Wie würdet Ihr die ideale Anlage für (nahezu) autarke Versorgung entwerfen?

  • Herr Deus : das mit der Schnapsidee ist eine logische Konsequenz aus meiner Furcht vor einem Blackout, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit nicht nur von mir eingeschätzt wird nicht mit der Frage ob, sondern wann.

    Und mit mit 9x 6/12 Stunden x 17 kW oder gar 27 kW mit der Wärmepumpe reine Wärme kommt man schon sehr weit. Und da im Notfall die Suppe und das Babyfläschchen auf dem Gaskocher gekocht wird und der Treibstoff ( ohne Rücksicht auf Lebensdauer und Taktung) sehr sehr sparsam für dann wahrscheinlich sehr viel mehr Leute verwendet wird, wird man einige Wochen überleben können....


    "Dann gibt es Erdgas-BHKW und BHKW für Flüssiggas. Man kann die hin und her umstellen, muss aber wissen, wie..."

    Kann man das nicht lernen? Im Notfall gelten ganz andere Vorschriften und Regularien nicht mehr.....

  • Also, Thomas reicht als Anrede.... fühle mich sonst so kompetent....


    Klar gelten im Notfall die Regeln nicht mehr so, aber die der Physik und Chemie gelten dann doch noch und BUMM macht es auch, wenn Anarchie herrscht (oder gerade dann)


    Das BHKW wird, wenn es keine echte Netzersatzlösung ist, nicht laufen ohne vorhandenes Netz. Ohne vorhandenes Netz auch kein Erdgas und kein Wasser...


    Und was die meisten Prepper vergessen: Wenn Du alles hast, sprich Licht und Wärme und was zu Essen und der Rest um Dich rum nicht, würde ich zu den 140k Euro, die Du in die Lösung steckst, nochmal 5 Mille in die Hand nehmen und am Hauptbahnhof 2 oder 3 Knarren kaufen...


    Ich glaube, der alte Werbespruch "Licht lockt Leute" gilt auch für eine großflächigen. längeren Blackout...

  • Danke, Thomas,


    betr. Netz : Das E3-DC S10 E PRO mit bis zu 39 kWh Batteriespeicher sollte ein ausreichendes Netz zum Betrieb des BHKW bereit stellen.


    Betr. Licht lockt Leute : Mit den Nachbarn zusammen haben wir gute Chancen.... nicht mehr und nicht weniger.. btw, ich hasse das Wort Prepper.


    Übrigens : Wie groß seht Ihr denn die Wahrscheinlichkeit, daß der Umstand, daß ich keinerlei Bürokratie haben möchte, keine Steuerbefreiung, keinerlei Zuschüsse und Förderung, keinerlei Anträge stellen möchte etc. dazu führt, daß die Firmen, die ich mit der Ausführung beauftrage mit mir Schiffschaukel fahren und mich gänzlich unkontrolliert über den Tisch ziehen?


    Thomas, Du bis leider 189 km weit weg....

  • Falls ich das nicht falsch verstanden habe, musst Du wissen, dass sämtliche RMB-BHKW und auch die meisten anderen in für Dich relevanter Größe genau null Laut geben, wenn kein Stromnetz da ist, sprich nicht laufen.


    Das BHKW wird, wenn es keine echte Netzersatzlösung ist, nicht laufen ohne vorhandenes Netz. Ohne vorhandenes Netz auch kein Erdgas und kein Wasser...


    betr. Netz : Das E3-DC S10 E PRO mit bis zu 39 kWh Batteriespeicher sollte ein ausreichendes Netz zum Betrieb des BHKW bereit stellen.

    Ein BHKW kann in einer Insel laufen, in dem Fall ist ja die Insel das Netz. Wie bereits erwähnt musst du nur sicherstellen wo der Strom im zweifelsfall hin soll wenn die Batterie voll ist.

    Der entscheidende Punkt ist die Leistung der Wechselrichter, die muss für den Startvorgang des BHKW in der Insel ausreichen. 39 kWh sind sicher ausreichend, bzgl. Wechselrichter müsste man schauen was die können. Wenn die ein sauberes Netz liefern merkt das BHKW keinen Unterschied.

