Brennstoffzellenheizung im Baudenkmal Bj. 1929

  • Moin Fridold,

    und nein, der tatsächliche Strombedarf sind um die 7000kwh/Jahr

    Upps, da hatte ich noch das falsche Objekt im Kopf. Mit 7000 kWh Jahresverbrauch macht es zweifellos Sinn, über eine BlueGen nachzudenken.


    Aber was das Angebot betrifft: Ein paar Schwachstellen sind Dir ja selbst schon aufgefallen. Bei genauerem Hinsehen gewinnt man den Eindruck, das Angebot hat in dem Betrieb der jüngste Lehrling zusammengestellt und danach hat keiner mehr drauf geschaut. :rolleyes:


    Also der Reihe nach:

    Ausserdem kann der Bluegen die Stromspitzen von Backofen u Herd nicht abfangen, da muss ich auf alle Fälle Strom zukaufen. In seiner Aufstellung geht er von 0 zukauf auf.

    Stimmt. Die BlueGen produziert pro Tag ca. 36 kWh Strom. Der Verbrauch liegt bei 19,2 kWh/Tag, das Verhältnis E/V somit bei knapp 1,9. Bei einem normalen Haushalts-Verbrauchsprofil (also ohne Tesla und Koi-Teich) würde ich unter diesen Umständen eine Abdeckung von immerhin 90% erwarten, aber mehr als 6.300 kWh/a Eigenverbrauch sind m.E. nicht drin. Das scheint mir aber in den Angebotsrechnungen noch das geringste Problem zu sein.

    Wenn ich das richtig sehe rechnet er mit einem wirkungsgrad von 100% bei elektrisch.

    Also das hab' ich so nicht gefunden, aber unabhängig davon sind die Angaben auf Seite 5 zum Teil völlig unsinnig. ;-_


    Eine BlueGen läuft das ganze Jahr über 24/7 durch, kommt also auf 8.760 Betriebsstunden. In dieser Zeit erzeugt sie lt. technischen Daten mit 1,5 kW(el) nicht wie angegeben 8.760 kWh, sondern 13.140 kWh Strom, sowie (nicht wie angegeben 3.504, sondern) 5.256 kWh Wärme. Vielleicht ist es wegen einer kurzen Wartungspause etwas weniger, aber bei angenommenen 6.300 kWh Strom-Eigenverbrauch (s.o.) würde ich mit 6.800 kWh Strom-Einspeisung rechnen und nicht 1.760 kWh. Dafür liegt der Erdgasverbrauch der Brennstoffzelle auch nicht wie angegeben bei 17.520 kWh sondern (mit 2,5 kWh/Bh) bei ca. 21.900 kWh im Jahr.


    Zum Wirkungsgrad der bestehenden Gasheizung ist nichts bekannt, aber bei 100% (Hs) liegt er sicher nicht. Angenommen er liegt bei 95% Hs, dann wäre der Wärmebedarf 33.250 kWh. Wenn die BlueGen davon 5.250 kWh abdeckt, bleiben 28.000 kWh für die Gastherme. Mit den geschätzten 95% (Hs) Wirkungsgrad landet man dann bei einem Erdgasbedarf um 29.500 kWh für die Erdgasheizung.


    Noch zwei weitere Punkte in dem Angebot stimmen nicht zusammen:

    • Auf Seite 2 wird unter "Förderung" eine Einmalzahlung KWK-Zuschlag 3.600 EUR angesetzt. Das kann man machen (siehe jedoch unten), aber dann darf man nicht auf Seite 5 nochmals jährliche Einnahmen aus KWK-Zuschlag in Höhe von 421 EUR ansetzen.
    • Auf Seite 2 werden weiter unter "Förderung" EUR 963,60 Energiesteuer-Rückerstattung (verteilt über zehn Jahre) angegeben. Davon ab, dass die Zahl nicht stimmt (pro Jahr gibt es 21,9 MWh*5,5 €/MWh = 120,45 €) ist es natürlich völlig unzulässig, diese Förderung vom Investitionsbetrag abzuziehen, da man sie nun mal (anders als im Fall des KWK-Zuschlags) nicht vorab in einer Summe bekommen kann. Die Investition nach Förderung liegt also um den genannten Betrag höher.

    Damit müssten die Angaben in dem Kasten "Nach Installation der BZ" auf Seite 5 korrigiert wie folgt aussehen:


    Strombezug 700 kWh

    Erdgasbezug Therme 29.500 kWh

    Erdgasbezug Brennstoffzelle 21.900 kWh

    Stromkosten Bezugsstrom (angesetzt 28 ct/kWh brutto) 196 €

    Erdgaskosten Therme (angesetzt 5 ct/kWh brutto) 1.475 €

    Erdgaskosten Brennstoffzelle (angesetzt 5 ct/kWh brutto) 1.095 €

    Wartungskosten Brennstoffzelle 715 € plus 19% USt = 851 €

    abzüglich Erlös Stromeinspeisung (5 ct/kWh netto) 340 €

    abzüglich KWK-Zuschlag 0 (in Worten Null!) €

    abzüglich Energiesteuer-Erstattung 120 €.


    Achtung: Finanzierungskosten fehlen! Ich setze die mal mit Null an, weil ich die angebotene Finanzierung sowieso für unattraktiv halte. Die Kosten dafür sind mit 3,8% p.a. hoch, steuerlich nicht berücksichtigungsfähig (siehe unten) und führen bei der Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zu Nachteilen. Wenn Ihr Euch das Eigenkapital für eine Brennstoffzelle nicht leisten könnt, solltet Ihr das Projekt m.E. besser bleiben lassen.


    Die (hier ebenfalls vergessene) Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch ist sehr kompliziert zu berechnen, aber unterm Strich ist der Einfluss wegen der Anrechnung von Vorsteuern marginal. Daher ist es m.E. zulässig, dieses Thema hier außen vor zu lassen.


    Als Summe ergeben sich so jedenfalls Kosten von 3.157 € im Jahr, nicht 2.566 € im Jahr.


    Die "Einkommensteuer-Einsparung" in Höhe von 592 € kannst Du vergessen. Man KANN (außer ggf. im Investitionsjahr) mit einer Brennstoffzelle keine Steuern sparen. Die "Einnahme-Überschuss-Rechnung" auf Seite 8 des Angebotes ist kompletter Unsinn, da sie zahlreiche falsche Angaben enthält und darüber hinaus die geltende Rechtslage zur steuerlichen Behandlung von BHKW's vollkommen außer Acht lässt. Aber selbst wenn sie stimmen würde, hätte dies lediglich zur Folge, dass das Finanzamt die Aktivität als Liebhaberei erkennt. Nachhaltige Verluste werden keinesfalls anerkannt, also gibt es auch keine Ersparnis von Einkommensteuer.


    Unterm Strich ist der Vorteil durch die Brennstoffzelle also nach den notwendigen Korrekturen mit ca. (3.710 ./. 3.157 =) 553 € anzusetzen. Dies muss bezogen werden auf eine Investition von ca. 14.900 EUR nach Förderung und Erstattung der Umsatzsteuer, womit die Amortisation jedenfalls länger geht als die Laufzeit des Vollwartungsvertrages.


    Wenn das mein Projekt wäre, würde ich auf die Pauschalzahlung der KWK-Zulage (3.600 €) verzichten und lieber die jährliche Auszahlung wählen. Dann gibt es pro Jahr zusätzlich (6.300*0,04 + 6.800*0,08 =) 796 €. In 6,85 Jahren (dann sind die 60.000 Bh Förderung vorbei) wären das 5.450 € statt 3.600 €. Aber weil nach knapp sieben Jahren damit Schluss ist, liegt die Amortisation auch dann noch über 20 Jahren.


    Rechnet man wie im Angebot mit 3% jährlicher Steigerung beim Strom- und Erdgaspreis, so sieht die Sache wahrscheinlich besser aus (ich hab's nicht nachgerechnet). Diese Art der Rechnung führt aber auch leicht dazu, dass man sich selbst in die Tasche lügt.


    Fazit: Bei den Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit strotzt das Angebot von Fehlern, und die Berechnung zur Steuer ist (wenn möglich) noch schlimmer. Das muss nicht unbedingt ein Hinweis auch auf mangelnde Zuverlässigkeit der anbietenden Firma bei der technischen Ausführung sein. Ob das Angebot als solches günstig oder ungünstig ist, kann @Hans_Dampf zweifellos besser beurteilen als ich. Aber wenn das mein Projekt wäre, würde ich nach einer Firma suchen, die ihre Seriosität durch eine glaubwürdige Rechnung unter Beweis stellt – anstatt das Projekt durch Doppelanrechnungen und fragwürdige Aussagen zur Einkommensteuer schön zu rechnen und sich dabei durch grobe Fehler (z.B. Angaben zur Stromerzeugung) auch noch selbst in den Fuß zu schießen.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    4 Mal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Rechenfehler

  • Hallo Sailor,

    Vielen Dank für deine Einschätzung. Das mit den Steuern ist schon merkwürdig, wo lässt sich das nachlesen? Damit ich dem Installateur , er kommt am dienstag, seine Rechnung widerlegen kann?

    In der Tat habe ich keine Oelheizung, sondern eine Brennwerttherme mit Gasanschluss, diese ist keine 2 Jahre alt.

    Lg Fridold

  • sailor773


    Die Anlage ist wie im Angebot dargelegt mit Installation, Abgleich, Elektro für den Preis schlichtweg nicht zu bauen, jedenfalls dann nicht, wenn Leute die Anlage bauen, die den Job gelernt haben. Außerdem ist der Leistungsumfang nicht definiert, da steht immer "falls nötig, falls erforderlich" etc....


    Hier ist dann Theater vorprogrammiert. Und zur Wirtschaftlichkeitsberechnung kann ich nur sagen, dass sich, wenn man nur über Geld redet, eine BSZ so gut wie nie rechnet, wenn man ein EFH hat.


    Die Kaufmotive sind hier andere: Klimaschutz, Unabhängigkeit, Spaß an der Sache....


    Aber einem eine Rentabilität zu verkaufen, die nicht existent ist, und hierfür in die Trickkiste zu greifen ("Sie sparen auch noch Steuern") ist Unfug

  • Vielen dank für deine Einschätzung.

    In der Tat ist es so, dass ich zwei Doppelhaushälften, also ein komplettes Doppelhaus damit versorgen würde. Daher auch die Verbrauchszahlen.

    Ein Teil davon ist vermietet, steuerlich 2/3 von DH , deswegen kann ich 2/3 der Verbrauchskosten u Instandhaltung steuerlich geltend machen u mit Mieteinnahmen verrechnen lassen von Steuerberater.

  • Moin Fridold,

    Ein Teil davon ist vermietet, steuerlich 2/3 von DH , deswegen kann ich 2/3 der Verbrauchskosten u Instandhaltung steuerlich geltend machen u mit Mieteinnahmen verrechnen lassen von Steuerberater.

    Das bedeutet aber auch, dass Du auf den an die Mieter gelieferten BZ-Strom die volle EEG-Umlage abführen musst (derzeit 6,405 ct/kWh plus 19% Umsatzsteuer). Zum (teilweisen) Ausgleich kannst Du dann einen Zuschuss nach dem Mieterstrom-Gesetz beantragen (wie auch immer das geht, ich kenne bisher keinen, der das gemacht hat). Besser wird die Wirtschaftlichkeit damit jedenfalls nicht.

    Das mit den Steuern ist schon merkwürdig, wo lässt sich das nachlesen? Damit ich dem Installateur , er kommt am dienstag, seine Rechnung widerlegen kann?

    Siehe angehängte Verfügungen (die Regelung gilt für alle BHKW's mit Inbetriebnahme ab 2016).


    Quintessenz: Ein BHKW ist kein selbständiges Wirtschaftsgut, sondern Bestandteil des Gebäudes. Die Kosten für ein nachträglich in ein Wohngebäude eingebautes BHKW zählen als Erhaltungsaufwand, sind also sofort absetzbar. Das (und nur das) kann tatsächlich eine Möglichkeit sein, mit einem BHKW Steuern zu sparen. Ansonsten ist zu beachten, dass Einkünfte und Ausgaben auf Strom und Wärme aufzuteilen und unterschiedlich abzurechnen sind. Bei einer BlueGen ist der Stromanteil 1,5/2,1= 71,4%. Dies entspricht dem "Gewerbebetrieb Stromerzeugung". Die Wärmeerzeugung (28,6%) wird dagegen wie andere Heizkosten über die Anlage V abgerechnet. Wie das im Detail aussieht, insbesondere welche Einnahmen und Ausgaben wo - voll oder anteilig - zuzurechnen sind, steht in der Verfügung vom 11.01.16. Dein Steuerberater sollte damit arbeiten können und Dir dann auch erklären, wie das in dem Fall eines Gebäudes mit teilweiser Privatnutzung und Vermietung abzurechnen ist: Grundsätzlich ist der privat genutzte Wärmeanteil steuerlich (bei anteiligen Ausgaben wie Einnahmen) unbeachtlich, aber ob das auch in diesem Fall gilt, weiß ich schlicht nicht.


    Ich würde Dir empfehlen, diese äußerst komplexe Materie nicht mit dem Installateur zu diskutieren, es sei denn der wäre im Nebenberuf Dein Steuerberater. Entscheidend ist: Wenn im "Gewerbebetrieb Stromerzeugung" dauerhaft Verluste anfallen sollten - egal wie oder warum - wird das Finanzamt diesen wahrscheinlich als Liebhaberei einstufen. Aus diesem Grund hat es jedenfalls keinen Zweck, Einkommensteuer-Einsparungen aus "Verlusten" im laufenden Betrieb in die Wirtschaftlichkeitsrechnung aufzunehmen. Es ist sogar möglich, dass das FA die Anrechnung des Erhaltungsaufwandes aus der Investition für den gewerblichen Anteil (die 71,4%) verweigert, wenn sich nach einer Prognoserechnung aus Stromerzeugung und -Verkauf (einschl. Eigenverbrauch) über zehn Jahre einschl. Förderung und anteiliger Investition kein Totalgewinn ergibt. Aus diesem Grund empfehle ich, bei der Entscheidung "BHKW oder nicht" zunächst mal davon auszugehen, dass bei der Einkommensteuer keine Einsparung möglich ist. Wenn dann aus der Investition doch was an ESt zurückkommt, ist das "Upside Potential". Aber m.E. wäre es sinnlos, diese Überlegungen mit dem Installateur zu diskutieren.


    Zu Deiner Information: In der vorgelegten Steuerrechnung (Blatt 8) stimmen natürlich an vielen Stellen die kWh-Zahlen nicht. Davon abgesehen sind folgende wesentliche Fehler enthalten:


    1) Einnahmen:

    • Eigen-Stromverbrauch: Der an die Mieter verkaufte Anteil wird mit dem tatsächlich vereinbarten (Netto-)Preis bewertet. 28 ct/kWh netto (entspricht 33,3 ct/kWh brutto) würde ich als Mieter nicht akzeptieren. Der selbst verbrauchte Anteil wird steuerlich dagegen mit den Herstellkosten bewertet. Die liegen im vorliegenden Fall nach meiner Schätzung um 9 ct/kWh netto, falls keine Finanzierung stattfindet - sonst wären es ca. 3 ct/kWh mehr.
    • Wärmeverbrauch: Hat hier nichts zu suchen, wird über die Anlage V abgerechnet.
    • KWK-Investitionszuschuss: Dieser wird nicht auf zehn Jahre verteilt, sondern im Investitionsjahr verbucht (ob als Einnahme oder verrechnet mit den Investitionskosten - also dem Erhaltungsaufwand - ist unterm Strich egal)
    • Was hier völlig fehlt sind die Umsatzsteuer-Einnahmen aus dem Stromverkauf bzw. aus der Entnahme (Eigenverbrauch).
    • Auch noch hier hinein müssten m.E. allfällige Zuschüsse für Mieterstrom.

    2) Ausgaben

    • Brennstoffeinsatz: Gehört hier nur anteilig hinein (71,4% vom Netto-Bezugspreis, nicht wie hier Brutto), der Rest läuft über Anlage V bzw. Heizkostenabrechnung.
    • Wartungskosten: Gehören nur anteilig hinein (71,4%),der Rest läuft über Anlage V bzw. Heizkostenabrechnung.
    • AfA: Entfällt, da die Investition als Erhaltungsaufwand behandelt wurde. Im Neubaufall würde wie folgt gerechnet: Netto-Investition € 30.965 abzüglich KfW-Förderung € 12.450 = € 18.515. 2% AfA hiervon (Gebäudebestandteil!) sind € 370. Anzusetzen sind hiervon 71,4%, also € 264.
    • Schuldzinsen: Wären ggf. zu 71,4% anzusetzen, der Rest läuft über Anlage V.
    • Gezahlte Umsatzsteuer: Er rechnet hier 19% auf die Summe der Strom- und Wärmeverkäufe. Das ist Unsinn, so rechnet man das nicht. Aber ich habe jetzt keine Lust, auch noch eine Umsatzsteuerberechnung vorzunehmen, also lassen wir das mal als Platzhalter so stehen.
    • Gezahlte Stromsteuer Überstromeinspeisung: Kompletter Quatsch, so etwas gibt es nicht - schon gar nicht auf Überstromeinspeisung. (Wenn er das aber hier schon hineinschreibt, müsste er es auch auf Seite 5 aufführen!)
    • Gezahlte EEG-Umlage: 2,272 ct/kWh ist Unsinn. Auf den von Dir verbrauchten Strom fällt keine EEG-Umlage an (auch nicht wenn es 7000 kWh wären). Auf den an die Mieter verkauften Strom wird dagegen die volle EEG-Umlage fällig (6,405 ct/kWh). Auch diese Ausgabe fehlt in der Rechnung auf Seite 5.

    Jetzt müsste man mit den richtigen Zahlen ausrechnen, ob sich ein steuerlicher Überschuss oder ein Verlust ergibt. Aber aus meiner Sicht wäre das eine reine Fingerübung, weil das Ergebnis für die Wirtschaftlichkeitsrechnung (und damit für Deine Entscheidung) jedenfalls uninteressant ist.


    Gruß, Sailor

  • Hallo sailor,

    Vielen dank für deine Hilfe. Am Dienstag kommt der Installateur und ich werde bis dahin mal nachgerechnet haben und ihn befragen...

    Lg FRidold

  • So jetzt war der Vertreter da und wir haben mal über die Zahlen gesprochen.

    Er wird mir ein neues Angebot machen 😀.

    Er war sehr erstaunt, dass ich offensichtlich so gut vorbereitet war.

    Euch vielen Dank dafür.

    Ich berichte über sein neues Angebot

    LG

    Fridold

  • Eine Frage hätte ich da noch. Bei einer Brennstoffzelle muss ja wg der Förderung ein 10 jähriger Wartungsvertrag abgeschlossen werden. Wie ist denn da die Preisentwicklung? In den Unterlagen stand ein Betrag von 710€ brutto. Der bezieht sich ja wohl nur auf das 1. Jahr oder wie ist das zu verstehen?

    Lg Fridold

  • So gerade hat mir der nette Herr der mir die Blugen verkaufen wollte mitgeteilt, dass in meinem Fall ein wirtschaftlicher Betrieb nicht gegeben sei.... er hat wohl kalte füsse bekommen... also krieg ich keine Brennstoffzelle

    Lg Fridold