Jetzt verstehe ich auch, warum die Versorger bei der Inbetriebnahme des BHKW eine Abrechnung der eingespeisten kWh nach den Werten des geeichten KWK-Zählers abgelehnt haben. Damals hatten bereits viele Forennutzer über diese Weigerung der Versorger berichtet.
Zumindest halbwegs verständlich ist das nur, wenn die vom Versorger stattdessen installierten bzw. geforderten Zähler - so wie bei Dir - tatsächlich eine höhere Genauigkeitsklasse haben. Ich bin mir nicht sicher, ob das in allen berichteten Fällen so war, und (selbst wenn es so war) noch weniger ob ein genauerer Zähler ausgerechnet hier wirklich Sinn macht.
Bei einem BHKW bzw. einer BZ der 0,75 bis 1-kW-Klasse (das waren die Fälle wo die meisten dieser Weigerungen berichtet wurden, besonders bei der Vitovalor) laufen vielleicht 4-6000 kWh im Jahr über den Zähler. Bei einer mittleren Vergütung (reale plus fiktive Einspeisung) einschl. KWK-Zulage von 10 ct/kWh netto entspricht das gerade mal 400-600 EUR/Jahr, die über so einen Zähler abgerechnet werden. Jeder normale Haushalt mit 4000 kWh Verbrauch hat bei 25 ct/kWh netto das doppelte Abrechnungsvolumen, und da haben die Versorger keine Probleme, die ungenaueren Class A Zähler einzubauen. Selbst unser PV-Erzeugungszähler, wo im Jahr mehr als 2.500 EUR EEG-Vergütung drüber laufen, ist nur Class 1 (entspricht A).
Also ich halte derartige Weigerungen mancher Versorger eher für Schikane – ausgenommen vielleicht die derzeit noch verschwindend wenigen Fälle, wo ein Smart Meter eingebaut wurde oder für die nahe Zukunft geplant ist.