6 Cent EEG-Umlage auf Eigenverbrauch sind Unsinn... aber kann man ja mal erzählen als Herr von den Stadtwerken
BHKW wird von Wohnungseigentümergemeinschaft betrieben
-
-
-
Naja, wie der Versorger wissen will von wann eine Zähleranlage ist, ist mir schleierhaft. Ich glaube nicht, daß die damals über sowas Buch geführt haben.
Aber bei Bj. 64 muß sicher ein neuer Zählerschrank hin.
Übrigens, kein EVU ist Schuld an dem Antrags- und Meldewahnsinn. Da ist die Politik schuldig, und zwar ganz allein.
-
Angeblich steht das Alter des Verteilerkastens bei denen in den Akten. Dem Geräusch nach zu Urteilen und der Dauer hat der da wirklich Schränke
auf und zu gemacht.....
-
Sollten die ersten 10.000 kW nicht EEG frei sein, insbesondere bei Besandsanlagen?
-
Nee, die ersten 10.000 kWh...
-
-
Ups mein ich doch, war in gedanken wohl bei PV, da sind ja sogar pro Jahr 10 kWP zubau frei..