Aha.
Beitrag # 3:
Die Gasmenge in der Zeile 7 (2305 m3) wurde für eine Laufzeit des BHKW von 5860 Stunden aufgewendet. Dies entspricht einem Verbrauch von 0,39334 m3/Bh des BHKW.
Beitrag # 14:
2018 in 5860 Bh 5978 kWh erzeugt. Abrechenbare Leistung BHKW ? kWh, EasyMeter-Zähler 4631 kWh. Gasverbrauch BHKW 2693 m3
Also stimmte in #3 einfach die Angabe der Kubikmeter nicht.
Mit den in der Anlage zu #3 angegebenen Gas-Parametern entsprechen die 2693 m3 ca. 25.575 kWh oder 4,36 kWh/Bh. Es ist also doch nix mit dem besseren Wirkungsgrad des Ecopower mit LL-Gas (eher das Gegenteil), und meine entsprechende Anmerkung in #12 kann aus dem Protokoll gestrichen werden.
Da für die E- und U-Steuer und für den Zoll definitive Werte für den Gasverbrauch nachzuweisen sind, habe ich bisher nur die Gasabrechnungen der Versorger herangezogen, die mit dem Brennwert und der Zustandszahl die Gasmenge in kWh ermitteln. Ob mit Brennwert oder Heizwert gerechnet, hat bisher weder Finanzamt noch Zoll interessiert.
Natürlich nicht, denn die haben's ja nicht gewusst (in den einschlägigen Formularen wird nicht danach gefragt). Selbstverständlich ist sowohl für den Zoll als auch für das Finanzamt der Brennwert maßgeblich. Und zumindest der Zoll will die Gasrechnungen sehen, um Deine Angaben zu den Verbräuchen ggf. mit den Abrechnungen abgleichen zu können. Aber wenn Du natürlich Deine Energiesteuer-Erstattung nach dem niedrigeren Heizwert abrechnest (obwohl Du die Energiesteuer auf den Brennwert bezahlt hast) und somit de facto auf ca. 10% Deiner Erstattung verzichtest, hat der Zoll bestimmt keinen Anlass zu meckern.