35 Jahre alt Ölheizung - welche Technik für die Zukunft?

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und möchte mich kurz vorstellen. Mein Name ist Sebastian, ich bin Jahrgang 85 und im Winter viel mit zwei Brettern unter den Füßen in den Bergen unterwegs. ;)

    Beim lesen des letzten Thread hier im Forum, musste ich leider feststellen, dass es zwischen einigen Personen sprachlich teilweise recht hart zur Sache ging. Ich werde mich bemühen, dass es in diesem Thread nicht so weit kommen muss und freue mich schon auf eine regen Austausch.


    Fragebogen und weitere Infos stelle ich gleich rein.

  • So, hat etwas gedauert, bis der Antwort-Button sichtbar war.


    Verbrauchsdaten

    Jährlicher Stromverbrauch:

    15/16: ca. 9700kWh/12 Monate (kann mich nicht errinern, dass wir da was geändert hätten)

    16/17 + 17/18 + 18/19: ca. 8000kWh/12Monate

    Jährlicher Brennstoffverbrauch:

    15/16 + 16/17 + 17/18: zwischen 4200 und 4350 Liter Heizöl/12 Monate

    18/19: 3750 Liter Heizöl/12 Monate (Anfang 2018 wurde das Dach erneuert - siehe unten)


    Derzeitige Heizung

    Energieträger der Heizung: Heizöl

    Alter und Typ der der Heiztechnik: Ölheizung (Vissmann Vitola-u-et / 29-36 kW) von 1980 (ebenfalls steht direkt nebenan noch ein Scheitholzofen, welcher aber schon 20 Jahre nicht mehr in Betrieb war) ;)

    Ist bereits eine Solarthermie vorhanden: Nein

    Vorhandener Heizungspufferspeicher und Größe: nicht vorhanden

    Art der Warmwasserbereitung und Vorratsvolumen: In Ölheizung integriert, 145 Liter

    Gibt es ein besonderes Strom-/Wärmeverbrauchsverhalten: nein

    Hydraulischer Abgleich durchgeführt: nein (ist bei Heizungserneuerung angedacht)

    Temperaturen der Heizkreise: Nur ein Heizkreis - ausgelegt auf bis zu 80°C. Vorlauftemperatur von 60°C ist zur Zeit eingestellt

    Art der Heizkörper: Flächenheizkörper


    Immobilie und Rahmendaten

    Beheizte Fläche, Anzahl Bewohner: ca. 400m², 5 Personen

    Art und Baujahr der Immobilie: Mehrfamilienhaus (2 Personen im DG, 2 Personen im EG und 1 Person im Keller/Tiefpaterre), Bezug 1982

    Erfolgte Modernisierungen: Anfang 2018: Im Zuge der Badrenovierung war eine Gaube sinnvoll/nötig (Stehhöhe beim duschen). In diesem Zuge wurde das komplette Dach erneuert - Zwischensparrendämmung (140mm) mit 40mm Holzfaserplatten verdichtet und zusätzliche 80mm Holzfaserplatten als Aufsparrendämmung.

    Weitere geplante Modernisierungen: Erneuerung/Austausch der Heizung (geplant für Sommer 2020)

    Zweiter Abgasstrang für BHKW frei: insg. 3 Stränge - ein größerer Abgasstrang (zur Zeit für die Ölheizung) und zwei kleinere Abluftstränge (zur Zeit einer für Heizraum-Abluft)

    Erdgasanschluss vorhanden oder möglich: nein, nein

    Zusammenschluss von Nachbarhäusern möglich: man könnte die beiden Nachbarn mal fragen, aber eher nicht


    weitere Infos:

    - Strom- und Heizölverbrauch sind für die letzten 2-3 Jahre gut dokumentiert (monatlich abgelesen), falls dies irgendwo hilfreich sein sollte

    - Erdgas gibt es hier auf'm Dorf leider nicht, aber Platz für einen Flüssiggastank wäre vorhanden

    - 2020/21 ist geplant den Zweitwagen durch ein kleines Elektroauto zu ersetzen (wahrscheinlich gebrauchter VW e-up). FZG würde nach jetzigem Stand ca. 60km pro Tag an 6 Tagen in der Woche bewegt werden. Aufladen nur zwischen 17 Uhr und 6 Uhr möglich.

