Vitovalor PT2 - Anmeldung bei der BAFA

  • Also, die Sache sieht so aus:

    Das BAFA hat eine Liste mit Förderungen, die keine Überförderung darstellen, die Liste ist auf der BAFA-HP zu finden. Auf dieser Liste steht bislang die BAFA-Förderung, denn das BAFA hat gegenüber dem BAFA erklärt, dass die Förderung des BAFA keine Überförderung darstellt.


    Die KfW hat dies noch nicht getan, also muss man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und die KfW tyrannisieren, wie es nur geht, sprich anrufen, anmailen und was weiß ich sonst noch, damit da Druck entsteht.


    Es macht genau NULL SINN, beim Bafa anzurufen, der Ball liegt bei der KfW.


    Es wird aber in jedem Fall so sein, dass es den KWK-Zuschlag auch für BSZ geben wird, und zwar dann, wenn die KfW mitgeteilt hat, dass es keine Überförderung ist, wenn die Anlage nach KfW433 gefördert wurde. Die Frage ist nur, wann...


    Aus gesicherter Quelle weiß ich, dass für Privatpersonen das Limit Überförderung bei 60% der Investitionssumme liegt. Da in KfW433 auch der neue Kessel etc. gefördert wird, kommt man niemals auf die Überförderungssumme...


    Problem ist wieder mal, dass die Behörden nicht miteinander kommunizieren und die rechte Hand nicht weiß, was die Linke tut.

  • Ich habe mich jetzt mal ausführlich mit dem Thema beschäftigt und möchte Euch meine Kenntnisse gerne weitergeben:


    Nach meinen Recherchen scheint es seit längerer Zeit einen Streit zwischen BAFA und KfW darüber zu geben, wie die KfW den Nachweis zu erbringen hat, dass auch bei Kummulierung der Förderungen aus KfW 433 und KWK-Zuschlag keine Überförderung erfolgt.

    Die KfW scheint die Meinung zu vertreten, dass eine Überförderung alleine schon deshalb ausgeschlossen ist, weil sie eine Förderhöchstquote von 40% in ihren Bedingungen vorsieht. Damit wäre eine Überförderung grundsätzlich ausgeschlossen.

    Das BAFA hingegen verlangt wohl eine Berechnung nach der "LCOE" (=Levelized Costs of Electricity)-Methode. Hintergrund ist nach meiner Meinung, dass die Bundesregierung sich, als sich 2018 zeigte, dass große Anlagen zu einer Überförderung neigen, gegenüber der EU verpflichtet hat, ab 2019 jährlich eine Evaluierung aller geförderten KWK-Anlagen nach der LCOE-Methode vorzunehmen und je nach Ergebnis die Förderung zu reduzieren. Diese sehr arbeitsreiche Auswertung möchte das BAFA wohl der KfW auferlegen.

    Aufgrund des Streits mit der KfW hat das BAFA bereits seit längerer Zeit keine Anträge mehr bearbeitet. Während es früher einen Monat bis zu einem Zulassungsbescheid dauerte, warteten einige Antragsteller wohl schon seit dem Frühjahr auf eine Entscheidung. Nun hat das BAFA letzte Woche die Eskalationsschraube angezogen und nach meinen Informationen über 1000 Ablehnungsbescheide verschickt. Dies wohl mit der Idee, dadurch die KfW unter Druck zu setzen.


    Es muss aber bezweifelt werden, ob die Ablehnungsbescheide rechtlich haltbar sind. Die Ablehnungsbescheide, die ich gesehen habe, lehnen alle eine "Zulassung" der Anlage ab, nicht die "Auszahlung" der Förderung. § 10 KWKG regelt aber eindeutig, dass das BAFA eine Anlage zuzulassen hat, wenn die in § 10 und § 6 Absatz 1 und 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dies sollte bei allen Anträgen der Fall sein. Ein Recht des BAFA, den Antrag auf Zulassung abzulehnen, wenn die Überförderung (§ 7 Abs. 6) nicht ausgeschlossen ist, findet sich im Gesetz nicht.

    Hier muss auch nochmals bedacht werden, dass der Anlagenbetreiber keinen Antrag auf Auszahlung sondern einen Antrag auf Zulassung gestellt hat. Die Zulassung, die das BAFA mit dem Ablehnungsbescheid verweigert, hat aber nicht nur zur Folge, dass der Betreiber einen Anspruch auf Zuschuss gegen den Netzbetreiber hat, sondern die Zulassung ist z.B. auch Voraussetzung dafür, dass der Netzbetreiber zur Abnahme des nicht selbst verbrauchten Stroms verpflichtet ist. Das BAFA schüttet also das Kind mit dem Bade aus, sprichwörtlich gesprochen. Wenn überhaupt wäre wohl die Überförderung bei der Auszahlung zu prüfen, nicht aber bei der beantragten Zulassung.


    Auch ich befürchte, dass nur mit einer schnellen Lösung zu rechnen ist, wenn hier Druck gemacht wird. Dieser Druck muss sich aber gegen das Bundeswirtschaftsministerium richten. Dem BMWi untersteht das BAFA, größter Anteilseigner der KfW ist der Bund, der Wirtschaftsminister ist der stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende. Daher muss gelten: Schreibt an den Wirtschaftsminister und bittet Eure örtlichen Bundestagsabgeordneten, beim Bundeswirtschaftsministerium zu intervenieren! Dieses ist letztlich verantwortlich, wenn KfW und BAFA ihren Streit auf dem Rücken der Anlagenbetreiber und Wähler austragen.

    Nur wenn dieser Druck nicht rechtzeitig aufgebaut wird, sollte man wohl Widerspruch einlegen und eine Klage gegen das BAFA prüfen lassen.


    Ich hoffe sehr, dass diese Informationen Euch nützlich sind. Wenn ich weitere Informationen erhalte, werde ich gerne wieder berichten.

  • Da sich das nicht nur auf den pt2 bezieht, wäre es denke ich sinnvoll, einen Prosumer News Artikel daraus zu machen. Dann kann jeder leichter diese wichtigen Informationen finden.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Kurzes Update:


    Zwischenzeitlich hat die KfW mitgeteilt, dass diese daran sei "mit dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)" schnellstmöglich eine Lösung zu finden. Dereit laufe beim BMWi die "Klärung der beihilferechtlichen Fragen, die für die Bearbeitung der KWKG-Anträge beim BAFA zu beantworten sind".


    Wie weit die zuständigen Institutionen mit der Erarbeitung einer Lösung sind und wann man sich ein Ergebnis erhofft, hat die KfW leider nicht mitgeteilt.

  • Hallo,


    vielen Dank für die tiefschürfende Erarbeitung des Themas.


    Die Zulassung unserer PT2-Anlagen bei der BAFA ist Voraussetzung dafür, vom Netzbetreiber den KWK-Zuschlag zu bekommen.

    Die Zulassung der Anlagen bei dem BAFA kann auf zwei Arten erfolgen:


    1.    Das kostenlose „elektronische Verfahren“, bei dem aber aktuell schon auf Seite 2 darauf hingewiesen wird, dass es das besagte Kumulierungsverbot gibt, das derzeit wegen des Überförderungsthemas eine Kombination der KfW-Investitionszulage (ca. 9.300,- €) und des aus der KWK-Zulassung resultierenden KWK-Zulage (Version 2 = 1.800,- €).


    Auf Seite 10 kommt dann die Auswahl der Alternativen.


    Hier hat man nur die Möglichkeit anzukreuzen, entweder KEINEN Investitionszuschuss bekommen zu haben, oder nur einen möglichen aus der Positivliste des BAFA.

    Ab hier geht es entweder nur mit Lügen weiter, oder gar nicht, weil der KfW-Investitionszuschuss in der Liste nicht aufgeführt wird.


    1.    Schriftlicher Zulassungs-Antrag:


    Der schriftliche Zulassungsantrag beinhaltet neuerdings auch die Abfrage nach der Kumulierung der Förderungen:


    Auch hier ist man letztendlich gezwungen, wahrheitsgemäß die erfolgte KfW-Förderung aufzuführen. Damit riskiert man nach aktuellem Stand der Dinge die Ablehnung der Zulassung. Für diese, fast garantierte Ablehnung, muss man aber eine Gebühr von 150,- € berappen.


    Dafür erhält man aber mit dem Ablehnungsbescheid ein Dokument, gegen das ein Einspruch erhoben werden kann.


    Meine Fragen sind:


    -      Ist es sinnvoll, die 150,- € zu „investieren“, um einen „einklagbaren“ Bescheid zu bekommen?

