt) Dachs kann wegen zu warmem Pufferspeicher nicht starten, aber die Batterie geht leer.


    Mir wäre das einfach zu viel Technik, an der nur eine Kleinigkeit kaputt gehen muss, Zentrales Glied wäre z. B. einer der Multiplus und alles steht. Wenn du nicht alles Redundant auslegen willst würde ich auf das Netz als Backup auf keinen Fall verzichten. Und bei der PV macht das auch finanziell keinen Sinn.

    =>Genau das wäre der Plan:

    -Inselnetz mit Netzbackup und Dachs am Inselnetz

    -Verbindung zum öffentlichen Netz aber nur wenn:

    1. Der Dachs nicht läuft

    2. Wie oben von Dir erwähnt, Batterie leer ist, und Photovoltaik und Dachs aus irgendwelchen Gründen (z.B. Warmwasserspeicher voll, defekt Dachs), keinen Strom liefern können

    Ab wann bist du denn in Schweinfurt?

    =>Bin gerade in Schweinfurt, und noch Voraussicht bis 14.01.2020

    Vielen Dank und viele Grüße

    Thomas

  • Alternativ könnte man aber auch den Dachs ausschalten und die benötigte Wärme mit dem bestehenden Kessel machen. Wäre knapp günstiger...

    Kommt stark drauf an ob der Kessel schon Brennwert ist, und ob der Dachs nen Kondenser hat, sowie auf die RL Temperaturen, findest du nicht?

    In welche Tonne gehört der gesunde Menschenverstand? In die gelbe, die braune Biotonne oder in den Restmüll?

    Dem restlichen überzogenen Beitrag enstprechend, würde ich sagen, gelb nur wenn viel Fisch gegessen wurde wegen Microplastik, braun auf keinen Fall KWK und AfD Klimaleugner passen nicht zusammen. Also wohl i.d.R. Restmüll, wenn nicht sogar Sondermüll.

    =>Die Änderung der VDE-AR-4105 zum November 2018, das alle Anlagen, welche ans Netz angeschlossen werden, nicht nur eine Netztrennvorrichtung (bisherige 4105) haben müssen, sonder auch ein sogenanntes Einheitenzertifikat.

    Das ist ja extrem Blöd, übersteigt meine Kenntnisse, ich habe keine Ahnung was in dem Zertifikat stehen muss. Vielleicht kennt sich hier ja ein Elektriker aus der weiterhelfen kann.

    -Inselnetz mit Netzbackup und Dachs am Inselnetz

    -Verbindung zum öffentlichen Netz aber nur wenn:

    1. Der Dachs nicht läuft

    2. Wie oben von Dir erwähnt, Batterie leer ist, und Photovoltaik und Dachs aus irgendwelchen Gründen (z.B. Warmwasserspeicher voll, defekt Dachs), keinen Strom liefern können

    Da wäre ich vorsichtig, technisch ist das schon machbar, und garnicht so aufwändig. Frage ist aber ob der Netzbetreiber das akzeptiert. Muss vorab geklärt werden!

    Theoretisch reicht es ja zwei Installationsschütze (direkt hinter den Zähler vom NB) in Reihe zu schalten, die öffnen sobald der Dachs läuft.

    Vorteil wäre du bräuchtest nur einen Einspeisezähler für die PV, das ganze System ist Netzparalell solange der Dachs nicht läuft, somit ist meist auch einspeisen der PV Anlage möglich, insb. da mit ST der Dachs bei PV Erzeugung i. d. R. aus ist.

    Nachteil ist das du zwingend einen Heizstab brauchst um den überschüssigen Strom zu vernichten da du sonst ohne Heizung dastehst wenn die Batterie voll ist. Ausnahme ist du behälst falls möglich den alten Gaskessel bei. Sind hierfür genügend Züge im Schornstein vorhanden?


    Aber wie gesagt ist alles Theorie, kläre erstmal dringend ob dein NB das mit den 2 Schützen als Netztrennung bei BHKW Start akzeptiert. Ich befürchte das tut er nicht.


