BHKW wird von Wohnungseigentümergemeinschaft betrieben

  • naja Strom ist etwas eigen in dem Haus. Letzte Woche hatten wir in der Straße Stromausfall aber bei uns ging auf unterschiedlichen Etagen einige Sachen. Das mit 1phasig ist auf die Wohnungen bezogen (denk ich als Unwissender)

  • Schon klar, wenn aktuell alle Wohnungen auf L1 sind, könnte man aber z. B. Wohnung 1 auf L1, Wohunung 2 auf L2 und so weiter. Wenn auf unterschiedlichen Etagen einige Sachen gingen, bei dem Stromausfall, ist das wirklich komisch und in so fern in einer Wohnung nicht alles ging oder eben nicht ging deutet das darauf hin das sie nicht Einphasig angeschlossen ist...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • So wie sich das anhört muß einiges an der E-Anlage im Haus gemacht werden, wenn dort einmal reingerissen wird hat der Rest keinen Bestandschutz mehr -> Zählerschrank komplett mit RLM, Wohnungsverteiler,RCD,Brandschutzschalter etc.


    Und alles wegen eines uralt BHKW dessen Ableben nur noch eine Frage von Stunden ist ? Also wenn dann aber richtig !!

  • Wieso RLM dachte das is ab 100.000 kW? Bei mir war Bestandsschutz nicht so dramatisch anzusehen Branschutzschalter hab ich z. B. nicht bekommen. Ist das wirklich immer Pflicht, selbst bei kleinen Änderungen?

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

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  • Moin,


    vor Jahren, als ich noch aktiv elektrikert habe, galt eine 1/3 Regel. Werden weniger als 1/3 einer Anlage zugebaut/erneuert hatte der schon bestehende Teil Bestandschutz.

    Laut Stammtischgesprächen mit noch aktiven Kollegen fehlt ein solcher Passus in der neuen TAR Niederspannung, und es steht viel Zeugs drin das in der Praxis fragwürdig ist. Also bei jeder Änderung/Erweiterung einer Anlage sind ALLE Anlagenteile nach gültiger Norm "aufzuhübschen".

    Mit RLM sind in erster Instanz eHZ gemeint, die ja nach obiger Erklärung samt Zählerschrank nachgerüstet werden müssen weil aktueller Stand.

  • Das mit dem neuen Zählerschrank kann ich bestätigen. Beim Zubau einer BSZ musste der alte Zählerschrank raus (der war ca 20 - 25 Jahre alt).

  • Vor 2 Jahren beim zubau eines BHKW musste an der Elektrik (1974) nichts geändert werden. Schon komisch wie hier die unterschiede sind.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

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  • Entscheidend ist immer der Status Quo der verbauten Elektrik und nicht, wie alt sie ist. Eine weitere Rolle spielt auch der Grad des Wahnsinns des jeweiligen EVU.


    Manche sind sehr kooperativ, andere sind Paragraphenreiter.... und kommen dann mit zig Sachen, die nicht mal stimmen müssen. Sinn der Übung ist dabei immer, die Sache teurer und noch teurer zu machen, um den Leuten das BHKW zu verleiden und andere abzuschrecken.

  • Ok, es kommt auch aufs EVU an. Einigen reicht scheinbar ein sauber aufgebauter Zählerschrank, auch wenn er den aktuellen Anforderungen nicht mehr entspricht.

    Aber es ist immer gut, wenn man Interessenten auf die möglichen, zusätzlichen (und teuren) Elektroarbeiten informiert.

  • Danke für die ganzen Infos!

    Da wir das Haus quasi mit der Altlast mit dem BHKW gekauft haben lassen wir das jetzt erstmal

    drin, damit im Winter wenigstens geheizt werden kann.

    Hätte mir nie gedacht, dass so ein kleiner grüner Kasten so viel Papierkram verursacht.

    Evtl. finden wir ja bei unserem EVU einen kooperativen Ansprechpartner.

    Wenn Eigenstromverbrauch zur Folge hätte, dass fast die komplette E-Technik erneuert werden muss,

    dann wird der Dachs (leider) stillgelegt.

  • Naja, sicher gibt es wie gesagt Versorger, die einen nerven. Es wäre aber auch falsch zu behaupten, dass die immer im Unrecht sind. Ist alles auch sicherheitsrelevant und Eure E-Installation ist steinalt und sicher auch nicht ungefährlich (Brandgefahr)


    Dies ist dann unabhängig vom BHKW ein Thema, um das Du Dich mal kümmern solltest

  • Nach dem Hauskauf sind wir jetzt gerade nicht mehr massiv flüssig. E-Technik steht schon weit oben auf der Agenda, aber sollte erst in den nächsten 3-4 Jahren kommen. Bis dahin sollte es noch laufen.

    Grobe Schätzung bei 6 Wohnungen ca. 7k€ pro Wohnung und 10k Steigleitungen und Schrank. So ca. 60k€ für´s Haus. Ist das realistisch?

  • Oh, ein monovalent betriebener Dachs... Ihr seid euch des höheren Ausfallrisikos im vergleich zu ne einfachen Therme bewusst?


    Wenn ihr ein Paar Jahre überbrücken müsst bis ihr wieder Geld übrig habt und in der zwischenzeit nicht noch Geld für den Volleinspeisebetrieb mitbringen wollt solltet ihr dennoch Eigenverbrauch generieren. Mein Rat geht zur Wärmepumpe mit 5 kW. Diese kann im Notfall (Störung am Dachs) auch allein die Wärmeversorgung des Gebäudes übernehmen. Im Normalbetrieb Könnt ihr euren WP Strom günstig selbst herstellen da die WP Paralell zum Dachs läuft speist ihr auch kaum noch etwas ein. Später kann man das so regeln das die WP nur den Stromüberschuss nach sonstigem EV verbraucht... Man kann es auch anders herum betrachten, der Dachs paralell zur WP wird eure Heizkosten um 50 - 66 Prozent reduzieren. Erkauft für 20 ct verdrängte Einspeisevergütung bedeutet das etwa. 80 ct. weniger Gaskosten pro Betriebsstunde... (Wartungskosten nicht berücksichtigt, das macht die Rechnung noch besser...)

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

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  • Gibt auch noch ne Therme.


    Gerade mit den Stadtwerken telefoniert: Zählerschrank ist von 1964, d.h. bei Eigenstromversorgung muss der komplett neu gemacht werden. Steigleitungen vermutlich auch, konnte der Herr am Telefon nicht beantworten.

    Bei der Option Wärmepumpe hat er gemeint, dass dann 6cent/kWh EEG anfallen.

    Es scheint mir, dass man alles maximal kompliziert machen muss.