    Hab gerade mal nachgelesen Leistungsseitig kann E3DC 3x3kW das sollte einem normalen BHKW in der -5kw Klasse ausreichen, evtl. sogar mehr. Was ich noch nicht gefunden habe ist die genaue Spezifikation das das Ding in ner Insel liefert.

    Klar gelten im Notfall die Regeln nicht mehr so, aber die der Physik und Chemie gelten dann doch noch und BUMM macht es auch, wenn Anarchie herrscht (oder gerade dann)

    Das ist der springende Punkt, je nach technischer Begabung kann man es hejo vielleicht für den Notfall beibringen oder eben nicht. Interessant ist dann aber auch die Fage wenn man es dir, hejo, einmal gezeigt hat ob du es dann im ernstfall 10 Jahre später auch noch genau weißt und kannst? Vielleicht ist ja einer unter den Nachbarn der ensprechend Ausgebildet ist?

    Wenn du technisch begabt bist kannst du das Projekt übrigens ein paar Nummern kleiner evtl. für 30k umsetzen...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

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  • Ich habe es mit einem gebrauchten Dachs, 10kW Ost West PV, 3x Victron Multiplus und 1x BYD 13,8 kW realisiert.

    24 k€ und alles in Eigenleistung. Elektriker nur für das nötigste. Dachse bekommst du für ca. 2000 € ca. 10 Jahre alt. Die werden, da keine KWK Förerdung mehr rausgeschmissen. Meiner hatte 40k Betriebsstungen und läuft inzwischen bei mir 7000 Stunden problemlos. Der Ausfallsicherheit wegen hab ich mir einen kompletten 2. Dachs einfach daneben gestellt der ist zwar nicht angeschlossen aber im Bedarfsfall kann ich auch an einem Feiertag die meisten Probleme selbst lösen, da Ersatzteile ja vorhanden... Da es bei uns kein Gas gibt und meine Frau auch kein Flüssiggas wollte mussten wir Heizöl nehmen. Damit stellt sich für mich die Frage nach den Umstellungen von Erd auf Flüssiggas nicht.

    Das System funktioniert bisher ohne Probleme, allerdings Netzparalell. Ich hab mir den Papierkram angetan. Testweise hab ich mal einen halben Tag als Insel laufen lassen, ein Heizstab schaltet zu wenn die Batterie voll ist. Wenn ausschließlich aus der Batterie Strom kommt, da Heizung aus und Sonne weg muss man darauf achten nicht zu viele Verbraucher gleichzeitig laufen zu lassen. Bei mir führt eine Brunnenpumpe mit 2 kW (wesentlich höherer Einschaltstrom) zu einer Überlast eines Wechselrichters, alle anderen Einzelverbraucher stellen bei mir kein Problem dar. Allerdings muss man schon darauf achten das nicht gleichzeitig Spül und Waschmaschine laufen, insofern sie auf der gleichen Phase liegen...


    Das entspricht etwa deinem Vorhaben was die BHKW Klasse angeht, hälfte PV, die WR können 3*2,3kW (deine Auswahl könnte 3*3kW) und die Batterie ist nur 1/3 so groß.


    Aufpreis für die Verdopplung der PV wäre ca. 10k€ für Verdreifachung der Batterie ca. 12 k€ und für die WR Verdopplung könnte man mit 3 k€ kalkulieren.


    Baustellenabhängige Variablen z. B. Leitungslängen etc. würde ich mit bis zu 2000 € zusätzlich schätzen.



    Hab mal ein Diagramm angehängt. Die Netzbezüge kamen dadurch zustande das meine Frau anfänglich noch abends um 11 bei vollem Heizungspuffer oben genannte Verbraucher zeitgleich betrieben hat.

