Viessmann Vitotwin mit Motorschaden! Entschädigung? Kulanzangebot?

  • Hallo,

    Leider (oder Gott sei Dank) hat der Stirling unseres Vitotwin erst vor nicht mal einem Monat den Geist aufgegeben. Die Anlage ist allerdings erst dreieinhalb Jahre alt...

    Alles begann am 11. März, als nach einer stürmischen, regnerischen Nacht mit mehreren Stromausfällen die Heizung plötzlich stillstand. Leiterplatte kaputt - Ursache laut Techniker wahrscheinlich Blitzschlag. Wir haben den Schaden also brav der Versicherung gemeldet. Leiterplatte ausgewechselt, alles lief wieder.

    Am 18. April fiel dann der Stirlingmotor aus, und auch der Techniker der Fa Viessmann konnte ihn nicht mehr zum Laufen bringen.

    Die Heizung aber lief einwandfrei weiter. Ein paar Tage später erhielten wir von V die Nachricht, dass es sich leider um einen Totalschaden des Stirlingmotor handle, der auf den Blitzschlag einen Monat zuvor zurückzuführen sei.

    Unser Weg führte uns also wieder zur Versicherung, und da ereilte uns die nächste Hiobsbotschaft: in der Nacht von 10. auf den 11. März gab es in unserer Region gar kein Blitzgeschehen! Der Schaden am Vitotwin rührt also nicht von einem Blitzschlag her und ist daher auch kein Versicherungsfall.

    Also neuerlicher Kontakt mit der FA Viessmann. Der Mitarbeiter dort meinte, dass er es noch nie erlebt hätte, dass sich eine Versicherung so derart "unkooperativ" verhalte...

    Damals hatte ich noch keine Ahnung von der Fehleranfälligkeit des Vitotwin, aber dank dieses tollen Forums fühle ich mich jetzt "aufgeklärt".

    Bei einem neuerlichen Gespräch mit einem V - Mitarbeiter erfuhren wir dann endlich, dass der Vitotwin weder repariert noch weiter gebaut wird. Auf Kulanz bot man uns den Einbau einer neuen Brennwerttherme an.

    Jetzt hätte ich dazu zwei Fragen: 1. An unserer Anlage ist ja nur der Stirling kaputt. Die Gasheizung läuft einwandfrei. Macht es da überhaupt Sinn, eine neue Gastherme einzubauen? Und 2. möchten wir nicht auf die Stromerzeugung verzichten. Ein Vitovalor kommt für uns nicht infrage, aber eine Photovoltaik Anlage würde durchaus Sinn machen. Und V bietet ja auch solche an. Sollten wir V den Vorschlag machen, uns statt einer neuen Gastherme eine Photovoltaik Anlage aufs Dach zu bauen?

    Wobei: eigentlich müsste beides drin sein, oder?

    Ich freue mich auf eure Antworten und bedanke mich jetzt schon dafür!

  • Steht die Anlage in Österreich - oder wohnst Du nur da und das Haus steht in Deutschland? In Deutschland haben sich Viessmann und die betroffenen Hausbesitzer in allen mir bekannten Fällen auf einen goldenen Handschlag einigen können. Das bedeutet aber neben der neuen Brennwerttherme auch Geld für den entgangenen Strom. Davon kann man auch eine PV-Anlage kaufen... Oder eben die Vitovalor. Was in Österreich läuft - keine Ahnung. PV-Anlagenhersteller ist Viessmann aber nach meiner Kenntnis nicht. Die kleben nach dem was ich höre mit ihrer Viessmann Photovoltaik GmbH nur ein Logo auf das, was aus den PV-Modulfabriken dieser Welt aktuell günstig rausfällt?!

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Vielen Dank für die nützlichen Tipps!

    Die Anlage steht in unserem Haus in Österreich. Ich glaube, dass hier relativ wenig KWK's verkauft wurden. Es ist mir jedenfalls noch nicht gelungen, einen österreichischen "Leidensgenossen" ausfindig zu machen... Nach welchem Schlüssel wird denn in Deutschland der entgangene Strom berechnet?

  • 1. An unserer Anlage ist ja nur der Stirling kaputt. Die Gasheizung läuft einwandfrei. Macht es da überhaupt Sinn, eine neue Gastherme einzubauen?

    Technisch macht es keinen Sinn - jedenfalls nicht, wenn die Alternative ist statt dem fußkranken Vitotwin lediglich eine normale Brennwerttherme einzubauen. Die im Vitotwin eingebaute Therme ist baugleich mit den Gasthermen, die Viessmann sonst auch verkauft, und die Vitotwin-Regelung kommt mit einem reinen "Brenner2"-Betrieb tadellos klar. Bei einem Tausch gegen eine Vitovalor würde man das alte Gerät dagegen komplett ausbauen, weil die Vitovalor ebenfalls eine Brennwerttherme für die Spitzenlast eingebaut hat.