    -      Wartet man lieber, bis sich KfW und BAFA vertragen, und hofft, dann wieder über das elektronische Verfahren zu einer Zulassung zu kommen, um den KWK-Zuschuss letztendlich zu bekommen?

    -      Gibt es weitere Alternativen


    Grüße

    Martin

  • Ich denke wenn sich die KfW und die Bafa wieder grün werden, dann wird auch das elektronische Meldeverfahren auch wieder funktionieren.


    Denn der Fördergeber muss ja nachweiseen das die Überförderung ausgeschlossen ist. Das kann ja entweder nur pauschal erfolgen oder für jeden Einzelfall. Und die KfW wird wohl nen Teufel tun und das für jede einzelne Förderung entsprechend nachweisen.


    Wenn es aber pauschal sein sollte, dann geht das auch wieder für das elektronische Meldeverfahren.

    (Da war die Bafa übrigens fleissig ;) Bis vor ein paar Tagen stand die Information bzgl. der Positivliste nur als Infotext auf der ersten Seite... Hinten war das mit der Positivliste noch anders vormuliert... )


    Grüße

    Christian

  • @ PT2-User:


    Nach meiner Kenntnis ist das schon lange so, dass im schriftlichen Verfahren angekreuzt werden musste, dass man keinen anderen Zuschlag erhalten hat oder man diesen angeben musste. Denn grundsätzlich war auch vorher eine Kummulierung unzulässig (von Ausnahmen abgesehen). Neu ist nur die Positivliste und die Tatsache, dass der andere Fördergeber nun nachweisen muss, dass eine Überförderung ausgeschlossen ist.


    Das elektronische Antragsverfahren funktioniert meines Wissens nach schon seit 3/4 Jahr nicht mehr. Man muss nun die Förderung schriftlich beantragen. Wichtig ist zu beachten, dass einem eigentlich keine andere Wahl bliebt, als die BAFA-Zulassung schriftlich zu beantragen. Denn wenn der Antrag nicht bis zum 31.12. des Jahres der Erstinbetriebnahme beim BAFA eingegangen ist, wird der Zuschuss gekürzt.

  • Die Frist läuft bis zum 31.12 des Folgejahres.


    Die fristgerechte Antragstellung für KWK-Anlagen, die im Kalenderjahr 2019 den Dauerbetrieb aufgenommen haben, endet am 31.12.2020


    Also von daher kann man das recht ruhig angehen denke ich... Wobei es interessant sein dürfte wie dann die Abrechnung für das vorangegangene Jahr erfolgen soll.

  • Ist es nicht. Die KfW Förderung ist nach wie vor nicht in der Positivliste der Bafa geführt.


    Habe eben nochmal mit der KfW telefoniert. Die Ministerien seien in Verhandlung. Wer einen Bescheid hat soll Widerspruch einlegen (wie schon oben empfohlen). Zeitraum nicht absehbar (es sei auch erst seit 2-3 Wochen bekannt ;) ). Imho positiv zu erwähnen, die Damen bei der Hotline waren recht nett (ist ja auch nicht immer gegeben).


    Viessmann hüllt sich einfach in Schweigen. Ich habe dem "Förderprofi" bei denen zweimal ne Mail geschrieben und nie ne Antwort bekommen. Ja die sind nicht verantwortlich, ich finde es nur dreist es so zu bewerben (wider besseren Wissens) als ob es die Kombination nach wie vor so einfach möglich wäre und dann auf Anfragen einfach nicht zu reagieren...


    Grüße

    Christian

  • Hallo Oliver!

    Super vielen Dank für Deinen Hinweis, dass die Kumulierungsliste Um das KFW Förder-Programm 433 erweitert wurde.


    Ich habe mich daraufhin sofort hingesetzt und habe beim BAFA das Online-Anzeigeverfahren für unsere PT2 durchgeführt.


    Auszug:

    Die elektronische Anzeige kann ausschließlich im Jahr der Aufnahme des Dauerbetriebs der KWK-Anlage oder dem darauffolgenden Kalenderjahr erfolgen. Die Zulassung wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage erteilt.


    und...

    Es hat alles funktioniert!!!

    Selbst die Kumulation mit der KFW Investitionszulage!!!!


    Also Leute:

    Wer es noch nicht getan hat, bis zu Jahresende ist Zeit!!!


    Viele Grüße

    Martin