Wie wird Einspeisung eines BHKWs verteilt?

  • Hallöchen.


    Bisher wurden die Stromkosten bei uns,14 WE, 1.100 qm, wie folgt abgerechnet:

    Kosten für Gas + Kosten für Wartung(1/3 vom Dachs) +EEG Umlage+ Netzbezug - Energiesteuererstattung Gas - Einnahme für Einspeisung --KWKGutschrift = Summe X.

    X / Summe kWh aller Stromzähler = Preis/ kWh (lag bei uns 2016 bei 0,066 €/kWh) Mit diesem Preis wurde jeder Stromzähler abgerechnet.


    Jetzt kommt ein Schlaumeier und will die Vergütung für Einspeisung nach Anteilen verteilen, mit dem Argument, man wäre per Anteil auch an der Investition beteiligt gewesen.

    D.h. im schlimmsten Fall bekommt, bei gleichem Stromverbrauch, eine 100qm große Wohnung doppelt so viel wie eine 50qm große Wohnung.


    Wenn die Einnahme nach Anteilen verteilt werden, müssten doch auch die Kosten (Wartung, EEG-Umlage) nach Anteilen verteilt werden oder?


    Was halten unsere Finanzexperten davon? Kann jemand helfen?


    Scharmantes Wochenende, Lorbas13

  • Moin Lorbas13 ,


    dass es beim Strom eine allgemein gültige Lösung gibt (insbesondere eine, die irgendwo vorgeschrieben ist) halte ich für unwahrscheinlich. Wärmekosten müssen dagegen nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden: Soweit ich weiß wird dort die Verteilung mit 70% der Kosten nach Verbrauch vorgeschrieben, der Rest nach Quadratmetern.


    Vor diesem Hintergrund (und unter der Voraussetzung, dass größere Wohnungen einen entsprechend höheren Anteil an den Investitionskosten des BHKW getragen haben als kleinere) würde ich folgende Lösung für gerecht halten:


    Im ersten Schritt werden die anteiligen Kosten für Wärme herausgerechnet. Bei den Gaskosten geht das nach thermischer und elektrischer Leistung des BHKW. Beispiel: 5 kW(el) und 10 kW(th) bedeutet, dass exakt zwei Drittel der Gaskosten auf die Wärme entfallen. Die Einnahmen aus der Energiesteuer-Erstattung würde ich dabei vor der Verteilung als Gutschrift bei den Gaskosten ansetzen. Bei den Wartungskosten müsst Ihr für die Aufteilung einen geeigneten Schlüssel finden: Entweder man nimmt den gleichen Schlüssel wie beim Gas, oder man setzt bei der Wärme die Standardkosten für die Wartung eines Gaskessels mit gleicher thermischer Leistung an und rechnet den Rest dem Strom zu. Zusammen sind dies die Wärmekosten, und die werden (ggf. einschl. sämtlicher Kosten für den Betrieb eines Spitzenlastkessels) wie üblich nach Heizkostenverordnung abgerechnet.


    Alle verbleibenden Kosten (also Gas & Wartung anteilig + EEG-Umlage + Netzbezug, abzüglich einer Gutschrift in Höhe des KWK-Bonus auf den Eigenverbrauch) gehören zum Strom und werden nach Verbrauch (Stromzähler) der einzelnen Wohnungen verteilt. Der auf das Haus entfallende Anteil (für Treppenhausbeleuchtung etc) wird wie sonst auch üblich nach Quadratmetern verteilt.


    Falls neben der Routinewartung Reparaturen anfallen, wären die Kosten dafür im Vermietungsfall (anders als Strom- und Wärmekosten) nicht umlegbar, sondern von den Eigentümern entsprechend ihren Anteilen zu tragen. Im Gegenzug stellen die verbleibenden Einkünfte (Einspeisevergütung + KWK-Bonus auf den eingespeisten Strom) den "Gewinn" dar, der ebenfalls von den Eigentümern entsprechend ihren Anteilen vereinnahmt würde. Beides hat mit dem Verbrauch von Strom & Wärme nichts zu tun. Ich halte es daher für richtig, wenn sowohl allfällige Reparaturkosten als auch die Einkünfte aus Stromeinspeisung nach Anteilen verteilt werden. (Ich sehe übrigens nichts Ungerechtes darin, wenn bei gleichem Stromverbrauch der Eigentümer einer 100 qm Wohnung von diesen Einkünften das Doppelte erhält wie der einer 50 qm Wohnung. Schließlich hat er zuvor auch das Doppelte für seinen Anteil am BHKW bezahlt. Und wenn Reparaturen anfallen, zahlt er auch wieder das Doppelte.)


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)