    Sollten wir V den Vorschlag machen, uns statt einer neuen Gastherme eine Photovoltaik Anlage aufs Dach zu bauen?

    Machen könnt Ihr das unter technischen Gesichtspunkten wohl schon. Die Viessmann-PV-Module kommen zweifellos (wie praktisch alle anderen auch) aus China, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich um Billigware handelt. Die besseren China-Scheiben sind heutzutage meines Wissens Qualitätsware.


    Eine ganz andere Frage ist, ob bzw. zu was für Bedingungen Viessmann darauf eingeht, denn verdienen tun sie an einer PV-Anlage mit Sicherheit weniger als an einer Vitovalor.

    Ein Vitovalor kommt für uns nicht infrage

    Warum nicht?

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Vielen Dank für die hilfreichen Infos!


    Einen Vitovalor können wir uns schlicht und einfach nicht leisten. Wir haben uns schon mit der Anschaffung des Vitotwin vor dreieinhalb Jahren weit aus dem Fenster gelehnt. Und V wird uns sicher nicht auf Kulanz den Vitovalor einbauen...


    Was mich noch interessieren würde: wenn V bereit wäre, uns eine Entschädigung für den Stromentgang zu bezahlen - wie berechnen die das? Nehmen die eine durchschnittliche Lebensdauer des Vitotwin an und rechnen so den Stromgewinn hoch?

  • Was mich noch interessieren würde: wenn V bereit wäre, uns eine Entschädigung für den Stromentgang zu bezahlen - wie berechnen die das? Nehmen die eine durchschnittliche Lebensdauer des Vitotwin an und rechnen so den Stromgewinn hoch?

    Hier im Forum kenne ich nur einen Fall, bei dem Zahlen bekannt sind. Da gab es keine "Entschädigung für den Stromentgang", sondern das Vitotwin wurde von Viessmann zum Originalpreis zurückgekauft, allerdings mit einem Abschlag für das Alter des (in dem Fall sieben Jahre alten) Gerätes. In Eurem Fall ist das Gerät aber noch innerhalb der Fünfjahresgarantie, deshalb würde ich versuchen herauszuverhandeln, dass ein solcher Abschlag entfällt. Außerdem gab es von Viessmann einen Zuschuss zu den Einbaukosten der Vitovalor (ich glaube 1.250 € netto). Weil die neu angeschaffte Brennstoffzelle in Deutschland sehr hoch gefördert wird (keine Ahnung wie das in Österreich läuft), kam unterm Strich ein relativ kleiner Betrag heraus, der vom Betreiber noch draufzuzahlen war.


    Ich würde Dir in jedem Fall empfehlen, Dir von Viessmann bzw. Deinem Heizungsbauer ein diesbezügliches Angebot machen zu lassen sowie Dich nach der Brennstoffzellen-Förderung in Österreich zu erkundigen. Vielleicht kommt ja etwas heraus, was für Euch finanziell tragbar ist.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Ich habe eine identische Leidensgeschichte durchlebt.. hier im Forum zu studieren. Wenn der Sterling tot ist... muss man sich seehr gut überlegen, das Gerät mit Brenner 2 weiter laufen zu lassen. Das Vitotwin Gerät ist mit einer kundenspezifischen Variante einer Siemens Steuerung aus deren Prozessautomationssparte ausgestattet, und die wurde Viessmann (2017?) abgekündigt, entweder, weil Viessman ein altes Gerät ausgesucht hat, oder weil die versprochenen Abnahmemengen nicht erreicht wurden, oder weil Siemens... . Folglich hat Viessmann noch einen Stapel Ersatzteile aus dem Last time buy, und das war's. Wenn an der Kiste noch mal was ist... tja. Daraus entsteht die Motivation, vitotwin-Betreibern ein wirklich annehmbares Rückkaufangebot zum (großzügigen) Zeitwert zu machen, inklusive Arbeitslohn für den Umbau und Papierkram wegen Einspeisebetrieb, ohne entgangenen Ertrag aus Strom - das erstere ist nach Regeln der Gewährleistung sehr gut, das letztere (entgangener Gewinn) wäre nur bei schuldhaftem Verhalten für Viessmann fällig, die Nachweispflicht dafür hätte der Kunde - also nicht machbar. Da Viessmann eine ordentliche Firma ist, liegt schuldhaftes Verhalten m. E. auch nicht vor. Das Rückkauf Angebot ist übrigens nicht mit der Verpflichtung verbunden, wieder Viessmann zu kaufen, was ich für sehr honorig halte.


