Wartungsgebühren Viessmann: geht's noch?

  • Hallo liebe Teilnehmer,

    als Mitglied einer WEG bin ich sozusagen zufällig Miteigentümer eines BHKW geworden (Viessmann vitobloc 200 EM 18/36). Das Heizungskonzept wie auch der Wartungsvertrag und die Einspeisung in das Netz wurde vom Bauträger vorab festgelegt. Nach dem ersten Jahr ( in dem das Gerät 2 Monate lang auf Störung stand, ohne dass es bemerkt wurde - es wäre die erste Wartung fällig gewesen) ergibt sich eine erschreckende Bilanz. Die Erlöse für die Einspeisung sind kläglich (ca 6000 €) und werden vollständig von den Wartungskosten aufgefressen. Noch schlimmer erscheint mir der Umstand, dass schon für das Jahr 2017 nach einem Verbrauch von 7800 kWh Gas - Erstinstallation im Oktober 2017 - eine Wartung für 5364 € zu Buche schlägt, eine weitere Zahlung wurde mit 5355 € im Jahr 2018 fällig.

    Man stelle sich vor: ich kaufe einen VW Golf und zahle schon nach drei Monaten 5000 € Kundendienst und dann jedes Jahr nochmal diesen Betrag....

    Im Netz liest man allgemein, dass die Wartung eines BHKW mit etwa 2-4 ct pro kWh elektrischer Leistung im Jahr zu veranschlagen ist.

    Bisher hat das BHKW ca. 9000 Betriebsstunden auf dem Tacho, eingespeist wurden im Jahr 2018 43 000 kWh (bei einem BHKW-Gasverbrauch von 215 000 kWh) - das wären dann 1720 € im Jahr , wenn 4 ct veranschlagt werden. Viessmann genehmigt sich 12,5 ct/kWh, im ersten Jahr sogar 4 bis 5 €/ kWh.

    Wer hat Erfahrung mit einem Viessmann- Gerät und kann uns in der Einschätzung des Problems helfen?

    Soweit ich bisher weiß, kann man unterschiedliche Wartungsstufen ordern; wir haben offensichtlich vom Bauträger die all-inclusive-Variante bekommen. Offensichtlich geht man davon aus, dass die Eigentümer und Mieter die Abrechnung sowieso nicht verstehen und froh sind, wenns warm ist.

    Mittlerweile haben wir als Eigentümer eine Kommission gebildet, in der das weitere Vorgehen geplant werden soll. M.E wird man den Wartungsvertrag als erstes kündigen müssen; dann geht es um die Frage, wie man den teuer erzeugten Strom sinnvoll selbst nutzen kann (z.B. in einer Kundenanlage).

    Gerade angesichts der aktuellen Klimadiskussion kanns einem schwindlig werden, wie die gut gemeinte und ökologisch ungemein sinnvolle KWK in der praktischen Umsetzung kaputt gemacht wird. In einer benachbarten Wohnanlage (vom selben Bauträger erstellt) hat man konsequenterweise das BHKW abgestellt und lässt es rosten.

    Ich freue mich über Eure Unterstützung

    mit bestem Dank

    w.h.

  • Bei einer solchen Anlage muß eine regelmäßige Überwachung stattfinden. Entweder per Hausmeister oder per Fernüberwachung mit Störmeldung. Das nichtbemerken der Wartungsmeldung heisst nichts anderes als das sich eben keiner um die Heizung kümmert.


    4ct/kwh sind reine Wartungskosten bei einem BHKW, wenn das ein VoWa Vertrag ist, kostet der auch mehr. Und bei den Beträgen tippe ich, das da auch weitere Kosten, zB Heizungswartung, dabei sind.

  • Moin,


    euer Vitobloc hat nun mal ein Wartungsintervall von nur 2000Stunden, die hat er dann von Oktober bis Ende 2017 gerissen.


    Das Gerät ist nicht unbedingt schlecht, es nutzt Brennwert kann Modulieren und ist sogar Inselfähig.