    NACHTRAG:


    Vielleicht hilft das ja weiter:

    https://www.yumpu.com/de/docum…r-den-dachs-gemass-vde-/5

    Da geht es um die MSR2 Anlagen, vielleicht reichen diese Dokumente ja aus? Für MSR3 konnte ich gerade keine aktuelleren finden, heute ist es auch schwierig außerhalb des Netzes an Daten zu kommen...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

    3 Mal editiert, zuletzt von Der Dachs läuft ;) ()

  • Moin,


    ich kanns nur nochmal Wiederholen, soweit der/die Batterie-WR nach 4105 2018 konform sind - und das sind alle aktuellen Modelle - stellen diese den geforderten Anlagen NA-Schutz bereit. Ob dahinter ( im Notstromzweig ) ein Oller Dachs läuft geht den NB nix an, physisch ist der zwar mit dem Netz verbunden aber im Fehlerfall reagiert der Schutz des WR und trennt den Erzeuger vom Netz, nur das ist wichtig !

    Sich nur für den Dachsbetrieb vom Netz trennen zu wollen ist, mit Verlaub, Blödsinn.


    mfg

  • Hallo,

    Danke auch für Deine prompte Antwort, aber mit „Blödsinn“ wäre ich erst mal vorsichtig, außer Du weißt das 100% sicher...Nach der alten 4105 hast Du recht, nach der neuen muss leider jeder Stromerzeuger, der physikalisch mit dem Niederspannungsnetz verbunden ist, und das ist er bei Deinem Vorschlag, dieses Einheitenzertifikat haben, und das hat der Dachs bis MSR3 eben nicht, und bekommt es auch nicht.

    Das sind meine letzten Infos, und die sind so mittlerweile vom Netzbetreiber und von einigen Leuten, die sich mit sowas beschäftigen bestätigt worden

    Viele Grüße

    Thomas

  • Dann mal Butter bei die Fische, wie genau schaut die Lösung "vom Netzbetreiber und einigen Leuten die sich mit sowas beschäftigen" aus um Deine Kundenanlage während des Betriebs des Erzeugers ohne Einheitenzertifikat sicher vom Netz zu trennen ??

  • Dann mal Butter bei die Fische, wie genau schaut die Lösung "vom Netzbetreiber und einigen Leuten die sich mit sowas beschäftigen" aus um Deine Kundenanlage während des Betriebs des Erzeugers ohne Einheitenzertifikat sicher vom Netz zu trennen ??

    Hallo,

    der Netzbetreiber, sowie auch z.B. Sennertec sagt, neues Bhkw kaufen mit Einheitszertifikat.

    Darüber brauch ich nicht nachzudenken, Wirtschaftlichkeit😭...Mit dem VIC Zerogrid 9.0ESS gehts, da zugelassene Netzersatzanlage und 3 phasig, gibst fertig zu kaufen.

    Andere machen es genauso Dachs aufs Inselnetz, und Netzstrom nur bei Bedarf und wenn Dachs keinen Kontakt zum zum Stromnetz hat.

    Ich bin aber noch auf der Suche, nach einer Lösung zum Selbstbau.

    Und gerade darum bin ich hier, um mir Tipps zu holen, und die Anlage von „Der Dachs läuft“ mal anzusehen.

    So und jetzt bitte ich Dich auch um Deinen AR-4105 ab 11/2018 konformen Ansatz?

    VG Thomas

  • VIC Zerogrid 9.0ESS

    Haha, Du bist echt Lustig. Was denkst Du wurde in dem schönen Schaltschrank verbaut ??? Victron natürlich !! Und genau davon schreiben wir hier die ganze Zeit, weil wir selbst Victrons im Keller haben.


    So und jetzt bitte ich Dich auch um Deinen AR-4105 ab 11/2018 konformen Ansatz?

    Ganz einfach, es gibt keinen ! Auch der Zerogrid nicht.


    Kurze Erklärung : Es muß sichergestellt sein das die Anlage nie mit dem Netz verbunden ist wenn der "Einheitenzertifikatslose" Erzeuger läuft. Dazu braucht es eine sichere Verriegelung zwischen Erzeuger und (Netz)Kuppelschalter.