    Ich hab mit die Zahlen für den Vitovalor angesehen - wieder so ein Ding, wo mit viel Förderung dann angeblich irgendwann eine Einsparung eintritt. Der Anfangsinvest ist (wieder) enorm hoch, man kann es sich schön rechnen, aber man muss das Geld auch wirklich übrig haben, ein KfW Kredit ist ein Kredit. Ich werde das nicht wieder machen und am Tropf der Abrechnungen und Fördertöpfe hängen wollen. Wenn der Vitotwin schon ein finanzelles Abenteuer war - hier folgt das nächste. Das sind komplexe Geräte, mit Elekrolytpumpen und Filtern und Rückspülungen etc etc.. - die müssen erst mal "Wartungsfreiheit" beweisen. Mein größter Kritikpunkt: es gibt eine Kleinigkeit, das Gerät steht, der lokale Heizungsbauer kann nichts machen, es muss ein Viessmann Techniker her, es ist Winter, und der hat so viele Termine, dass er erst in drei Tagen kommen kann. Wir haben im kalten Februar vier Tage morgens kalt geduscht. Hat was. Zugegebenermassen hat Viessman daraus gelernt und neuere Installationen sind so gemacht (auch der vitovalor), dass die Brennwert-Therme immer unabhängig läuft, und der Stromgenerator nur unter Vollwartungsvertrag angeboten wird. Deswegen kann man übrigens auch ganz andere Geräte als den Vitovalor einbauen, wenn man es doch möchte.


    Das Konzept ist gut, die Geräte sind nicht praxistauglich und sehr teuer, die Wartungskosten fressen die kleinen Erträge aus Einspeisung und Selbst-Nutzung von Strom auf. Ich krieg eine Wald-und Wiesen Brennwerttherme mit einer Bedieneinheit, die auch mein Heizungsbauer warten und meine Familie bedienen kann - letzteres klappt beim Vitotwin übrigens auch nicht. Ich spar einfach Strom und komme auf den gleichen Effekt, statt erst 25.000 Euro im Keller an die Wand zu schrauben.

  • Man sollte vom Twin nicht auf Valor schließen. Die Technik ist zwar nicht einfach, aber mechanisch hoch belastete Teile gibts quasi nicht. Das schwierigste ist wohl die Gasaufbereitung.

    Bedienung ist beim Valor die Regelung die auch im neuen Vitodens 300 drin ist. Die Wartung des Brennwertteils ist auch kein Unterschied zum Vitodens. Nur für die 3 Wartungen nach 5/10/15 Jahren braucht man Viessmann (falls der Handwerker vor Ort das nicht kann).

  • Vielen Dank für eure Antworten! Wir vereinbaren jetzt einen Gesprächstermin mit Viessmann und unserem Heizungsbauer. - Und sind gespannt, welche Angebote kommen werden...

  • Ohne ins Detail zu gehen, nur soviel: Habe seit Oktober 2012 eine Vitotwin 300 und könnte viele der Erlebnisse in diesem Forum im Detail aus meinen Erfahrungen wiedergeben. Aktuell ist der Stand so, das pünktlich zu Ostern mal wieder das Gerät ausgefallen ist (schön kalt duschen und keine Heizung, 84 WCS Temp. des Stirlinmotors zu hoch) und der Viessmann-Monteur erst einige Tage später aufgeschlagen ist. Hat mir dann zumindest den Brenner zum Laufen gebracht, musste aber weitere Ersatzteile bestellen. Nach knapp 4 Wochen dann beim Zerlegen des Stirlings die Erkenntnis "Totalschaden". Erhielt nun heute Vorschläge für Ersatz, u. a. auch für den Vitovalor. Hat schon jemand die Vitowin durch die Brennstoffzelle ersetzt? Mit welchem Wartungsvertrag? Gibt es erste Erfahrungen? Einerseits könnte ich mich für die neue Technik begeistern, andererseits habe ich schon genug Geld "verbrannt" mit dem Vitotwin. Müsste auch nochmals Geld in die Hand nehmen. 19 Stillstände in knapp 7 Jahren. Ich heize damit ein Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung. Die Begeisterung der Mieter kann jeder nachvollziehen.

    Wäre schön, wenn jemand zur Entscheidungshilfe beitragen könnte. Alternativ käme ein Standard-Brennwertgerät in Frage. Damit könnte ich dann vielleicht ruhiger schlafen und müsste nicht jeden Tag hoffen, dass die Heizung noch läuft.

  • dlarah Wäre praktisch, wenn Du mal ein paar Details zum konkreten Angebot und den konkreten Preisen für die Optionen nennst. ;)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: