Vitovalor PT2 - Verbrauchs-/ Erzeugungszahlen

  • ............der neuen Nachbarschaft werden mindestens über 20 PT2s verbaut. Bin mal gespannt was die Nachbarn so berichten.


    Grüße an alle

    _()__()__()__()_

    ........Na dann weiß ich jetzt auch, warum es so schwer ist einen Termin eines Brennstoffzellen-Techniker für die Fehlerbehebung zu bekommen ..........:offtopic:

    Gruss

    300P

  • Danke für die Aufklärung, so versteht man es um einiges besser, allerdings bin ich mir noch unsicher

    Denn ich stehe nun auch vor der Auswahl der Auszahlungsart: Pauschal oder Jährlich?


    Mein Netzbetreiber hat mir die Pauschale Vergütung nahegelegt, mit der Begründung der jährlichen Meldung der Zählerstände und Meldung der Zeiträume wo negative Strompreise herrschen ( das müsste doch aber laut KWKG 2020 wegfallen oder nicht?)


    Da wir ein kleines MFH betreiben mit einer einem 950L Puffer und FriWa ist für ausreichend Abnahme gesorgt und die PA2 sollte rein theoretisch durchlaufen oder zumindest viele Produktionsstunden erreichen. Im Januar lief sie ohne Unterbrechung (außer die 2 Stunden Pause nach 45,5h Laufzeit), aber im Winter ist ja generell viel Abnahme vorhanden, ich bin auf den Sommer gespannt.


    Wir achten auf einen hohen Direktverbrauch um so wenig wie möglich einzuspeisen


    sailor: Was würdest du mir empfehlen ? Lieber jetzt 1800€ erhalten oder den Aufwand mit Jährlicher Abrechnung, dafür aber unterm Strich mehr € ??



    in dem Bild ist die tatsächlich erzeugte Energie der BSZ, nach Abzug des Eigenverbrauchs der BSZ (Pumpen,Elektronik usw.)

  • Moin uebermac,


    nachdem das Gerät offenbar schon in Betrieb ist wundert es mich, dass der NB die Frage der Abrechnung bislang offen gelassen hat – ich dachte immer diese Entscheidung müsste man im Rahmen der Anmeldung beim NB vor IBN verbindlich treffen. Aber offenbar ist Dein NB hier sehr entspannt.


    Jedenfalls: Wenn die Vitovalor im Januar durchgelaufen ist, müsste sie einschl. Regenerationspausen ca. 529 kWh erzeugt haben. Wenn Ihr davon 399 kWh selbst verbraucht habt, entspricht das einer EV-Quote von ca. 75%. Dass das im Sommer in einem MFH wesentlich weniger wird, kann ich mir kaum vorstellen.


    Bei Einzelabrechnung würdest Du unter diesen Bedingungen in 30.000 Vollbetriebsstunden ca. (30.000*0,75*0,75*0,08 + 30.000*0,75*0,25*0,16=) 2.250 EUR bekommen, verteilt über ca. acht Jahre wegen der 3.500 kWh Deckelung. Mit der Pauschalregelung verzichtest Du somit insgesamt auf 450 EUR vor Steuern.


    Die quartalsweisen Meldungen des Einspeise-Zählerstandes an den Netzbetreiber sparst Du Dir damit eigentlich nicht, denn auch die reine Einspeisevergütung (im Mittel ca. 4 ct/kWh) ändert sich i.d.R. in jedem Quartal. Es könnte sein, dass Euer NB auf Quartalsmeldungen verzichtet und stattdessen die Quartalsstände aufgrund der jährlichen Ablesung rechnerisch interpoliert. Bei einer weitgehend durchlaufenden Brennstoffzelle ist das m.E. akzeptabel (bei einem gewöhnlichen BHKW, das drei Viertel seines Stroms in den beiden Winterquartalen erzeugt, wäre diese Methode abzulehnen). Aber auch dann muss der Stand des Einspeisezählers jedenfalls zum Jahresende abgelesen werden. Und mit der Frage der Pauschale hat das eigentlich nichts zu tun.