    Eine solche Verriegelung müsste natürlich nach 4105 11/2018 Zertifiziert sein. Die Victrons haben aber nur funktionale Ein/Ausgänge keine sicherheitsrelevanten und der Dachs ebenso ( hätte er sicherheitsrelevante Kontakte wäre deren Zulassung natürlich abgelaufen ).


    Hast Du verstanden worauf meine Einschätzung "Blödsinn" abziehlt ?


    Wenn Du Dir mal die Mühe machst und die alten 4105 ; 4105 11/2018 Herstellererklärungen G.2 bis F.4 mit den geforderten Einheitenzertifikaten vergleichst wirst Du sehen warum selbst ich als "sehr Vorsichtiger" Praktiker keine Sicherheitsbedenken habe einen 4105er Erzeuger im Notstromkreis eines zb. Victron zu betreiben.


    Aber der neuen Norm entspricht das natürlich nicht.

  • Hallo,

    VIC Zerogrid 9.0ESS

    Haha, Du bist echt Lustig. Was denkst Du wurde in dem schönen Schaltschrank verbaut ??? Victron natürlich !! Und genau davon schreiben wir hier die ganze Zeit, weil wir selbst Victrons im Keller haben.


    Ganz einfach, es gibt keinen ! Auch der Zerogrid nicht.

    Ja, Du hast recht, ich bin vom naturell her ein sehr lustiger Mensch, aber auch nicht ganz dumm 😜

    Natürlich weiß ich, das im VIC System Victrons verbaut sind, darum möchte ich ja auch die Anlage von „Der Dachs läuft“ näher kennenlernen.

    Aber wenn es so ist wie Du schreibst, das Deine Anlage im Keller und der VIC Zerogrid, wegen der darin verbauten Victrons, die gleiche Funktion haben sollen, dann ist Deine Anlage also auch als „Netzersatzanlage“ genehmigt worden, wie der Zerogrid, und Du kannst mir auch genau sagen was die im Zerogrid sonst noch so verbaut haben, um diesen Status zu erreichen, denn das würde mir sehr helfen.

    Trotzdem Danke für den Anstoß, ich werde bei VIC explizit nochmals nachfragen, ob das wirklich so funktioniert mit dem alten Dachs.

    Aussage ist, das alles was am VIC eigenen Netz hängt, genehmigungsfrei ist.


    So und jetzt bitte ich Dich auch um Deinen AR-4105 ab 11/2018 konformen Ansatz?

    Ganz einfach, es gibt keinen ! Auch der Zerogrid nicht.

    Ich weiß, das hier alle viel Erfahrung und Ahnung haben, aber warum bist Du Dir da so sicher??

    Eben, und ich versuche eine mach-, und bezahlbare Lösung zu finden, die der Norm entspricht!

    Aber der neuen Norm entspricht das natürlich nicht.

  • Aber wenn es so ist wie Du schreibst, das Deine Anlage im Keller und der VIC Zerogrid, wegen der darin verbauten Victrons, die gleiche Funktion haben sollen, dann ist Deine Anlage also auch als „Netzersatzanlage“ genehmigt worden, wie der Zerogrid, und Du kannst mir auch genau sagen was die im Zerogrid sonst noch so verbaut haben, um diesen Status zu erreichen, denn das würde mir sehr helfen.

    Schaut man sich die im Netz verfügbaren Bilder an sind da 3 Stück Victron Multigrid und ein Victron MPPT Laderegler verbaut, in der Tür steckt noch die CCGX und ich denke ein Netzteil und Lüfter sind auch noch drin. Bei mir ist das Zeugs an die Wand gedübelt, beim Zerogrid (hoffentlich) ordentlich im Schaltschrank gestapelt.

    Den "Status" also zu Zulassung nach 4105 2018 bringen die Victrons mit, im Downloadbereich ist aber auch noch kein "Einheitenzertifikat" verfügbar deshalb kann auch der Zerogrid keines haben.

    Ja meine Anlage ist als Netzersatzanlage angemeldet und abgenommen. Alle Erzeuger und die Victrons haben bei mir ein 4105 2008 Zertifikat. So weit ich weiss hat Der Dachs läuft ;) seine Anlage noch in der Übergangszeit zur neuen 4105 2018 in Betrieb genommen.