    PV Erzeugung und Aggregat könnte ich hier auch darstellen, dafür müsste ich aber noch 2 Zähler installieren und das war mir gerade die 300 € nicht wert. Man kann den Wechselrichtern auch sagen sie sollen das BHKW anfordern wenn die WR ausgelastet sind, aber das funktioniert nur wenn das BHKW nicht wegen heißem Pufferspeicher gesperrt ist.

    Dateien

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

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  • Whow, D; Danke für die Wahnsinns-Arbeit, die Du Dir gemacht hast! Da werde ich mich näher beschäftigen müssen, um das Konzept nachzuvollziehen. Aber es ist absehbar, daß ich in meinem Alter von allzuviel Schrauben und Selbstmachen absehen sollte. Mein oberstes Ziel ist ein zuverlässiger und möglichst störungsfreier Betrieb.

    Von der PV Technik, den Wärmepumpen und den Batterien weiß ich, daß das sehr zuverlässig arbeiten kann, wenn optimal konfiguriert. Die großen Fragezeichen sind bei dem Verbrennungsmotor des BHKW und da gilt es herauszufinden, mit welchem System man unter Berücksichtigung des lokalen? "Servicepartners" die besten Möglichkeiten hat.

    Es gibt da sehr viele Konfliktlinien : Garantie des Herstellers : Überwachung des Herstellers : Stillstand / Instandsetzungszeit : Bevormundung : Abhängigkeit : Verfügbarkeit von Ersatzteilen : Dokumentation/Offenheit : Verfügbarkeit von Hilfestellung und Know-How im Netz etc.


    Nochmals : Besten Dank!

  • Es gibt da sehr viele Konfliktlinien : Garantie des Herstellers : Überwachung des Herstellers : Stillstand / Instandsetzungszeit : Bevormundung : Abhängigkeit : Verfügbarkeit von Ersatzteilen : Dokumentation/Offenheit : Verfügbarkeit von Hilfestellung und Know-How im Netz etc.

    Naja, die sind alle lösbar. Bei RMB:

    Online-Überwachung 2 Jahre inklusive, danach Option auf jeweils 2 Jahre Verlängerung


    Vollwartugsvertrag ja oder nein? Muss jeder selber wissen


    Falls ja: Einfluss des Herstellers auf die Betriebweise, -daten etc., denn der muss dann ja auch für die Funktion geradestehen


    Wer keinen Vollwartungsvertrag hat, kann nach 2 Jahren und einer Minute machen, was er will. Mit dem Hammer reinkloppen, sich umbringen mit der Maschine oder was auch immer ist dann alles möglich.


    Das Thema Wartung ist jedoch ganz unzeitgemäß nicht Transgender-geeignet, sprich man hat entweder einen VOWA oder man hat keinen. Sprich keinen haben aber die Rechte daraus ableiten, geht nicht.


    Wenn einer keinen VOWA hat, muss er dann eben einen finden, der den Service macht, sprich die Wartungen und die Reparaturen. Der haftet dann auch für seine Arbeit und das, was er an Deiner Maschine so macht. Diejenigen, die Hilfestellung aus den Tiefen des WWW geben, haften nie, haben aber den Vorteil, dass der Unsinn, den sie ab und an verzapfen, für sie keine Konsequenzen hat, für den Betreiber dann aber ggf. doch.


    Man kann es auch an einem Beispiel klarmachen:

    Ein kg Rinderfilet kostet 49 Euro. Es gibt auch, wenn man sucht, welches für 39 Euro.


    Rinderfilet für 9 Euro ist kein Rinderfilet. Ne Kuh selber großzuziehen, um so an das Filet zu kommen, ist kompliziert und teurer.

  • Thomas, Du rennst andauernd bereits offene Türen ein, musst jede Menge schlechte Erfahrungen gemacht haben mit superschlauen Spitzklickern, die alles besser wissen und alles erwarten 7 verlangen, aber nix bezahlen wollen.

    Mein Ziel ist, wie das Thema sagt, es richtig zu machen, möglichst wenig Kompromisse eingehen, mit Priorität auf Zuverlässigkeit.

    Daß das seinen Preis hat, ist mir, ich wiederhole mich, völlig klar!

    Nochmal die Eckpunkte :

    Ich will keine Anträge ausfüllen, keine Steuerbefreiungen, keine Zulagen, Genehmigungen, ich will unabhängig sein von Bevormundung und Kontrolle durch Behörden. Ich will weder EEG- Umlage zahlen noch Steuern auf meinen Eigenverbrauch.

    Das hat natürlich einen Preis, der besteht aus höheren Kosten in der Anschaffung, Überschuss-Produktion im Sommer und natürlich strikter Netztrennung / Einspeiseverbot / Insel-Betrieb.


    Ich weiß, daß jenseits der Zyklen-Rechnerei eine Batteriezelle, die nur zu 80 % geladen wird und nur bis 20% Kapazität entladen wird ewig hält. Mein Lexus mit seinen NiMh Zellen beweist mir das seit 14 Jahren, bei meiner Li Ion Batterie von 1,4 kWh, die ich seit 12 Jahren in meinem Liegerad in Einsatz habe und nicht mit einem 08/15 Ladegerät ,sondern mit einem einstellbaren Netzteil lade, weiß ich das ebenso.

    Der Batteriespeicher ist eine teure Angelegenheit, ja, aber letztlich unverzichtbar zum Erreichen von Unabhängigkeit und Stabilität.

    Ich vergaß zu erwähnen, daß ich einen Aufzug im Haus habe, derzeit, um zwei behinderten alten Damen noch einigermaßen Mobilität zu ermöglichen, in ein paar Jahren wahrscheinlich selber darauf angewiesen. Der Aufzug hat eine Pumpe von 14 kW, die derzeit 10-20 Mal für jeweils 90 Sekunden im Einsatz ist. Alleine dafür brauche ich eine leistungsfähige Anlage mit ordentlich Wechselrichterleistung und Batteriekapazität.


    Ich entnehme D; `s Ausführungen, daß die Batteriekapazität und das Wärmemanagement die kritischen Größen sind. Deshalb ist die (dreiphasige, modulierende) Wärmepumpe eine Schlüsselkomponente, die mir erlaubt, in den Monaten November bis Februar frei zu wählen zwischen Stromproduktion mit Abwärmenutzung und Nur-Wärmeerzeugung (BHKW+WP).

    Ab Mitte Februar oder Anfang März und bis September liefert meine PV Anlage den gesamten Strom für Haushalt und Wärme bzw. Kühlung im Sommer.

    Mein "Vorurteil", daß sich ein BHKW nur "rechnet", wenn es min. 5000 Bh läuft, hat sich als falsch herausgestellt. Dem ist es (fast) egal, wenn es zwischen März und Oktober stillsteht.

    Thomas lehrt mich, auf eine optimale Wartung des BHKW mehr zu achten, als auf theoretische Erwägungen und technische Daten.


    Was ich noch herausfinden muss ist, ob der Wegfall jeglicher behördlicher Einbeziehung dazu führen kann, daß die Lieferanten mit mir Schlitten fahren können, bzw. in technischer Hinsicht, ob die Geräte im Hinblick auf die Erfüllung idiotischer Vorschriften Eigenschaften und Einschränkungen aufweisen, die dem gesunden Menschenverstand ( und meinen Zielsetzungen) widersprechen.

  • Der Aufzug hat eine Pumpe von 14 kW, die derzeit 10-20 Mal für jeweils 90 Sekunden im Einsatz ist. Alleine dafür brauche ich eine leistungsfähige Anlage mit ordentlich Wechselrichterleistung und Batteriekapazität.

    Der wird nicht laufen mit den WR Leistungen von E3DC. Die WR geben 3x3kW ab, sind 9, selbst wenn du ein 5 kW BHKW vorher startest hast du mit Direktverbrauch und Batteriestrom nur 14 kW zur verfügung. Der Einschaltstrom dieser Pumpe ist sicher höher als die Nennleistung, daraus ergibt sich sobald der Aufzug benutzt wird gehen im Haus die Lichter aus!


