Macht eine Viessmann Vitovalor PT2 Sinn für mich ?

  • Amortation nach 8 Jahren und 10 Jahre Vollwartungsvertrag all incl. bedeutet doch min. 2 Jahre Gewinn. Wo ist das Problem?

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Ich glaube da ist in der Ersparnisrechnung zuviel unsichertheit, denn läuft das Ding im jahr 6300h oder nur 4500h oder nur 3000h? das hängt ja so wie es aussieht davon ab ob ich im Sommer genug WW verbrauchen kann.

    Klar kostet heizen Geld nämlich auf 10Jahre gerechnet momentan 9000€ für ne BWT inkl wartung und 30000€ Strom und Gas für mein Haus

    Solange niemand genau sagen kann was die PT2 pro Jahr an Energie produziert bzw einspart ist das Glaskugel kieken

  • R100S


    Konkret für Dich ist das Ding nix, ebenso auch keine andere BSZ oder irgendwas, was mehr Geld kostet als Gas-BW.

    Kauf Dir ne Gas-Brennwertkiste und gut ist.

    Solange niemand genau sagen kann was die PT2 pro Jahr an Energie produziert bzw einspart ist das Glaskugel kieken

    Das kann niemand sagen, da u. a. niemand weiß, wie sich die Strom- und Gaspreise entwickeln. Ohne BSZ und ohne Eigenstromerzeugung hast Du die generelle Sicherheit auf Jahre hinaus, Dich auch weiterhin vom Energieversorger abkochen zu lassen. Energiewende machen die anderen schon für Dich.

  • Nur mal zum überlegen:

    Wenn man sich mal für seine Gesamt-Energiekosten interessiert innerhalb von 20 Jahren, dann nimmt man die heutigen Kosten und multpliziert diese mit 33. Das ergibt die Kostensumme bei einer Preissteigerung von 5%.

    Bei 3000,-€ heute also in 20 Jahren insgesamt 99.000€.

  • Also bzgl. des großen Wartungsvertrages...

    Da haben mir beide lokalen Heizungsbauer von abgeraten. Ihr eigenen Erfahrungen mit dem Brennwertgerät nach würden sich die 4500 Euro Aufpreis nicht rechnen... (bei mir waren beide Wartungsverträge für die 10 Jahre der BZ bei 1500 Euro).


    Mal schauen wo ich da nach 10 Jahren sein werde ;)

  • Eigentlich ne relativ einfache Sache:

    a) Wenn man die Heizung direkt aus dem Wasserhahn befüllt, also so, wie man das seit 123 Jahren gemacht hat, rate ich dringend zum Vollwartungsvertrag auch für das Brennwertgerät. Wobei dann allerdings Viessmann sicher im Klein- oder Ganzkleingedruckten stehen hat, dass bei Befüllung mit nicht VDI-2035-konformem Wasser keiner mehr in Allendorf ans Telefon geht, wenn was kaputt ist.


    b) Eine sachgerecht durchgeführte Wartung an einem Brennwertgerät kann nie weniger als 170 Euro netto kosten. Dann kann sich jeder selber ausrechnen, was für Reparaturen anfallen können und ob sich das denn lohnt.

  • Ich glaube da ist in der Ersparnisrechnung zuviel unsichertheit, denn läuft das Ding im jahr 6300h oder nur 4500h oder nur 3000h? das hängt ja so wie es aussieht davon ab ob ich im Sommer genug WW verbrauchen kann.

    Zuviel Unsicherheit.:/

    Also nochmal langsam zum Mitmeißeln.


    Du nanntest im ersten Beitrag den Gasverbrauch mit 25.000 kWh pro Jahr, davon im Sommer 90 m3 für TWW. In Beitrag #5 hast Du den Gasverbrauch für TWW im Sommer auf ca. 55m3 im Monat korrigiert, also ca. 550 kWh/Monat oder 18 kWh/Tag.


    Wenn das jetzt alles so stimmt, und angenommen der Wirkungsgrad Deiner 20 Jahre alten Brennwerttherme liegt bei 90% (Hs), so liegt der Wärmebedarf bei ca. 22.500 kWh/a, davon ca. 5.940 kWh für TWW (16,2 kWh/Tag). Der Warmwasserverbrauch schwankt nach aller Erfahrung kaum, außer wenn sich die Personenzahl ändert. Also liegt der Wärmebedarf während der gesamten Heizperiode (geschätzte 240 Tage im Jahr) jedenfalls höher als die 1,1 kW(th) der Vitovalor. Damit läuft sie schon mal ca. 240*24*(45,5/48)= 5.460 Stunden. Weniger ist fast nicht möglich, außer in Extremjahren oder wenn das Klima kippt und wir hier sizilianische Temperaturen kriegen.


