Strom aus PV+BHKW an Mieter

  • Hallo zusammen.

    Ich habe mir schon mehrere Threads durchgelesen, aber leider nichts passendes für meinen Fall gefunden. Ist halt alles etwas speziell.


    Ausgangssituation:

    Bei mir auf dem Dach sind 10,5kWp PV installiert, dann noch ein kleines BHKW von Brötje, und zuständlich noch ein Speicher von ca. 34kWh.

    Nebenan steht ein Wohngebäude ohne Stromanschluss, was aktuell stark sanierungsbedürftig ist. Ebenfalls ist dort eine Scheune die vermietet ist als Lagerraum. Daneben sind dann noch zwei alte Ställe und und zwei Garagen. Die Ställe und eine Garage nutze ich selbst. Die andere Garage mein Bruder.

    Das Wohngebäude soll 2020/21 saniert werden und dann war die Planung es erst mal zu vermieten.

    Nun will ich eine Leitung von meinem Haus rüber legen. Rein technisch eine Kleinigkeit, da es nur paar Meter sind.


    Für die Scheune würde ich dann einen geeichten Zähler einbauen und den Verbrauch zu erfassen. Hier dann die volle EEG-Umlage fällig? zu welchem preis sollte ich die kWh verkaufen? Muss zwischen EEG und KWK Verbrauch unterschieden werden?


    Zu der zweiten Garage von meinem Bruder: hier ist nur ein Garagentoröffner und eine Lampe verbaut. Was müsste hier gemacht werden?


    Das Wohngebäude würde ich gerne ebenfalls von meinem Haus aus versorgen. um einen Stromanschluss vom Netzbetreiber legen zu lassen werden für die 3m vom Strommast bis zum Dach ca.1800€ fällig. Irgendwo habe ich aber gelesen das einem Mieter die Wahl gelassen werden muss.


    Muss ich in den beiden Ställen und in meiner Garage was beachten?


    Gruß

    Tobl

  • Für die Scheune würde ich dann einen geeichten Zähler einbauen und den Verbrauch zu erfassen. Hier dann die volle EEG-Umlage fällig?

    Ja da du den Strom ja Verkaufst.

    Muss zwischen EEG und KWK Verbrauch unterschieden werden?

    Beim Einspeisen ja beim Verbrauch kommt es drauf an wer den Strom verbraucht. Bei Eigenverbrauch darfst du pro Anlage (PV oder KWK) 10.000kW pro Jahr umlagefrei selbst verbrauchen. Hier kann es aber zu Abweichungen kommen je nachdem wann die Anlagen in Betrieb gegangen sind.

    Zu der zweiten Garage von meinem Bruder: hier ist nur ein Garagentoröffner und eine Lampe verbaut. Was müsste hier gemacht werden?

    Ich denke wenn du den Strom nicht mit Zählern erfasst ist das der Geringfügigkeit wegen egal.

    Das Wohngebäude würde ich gerne ebenfalls von meinem Haus aus versorgen. um einen Stromanschluss vom Netzbetreiber legen zu lassen werden für die 3m vom Strommast bis zum Dach ca.1800€ fällig. Irgendwo habe ich aber gelesen das einem Mieter die Wahl gelassen werden muss.

    Ja dem Mieter muss die Wahl gelassen werden. Es ist auch mit viel Papierkram verbunden wenn du deine Mieter mit Strom belieferst! Davon abgesehen willst du wirklich den Strom noch übers Dach ins Haus lassen? Wir haben 2019 da sollte Erdkabel schon stand der Technik sein.

    Muss ich in den beiden Ställen und in meiner Garage was beachten?

    Wenn beides von dir mit Strom versorgt wird, und dein Eigenverbrauch ja schon im Haus erfasst wird nicht. Zumindest aus EEG Sicht. Aber gerade bei Scheune und Ställen gibt es soweit ich weiß schärfere Auflagen bzgl. Brandschutz!

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Erst mal vielen Dank für die Antworten, also habe ich doch nicht alles falsch verstanden ;)


    Muss zwischen EEG und KWK Verbrauch unterschieden werden?

    Beim Einspeisen ja beim Verbrauch kommt es drauf an wer den Strom verbraucht. Bei Eigenverbrauch darfst du pro Anlage (PV oder KWK) 10.000kW pro Jahr umlagefrei selbst verbrauchen. Hier kann es aber zu Abweichungen kommen je nachdem wann die Anlagen in Betrieb gegangen sind.

    Das beantwortet leider nicht die Frage. Vielleicht noch mal etwas genauer: Muss ich den verbrauch z.B. in der Scheune separat erfassen, also einmal Verbauch EEG und einmal Verbrauch KWK? Das wäre ja dann ein erheblicher Aufwand. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine ich hätte sowas von alikante gelesen.


    zu welchem preis sollte ich die kWh verkaufen?

    Ich beziehe z.B. aus dem Netz aktuell für 0,2522€ + Grundgebühr 7,42€ / Monat. Der Preis sollte aber dann auch so attraktiv sein das es sich für den Mieter lohnt, und ich will natürlich auch keine Verluste damit machen.


    Das Wohngebäude würde ich gerne ebenfalls von meinem Haus aus versorgen. um einen Stromanschluss vom Netzbetreiber legen zu lassen werden für die 3m vom Strommast bis zum Dach ca.1800€ fällig. Irgendwo habe ich aber gelesen das einem Mieter die Wahl gelassen werden muss.

    Ja dem Mieter muss die Wahl gelassen werden. Es ist auch mit viel Papierkram verbunden wenn du deine Mieter mit Strom belieferst! Davon abgesehen willst du wirklich den Strom noch übers Dach ins Haus lassen? Wir haben 2019 da sollte Erdkabel schon stand der Technik sein.

    Den Papierkram sehe ich erst mal nicht als Problem.

    Nun ja, Keller wird etwas schwierig, da es so gut wie keinen gibt. Der Zählerschrank hängt im Flur vom Obergeschoss und der HAK liegt noch auf dem Dachboden. Dazu müsste nur der Mast wieder aufs Dach. Hinzu kommt noch das ganze Haus steht unter Denkmalschutz, steh und die Wände aus Fachwerk sind, was nicht geändert werden darf. Wäre halt der Einfachste Weg.

  • Das beantwortet leider nicht die Frage. Vielleicht noch mal etwas genauer: Muss ich den verbrauch z.B. in der Scheune separat erfassen, also einmal Verbauch EEG und einmal Verbrauch KWK? Das wäre ja dann ein erheblicher Aufwand. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine ich hätte sowas von alikante gelesen.

    Wann gingen deine jeweiligen Anlagen in Betrieb? Wir wird aktuell der Eigenverbrauch im Haus erfasst? Normalerweise müsste es durch deinen Eigenverbrauch keine Änderungen geben. Verbrauch durch Dritte muss erstmal grundsätzlich erfasst werden. Ich meine das so geringe Mengen wie z. B. für eine Treppenhausbeleuchtung da nicht reinfallen. Wäre es Jetzt aber ein Aufzug oder eine Heizungsanlage müsste man das schon erfassen.


    Für die Drittverbraucher mit nicht geringfügigem Verbrauch müsste nicht zwischen den Energiequellen unterschieden werden da die EEG Umlage gleich hoch ist. (Ist nur meine persönliche Einschätzung und ich bin nicht vom Fach)

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  • Mit einem 1 kW BHKW nach 08/2014 und einer 7,2 kW PV vor 08/2014 in betrieb genommen bist DU EEG Umlagenfrei.


    Zur Garage:


    http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__62a.html


    Bzgl. der Scheune ist die Frage mit welchen Verbräuchen du dort Rechnest. Wenn du dort den Strom erfasst und abrechnest reicht ein Geeichter Zähler sicher nicht mehr aus. Gleiches gilt für das zu sanierende Gebäude. Um das Gebäude mit Strom zu versorgen ist es vielleicht möglich in deinem Sicherungskasten einen weiteren Zähler zu installieren der dann nur das andere Gebäude versorgt. So kann man dem Mieter die Wahl lassen ob er seinen Strom über dich oder eben über diesen Zähler von einem anderen Energieversorger bezieht.


    Je nachdem wie Teuer der Zählerwahn 1/4 h Messung kommt ist es vielleicht günstiger du verzichtest auf dein Privileg der EEG befreiung und zahlst für die Komplette Strommenge die nicht Eingespeist wird die volle EEG Umlage. Dann kannst du für die Interne Abrechnung Scheune und 2. Wohngebäude normale geeichte Zähler verwenden...

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  • Bzgl. der Scheune ist die Frage mit welchen Verbräuchen du dort Rechnest. Wenn du dort den Strom erfasst und abrechnest reicht ein Geeichter Zähler sicher nicht mehr aus.

    Bei der Scheune rechne ich hauptsächlich mit Verbrauch für die Beleuchtung 4-5x 36W Röhren, welche auch noch gegen LEDs getauscht werden.

    Ich denke hier kann man dann auch von einem geringfügigem Verbrauch sprechen. Ich werde dann versuchen mit den Mietern eine Pauschale fest zu legen. Die wird dann eben jedes Jahr neu fest gelegt.

    Hat jemand eine Idee wo ich einen Muster Stromlieferungsvertrag mit einer Pauschale finde?


    Bei der Wohnung werde ich wohl nicht dran vorbei kommen einen separaten Anschluss legen zu lassen. Ein EHZ Platz ist sowieso vorgesehen.

  • Vorsicht, soweit ich weiß wäre das wieder EEG Umlagepflichtig, das Wort Strom sollte im Mietvertrag nicht fallen, außer im Kontext: ist wegen geringfügigkeit im Mietpreis incl.

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  • Moin Moin,


    ich sehe deine Konstellation kritischer weil :


    - die Kaskade ist falsch, zwischen Abgrenzungs- und Erzeugerzähler gehören keine Verbraucher sondern nur Erzeuger ( ohne oder mit geringfügigem Verbrauch )

    - sobald Dritte beliefert werden gibt es keine Ausnahmen von der EEG-Abgabe, Geringfügigkeit ist mir in diesem Zusammenhang nicht bekannt lediglich eine Schenkung wäre denkbar ( aber schlecht beweisbar )

    - mit Deinen 11,5KW Einspeiseleistung bist Du beim Smart-Meter Rollout eh mit dabei, damit brauchst Du weder die Kaskade noch für Mieter einen extra Zweig

    - den Strom für Garage, Scheune usw. würd ich als Allgemeinstrom sehen damit fällt er unter die freigestellten 10.000kWh


    Grüße

  • Zu der Ausnahme hab ich ein Zitat eingefügt, scheint es erst seit Jahreswechsel zu geben:


    http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__62a.html



    Geht es da um die Modulleistung bei den Smatmetern? WR ist ja nur 7.2? Wieso braucht man beim Smartmeter nur noch einen Zähler, oder versteh ich das gerade falsch?

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  • ja das ist mit dem Sammelgesetz gekommen, aber nirgends gibt es eine Quantifizierung von "Geringfügig"......

    Tobl hatte 10,5KWp geschrieben, von einen 7,2KW WR hab ich nix gelesen. Ist aber auch Wurst da 7KW die kleinste Stufe für Eigenerzeuger ist, da ist er ja auch drüber.

    Bei(m) Smartmeter(n) braucht es keine Kaskade, also die technisch richtige Verschaltung der Zähler ist nicht notwendig da alle Verbräuche mathematisch und zeitlich berechnet werden können.

  • Das ist wahr, aber zumindest bei der Garage (nur Licht und Toröffner) kann man davon denke ich ausgehen.

    Die 7,2 kW hab ich aus dem Anschlussschema, da stehen 2 SunnyBOY 3600 drin.

    Achso dann also ein Smartmeter pro Erzeuger oder Verbraucher. Gibt es da eine Nachrüstpflicht bei Umbauten an der Anlage, oder meinst du das normale Rollout das gerade startet?

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