    Wenn du Angst hast über den Tisch gezogen zu werden stell doch einfach die Angebote hier ein. Irgendwer wird sicher aufschreien wenn was offensichtlich nicht passt.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • D;, ich habe meinen Aufzughersteller kontaktiert und in bezug auf die Spezifikation von E3-DC angefragt, ob es Möglichkeiten gibt, die FU getsuerte Hydraulikpumpe ggflls. auf Kosten der Fahrgeschwindigkeit in der Leistung zu begrenzen.


    Betr. "Über den Tisch ziehen", ich befürchte nicht preislich über den Tisch gezogen zu werden, sondern in Bezug auf Schlampigkeit bei der Ausführung ohne "behördliche" Kontrolle....

  • Betr. "Über den Tisch ziehen", ich befürchte nicht preislich über den Tisch gezogen zu werden, sondern in Bezug auf Schlampigkeit bei der Ausführung ohne "behördliche" Kontrolle....

    Diese Angst in unbegründet. Gäbe es die behördliche Kontrolle über die Qualität der Arbeit von BHKW-Herstellern und Firmen, die BHKWs warten und reparieren, wären unsere Gefängnisse noch voller, als sie es jetzt schon sind.


    Bei Dir konkret geht es darum, ob Hersteller x oder y eine Freigabe dafür gibt, dass sein Produkt wie von Dir angedacht installiert und betrieben werden darf.


    Wenn der Hersteller schlau ist, nimmt er 500 Euro für die Prüfung, genau wie derjenige, der die Anlage plant und Dir dann ein Angebot macht, denn manchmal verbrennt man dann doch seine Zeit und guckt in die Röhre...


    Offenes Wort: Da ich mir sicher bin, dass Du die Sache eh nicht umsetzt, habe ich mich mit dem Lesen nicht so verausgabt. Ich denke aber, dass Du um die Anmeldung im MASTADA nicht herumkommen wirst, ebenso wie um die Anmeldung beim Versorger u.s.w..

  • Thomas, (so durfte ich Dich ja ansprechen)

    "Offenes Wort: Da ich mir sicher bin, dass Du die Sache eh nicht umsetzt, habe ich mich mit dem Lesen nicht so verausgabt. Ich denke aber, dass Du um die Anmeldung im MASTADA nicht herumkommen wirst, ebenso wie um die Anmeldung beim Versorger u.s.w.."


    Ich kann gegen Deine Meinung nicht argumentieren, fände die Vorstellung, hier zum Zeitvertreib herumzuphantasieren und die kostbare Zeit Anderer zu verschwenden jedoch schon merkwürdig.

    Ich werde die Anlage definitiv nicht realisieren, wenn damit unternehmerisch tätig werde, einen Steuerberater bezahlen muss und alle möglichen Meldungen machen und Auseinandersetzungen mit allen möglichen Institutionen führen muss! Die gestern hier verlinkte Schrift :

    https://asue.de/sites/default/…ung_Mini-BHKW_2019-05.pdf
    ist ein Albtraum!

    Ich gebe zu, daß ich mir (noch) nicht sicher bin, ob ich mich durch komplette Trennung vom Netz (notfalls durch gezielte Spannungsabweichung?)

    des Zugriffs der Bürokraten erwehren kann.


    VIC etwa schreibt :

    "

    Aufgrund der zahlreichen Nachfragen wurde der Gesetzestext des § 61 Abs. 2. Nr. 2 EEG, im Februar 2017 geändert.

    Zitat
    >> vorher EEG 2016: § 61 Abs. 2 Nr. 2 EEG entfällt die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage, wenn der Eigenversorger weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen ist.
    Zitat
    Nachher EEG 2017: § 61 Abs. 2 Nr. 2 EEG entfällt die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage, wenn die Stromerzeugungsanlage weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen ist. <<

    Es wird auch in Zukunft so bleiben wie die Clearingstelle festgestellt hat. Nachfolgend der exakte Wortlaut:

    Zitat
    >> 3.1.4 Erfordernis eines Netzanschlusses (Frage 1.c) Auf Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar (§ 8 Abs. 2 EEG 2009) an ein Netz für die allgemeine Versorgung angeschlossen sind (Inselanlagen), ist § 33 Abs. 2 EEG 2009 nicht anwendbar. Allerdings ergibt sich die Voraussetzung eines Netzanschlusses nicht zwingend aus dem Wortlaut des § 33 Abs. 2 EEG 2009 oder des § 16 Abs. 1 EEG 2009. Jedoch bezieht sich § 33 Abs. 2 EEG 2009 auf „Anlagen nach Abs. 1“ und stellt einen Bezug zu dem Vergütungsanspruch bei Volleinspeisung auch dadurch her, dass er in einem Fall von einer „Verringerung“ der Vergütungen spricht (§ 33 Abs. 2 EEG 2009 (a.F.)) und im anderen Fall einen Abzugsbetrag von dem Vergütungssatz bei Volleinspeisung regelt (§ 33 Abs. 2 EEG 2009 (n.F.)). Bereits darin ist ein Anhaltspunkt dafür zu sehen, dass das Gesetz voraussetzt, dass für den Strom ein Vergütungsanspruch nach § 33 Abs. 1 EEG 2009 bestünde, wenn er nicht selbst verbraucht wird. Ein solcher Vergütungsanspruch setzt aber wiederum voraus, dass ein Netzanschluss besteht, über den der Strom nach § 8 Abs. 1 oder Abs. 2 EEG 2009 eingespeist werden kann. <<

    Die Auffassung der Clearingstelle des Bundeswirtschaftsministeriums ist nicht immer dieselbe wie die der BNA. Daher wurde in letzter Instanz bei Gericht fest gestellt, dass bei unklarer Auffassung, immer der Auffassung der Clearingstelle zu folgen ist. Die Clearingstelle gibt exakte Empfehlungen für Ratsuchende bevor diese eine Investition tätigen.

    "

    Ich wäre bereit, notfalls die Zählermiete und den Basispreis für meinen Netzanschluss weiter zu bezahlen bei 0-Verbrauch, auch eine einmalige Registrierung oder Anmeldung tut nicht allzu weh.

    Für meine alte PV Anlage habe ich einen reinen Einspeisezähler, den sie mir von mir aus verplomben oder auf die bisher plausible Einspeiseleistung begrenzen können.

    Aber alles, was darüber an Dokumentationspflichten hinaus geht würde mein Projekt killen, zumindest bis zu dem Zeitpunkt, bis bessere EU-Richtlinien (ich kann es kaum glauben, daß die EU einmal Vorschriften erlässt, die irgend etwas vereinfachen) die Situation verändern.

    Ich schaffe mir mit ordnungsgemäß erworbenen und versteuerten Mitteln Maschinen an, mit denen ich für meinen eigenen Verbrauch Strom und Wärme erzeugen kann. Diesen Strom und die Wärme gebe ich kostenlos weiter an meinen Sohn, meine Mutter und meine Schwiegermutter im gleichen Haus. Ich nehme niemandem etwas weg, schädige niemanden, im Gegenteil ich befolge konsequent das gemeinsame gesellschaftliche Ziel, den Verbrauch von fossilen Brennstoffen einzusparen und den CO2 Ausstoß zu minimieren.

    Das hätte ich schon gerne schriftlich, daß ich das nicht darf!


    Übrigens : Was ist "MASTADA"?

  • MASTADA ist das Marktstammdatenregister, bei dem jeder seine Anlage (BHKW, PV, Speicher) anmelden muss. Wurde von wirklich komplett irren Menschen entwickelt und hat für sehr viel Spaß gesorgt...


    Was auch noch ist:

    Wenn Du Dir dann mal den ganzen Mist reingepfiffen hast und meinst, Du kennst Dich mit der Thematik aus, kommt wieder was Neues... geht mir zweimal im Jahr so... mindestens....


    Oftmals erfährt man die Neuerungen durch Zufall. Und diese Neuerungen haben dann wieder Auswirkungen. Und dann hat man die Neuerung verstanden und stellt sich drauf ein. Und dann kommt die nächste Neuerung.