    Rein Funktional stellt der interne Kuppelschalter im Victron die geforderte Netztrennung für den Fehlerfall sicher, intern bedeutet aber auch das dieser nicht von Aussen zu betätigen ist.

    Externe Kuppelschalter sind in der neuen Norm 4110 erst ab 136 KW (MS Ebene ) vorgesehen, können aber auch im NS Bereich verwendet werden. Nur sehe ich auch dort keine genormte Möglichkeit wie vorm starten des Dachs der Kuppelschalter ausgelöst werden soll.


    PS: die Victron Multi haben mittlerweile das Einheitenzertifikat erhalten

  • @Der Dachs läuft
    Zuerst mal: Das sollte keine Kritik an Deinem Vorschlag sein. Es geht darum, das Thema mal konkret zu beleuchten, weil das immer wieder mal auftaucht und ich bisher keinen Sinn darin sehen kann.

    -         Rußfilter
    Ob die Abgase qualitativ nicht schlechter sind, als die eines Brenners wäre zu überprüfen, aber die ökologische Bilanz eines Systems besteht nicht nur aus der Qualität der Abgase. Selbst wenn die Herstellung bzw. der Verschleiß des BHKW nicht berücksichtigt wird (warum auch immer), kostet der Betrieb trotzdem Zeit, Geld und mindestens Schmierstoffe.

    -         Wärmepumpe:
    Im Gegensatz zur Mehrheit hier bin ich ein echter Freund von Wärmepumpen, wo es passt. Dabei halte ich aber den gleichzeitigen Betrieb von BHKW und WP in einem Objekt in aller Regel für wenig sinnvoll, weil sie sich gegenseitig das ohnehin schmale Amortisationspotential wegnehmen. (Ausnahmen mag es geben)

    -         Inselbetrieb:
    Des Menschen Wünsche sind sein Himmelreich! Also wenn jemand meint das soll so sein, dann habe ich da durchaus Verständnis. Trotzdem geht mir ein systematisches verheizen von Strom gegen den Strich und ich bin sicher, dass es dafür auch in einer Insel bessere Alternativen gibt. Nur im Notbetrieb beim Ein-, Um-, Abschalten von Komponenten mag das als Übergang helfen.

    -         Alternativ Gastherme:
    Es fällt mir schwer zu glauben, dass jemand in einer Insel alles auf die Betriebssicherheit eines BHKW setzt. Das kann in einer Kälteperiode ganz schön in die Hose gehen.

    -         Deiner Verlustrechnung beim Einspeisen kann ich nicht ganz folgen. (Bei einer Insel ist das ja ohnehin obsolet).

    Wie gesagt will ich dich nicht kritisieren und wenn Du meinst, eine WP macht bei Dir Sinn, dann will ich Dich nicht davon abhalten (auch wenn ich das wirtschaftlich anders beurteilen würde). Meine Fragestellung geht einzig dahin, ob es realistische Situationen gibt, bei denen das systematische Verheizen von KWK-Strom wirtschaftlich sinnvoll ist. Ich behaupte mal nein, lasse mich aber gerne von einem realistischen Beispiel belehren.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Erst mal allen Frohe Weihnachten, warum so gereizt in der Diskussion?


    Moin,


    ich kanns nur nochmal Wiederholen, soweit der/die Batterie-WR nach 4105 2018 konform sind - und das sind alle aktuellen Modelle - stellen diese den geforderten Anlagen NA-Schutz bereit. Ob dahinter ( im Notstromzweig ) ein Oller Dachs läuft geht den NB nix an, physisch ist der zwar mit dem Netz verbunden aber im Fehlerfall reagiert der Schutz des WR und trennt den Erzeuger vom Netz, nur das ist wichtig !

    Sich nur für den Dachsbetrieb vom Netz trennen zu wollen ist, mit Verlaub, Blödsinn.

    Die Vorgaben sind leider an einigen Stellen blödsinnig, ich kenne mich mit den aktuellen Regeln bei weitem nicht so gut aus wie ihr aber, der Punkt der bei dieser Lösung problematisch ist (aber nicht unlösbar) ist der das ein Einspeisen zuverlässig verhindert werden muss. Also ist die Frage welche Lösung der NB akzeptiert.

    Ich bin aber noch auf der Suche, nach einer Lösung zum Selbstbau.