    Nur in den geschätzten 125 Tagen ohne Heizwärmebedarf hängt die Laufzeit vom TWW-Bedarf ab. Gemäß Deinen Angaben sind das im Durchschnitt 16,2 kWh/Tag. Erfahrungswerte anderer Betreiber zeigen, dass die BZ statistisch davon nur etwa 90% abdeckt (der Rest kommt zur Abdeckung von Spitzenverbräuchen aus der Therme). Demzufolge ergeben sich außerhalb der Heizperiode für die BZ geschätzte 125*16,2*0,9/1,1= 1.660 Betriebsstunden für den TWW-Bedarf.


    Zusammen gibt das 7.120 Betriebsstunden im Jahr. Und für jede Woche, in der Du mit Familie in Sommerurlaub fährst und daher zu Hause kein TWW und keinen Strom verbrauchst, kannst Du 100 Betriebsstunden abziehen (aber dann auch jeweils 200 kWh beim errechneten Gasverbrauch).


    Insgesamt halte ich es für möglich, dass bei Zusammentreffen sämtlicher Urlaubswochen, Abweichungen und Schätz-Ungenauigkeiten auch mal zehn Prozent weniger als die genannten 7.120 Bh rauskommen. Das wären dann 6.400 Bh. Wie Du auf eine Unsicherheit von "6300h oder nur 4500h oder nur 3000h" kommst ist dagegen nicht nachvollziehbar.


    Aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich. Wenn Du der Sache nicht traust, kauf' Dir halt eine Gastherme und werde glücklich damit.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hatte gestern nun das Angebot vom lokalen Vissmann HB in der Post

    Schlappe 33T€ inkl dem grossen 10Jahre Wartungsvertrag (6000€),

    Zu Wartung wurde ja schon gesagt, dass die für 2000 € völlig reicht. Die Thermenwartung macht der Heizungsbauer. Der sagte mit auf Nachfrage nach 1 Jahr, wann er denn kommen kann, dass es aller 2 Jahre locker reicht und er mir nicht das Geld aus der Tasche ziehen möchte. Schließlich läuft die ja deutlich weniger als eine normale Therme.


    Bei den verbleibenden 29 T€ (incl. 2T€ BSZ-Service) musst aber noch gedanklich die USt abziehen, die Du ja als gewerbsmäßiger Stromerzeuger wieder bekommt. Sind um die 5,7 T€ weniger. (Ansonsten würde die PT2 nach 3 Jahren schlappe 20 % mehr kosten als die 300-P?)


    LG Sonnenanbeter

    KWK-BSZ: Vitovalor 300-P

    PV: 5,1 kWp (8 x 300 W Ost, 9 x 300 W West) SMA-WR SunnyBoy 4.0

    Stromspeicher: LG RESU 10 (8,8 kWh nutzbar) und 5 kW Lade-/Entladeleistung mit SMA-WR SI 6.0, L/E: 4,6 kW

    1-phasiges Ersatzstromsystem mit allpoliger Trennung

  • Bei den verbleibenden 29 T€ (incl. 2T€ BSZ-Service) musst aber noch gedanklich die USt abziehen, die Du ja als gewerbsmäßiger Stromerzeuger wieder bekommt. Sind um die 5,7 T€ weniger.

    Ich bekam die Vorsteuer nur auf den gewerblich genutzten Anteil zurück. Wird bei ihm nicht anderst sein.

  • Ich bekam die Vorsteuer nur auf den gewerblich genutzten Anteil zurück.

    Kann sein. Aber um Missverständnisse auszuschließen, möchte ich nochmals klarstellen, dass im USt-Ausführungserlass (UStAE), Abschnitt 2.5 folgendes festgelegt ist:


    1) Bei netzparallel betriebenen und über den KWK-Zuschlag geförderten BHKW's gilt der gesamte erzeugte Strom stets als gewerblich genutzt, unabhängig wie viel davon tatsächlich direkt verbraucht wird (fiktive Volleinspeisung, Abschnitt 2.5 Abs. 17 iVm Abs. 6 und 7 UStAE ). Die Regelung gilt auch nach Ende der Förderung weiter.