    Euer Konzept der Volleinspeisung trägt scheinbar mit ca.12 Cent für Volleinspeisung nicht, daher rate ich durch Modulation/Leistungsbegrenzung nur die 30.000kWh Allgemeinstrom zu erzeugen und auf einen günstigeren Wartungsvertrag zu wechseln.


    mfg

  • Moin,


    zunächst muss man Preise für die Wartung und für einen "Vollwartungsvertrag" voneinander differenzieren. Bei einem Vollwartungsvertrag sind für gewöhnlich alle Reparaturen und weiteren Kosten inkludiert. Dazu zählt für gewöhnlich aber auch eine Fernüberwachung. Wenn das BHKW trotz Fernüberwachung monatelang steht, sollte man Viessmann kräftig schütteln, bis Taler herausfallen. Möglicherweise ist aber keine Fernüberwachung inkludiert oder es wurde schlicht nie die Verbindung hergestellt?! Dann sollte man da den Schuldigen suchen. Wie schon von anderen geschrieben, sind allerdings selbst dann 12,5 Cent/kWh sehr viel. Kann aber sein, dass da tatsächlich auch die Kesselvollwartung inkludiert ist?! Hier muss man sich die Verträge mal genau ansehen - einfach nur durch die kWh(el) zu teilen greift zu kurz.


    Auch muss man sich fragen, warum das BHKW überhaupt eingebaut wurde. Vermutlich wegen EnEV/KfW - und dann kann man die Betriebskosten nicht einfach so für sich nehmen. Hat das BHKW hier für zehntausende Euro Ersparnis an anderer Stelle gesorgt oder Zuschüsse oder günstige Finanzierungen für alle Wohnungen ermöglicht, muss man das einbeziehen.


    Unabhängig davon muss man sich nun fragen, wie das BHKW am wirtschaftlichsten zu betreiben ist. Hat der Vollwarungsvertrag Kosten pro kWh(el), könnte man die Leistung reduzieren (Modulation), sodass das BHKW den Allgemeinstrom deckt und nicht so viel einspeist. Auch muss man sehen, dass die Einspeisevergütung nicht die einzige Einnahme ist - wird der Allgemeinstrombezug verringert, spart das viel Geld. Auf das Gas gibt es die Energiesteuer (anteilig) zurück und für jede erzeugte kWh gibt es 4 Cent KWK-Zuschlag - bei Netzeinspeisung sogar 8 Cent/kWh. Hier muss man also mal eine Vollkostenrechnung anstellen. Wenn das BHKW tatsächlich nur einspeist, wäre sofort die Umstellung auf einen vorrangigen Eigenverbrauch zumindest für den Allgemeinstrom zu prüfen.


    Ohne ein volles Mieterstromprojekt zu fahren mit Umklemmen aller Zähler und PiPaPo könnte man auch schauen, ob man über http://www.buzzn.net eine lokale Gruppe aufsetzt und so die Bewohner günstigeren BHKW-Strom beziehen können UND die Einspeisung besser vergütet wird als beim Netzbetreiber.


    So viele Ideen - man muss sie nur konstruktiv suchen. :hutab:

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Liebe Leut, besten Dank für die raschen und umfassenden Antworten auf unsere Fragen.

    Einige Dinge sind zu ergänzen:

    Das Wartungsintervall beim Vitobloc beträgt nicht 2000, sondern 6000 Bh. Kassiert wird allerdings offenbar im jährlichen Turnus unabhängig von der realen Wartung (die bisher nur einmal bei 6000 h im letzten September war).

    Der Anlagenstillstand geschah unter laufendem Vollwartungsvertrag. Allerdings weiß ich nicht, ob die Fernwartung zu diesem Zeitpunkt schon installiert war.

    Die Kesselwartung läuft extra, ist nicht inkludiert.

    Das BHKW wurde offenbar eingebaut, um die KfW-Kriterien zu erfüllen und bei den potentiellen Kunden ein ökologisches Mäntelchen zu platzieren. Die Beute ist allerdings beim Bauträger geblieben.8)

  • mh _()_,


    die technische Beschreibung sagt 2000h, erst der Nachfolger 20/39 ist mit 6000h angegeben. Aber seis drum du wirst das schon wissen.

    Das der VoWa jährlich abkassiert wird ist auch üblich, aber nicht Kalenderjährlich sondern aller 12Monate, sodass Deine Aussage "5000€ nach 3Monaten" relativiert wird.


    mfg

  • bezüglich der wartung gibts wohl unterschiedliche Angaben. Tippe mal, die Typangabe des BHKW stimmt nicht. Schon in der Typenliste von 2012 steht der EM 20-39 drin, und der hat 6000 Bh wartungsintervall.