Vitovalor PT2 - Anmeldung bei der BAFA

  • Hallo,


    in dem Leitfaden von Viessmann steht das man die Anlage innerhalb von 4 Wochen bei der BAFA anmelden muss.

    Auf der BAFA Webseite sieht es für mich aber so aus als ob man bis zum 31.12 des Folgejahres Zeit hat um die Anmeldung durchzuführen?


    Es geht mir nicht darum das ewig hinaus zu zögern, es wäre nur evtl. interessant ein paar Monate ins Land ziehen zu lassen, um zu prüfen wie hoch der Eigenverbrauch ist und damit Einmalzahlung / jährliche Auszahlung in Relation zu stellen.


    Da ja das elektronische Anmelden derzeit nicht möglich ist (und aufgrund der zusätzlichen KfW Förderung auch für mich nicht geeignet wäre)... Wenn ihr so in Eure Glaskugel gucken würdet, wird die elektronische Anmeldung mit KfW Förderung jemals möglich sein?


    Danke und Grüße

    Christian

  • Man hat bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit.

    Ich würde momentan auch warten.

    Weniger wg. des Eigenverbrauchs.

    Sondern wegen der Unverschämtheit das elektronische Meldeverfahren abzuschalten und für das schriftliche Verfahren 150,-€ zu verlangen.

    Tippe, da wird sich in der möglichen Frist doch noch was ändern.

  • Danke für Deine Antwort.


    Ja das mit den 150 Euro für das zwingend schriftliche Verfahren fand ich auch (auf sarkastische Art) amüsant.


    Wenn man das innerhalb des ersten Jahres nicht meldet... Wie funktioniert das dann mit der Abrechnung der Zuschüsse? Werden diese dann nach Anmeldung rückwirkend verrechnet?

  • Hallo,


    da sich ja bisher nichts an der Situation geändert hat, würde ich ganz gern hier nochmal nachhaken...

    Sofern ich meine Anlage dieses Jahr nicht mehr anmelde (Frist ist ja bis Dezember nächsten Jahres), wie funktioniert dann die Abrechnung mit dem Stromnetzbetreiber?

    Würde ggf. zunächst die Auszahlung ohne den KWK Zuschlag erfolgen und dann ggf. rückwirkend bezahlt werden?

    Muss ich irgendwas mit dem Netzbetreiber noch innerhalb diesen Jahres abklären?

    Sollte ich mal mit der Bafa Kontakt aufnehmen?


    Möchte nur nicht das ich mir durch Inaktivität selbst ein Bein stelle...

    Grüße

    Christian

  • Ja, ruf da mal an... es ist atemberaubend unverschämt, was die sich leisten, Dein erstes Posting war aus APRIL!

  • Hallo Mestapholes,

    ich hab Dir mal den Abschnitt "Zulassung" aus meinem Einspeisevertrag beigefügt. Eine Abrechnung mit m e i n e m Netzbetreiber wäre ohne Meldebestätigung der BAFA nicht möglich gewesen. Ich befürchte, dass die Abrechnung solange warten muss, bis die Anmeldung erfolgt ist.


    Neuendorfer hat aber einen anderen Weg aufgezeigt.

    Du brauchst keinen "Einspeisevertrag". Der Vergütungsanspruch ergibt sich aus dem Gesetz. Rechnung schreiben, Zahlung abwarten, bei ausbleibender Zahlung gerichtlichen Mahnbescheid beantragen...


    In diesem Zusammenhang...

    Da ja das elektronische Anmelden derzeit nicht möglich ist ......

    ...welches Anmelden meinst Du da? Das bei der Bafa oder MaStR?


    Wenn Du das MaStR meinst, dann hol das hurtig nach. Mein Netzbetreiber hat die verspätete Meldung meiner Anlage im MaStR mit 20% sanktioniert. War jetzt bei mir kein wesentlicher Betrag, weil mein Vitovalor in den relevanten 6 Monaten nur 3 davon lief.


    Ich füg Dir auch mal ein Merkblatt zum MaStR bei.


    Gruß

    Loule

  • Ohne Anmeldungsbescheinigung des BHKW bei der BAFA auch kein Zahlungsanspruch auf Vergütung. Das hat nichts mit einem nicht notwendigen "Einspeisevertrag" zu tun. ;)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Viel Spass bei der Anmeldung im MaStR ;(;(;(;(


    Ich habe schon 5 mal Korrektur wegen der seit Jahren bestehenden und gemeldeten Daten gelesen. Alle ca. 4 Wochen bekomme ich "Post" per Mail und weigere mich strikt die falschen Datenwünsche des Netzbetreiber-"Antwortautomaten" anzuerkennen.

    Meine Beweggründe dazu liest dieser "Automat" ja leider nicht und nach 4 Wochen kommt wieder das Gleiche.:evil:

    ->Aber ich habe eine Anmeldebestätigung und kann alles abrechnen mit dem Netzbetreiber8).


    Bin gespannt wie lange diese Spiel noch läuft.....:sleeping::sleeping::sleeping::sleeping:.....wenn die Nachricht zur Korrektur im Register kommt, reagiere ich innerhalb von ein paar Tagen und dann dauert es wieder4 Wochen ehe der "Automat" sich nicht einsichtig zeigt und dann wieder von vorn.


    Bis zur Rente wird es dann wohl was werden, oder das Datenkrakenmonster wird ja vielleicht auch wieder abgeschafft :saint:

    (wenn ich dann wohl Rente kriegen werde, was in den Sternen steht....)8)

  • ...welches Anmelden meinst Du da? Das bei der Bafa oder MaStR?


    Ich mein schon die Anmeldung bei der Bafa. Da gab es ja das vereinfachte Online Verfahren...


    Die Anmeldung bei dem MaStR habe ich als recht einfach in Erinnerung. Wer weiß ob ich das richtig gemacht habe (zumindest habe ich es nach bestem Wissen und Gewissen gemacht) :-/

    Zumindest steht die Anlage als registriert im Portal und ich habe seit März nichts mehr davon gehört.


    Als ich die Änderung der Anmeldung von der Bafa gelesen habe, hätte mit ja vor Freude in den Allerwertesten beißen können. Meine Anlage ging ja Mitte/Ende März in Betrieb. Umgestellt wurde ja Anfang April. Hätte ich die Anmeldung mal direkt gemacht X(;)


    Dann werde ich wohl mal telefonieren müssen. Oder halt einfach in den sauren Apfel beißen und das schriftliche Verfahren wählen und 150 Euro Gebühren bezahlen...

  • Am besten ist aber, dass dies seit APRIL so ist....

    juckt aber keinen, aber gebt mal 2 Tage zu spät die Umsatzsteuer-Voranmeldung ab...

  • Das elektronische Verfahren soll wieder kommen, zumindest für BHKW bis 20 kWel - wohl sogar in den kommenden Monaten. So hört man aus dem BAFA...

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Boar... Ich bin so sauer!

    Habe gerade mit der Bafa telefoniert.


    Die Meldung ist über das elektronische Verfahren nicht möglich.

    Aber jetzt kommt der Hammer:

    Ich kann das zwar schriftlich machen. Aber der Antrag würde abgelehnt, wegen des seit Anfang diesen Jahres bestehenden Kummulierungsverbotes.

    Was ist denn das für ein Scheiß?!


    Selbst Viessmann wirbt doch noch mit dem KWK Zuschuß?