    2) Die selbst verbrauchte Wärme gilt grundsätzlich als nicht unternehmerisch genutzt (Abs. 20 iVm Abs. 11-12). Dann ist die Vorsteuer nur in Höhe des Stromanteils absetzbar. Nach Abs. 20 iVm Abs. 13 hat der Unternehmer (=BHKW-Betreiber) aber ein Zuordnungswahlrecht und kann den gesamten Vorsteuerbetrag geltend machen (Voraussetzung dafür ist lediglich, dass mindestens 10% der insgesamt erzeugten Energie unternehmerisch genutzt werden. Bei einer Brennstoffzelle reicht der Stromanteil stets aus um diese Bedingung zu erfüllen, siehe 1). Selbstverständlich muss er dann auf die selbst verbrauchte Wärme Umsatzsteuer zahlen - entweder entsprechend den (Netto-)Herstellkosten oder dem (Netto-) Fernwärmepreis des Vorjahres, siehe Abs. 22. Aber dafür darf er im Gegenzug auch die gesamte Vorsteuer z.B. auf Gas- und Wartungsrechnungen geltend machen. Und wenn ihm das zu mühsam ist, kann er immer noch nach dem fünften vollen Betriebs(Kalender-) Jahr zur KUR wechseln. Bei einer Vitovalor könnte es sinnvoll sei, dies erst nach dem 11. Betriebsjahr zu machen, damit für den gesamten Vollwartungsvertrag und die im 11. Betriebsjahr anstehende große BZ-Wartung die Vorsteuer noch geltend gemacht werden kann.


    Die erwähnten Regeln im UStAE stammen aus dem BMFin-Schreiben vom 19.09.2014 und sind nach wie vor gültig. Die Finanzämter haben hier keinen Ermessens-Spielraum, sondern sind verpflichtet, sich nach diesen Regeln zu richten. Der Betreiber muss also lediglich erklären, dass er sein Zuordnungswahlrecht nach Abschnitt 2.5, Abs. 20 iVm Abs. 13 UStAE wahrnimmt.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Hmm,

    Klingt sehr interessant leider bin ich steuerrechtlich nicht sehr fit.

    Also bedeutet das ich könnte die MwSt die beim Anlagenkauf fällig sind wieder irgendwie oder teilweise vom Finanzamt zurückbekommen?

    Grusd

  • Ja, zumindest teilweise. Du musst das immer alles Netto betrachten, d. h. aber auch das du für den eingespeisten sowie eigenverbrauchten Strom UST zahlen musst, beim EV sind das Kosten, beim Verkauf ein durchlaufender Posten...


    Wechselst du das Besteurungssystem zum Kleinunternehmer (erst nach 5 Jahren) musst du keine USt zurückzahlen, aber auch keine mehr auf den EV bezahlen. ;)

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

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    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Also bedeutet das ich könnte die MwSt die beim Anlagenkauf fällig sind wieder irgendwie oder teilweise vom Finanzamt zurückbekommen?

    Genau.

    Teilweise auf alle Fälle, nämlich für den Stromanteil. Voraussetzung dafür ist, dass Du nicht die Kleinunternehmerregelung (KUR) wählst sondern zur USt optierst. Vollständig, wenn Du außerdem Dein Zuordnungswahlrecht wahrnimmst und im Gegenzug auf den Wert der entnommenen Wärme 19% USt abführst, und das mindestens fünf volle Kalenderjahre.

    leider bin ich steuerrechtlich nicht sehr fit.

    In dem Fall würde ich Dir raten, Dich in diesem Forum schlau zu machen und/oder einen Steuerberater einzuschalten.

    Du musst das immer alles Netto betrachten, d. h. aber auch das du für den eingespeisten sowie eigenverbrauchten Strom UST zahlen musst,

    Auf die Gefahr hin, wieder mal als Erbsenzähler da zu stehen...


    Auf den eigenverbrauchten Strom muss man immer Umsatzsteuer zahlen, da der NB diesen als fiktive Rücklieferung einschl. Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Das hat nichts damit zu tun ob der Betreiber Kleinunternehmer ist oder nicht. Viel ist das aber nicht, weil die USt nur auf den Betrag der fiktiven Rücklieferung erhoben wird, also mit 19% auf 4-5 ct/kWh. Und damit ist die Sache final abgegolten: In der Umsatzsteuer-Erklärung taucht der eigenverbrauchte Strom überhaupt nicht auf. Hier gilt der gesamte erzeugte Strom als eingespeist, und deshalb zahlt der NB dem Betreiber (wenn dieser nicht die KUR gewählt hat) die Vergütung plus 19% Umsatzsteuer. Im Gegenzug muss der Betreiber diese Vergütung in seiner USt-Erklärung als Umsatz angeben, und im Endeffekt die USt darauf abführen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Danke fürs berichtigen, was war vor 11 Jahren wohl anderst. Bin da nicht ganz so fit, da es bei meinen Anlagen anderst gemacht wird. RS = Liebhaberei und der HR aus der Förderung raus, wird vom Netzbetreiber so behandelt das nur die Einspeisung zum Börsenpreis vergütet wird und fertig. Das sind aktuell auch unter 5 € pro Jahr...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

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