    - In den letzen Wochen habe ich schon einige Zeit damit verbracht mich in die Materie einzulesen. Von B wie BHKW und Brennwertkessel, über H wie Hausspeicher und Holzheizung, bis W wie Wärmepumpe und Wärmespeicher habe ich mich (mal oberflächlich, mal tiefer) eingelesen. Dabei ist nach und nach auch schon ein Plan in meinem Kopf gereift, welchen ich euch nicht vorenthalten möchte. Aber um eure Einschätzungen und Empfehlungen nicht in eine bestimmte Richtung zu lenken, würde ich damit gerne noch einen Moment warten. Denn generell bin ich erst einmal für alle Möglichkeiten offen. Umweltschutz ist mir wichtig, aber die Wirtschaftlichkeit noch mehr.


    Fragen: Der Strombedarf kann ja einfach durch ablesen des Stromverbrauchs ermittelt werden. Beim Wärme- und Warmwasserbedarf fällt mir dies schwer:

    Ich habe wie folgt gerechnet: 4300 Liter Heizöl EL (Heizwert 10 MWh/m³) = 43000kWh

    Dies müsste der Energieverbrauch (W+W) sein, sagt aber nicht viel über den Energiebedarf aus, da z. B. unklar ist, wie effizient die alte Heizung mit dem Öl umgeht. (Habe gelesen, dass eine aktuelle Ölheizung im Vergleich zu einer 30 Jahre alten Ölheizung ca. 30% effektiver ist. Andererseits habe ich aber gelesen, dass dies bei Brennwerttechnik nur der Fall ist, wenn die Vorlauftemperaturen passen.)

    Benötige ich für eine brauchbare Berechnung einen Energieberater, oder gibt es hier andere Herangehensweisen?

  • Moin @Mittelhesse und herzlich willkommen im BHKW-Forum :)


    Du hast sehr viele Infos und Zusammenhänge bereits richtig auf dem Schirm. Das ist viel wert! Wenn Du wissen möchtest, wie effizient der alte Kessel ist, kannst Du einen Wärmemengenzähler einbauen. Du schreibst zudem, dass Du Flächenheizkörper hast. Da sollten sich die Systemtemperaturen noch deutlich absenken lassen - selbst, wenn es nur Radiatoren wären. Im Hinblick auf ein mögliches BHKW oder eine PV-Anlage solltest Du die EEG-Umlagepflicht auf Mieterstrom bzw. allgemein Stromlieferungen bedenken. Wenn es ein BHKW sein soll, dann müsstest Du auf Flüssiggas umsatteln und die BHKW-Auswahl ist damit gegenüber Erdgas immernoch etwas eingeschränkt. Bedenken sollte man auch, das Flüssiggas - verglichen mit Heizöl - nicht krass billiger ist und Du bei einem Brennstoffwechsel die alten Tanks entsorgen und einen neuen Flüssiggastank anschaffen musst. Wenn die Heizöltanks noch gut in Schuss und zukunftsfähig sind, sind das Kosten, die mit entscheiden können. Wenn die Dachfläche noch frei ist, sollte man auch über eine PV-Belegung nachdenken. Ich will nicht sagen, dass das in Deinem Fall besser wäre als ein BHKW - es ist aber eine Option, die man bedenken sollte und die sich auch gut mit einem BHKW kombinieren lässt (PV tagsüber und BHKW morgens/spätnachmittags/abends). Die Lösung könnte aber auch lauten: PV aufs Dach und Öl-Brennwert in den Keller. Nur braucht man bei Öl-Brennwert wirklich kühle Rücklauftemperaturen (der Taupunkt des Abgases ist deutlich niedriger als bei Erdgas). Da sollte man den hydraulischen Abgleich vielleicht vorziehen und schauen, wie die Temperaturen auf das zur Beheizung nötige Maß abgesenkt aussehen.


    :hutab:

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Erst schon mal vielen Dank.


    Wärmemengenzähler werde ich demnächst mal einbauen. Gibt es eine Produktempfehlung? Die Teile fangen ja schon ab ab 20€ an.


    Wovon ist denn abhängig, wie weit man die Vorlauftemperatur absenken kann? Die Heizkörper sind übrigens keine Radiatoren, sondern Platten- bzw. Kompaktheizkörper (Typ 22 + 33).

  • HI,


    da dein Haus mehr als eine vermietete Wohneinheit hat kommt die Heizkostenverordnung zum tragen. Wenn Du dazu einen Ablese-/Abrechnungsdienstleister verpflichten willst solltest Du erst prüfen ob dieser evt. nur seine eigenen Zähler nutzen will. Hast Du die Wahl zwischen mieten und kaufen rechne mit spitzem Stift wie Du besser kommst, Achtung Eichfrist 5Jahre beachten.


    Grüße


    PS: ich nutze ELSTER Wärmemengenzähler, unterliege aber nicht der HeizkostenV

  • alikante es geht doch nur um eine Wärmemengenerfassung vom Kesseloutput um dessen Wirkungsgrad zu bewerten ohne Abrechnungszweck - oder stehe ich auf dem Schlauch? Da reicht doch ein ungeeichtes Günstigstexemplar? Ich habe noch keinen für 20 Euro gesehen, kann aber ausreichen. Muss halt funktionieren. Für Abrechnungszwecke sind Allmess und Engelmann nicht verkehrt - aber andere Marken wie Elster sicher auch nicht...


    Das Absenken ist davon abhängig, ab welcher Vorlauftemperatur der Wohnraum nicht mehr warm genug wird. Da dies abhängig von der Außentemperatur ist, muss man Steilheit und Parallelverschiebung des Heizkurve entsprechend absenken.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Moin @Mittelhesse,

    Wovon ist denn abhängig, wie weit man die Vorlauftemperatur absenken kann?

    Die Vorlauftemperatur ist (außer für eine Wärmepumpe, die aber hier wohl nicht zur Debatte steht) gar nicht so wichtig. Entscheidend für den Wirkungsgrad eines Brennwertkessels ist die Rücklauftemperatur.


    Eine niedrige Rücklauftemperatur ist erreichbar, wenn die Heizkörper bauart-bedingt sehr leistungsfähig oder im Verhältnis zur Heizlast großzügig dimensioniert sind. Letzteres kann sich auch (ohne Veränderung an den Heizkörpern selbst) durch Wärmeschutzmaßnahmen ergeben. Bei Flächenheizungen (z.B. Fußbodenheizungen) sind VLT und RLT von vornherein sehr niedrig. Bei Radiatoren wird im Rahmen des hydraulischen Abgleichs über voreinstellbare Thermostatventile der Durchfluss in jedem einzelnen Heizkörper so eingestellt, dass sich das Wasser auf seinem Weg durch den Heizkörper möglichst weit abkühlt. Aus einer VLT von 50°C werden dann z.B. Brennwert-freundliche 30°C RLT, und die HK sind unten viel kühler als oben. Das geht aber nur, wenn die HK groß oder leistungsfähig genug sind, um auch mit der so verminderten Temperatur den Raum immer noch ausreichend zu erwärmen.


    Im vorliegenden Fall würde ich als erstes von einem Fachmann einen hydraulischen Abgleich machen lassen um zu sehen, inwieweit die RLT überhaupt abgesenkt werden kann. Bei Heizöl ist der Brennwert-Effekt schon bei 52°C fast völlig weg. Wenn also die Rücklauftemperatur des Heizkreises nicht während des größten Teils der Heizperiode deutlich unter 40°C liegt, wäre die Anschaffung eines Öl-Brennwertkessels m.E. rausgeschmissenes Geld. (Der hydraulische Abgleich ist übrigens auch Voraussetzung für die Förderung eines BHKW.)


    Was das BHKW betrifft: Stromverbrauch (8000 kWh/Jahr, mit neuer Heizpumpe vielleicht 7.700 kWh) und Wärmebedarf (3.750 l Heizöl * 10 kWh/l * geschätztem Wirkungsgrad 80% = 30.000 kWh/Jahr) könnten m.E. den wirtschaftlichen Betrieb eines BHKW wie des NeoTower 2.0 mit 1,1-2,0 kW(el) und 3,8-5,2 kW(th) ermöglichen. Das läuft auch mit Flüssiggas. (Eine Brennstoffzelle kommt dagegen nicht in Frage, die gibt es derzeit nur für Erdgas.) Für die Spitzenlast bräuchtest Du zusätzlich eine ebenfalls mit Flüssiggas betriebene Gastherme.


    Aber was Neuendorfer geschrieben hat stimmt natürlich: Du müsstest in einen Flüssiggastank investieren und auf den an die anderen Parteien gelieferten Strom EEG-Umlage abführen. Im Ausgleich für Letztere darfst Du dann (zusätzlich zu den anderen bürokratischen Denksportaufgaben, mit denen der Staat uns BHKW-Betreiber beglückt) auch noch einen Förderantrag nach Mieterstrom-Gesetz stellen. Ob man sich das geben will, muss jeder selbst entscheiden: Hohe Leidensfähigkeit angesichts bürokratischer Herausforderungen ist ohnedies für den BHKW-Betreiber unerlässlich.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo Mittelhesse Hi Sailor


    Da scheibt Sailor. Was ich unterschreiben kann wenn du eine BHKW Anlage kaufen solltest.

    bürokratischen Denksportaufgaben, ich habe es aufgegeben, Zoll jedes Jahr neue Auflagen (2-4mal kommt der Antrag zurück), EEG Umlage, Eintragung ins Register, Finanzamt.

    Da sind schnell 30 - 35 Std. verplant, das ist meine Freizeit! was ist die Wert?

    Überlege gut wie Du Dein Geld ausgeben willst, vieleicht kommt noch eine zündene Ide aus dem Forum, Daten sind ja vorhanden.


    Gruß Gangerl

  • Hallo Neuendorfer, alikante, sailor773 und Gangerl ,

    klingt ja nicht so gut bzgl. bürokratischem Aufwand. :(


    Mein Plan war eigentlich, den Großteil des elektrischen Energiebedarfs selbst zu produzieren. Daher soll ne PV auf's Dach und um Abends/Nachts das Elektroauto mit dieser Energie laden zu können müsste ein Stromspeicher dazu kommen. Da die PV im Winter aber weniger Energie erzeugt, bleiben eigentlich nur 2 Möglichkeiten um den überwiegenden Strombedarf auch im Winter zu decken. Entweder die PV überdimensionieren, wodurch aber dann im Sommer viel eingespeist werden müsste. Oder halt ein BHKW, welches einen Ausgleich zur PV darstellt, da es im Winter durch den höheren thermischen Bedarf auch mehr Strom produziert. Hört sich für mich immer noch logisch an, aber wenn die Hürden so groß sind, muss dass genau überlegt und durchgerechnet werden.


    Bzgl. Mietern: Im EG wohnen die Eltern (Eigentümer), im Keller die Schwester und ich wohne mit der Freundin im DG. Also keine klassischen Vermieter/Mieter-Verhältnisse. Gelten die Hinweise von euch bzgl. Mieterstrom usw. trotzdem, oder wird es hierdurch etwas einfacher?


    Zum hydraulischem Abgleich. Bzgl. Förderung sieht es bei der KFW eher uninteressant aus (Zuschuss erst ab 3000€ und Kredit für die kleine Summe macht wohl auch keinen Sinn, wenn man für die Beantragung und Gewährung der Förderung auch noch die Unterschriften eines Energieberaters benötigt). Da hört sich die Förderung der BAFA für Heizungsoptimierung mit 30% schon besser an.

    Habe gestern mit dem Heizungsbauer gesprochen. Er hat gesagt, dass er nicht davon aus geht, dass eine Förderung möglich ist, da die Heizung schon älter als 30 Jahre ist. Bei den Förderbedingungen der BAFA habe ich davon aber nichts gelesen. Habe ich etwas falsch verstanden, oder was könnte er gemeint haben?


    Hydraulischer Abgleich und Optimierung der Vor-/Rücklauftemperaturen wäre aber auf jeden Fall der nächste Schritt - ob mit oder ohne Förderung.



    Gruß, Sebastian

  • Moin,


    wenn Du eine PV baust, ist das BHKW bürokratisch garnicht mal mehr so viel Mehraufwand. Für beide Anlagen stellt sich halt die Frage der Stromlieferung und damit der EEG-Umlage. Mieterstrom kommt damit nicht in Frage, das ist immer voll EEG-Umlagepflichtig. Wichtig ist eben, dass es keine Lieferung von Strom gegen Entgelt gibt - also ihr nicht an die Eltern Geld für Strom überweist. Wenn die Eltern die Anlage bauen und den Strom selbst (durch Familienangehörige) verbrauchen ist das nach allgemeiner Auffassung EEG-Umlagefrei. Die PV-Anlage darf aber auch maximal 10 kWp haben - sonst EEG-Umlagepflicht auch auf den Eigenverbrauch.


    Förderung von der KfW gibt es für BHKW nicht. Aber von der BAFA das Impulsprogramm. Zu den Details der Förderungen schau gerne mal in diesen Leitfaden der ASUE: https://asue.de/sites/default/…ung_Mini-BHKW_2019-05.pdf

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Moin @Mittelhesse,

    klingt ja nicht so gut bzgl. bürokratischem Aufwand.

    Ganz so schlimm ist es nicht. Wer allerdings schon beim bloßen Gedanken an bürokratische Vorgänge Pickel bekommt, sollte sich das mit dem BHKW schon überlegen.


    Um das mal zu sortieren, hier eine Übersicht der bürokratischen Vorgänge, die man als Normalbürger (abgesehen von Angebotseinholung und Auftragserteilung an den Heizungsbauer) bei einem BHKW durchmachen muss. Wenn ich was vergessen habe, bitte ich die Kollegen im Forum um Ergänzung.


    1) Vor der Anschaffung (einmalig)

    • Förder-Antrag beim BAfA: Muss man selbst machen (Auftrag darf erst erteilt werden wenn Förderzusage vorliegt!).
    • Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber/"VNB" (gilt auch für PV): Die Arbeit macht hauptsächlich der Elektriker. Man muss nur einiges unterschreiben.

    2) nach Einbau/Inbetriebnahme (einmalig)

    • IBN-Meldung an VNB (gilt auch für PV): Macht der Elektriker.
    • Eintrag ins Marktstammdaten-Register (gilt auch für PV)
    • Anmeldung bzw. Verwendungsnachweis mit diversen Anlagen an BAfA schicken. Siehe hierzu die Meldung unter "Prosumer-News"!
    • Erfassungsbogen und ggf. erste USt-Voranmeldung an Finanzamt schicken (gilt auch für PV)

    3) Laufend während des Betriebs

    • Meldung der Strom-Zählerstände an VNB (PV jährlich, BHKW zu jedem Quartalsende)
    • Meldung gem. § 15 Abs. 3 KWKG, insbesondere zur Stromerzeugung bei negativen Strompreisen, an VNB: Jährlich bis 31.03. des Folgejahres. Siehe hierzu die ausführliche Diskussion in diesem Forum.
    • ggf. Meldung der an Dritte (Mieter) verkauften Strommengen an Übertragungsnetzbetreiber, zur Festsetzung der EEG-Umlage (gilt ggf. auch für PV)
    • ggf. Antrag nach Mieterstromgesetz (gilt ggf. auch für PV)
    • ggf. Meldung der Zählerstände an Gaslieferanten
    • Umsatzsteuer-Voranmeldung (gilt auch für PV): Wenn man sich die USt hat erstatten lassen (d.h. nicht KUR), im IBN-Jahr und im Jahr danach jeden Monat. In späteren Jahren nur bei USt-Abführung >1000 €: Dann jedes Quartal, ansonsten entfällt sie.
    • Antrag auf Energiesteuer-Erstattung beim HZA: Jährlich sobald alle Brennstoffrechnungen für Vorjahr vorliegen.
    • Anlage EÜR bei der Einkommensteuer ausfüllen (gilt auch für PV)
    • Umsatzsteuererklärung an Finanzamt (gilt auch für PV): Auch bei Anwendung der KUR, dann aber sehr kurz
    • Gewerbesteuer-Erklärung an Finanzamt (gilt auch für PV)

    So, ich glaube das waren alle. Die besonders skurrile jährliche Meldung ans HZA nach EnSTransV ist laut "Prosumer News" seit diesem Jahr abgeschafft.


    Zum Arbeitsaufwand:

    • Den Aufwand für die Steuererklärungen einschl. Vorbereitung würde ich auf ein paar Stunden im Jahr schätzen, jedenfalls wenn man ein halbwegs ordentliches Buchführungs-System hat oder gar eine Software wie "Quicken" einsetzt (und nicht nur einen Schuhkarton mit Belegzetteln) . Man kann das aber auch an den Steuerberater delegieren, dann kostet's halt.
    • Die Zählerstandsmeldungen dauern ein paar Minuten, außer die Anlage ist nicht vor Ort.
    • Die Meldung nach § 15 KWKG ist aufwändiger, weil man dafür die Daten zu den negativen Strompreisen (gibt's im Internet) aufbereiten muss, aber ich schätze in 2 Stunden pro Jahr ist das zu schaffen. Es hilft dabei u.U. auch, wenn man monatlich oder gar öfter die Betriebsdaten aufschreibt, aber das würde ich unter "Hobby" einordnen.
    • Antrag beim HZA: Beim ersten Mal ist das etwas aufwändiger. Die Folgeanträge sind in weniger als einer Stunde zu schaffen.

    Gruß, Sailor


    Nachtrag:

    Zitat von Mittelhesse

    Die Frage bzgl. Förderung ging erst mal nur um den hydraulischen Abgleich.

    KfW-Förderung gibt es wohl nicht. Aber das hier sieht mir so aus, als ob es für Dich in Frage kommen könnte - solltest Du Dir zumindest mal ansehen. Die - gleichfalls geförderte - Heizpumpe solltest Du bei der Gelegenheit gleich mit auswechseln: Bei späterem Einbau eines BHKW kann die neue drin bleiben (ggf. mit Heizungsbauer so abklären).

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Nachtrag z.Th. Förderung

  • Ich finde gut was du da planst, möchte zum BHKW noch 2 Gedanken einwerfen, da ich ja das gleiche Baue was du vorhast nur das bei mir das BHKW zuerst war und gerade die PV kommt.


    In der Übergangszeit musst du dir halt überlegen wie du es anstellst das du erst den BHKW Strom und dann den PV Strom verbrauchst da dieser besser vergütet wird.


    Wenn du beim Auto laden eh mit dem Umweg über die Batterie planst (was ja mit verlusten behaftet ist) dann kann das BHKW ggf. auch etwas kleiner ausfallen da du ja Tagsüber Zeit hast die Batterie voll zu machen. Ich würde dennoch eher ein größeres BHKW nehmen das dann in der Übergangszeit bevorzugt dann läuft wenn du viel Verbrauch hast. Entlastet die Batterie (höhere Lebensdauer da weniger Zyklen) und du hast weniger Verluste.


    Alles in allem finde ich die Kombination aus BHKW PV und Speicher ist ein Rundes Ding. Da ich nicht weiß wieviel Finanzmittel zur Verfügung stehen wollte ich noch anmerken das beim BHKW vielleicht auch gebraucht Geräte in Frage kommen da bei euch ja der Eigenverbrauch, vor allem durch die Batterie sehr hoch sein dürfte ist der Wegfall der Einspeisevergütung vielleicht vernachlässigbar...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

    Einmal editiert, zuletzt von Der Dachs läuft ;) ()