    Klar ist ein Selbstbau günstiger, nur wer stellt dir dann dafür ein Zertifikat aus? Wie gesagt, mit dem NB klären was er akzeptiert.

    Eine solche Verriegelung müsste natürlich nach 4105 11/2018 Zertifiziert sein.

    Genau!

    Trotzdem Danke für den Anstoß, ich werde bei VIC explizit nochmals nachfragen, ob das wirklich so funktioniert mit dem alten Dachs.

    Funktionieren mit dem Dachs ist nicht dein Problem, das Problem ist was akzeptiert der NB!

    Trotzdem Danke für den Anstoß, ich werde bei VIC explizit nochmals nachfragen, ob das wirklich so funktioniert mit dem alten Dachs.

    Aussage ist, das alles was am VIC eigenen Netz hängt, genehmigungsfrei ist.

    Auch das solltest du mit den Dokumenten von Vitron mit dem NB klären und schriftlich bestätigen lassen! Es soll vorkommen das man dort 3 mal anruft und 3 unterschiedliche Antworten bekommt, da mit den recht seltenen Fällen von "gebraucht wieder in Betriebnahmen" nicht jeder beim lesen der Vorschriften zum gleichen Schluss kommt. Also auf jeden fall Notizen machen damit du zumindest bei weiteren Telefonaten sagen kannst Kollege XY hat mir das so erklärt... Dann müssen die sich einigen wer recht hat, und du im Zweifel mit guten Argumenten darlegen wieso es nicht so ist!

    So weit ich weiss hat Der Dachs läuft ;) seine Anlage noch in der Übergangszeit zur neuen 4105 2018 in Betrieb genommen.

    Stimmt, deshalb bin ich auch nur begrenzt hilfreich!

    Nur sehe ich auch dort keine genormte Möglichkeit wie vorm starten des Dachs der Kuppelschalter ausgelöst werden soll.

    Möglichkeiten gibt es aber genormt... der NB entscheidet was an sein Netz darf, also ist das die erste und entscheidende Baustelle. In der Theorie reicht es ja sogar wenn das wärend des Startvorganges passiert, denn bis zum einkuppeln des Generators ist der Dachs ja technisch gesehen ein Verbraucher.

    Selbst wenn die Herstellung bzw. der Verschleiß des BHKW nicht berücksichtigt wird (warum auch immer)

    Ein Grund, der hier auch zutrifft, genau wie bei mir, ist: Es sind Altgeräte, die ansonsten verschrottet worden wären.

    Dabei halte ich aber den gleichzeitigen Betrieb von BHKW und WP in einem Objekt in aller Regel für wenig sinnvoll, weil sie sich gegenseitig das ohnehin schmale Amortisationspotential wegnehmen. (Ausnahmen mag es geben)

    Da liegt das Problem, das Potential ist nur dann schmal wenn man auf 10 Jahre rechnet. In diesem Fall spielt der Faktor Zeit aber keine Rolle, da es nicht mehr um Förderungen und Vergütungen geht. Außerdem besteht auch immer die Möglichkeit das es nicht ums Geld geht, sondern ums einsparen von Energie, oder reduzieren von Emmissionen. Bei der Kombi nutzt du Strom der mit ~ 95 % Wirkungsgrad erzeugt wird zum Heizen, und mit WP steigerst du dann noch den Wirkungsgrad um den Faktor ~3 - 4. Klar könnte man sagen dass es genauso Sinn macht den Strom einzuspeisen und in Nachbars WP zu verbrauchen. Stimmt, aber da ist es offensichtlich bei Gebrauchtanlagen nicht mehr möglich den Strom nach neuen Vorschriften einzuspeisen, und dann wäre da noch der finanzielle Aspekt.

    - Inselbetrieb:
    Des Menschen Wünsche sind sein Himmelreich! Also wenn jemand meint das soll so sein, dann habe ich da durchaus Verständnis. Trotzdem geht mir ein systematisches verheizen von Strom gegen den Strich und ich bin sicher, dass es dafür auch in einer Insel bessere Alternativen gibt. Nur im Notbetrieb beim Ein-, Um-, Abschalten von Komponenten mag das als Übergang helfen.

    Wo ist das Problem, aufgrund der Gesetzeslage ist einspeisen nicht machbar, also wird erst direktverbraucht, dann gespeichert, und dann (mit WP möglichst effizient) verheizt. Mit WP ist der Gesamtwirkungsgrad auch höher als eine gewöhnliche Therme.

    Deiner Verlustrechnung beim Einspeisen kann ich nicht ganz folgen.

    - Heizöl und Wartungskosten bestimmen den Produktionspreis pro kWh ca. 8ct.


    - Anlage aus der Vergütung bedeutet nur Börsenpreis fürs Einspeisen ~ 4ct. (Verlust 4ct.)


    - Strom in Heizstab bedeutet verringerung der Dachslaufzeit, dann könnte man mit ebenfalls 8 ct. ansetzen, mach ich aber nicht. Ich rechne konservativ, nämlich indem ich so tue als würde das Öl Verbrannt werden, Wirkungsgrad wäre hier ebenfalls ca. 95% aber die Wartungskosten würden entfallen. Also werden diese (bei Selbstwartung 1 - 2 ct.) abgezogen und man landet nur bei den Heizölkosten von 6 - 7 ct. Deshalb entspricht der Verlust bei dieser sichtweise den Wartungskosten von 1 - 2 ct.


    Meine Fragestellung geht einzig dahin, ob es realistische Situationen gibt, bei denen das systematische Verheizen von KWK-Strom wirtschaftlich sinnvoll ist.

    Ja mit WP. Leider gibt es inzwischen scheinbar nur noch die Möglichkeit dies am gleichen Ort zu tun wenn die Anlage gebraucht ist.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • @Der Dachs läuft ;)

    Wir haben in einen Punkt ein unterschiedliches Verständnis:

    Den Betrieb einer WP sehe ich nicht als verheizen an.

    "Verheizen" von Strom bedeutet für mich 1kWh Strom -> 1kWh Wärme.


    Bei einer PV- oder Wind-Anlage, die aus der Förderung läuft, ist verheizen wirtschaftlich sinnvoll, weil der Treibstoff für lau ist und die Wärme mehr wert ist, als man für den Strom bekommt. Beim BHKW-Strom sehe ich das anders.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Ok wenn man sich auf Heizstäbe beschränkt hast du recht, dann muss man halt sehen wie hoch der verheizte Anteil ist (ich denke weniger als 50% der Erzeugung gehen noch OK wenn es keine sinnvollen Alternativen gibt, wie z. B. WP, Speicher oder Einspeisen) Es kommt aber auch drauf an ob einem die wirtschaftliche Seite oder die ökologische Seite wichtiger ist. Ökologisch ist einspeisen natürlich immer zu bevorzugen, dann aber nicht nur vor Heizstab, sondern auch vor Batteriespeicher. Den dürfte man dann nur an Sonnigen nachmittagen oder viel Wind laden... Je nach Vergütungsmodell kann es beim BHKW wirtschaftlich Sinn machen die Einspeisung möglichst gering zu halten, und als letztes mittel bleibt da nur der Heizstab. (siehe Rechnung womit mache ich weniger Verlust)


    Ich bin schon sehr gespannt was der NB für möglichkeiten zur Inbetriebnahme sieht!

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Also ich gehe jetzt mal davon aus, dass parallel zum BHKW immer eine Zusatzheizung vorhanden ist. Und wenn nicht sinnvoll eingespeist werden kann, rechnet sich ein Stromspeicher (ich setze für das Speichern zwischen 4 und 10 ct/kWh Kosten an). Vielleicht kannst Du mal eine (realistische) Situation beschreiben, bei der es sinnvoll ist, BHKW-Strom in nennenswertem Umfang zu verheizen (natürlich im Heizstab, WP ist ganz klar OK).


    >>Ich bin schon sehr gespannt was der NB für möglichkeiten zur Inbetriebnahme sieht!

    Der Netzbetreiber wird vermutlich keine Vorschläge machen, nur sagen "Dein Vorschlag geht (oder nicht)" und beim Vorschlag würde ich ganz auf Alikantes Aussage setzen, weil einfach, sicher und kostengünstig umzusetzen.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.