Hallo zusammen,
Wir haben ein Haus und das dazugehörige BHKW in einer Käufergemeinschaft in Bruchteilen erworben.
Bei Dem BHKW handelt es sich um eine Kleinanlage der Firma Senertec Dachs (so ca. 5kW).
Die 8 Beteiligten sind somit auch zu unterschiedlichen Bruchteilen Anteilseigner am BHKW. Die Anteile am BHKW setzen sich wie folgt zusammen:
12,09%,5,045%,5,045%,12,565%,12,565%,12,995%,12,995%,25,99 %.
Die Fragen die wir haben:
Kann als Anlagenbetreiber auch die WEG auftreten?
Aus unserer Sicht bedarf es nicht einer gesonderten Gründung einer GbR.
In folgenden Link ist eine Bundes Finanzgerichtshofs Urteil bezüglich eines
ähnlich gelagerten Falles zu finden. https://rsw.beck.de/aktuell/me…ks-gewerblich-taetig-sein
Vom Vorbesitzer wurden uns leider keinerlei Informationen Dokumente bezüglich des BHKWs übermittelt. Daher wissen wir auch nicht ob und wie das Ding bei der Bundesnetzagentur im Markstammdatenregister angemeldet wurde.
Benötigen lokaler Stromanbieter und Netzagentur von jedem Anteilseigner die SteuerID oder lediglich die der beiden Verwalter? Wir sind eine WEG in Selbstverwaltung.
Wie wird dann das am Jahresende abgerechnet?
Unser örtlicher Stromanbieter konnte uns zu diesem Problem trotz mehrfacher Nachfrage keine Antwort geben.
Wenn jemand in einem ähnlichen Fall Erfahrungen/Infos hat wäre ich ihm sehr dankbar.
Mit besten Grüßen