    Was Du mit der Pauschale wirklich sparst ist die Ablesung des Erzeugungszählers (außer ggf. fürs Finanzamt). Und hier ist von Bedeutung, ob der Netzbetreiber bei Einzelabrechnung die Ablesung des in der Vitovalor integrierten geeichten Zählers akzeptiert, oder ob er (sinnlos, aber nach Messstellenbetriebsgesetz zulässig) die Installation eines separaten geeichten Erzeugungszählers verlangt. Sollte Letzteres der Fall sein, ist es wahrscheinlich günstiger die Pauschale zu wählen, denn der Aufwand für den zusätzlichen Zähler (Zählermiete und ggf. zusätzlicher Zählerplatz) würde den Mehrertrag wohl auffressen. Bei dem eingebauten Zähler ist noch zu beachten, dass nach acht Jahren die Eichung abläuft und (sofern danach noch Abrechnungen über den Zähler laufen) der Zähler ausgewechselt werden muss. Nach meiner Schätzung sollte aber bis dahin die Förderung bereits ausgelaufen sein: Danach ist die Eichung des Erzeugungszählers nicht mehr nötig, denn das Finanzamt verlangt sie nicht.


    Die Meldung nach § 15 Abs. 4 KWKG entfällt nach der aktuellen Version dieses Absatzes im KWKG (2020) für Anlagen "von bis zu 50 kW elektrischer Leistung". Das betrifft Dich als Vitovalor-Betreiber also in keinem Fall.


    Wenn also der eingebaute Zähler vom NB akzeptiert wird und der Aufwand für die Ablesung dieses Zählers sich für Dich in Grenzen hält, kannst Du die Einzelabrechnung wählen und die zusätzlichen 450 EUR (de facto im siebten und achten Betriebsjahr) mitnehmen. Ansonsten würde ich die Pauschale empfehlen.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • nachdem das Gerät offenbar schon in Betrieb ist wundert es mich, dass der NB die Frage der Abrechnung bislang offen gelassen hat – ich dachte immer diese Entscheidung müsste man im Rahmen der Anmeldung beim NB vor IBN verbindlich treffen. Aber offenbar ist Dein NB hier sehr entspannt.

    Mein VNB ist auch der einzige in DE der egal welche Abrechnungsmethode man wählt, immer eine sep. Erzeugungszähler installiert. Den internen Zähler der Vitovalor erkennt er nicht an, weil es mein Eigentum ist und ich müsste mich als Messstellenbetreiber anmelden, dann dürfte ich den Zähler benutzen. Den separaten Zähler fordern die aber aus steuerrechtlichen Gründen und Abrechnung mit dem Finanzamt wegen den ausgewiesenen Steuern usw. Und das wäre auch der einzigst richtige Weg in DE um sowas abzurechnen, laut meinem VNB... also um den zweiten Zähler wäre ich so oder so nicht drumherum gekommen.


    Jedenfalls: Wenn die Vitovalor im Januar durchgelaufen ist, müsste sie einschl. Regenerationspausen ca. 529 kWh erzeugt haben. Wenn Ihr davon 399 kWh selbst verbraucht habt, entspricht das einer EV-Quote von ca. 75%. Dass das im Sommer in einem MFH wesentlich weniger wird, kann ich mir kaum vorstellen.

    Die Vitovalor (Display oder App) zeigt mir eine Erzeugung von 524 kWh im Januar an, allerdings wissen wir ja, dass es nicht die Leistung ist die aus dem Gerät raus geht. Sondern eben wie in meinem Bild nur die 472 kWh. Von diesen 472 kWh haben wir 321 kWh direkt verbraucht.


    Bei Einzelabrechnung würdest Du unter diesen Bedingungen in 30.000 Vollbetriebsstunden ca. (30.000*0,75*0,75*0,08 + 30.000*0,75*0,25*0,16=) 2.250 EUR bekommen, verteilt über ca. acht Jahre wegen der 3.500 kWh Deckelung. Mit der Pauschalregelung verzichtest Du somit insgesamt auf 450 EUR vor Steuern.

    Danke für die übersichtliche Berechnung, da weiß ich schonmal um wieviel es insgesamt geht

    Die Meldung nach § 15 Abs. 4 KWKG entfällt nach der aktuellen Version dieses Absatzes im KWKG (2020) für Anlagen "von bis zu 50 kW elektrischer Leistung". Das betrifft Dich als Vitovalor-Betreiber also in keinem Fall.

    ok verstanden


    Zitat

    Wenn also der eingebaute Zähler vom NB akzeptiert wird und der Aufwand für die Ablesung dieses Zählers sich für Dich in Grenzen hält, kannst Du die Einzelabrechnung wählen und die zusätzlichen 450 EUR (de facto im siebten und achten Betriebsjahr) mitnehmen. Ansonsten würde ich die Pauschale empfehlen.


    Gruß, Sailor

    Der Mehraufwand hält sich in Grenzen, da wir ebenfalls in der Immobilie wohnen. Den zusätzlichen Zähler haben wir so oder so...

    Vielleicht sollte man auch in Betracht ziehen dass demnächst noch eine PV und Stromspeicher dazu kommen und der Eigenverbrauchsanteil nochmals steigen wird...

  • Vielleicht sollte man auch in Betracht ziehen dass demnächst noch eine PV und Stromspeicher dazu kommen und der Eigenverbrauchsanteil nochmals steigen wird...

    In diesem Fall musst Du mit mindestens vier Netzbetreiber Zählern rechen und solltest schon mal entsprechende Zählerplätze einplanen. Einen KWK Erzeugungszähler benötigst Du dann auch zwingend, ( ist bei den 4 schon dabei )

  • Vielleicht sollte man auch in Betracht ziehen dass demnächst noch eine PV und Stromspeicher dazu kommen und der Eigenverbrauchsanteil nochmals steigen wird...

    In diesem Fall musst Du mit mindestens vier Netzbetreiber Zählern rechen und solltest schon mal entsprechende Zählerplätze einplanen. Einen KWK Erzeugungszähler benötigst Du dann auch zwingend, ( ist bei den 4 schon dabei )

    4 Zähler wären mir neu, aber auch die hätte ich zur Verfügung. Laut meinen Informationen benötige ich einen Zweirichtungszähler am NAP (bereits vorhanden), einen Erzeugungszähler für die Vitovalor ( bereits vorhanden) und einen Erzeugungszähler für die PV-Anlage.

  • ....und einen Abgrenzungszähler. Das ganze nennt sich Zählerkaskade und ist die Standartanordnung für 2 Erzeuger im EFH.

    Auf Nachfrage beim NB kann man auch mit 3 Zählern auskommen, wenn/falls er dies akzeptiert..


    1x Messung an der EVU-Übergabestelle

    1x Messung am Vitovalor ->>Erzeugung

    1x Messung kurz vor dem EVU-Zähler und die PV-Einspeisung dort zwischen die beiden Messungen „zwischenklemmen“.

    Dann kann man (NB) alles berechnen was für die Abrechnung benötigt wird.


    Gruß

    300P

  • Wie dem auch sei: Wenn das Gedöns mit dem gesonderten Erzeugungszähler sowieso nicht vermeidbar ist, kannst Du die Einzelabrechnung wählen. Dann ist übrigens auch die steuerliche Situation bei der Umsatzsteuer eindeutig, bei der Pauschale gibt es da bei manchen Finanzämtern Unklarheiten.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Auf Nachfrage beim NB kann man auch mit 3 Zählern auskommen, wenn/falls er dies akzeptiert..

    Kannst Du mir mal den Ansprechpartner benennen, der das gesagt hat ?


    Messkonzepthandbuch Einspeisung, 2.Messkonzepte für mehrere Erzeugungsanlagen (EZA):


    Es ist in diesem Fall ausschließlich EZA1 oder EZA 2 zulässig !


    Die Anordnung der Erzeugungsanlagen EZA1 (vorrangige Netzeinspeisung) und EZA2 (vorrangiger Eigenverbrauch) ist durch den Anlagenbetreiber festzulegen.


    Wenn noch Energiespeicher dazu Erzeugungsanlage 4.4 Speichersystem im Verbrauchspfad mit zwei Erzeugungsanlagen (Kaskade) usw.


    Aus meiner Sicht darf er bei Eigenverbrauch und zwei unterschiedlichen Energieerzeugern keine drei Zählermessung machen. Wenn doch würde ich gern mehr dazu erfahren.

  • Halo Dachsfan,


    geht bzw. ist augenscheinlich z. b. auch im Bereich Westnetz (seit 2018) so erlaubt:


    ->> siehe Seite 8 (MK6)


    Gruß

    300P

  • Danke aber da steht das gleiche wie ich bereits geschrieben habe, und wird auch zum Standart erklärt:

    "Die abgebildete Zähler-Konstellationen ( mit 4 Zählern ) stellt den gängigen Messaufbau dar."


    Die Aussage "Der Entfall von Z3 und/oder Z4 ist unter bestimmten gesetzlichen Vorgaben möglich. Setzen Sie sich hierzu bitte mit uns in Verbindung." ist mir bekannt. Da haben wir aneinader vorbeigeredet. Wenn die beiden Anlagen z.B. nur Baseload kriegen etc. reichen natürlich drei. Das ist beim TE jedoch nicht der Fall.